EU-Umgebungslärmrichtlinie 2002/49/EG

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 Präsentation transkript:

EU-Umgebungslärmrichtlinie 2002/49/EG Lärmaktionsplan 2013 / 2014 EU-Umgebungslärmrichtlinie 2002/49/EG Dipl. Geogr. Jürgen Roth

EU Umgebungslärmrichtlinie 2002 - Verabschiedung der Richtlinie 2002/49/EG über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm durch das Europäische Parlament Umsetzung der Umgebungslärmrichtlinie in deutsches Recht über das BImSchG (§§ 47 a-f) und die Verordnung zur Lärmkartierung (34. BImSchV) Aktuelle Phase (ab 2012) Straßen > 8.200 Kfz/24h , Schienen- Strecken > 30.000 Züge pro Jahr … Zunächst erfolgte eine Erfassung und Bewertung der Lärmsituation (Lärmkarten, Analysen) und nachfolgend die Formulierung von kurz-, mittel- und langfristigen Maßnahmen und Strategien unter Beteiligung der Öffentlichkeit (Lärmaktionsplan)

Untersuchungsbereich Straße Städte und Gemeinden sind verpflichtet Straßen > 8.200 Kfz/ 24 h zu untersuchen. Gemeinde Nordheim: L1106 (von West nach Ost: Zabergäustraße, Waldenserstraße, Oststraße, Brackenheimer Straße, Großgartacher Straße, L 1106 bis Ortsende) Das Ministerium für Verkehr und Infrastruktur (MVI) empfiehlt, die Lärmaktionsplanung vergleichbar einem Bebauungsplanverfahren durchzuführen

Grundlage Untersuchungsbereich: Digitales Geländemodell, Kataster, Straße, Einwohnerzahlen

Lärmkartierung nach EU-Vorgaben - LDEN (24-Stunden-Pegel)

Lärmkartierung nach EU-Vorgaben - LDEN (24-Stunden-Pegel)

Auslösewerte EU-Umgebungslärmrichtlinie kennt zunächst keine Grenzwerte Definierte Auslösewerte vom Ministerium für Verkehr und Infrastruktur Baden-Württemberg (MVI)

Auslösewerte

Auslösewerte

Rahmenbedingungen (MVI) Aktuelle Schallpegel in Nordheim (Ausschnitt)

Rahmenbedingungen (MVI) Aktuelle Schallpegel in Nordhausen (Ausschnitt)

Einteilung der Maßnahmen zur Lärmminderung : Kurzfristig  schnell umsetzbar (z.B. Aufstellung eines Verkehrsschildes) Mittelfristig  in den nächsten 2-3 Jahren umzusetzen (z.B. neuer Straßenbelag) Langfristig  sehr zeit- und kostenintensive Maßnahmen (z.B. Planung einer Umfahrung)

Was bewirken einzelne Maßnahmen (Beispiele) Lärmschutzwand / Lärmschutzwall (je nach Lage zur Straße) ca.3- 8 dB(A) Temporeduzierung 50 km/h auf 30 km/h: ca. 2 - 3 dB(A). Temporeduzierung 50 km/h auf 40 km/h: ca. 1,5 dB(A). Auswechseln eines defekten Fahrbahnbelags durch einen neuen Standardbelag: mindestens 2 dB(A). Einsatz eines lärmarmen Asphalts innerorts: 2-3 dB(A) Einsatz eines offenporigen Asphalts (OPA) außerorts: ca. 5 dB(A) Sperrung für Lastkraftwagen (je nach %-Anteil am Gesamtverkehr) bis zu 5-6 dB(A).

M 1 67/57 dB(A) Bürger-beteiligung bekannter Problembereich NORDHEIM Bereich Brackenheimer Straße und Großgartacher Straße zwischen Kreisverkehr und Abzweigung L1105 Gebäude über Auslösewert LAP, Orientierungswerte für Lärmsanierung werden überschritten (Gesundheitsgefährdung), Beschwerden der Anwohner, zu hohes Tempo von Pkws, Engstelle für LKWs. Teilweise Wertverlust der Immobilien.

M 1 67/57 dB(A) Bürger-beteiligung bekannter Problembereich Bereich Brackenheimer Straße und Großgartacher Straße zwischen Kreisverkehr und Abzweigung L1105 Gebäude über Auslösewert LAP, Orientierungswerte für Lärmsanierung werden überschritten (Gesundheitsgefährdung), Beschwerden der Anwohner, zu hohes Tempo von Pkws, Engstelle für LKWs. Teilweise Wertverlust der Immobilien. Mögliche Maßnahmen K M1-1: Tempo 30 – vom Kreisverkehr bis zur Abzweigung L 1105. Reduzierung der Lärmpegel um 2 dB(A), teilweise 3 dB(A). Oder: M1-2:Tempo 30 - besonders wichtig im Steigungs- bzw. Kurvenbereich zwischen Kelterstraße – und Lerchenstraße (eng, unübersichtlich wegen Engstelle, Kreuzung – und Gefahrenbereich für Fußgänger / Anwohner). M bis L M1-3: Einsatz eines lärmarmen Asphaltbelags beim nächsten Belagswechsel. Reduzierung des Lärms um mindestens 3 dB(A). M1-4: Sperrung für Lkw zwischen 22:00 Uhr und 6:00 Uhr morgens. Dazu ist eine großräumige Betrachtung (Verkehrslage zu umliegenden Gemeinden) notwendig (Lkw-Strecken nach 22:00 Uhr). Minderung des Lärms in der Nacht. L M1-5: Prüfung auf Realisierbarkeit der Ortsumfahrung Nordheim (im Anschluss an die Umfahrung Nordhausen). Nur eine Umfahrung bewirkt eine deutliche Reduzierung des Verkehrs, besonders des Lkw-Verkehrs. Ersetzt nicht die Maßnahmen M1-1 bzw. M1-2.

Empfohlene Maßnahmen für Nordheim: 67/57 dB(A) Bürger-beteiligung bekannter Problembereich Bereich Brackenheimer Straße und Großgartacher Straße zwischen Kreisverkehr und Abzweigung L1105 Gebäude über Auslösewert LAP, Orientierungswerte für Lärmsanierung werden überschritten (Gesundheitsgefährdung), Beschwerden der Anwohner, zu hohes Tempo von Pkws, Engstelle für LKWs. Teilweise Wertverlust der Immobilien. Empfohlene Maßnahmen für Nordheim: Als kurzfristige Maßnahme: Tempo 30 km/h auf der Brackenheimer- / Großgartacher Straße. Dauerhafte Überprüfung durch stationäre Geschwindigkeitsmessanlagen. Prüfung auf Realisierbarkeit einer Umfahrung Nordheim

Bereich Zabergäustraße, Waldenserstraße, Oststraße M 2 67/57 dB(A) Bürger-beteiligung bekannter Problembereich NORDHAUSEN Bereich Zabergäustraße, Waldenserstraße, Oststraße 37 Gebäude >70/60 dB(A), Gebäude über Auslösewert LAP, Orientierungswerte für Lärmsanierung werden überschritten (Gesundheitsgefährdung). Klagen der Anwohner nicht nur über Lärm, sondern auch über Erschütterungen durch Lkw. Wertverlust der Immobilien.

Bereich Zabergäustraße, Waldenserstraße, Oststraße M 2 67/57 dB(A) Bürger-beteiligung bekannter Problembereich Bereich Zabergäustraße, Waldenserstraße, Oststraße 37 Gebäude >70/60 dB(A), Gebäude über Auslösewert LAP, Orientierungswerte für Lärmsanierung werden überschritten (Gesundheitsgefährdung). Klagen der Anwohner nicht nur über Lärm, sondern auch über Erschütterungen durch Lkw. Wertverlust der Immobilien. Mögliche Maßnahmen K M2-1: Tempo 30 – vom Ortseingang bis Ende Oststraße. Reduzierung der Lärmpegel um 2 dB(A), teilweise 3 dB(A). Oder: M2-2:Tempo 30 - besonders wichtig für die Waldenserstraße und im Kurvenbereich zur Zabergäustraße. (unübersichtlich wegen Engstelle, Kreuzung – und Gefahrenbereich für Fußgänger / Anwohner). Es bleiben aber weiterhin hohe Lärmpegel bestehen. M bis L M2-3: Wechsel des (defekten) Fahrbahnbelags – unbedingt erforderlich! M2-4: Realisierung der planfestgestellten Ortsumfahrung Nordhausen. Nur die Umfahrung bewirkt eine deutliche Reduzierung des Verkehrs, besonders des Lkw-Verkehrs. Maßnahmen M3-2 trotz Umfahrung sinnvoll. L (-)

Empfohlene Maßnahmen für Nordhausen: 67/57 dB(A) Bürger-beteiligung bekannter Problembereich Bereich Zabergäustraße, Waldenserstraße, Oststraße 37 Gebäude >70/60 dB(A), Gebäude über Auslösewert LAP, Orientierungswerte für Lärmsanierung werden überschritten (Gesundheitsgefährdung). Klagen der Anwohner nicht nur über Lärm, sondern auch über Erschütterungen durch Lkw. Wertverlust der Immobilien. Empfohlene Maßnahmen für Nordhausen: Als kurzfristige Maßnahme: Tempo 30 km/h auf der Zabergäu- / Waldenserstraße und der Oststraße von / bis zum Siedlungsrand. Ggf. Überprüfung durch stationäre Geschwindigkeits-messanlagen. Schnellstmögliche Realisierung der planfestgestellten Ortsumfahrung Nordhausen. Danach werden die Straßen in der Ortsmitte Nordhausens in die Trägerschaft der Gemeinde übergeben und fallen automatisch in für Gemeindestraßen flächendeckend geltende Tempo 30-Regelung.

Ablauf Lärmaktionsplanung Gemeinde Nordheim Informationsveranstaltung - Bürgerbeteiligung (Vorstellung von ersten Maßnahmen, Sammeln von Anregungen und Vorschlägen) Öffentliche Auslegung Sammeln der eingehenden Anregungen und Bedenken von Privaten (und evtl. Träger öffentlicher Belange) Erstellung des Lärmaktionsplans im Entwurf (Ausarbeitung der Maßnahmenvorschläge) Vorstellung des Entwurfs Lärmaktionsplan vor dem Verwaltungsausschuss  Gemeinderatsbeschluss Lärmaktionsplan Verhandlungen mit dem Baulastträger  

Vielen Dank für Ihr Interesse!