Der Einheitsführer: führt seine taktische Einheit,

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 Präsentation transkript:

Der Einheitsführer: führt seine taktische Einheit, ist an keinen bestimmten Platz gebunden, ist für die Sicherheit der Mannschaft verantwortlich, bestimmt die Fahrzeugaufstellung, die Ordnung des Raumes und ggf. die Standorte von Aggregaten, stimmt die Rettung mit dem Notarzt ab und plant die technische Rettung.

Der Maschinist: ist Fahrer und bedient die Aggregate, sichert sofort die Einsatzstelle mit Warnblinkanlage, Fahrlicht und blauem Blinklicht, unterstützt bei der Entnahme und ggf. Bereitstellung der Geräte, ist für die ordnungsgemäße Verlastung verantwortlich und meldet Mängel an den Einsatzmitteln an den Einheitsführer.

Der Melder: übernimmt befohlene Aufgaben beispielsweise: bei der Lagefeststellung beim In-Stellung-Bringen der Einsatzmittel beim Betreuen von Personen bei der Informationsübertragung

Der Angriffstrupp: rettet, führt bis zur Übergabe an den Rettungsdienst die Erstversorgung (mind. Erste Hilfe) durch, leistet technische Hilfe, bringt seine Einsatzmittel selbst vor, falls der Schlauchtrupp nicht zur Verfügung steht.

Der Wassertrupp: sichert auf Befehl an der Einsatzstelle vor weiteren Gefahren: fließendem Verkehr Nachsacken, Wegrutschen oder Wegrollen auf Grund unkontrollierter Bewegungen von Lasten Brandgefahr herabfallenden Teile Dunkelheit Betriebsstoffen und Energieversorgung nimmt die hierfür erforderlichen Einsatzmittel vor. steht danach für weitere Aufgaben zur Verfügung.

Der Schlauchtrupp: bereitet die befohlenen Geräte für den Angriffstrupp vor. unterstützt soweit erforderlich den Angriffstrupp und betreibt die zugehörigen Aggregate. setzt die befohlenen Geräte ein, falls der Angriffstrupp durch die Erstversorgung Verletzter und/oder in Zwangslage befindlicher Personen gebunden ist. übernimmt auf Befehl zusätzliche Sicherungsmaßnahmen oder andere Aufgaben.

Aufgaben der Trupps nach FwDV 3 Angriffstrupp: Rettungsaufgaben Wassertrupp: Sicherungsaufgaben Schlauchtrupp (wenn vorhanden): Gerätebereitstellung und Unterstützung

Einsatzgrundsätze beim Hilfeleistungseinsatz nach FwDV 3 Die Eigensicherung ist zu beachten! Eine zu rettende Person soll bis zur Übergabe an den Rettungsdienst nicht ohne Betreuung sein. Eine Erkundung sollte daher nicht alleine erfolgen. Die Erstversorgung (mindestens Erste Hilfe) hat oberste Priorität. Die Rettung sollte unter Beachtung der rettungsdienstlichen Erfordernisse erfolgen.

An Einsatzstellen muss insbesondere vor folgenden Gefahren gesichert werden fließendem Verkehr Nachsacken, Wegrutschen oder Wegrollen auf Grund unkontrollierter Bewegungen Brandgefahr herabfallenden Teilen Dunkelheit Betriebsstoffen und Energieversorgung Auf die Beseitigung von weiteren Gefahren, sowie die Kennzeichnung und die Absperrung von besonderen Gefahrstellen innerhalb des Arbeitsbereiches ist zu achten

Sicherung gegen fließenden Verkehr Feuerwehrangehörige müssen frühzeitig und unverwechselbar erkennbar sein! Warnkleidung muss getragen werden! (UVV, FwDV 1) Warnwesten nach DIN EN 471 bei Feuerwehrjacke oder Feuerwehrüberjacke nach HuPF (Feuerwehrbekleidungs-Richtlinie vom 29.10.2009) (Rundschreiben 371/2008 der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung vom 22.10.2008)

In der Regel Wasser und ABC-Pulver Sicherung gegen Brandgefahren Bei „normalen“ TH-Unfällen: Zweifacher Brandschutz + In der Regel Wasser und ABC-Pulver

Ordnung des Raumes Absperrbereich Arbeitsbereich Gefahrenstelle + Ablagefläche für aus dem Arbeitsbereich entfernte Gegenstände Ordnung des Raumes Absperrbereich Gefahrenstelle Ablagefläche für Einsatzmittel + Bereitstellungsfläche für Einsatzmittel und Einsatzkräfte Radius Arbeitsbereich in der Regel 5 m Radius Absperrbereich in der Regel 10 m Bereitstellung Brandschutz an der Grenze Arbeitsbereich/Absperrbereich Festlegung Ablageflächen durch den Gruppenführer im Rahmen der Befehlsgebung Einsatzkräfte im Arbeitsbereich (EL, AT, RD)

Die persönliche Schutzausrüstung ist den jeweiligen Erfordernissen des Einsatzes anzupassen. Für Einsätze, bei denen mit unzureichender Wasserversorgung zu rechnen ist (z. B. Autobahneinsatz), ist ein Feuerwehrfahrzeug mit ausreichendem Löschmittelvorrat mitzuführen.