Informationsveranstaltung für deutsche Staatsangehörige in Belgien Erbrecht
I. Das belgische internationale Privatrecht (a IPR-Gesetzbuch) 1.1. Anwendbares Recht – Für das gesamte Nachlassvermögen: Recht des Staates, in dem die verstorbene Person ihren gewöhnlichen Aufenthaltsort hatte – Ausnahme für Immobilien – E.g. Spaltung eines internationalen Nachlassvermögens
1.2. Inhalt des anwendbaren Rechts (u.a.) Erbfolge Recht des überlebenden Ehegatten oder eingetragenen Partners Pflichtteilsansprüche
1.3. Rechtswahl Rechtswahl möglich zwischen dem Recht des Landes – dessen Staatsbürger die verstorbene Person war ; – in dem die verstorbene Person ihren gewöhnlichen Aufenthaltsort hatte: entweder: am Tage der Erstellung des Testaments oder: am Tage des Ablebens Einschränkung: Pflichtteilsansprüche
II. Erbschaftsregelung : Besonderheiten der belgischen Gesetzgebung Allgemeine Zuständigkeit des Notars von Anfang an – Eröffnung des Testaments bzw. des Erbvertrages – Ausstellung des Erbscheins – vorläufige Maßnahmen: Inventar – Siegel – Sperrung der Konten – Fristen: Erbschaftsteuermäßig – Verzicht auf das Erbe – Annahme unter Vorbehalt – Teilungen – Auseinandersetzungen Zuständigkeit des Gerichts ( in Ausnahmefällen)
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