Finanzierungsmöglichkeiten der kommunalen Jugendhilfe aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) in der EU - Förderperiode 2007 - 2013 Eva-Maria.

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Finanzierungsmöglichkeiten der kommunalen Jugendhilfe aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) in der EU - Förderperiode 2007 - 2013 Eva-Maria Rhede Referat 23 (Jugendförderung, Jugendsozialarbeit, Hilfen zur Erziehung, Jugendhilfeplanung, Sozialpädagogische Berufe) - 6 -

Richtlinie zur Förderung berufspädagogischer Maßnahmen im Rahmen der Jugendhilfe Was wird gefördert ? sozialpädagogisch begleitete berufsvorbereitende Maßnahmen sozialpädagogische Betreuung zur beruflichen Integration auf der Basis von § 13 Abs. 2, §§ 27 und 41 i.V. mit § 13 Abs. 2 SGB VIII Welche Zielgruppe wird gefördert? Junge Menschen bis zu 27 Jahren – nach Ende der Vollzeitschulpflicht – die z.B. die Schule, die Berufsausbildung oder die Benachteiligtenförderung der Arbeitsverwaltung nicht erfolgreich beenden konnten und die wegen ihrer erheblichen Sozialisationsdefizite und/oder ihrer individuellen Problemlagen intensiver sozialpädagogischer Unterstützung bedürfen Wer wird gefördert? Örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe im Land Brandenburg

maximal 75 v.H. der ESF-zuschussfähigen Gesamtausgaben Höhe der Förderung maximal 75 v.H. der ESF-zuschussfähigen Gesamtausgaben a) sozialpädagogisch begleitete berufsvorbereitende Maßnahmen: bis zu 25 Euro je besetztem Platz und Kalendertag Personal- und Sachkosten (3 – 3,5 Stellen : 16 -20 TN) b) sozialpädagogische Betreuung zur beruflichen Integration: je nach Betreuungsbedarf zwischen 5 und 21 Euro je besetztem Platz und Kalendertag Personal- und Sachkosten (1 Sozialpädagoge/-pädagogin : 8 TN) Personalschlüssel und Struktur der beiden Förderbereiche - 6 -

- Kofinanzierung: mindestens 25 v.H. der Gesamtkosten kommunale Mittel Finanzierung berufspädagogischer Maßnahmen der Jugendhilfe - ESF-Mittel: maximal 75 v.H. der Gesamtausgaben - Kofinanzierung: mindestens 25 v.H. der Gesamtkosten kommunale Mittel Mittel des SGB II (bei Alg II außer Kosten der Unterkunft, § 22 SGB II und einmalige Leistungen im Sinne § 23 SGB II) Mittel des SGB III private Mittel Personalschlüssel und Struktur der beiden Förderbereiche - 6 -

Finanzierungsmodell A Basis: max. 75 % ESF-Mittel + min Finanzierungsmodell A Basis: max. 75 % ESF-Mittel + min. 25 % Kofinanzierung max. 25 € pro TN - BV - max. 5 € - 21 € pro TN - SB -

Finanzierungsmodell B max. 75 % ESF + min. 25 % Kofinanzierung: Jugendamt (JA) Grundsicherungsträger (nur als Alg II) - 6 -

Finanzierungsmodell C max. 75 % ESF + min. 25 % Kofinanzierung: Jugendamt (JA) Grundsicherungsträger (GT) Bundesagentur für Arbeit (BA)

Finanzierungsmodell D Bundesagentur / Grundsicherungsträger (z.B. als BvB) zusätzlich: sozialpädagogische Betreuung /Jugendamt (max. 75 % ESF + min. 25 % Kofinanzierung): + Schulamt Eigenanteile des freien Trägers

Kooperation mit verbindlichen Vereinbarungen Zusammenfassung Land (ESF-Mittel) + Kommune Jugendamt Schulamt Wirtschaftsförderung Agentur für Arbeit Grundsicherungsträger Kooperation mit verbindlichen Vereinbarungen zwischen den regionalen Akteuren des Arbeitsmarkts