DVGW - Arbeitsblatt Änderungsvorschläge und Ergänzungen Stand: 2014 D.W.A. DVGW - Arbeitsblatt G 685 –Gasabrechnung- Änderungsvorschläge und Ergänzungen Stand: 2014 Diese Informationen sind nicht zur Anwendung freigegeben ! D.W.A. - Ing.-Büro UG dwa@gmx.net
Die Änderungsvorschläge sind durch die Diskussionen während der D.W.A. Die Änderungsvorschläge sind durch die Diskussionen während der Schulungen und Zertifizierungen entstanden, die vom D.W.A. – Ing.- Büro UG durchgeführt wurden. D.W.A. - Ing.-Büro UG dwa@gmx.net
Vorschläge für Änderungen der G 685 D.W.A. Vorschläge für Änderungen der G 685 4.3 Autorisiertes Personal Die Unterteilung in Kompetenzbereiche ist nicht sinnvoll. Der Großteil der Markteilnehmer unterteilt das autorisierte Personal nicht in Kompetenzbereiche auf. Wenn eine Aufteilung durchgeführt worden ist, dann ist für jeden Sachkundigen auch die Kenntnis aller Bereiche der G685 notwendig. Beispiel: Kompetenzbereich-Ersatzwertbildung Der Sachkundige der Ersatzwerte bildet, muss von der gesamte G685 mit allen Beiblättern Kenntnisse besitzen. D.W.A. - Ing.-Büro UG dwa@gmx.net
6.3.2.4.2 Jahresabrechnungsbrennwerte und D.W.A. 6.3.2.4.2 Jahresabrechnungsbrennwerte und unterjährliche Abrechnungsbrennwerte Abrechnungszeitspanne (Es ist eine eindeutige Definition für die Abrechnungszeitspanne notwendig!) Ende: Tag der Zählerstandserfassung Beginn: Folgetag ( Tag der Zählerstandserfassung + 1 ) 0,2% Regelung, Bild 1-Zeitspanne 2 Die Vor-Vormonats-Regelung ist nicht mehr notwendig. (Stand der Technik: Brennwertmeldung bis M+10) D.W.A. - Ing.-Büro UG dwa@gmx.net
Jahresabrechnungsbrennwert unterjährlicher Abrechnungsbrennwert D.W.A. Jahresabrechnungsbrennwert unterjährlicher Abrechnungsbrennwert (Es ist eine eindeutige Regelung notwendig!) Regel (Vorschlag) : ► Es bleibt derjenige Monat unberücksichtigt, in dem die Abrechnungszeitspanne endet. ► Für den unberücksichtigten Monat ist der Monat zu verwenden, in dem die vorhergehende Abrechnungszeitspanne endet. Abrechnungszeitspanne kleiner als Kalendermonat ► Vormonat oder: ► Monat der Abrechnungszeitspanne (Ein ständiges Wechseln der Regel sollte nicht erlaubt werden!) D.W.A. - Ing.-Büro UG dwa@gmx.net
Vorbestimmte monatliche Abrechnungszeitspannen D.W.A. Vorbestimmte monatliche Abrechnungszeitspannen Wahlmöglichkeit des SLP-Kunden (EnWG §40 Abs. 3): ► Es sollte der Monat der Abrechnungszeitspannen verwendet werden. D.W.A. - Ing.-Büro UG dwa@gmx.net
Kombination des Gas-Druckregelgerätes mit dem Gaszähler (PTB-G8) Normalfall 1 GDR – 1 Zähler Bei mehreren Zählern - Durchfluss muss immer zwischen 0,1 x Qzmax und Qzmax (QRmax) liegen - Der Gesamt-Durchfluss darf 400 m3/h nicht überschreiten Druckabfall zwischen GDR und Zähler - ist gering zu halten - Strömungsgeschwindigkeit </= 20m/s Durchfluss des GDR bei der Prüfung - muss zwischen 0,6 x QZmax und QZmax liegen - normal: QRmax = QZmax Maximaler Durchfluss des GDR - darf QZmax überschreiten - Bedingung: Stabiles Regelverhalten ab 0,1 QZmax D.W.A. - Ing.-Büro UG dwa@gmx.net
Arbeitsbereich der Messanlage (PTB-G8) (Die Überprüfung sollte in der Dokumentation der G685 Abs. 11 vorgeschrieben werden.) Pu max Arbeitsbereich der Messanlage Ausgangsdruck = Pd Eingangsdruck Pu in bar 0,1 ● Qmax des Zählers Qmax des Zählers Pu min Durchfluss Q in m3/h D.W.A. - Ing.-Büro UG dwa@gmx.net
D.W.A. Abs. 6.2.4. Jahreseinspeisebrennwert und unterjährlicher Einspeisebrennwert Großverbraucher bleiben bei der Mengengewichtung unberücksichtigt, sofern sie einem Einspeisepunkt eindeutig zuzuordnen sind und einen überwiegend konstanten Gasbezug haben. Die an diese Verbraucher gelieferten Mengen müssen bei der Ermittlung von abgezogen werden. G685: Abs. 8.3.2 (Verbrauchsabhängige Aufteilung) Für die gesamte Abrechnungszeitspanne wird die eingespeiste Thermische Energie abzüglich der Thermischen Energie von monatlich abgelesenen Letztverbrauchern für jeden Monat ermittelt. Vereinfachte Auslegung: ► der Inhalt von Abs. 6.2.4 sollte durch Abs. 8.3.2. ersetzt werden D.W.A. - Ing.-Büro UG dwa@gmx.net
Abs. 8.3 Aufteilungsverfahren D.W.A. Abs. 8.3 Aufteilungsverfahren Aufteilungsverfahren und Rechenwerte dürfen zur Abrechnung im geschäftlichen Verkehr eines Letztverbrauchers nur eingesetzt werden, wenn mindestens Anfangs- oder Endwert in der Abrechnungszeitspanne mit einem Messgerät (z. B. durch Ablesung) bestimmt wurden. Anpassung an die Realität: Das Aufteilungsverfahren kann angewendet werden, wenn Anfangs- und/ oder Endwert der Abrechnungszeitspanne Ersatzwerte sind. ► Max. zwei aufeinander folgende Abrechnungen auf Basis von Ersatzwerten. (Als Ersatzwert sollte auch der Wert betrachtet werden, der mit einem Aufteilungsverfahren nach G685 Abs. 8.3 ermittelt wurde) D.W.A. - Ing.-Büro UG dwa@gmx.net
Ermittlung der Tagesmitteltemperatur und Gradtagszahlen Abs. 8.3.3.1: Ermittlung der Tagesmitteltemperatur und Gradtagszahlen Es sollte der Gastag berücksichtig werden: (06:00:00 Uhr bis 06:00:00 Uhr) Beispiel: D.W.A. t1 = 1,3 Wert : 07:00:00 Uhr . t24 = -0,4 Wert : 06:00:00 Uhr td = 1,1 Info: z.B. Wert : t1 (Die Temperatur wird zwischen 06:50:00 und 07:00:00 gemessen) D.W.A. - Ing.-Büro UG dwa@gmx.net
D.W.A. 9.3.1 Rechnungsstellung Kundenselbstablesung zu einem festgelegten Datum. ► Bis zum 10 Werktag sollte der Kunden kommunizieren. ► Danach sollte keine Korrektur vom Rechnungssteller erforderlich sein. D.W.A. - Ing.-Büro UG dwa@gmx.net
Anforderungen an die Rechnungsdokumente Im Klärungsfall beim Letztverbraucher sollte eine „Informationspflicht“ aller Markrollen bestehen. Rechnung (SLP) Netzbetreiber/Lieferant bzw. Lieferant/Letztverbraucher ● Zählpunktbezeichnung ● Zählernummer ● Zähleranfangsstand / ggf. Ersatzwert Datum der Ablesung Art der Ablesung ● Zählerendstand / ggf. Ersatzwert ● Abrechnungsbrennwert Hs,eff der Abrechnungszeitspanne ggf. Gesamtzeiraum bzw. Teilzeitspannen ● z-Zahl ● Abrechnungszeitspanne ● Thermische Energie D.W.A. D.W.A. - Ing.-Büro UG dwa@gmx.net
Netzbetreiber/Transportkunde ● Zählpunktbezeichnung ● Zählernummer D.W.A. Rechnung (RLM) Netzbetreiber/Transportkunde ● Zählpunktbezeichnung ● Zählernummer ● Lastgang (in kWh und/oder m3) ● Abrechnungsbrennwert Hs,eff der Abrechnungszeitspanne ggf. Gesamtzeiraum bzw. Teilzeitspannen ● z-Zahl ● Abrechnungszeitspanne ● Thermische Energie D.W.A. - Ing.-Büro UG dwa@gmx.net
Alle Ablesewerte sollten zum gleichen Datum und zur gleichen D.W.A. Sicherstellung konsistenter Datensätze zwischen Zählwerk des Zählers, Mengenumwerter und Registriergerät bei RLM Zählpunkten. Alle Ablesewerte sollten zum gleichen Datum und zur gleichen Uhrzeitermittelt werden. Die Uhrzeit des Messdatenregistriergerät ist führend. Es sollte nur zur vollen Stunde abgelesen werden. D.W.A. - Ing.-Büro UG dwa@gmx.net
Bitte um Kritik und Änderungsvorschläge ! Sehr gehrte Damen und Herren, bitte teilen Sie mir nach dem Lesen der Datei mit, ob Sie etwas zu kritisieren oder Änderungsvorschläge zu den Ausführungen haben. Wenn Sie Probleme mit der Umsetzung der G 685 hatten oder haben, dann bin ich gerne bereit sie zu unterstützen, bitte melden Sie sich. (dwa@gmx.net) Vielen Dank. Werner Albers D.W.A. - Ing.-Büro UG dwa@gmx.net