Kinderschutzgesetz – Inobhutnahmen – und was dann?

Slides:



Advertisements
Ähnliche Präsentationen
Knapper Rückblick Aktuelle AM-Situation Überblick
Advertisements

Situation der freiberuflichen Hebammen in M-V
Kinderschutz zwischen Schule/Schulsozialarbeit und Jugendamt
Große Arbeitstagung am in Hildesheim
der Wissenschaftlichen Jahrestagung
Inobhutnahme und Unterbringung: Was brauchen kleine Kinder?
Wohnheim für Mädchen Haus St. Marien
Jahrestagung 2013 der EAH Workshop „Die rechtliche Situation von Pflegekindern“ am in Dortmund Referentin: Imke Büttner, Münster Aus sehr unterschiedlichen.
Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche
Jugend für Berlin Jugendarbeit an Schulen Zusammenfassung
30. Sept. 2008Karl Gertler in der Fachtagung LAGF 1 Familienbildung in der örtlichen Jugendhilfe Potential und notwendige Weichenstellungen: Wie intensiv.
Prekäre Beschäftigung in Europa
Hamburg Club Ortsgespräch 16. April 2009 Hotel Ambassador Senator Dietrich Wersich stellt die Arbeit der Behörde für Soziales, Familie, Gesundheit und.
„Ganztag“ in der Sek. I in Bewegung
Jugendhilfe im Strafverfahren
Handlungsempfehlung der BSJ im BLSV Kreis Traunstein für die Vorlage eines Erweiterten Führungszeugnis nach § 72a SGB VIII.
Übergewicht und Diabetes Zahlen und Fakten auf einen Blick
Kindesschutz in der Jugendhilfe Ein grundsätzlicher Themenüberblick
Arbeitsgruppe 6: Tagesbetreuung für Kinder C. Katharina Spieß DIW Berlin und FU Berlin Professur für Familien- und Bildungsökonomie 22. Februar 2013.
Bundesinitiative Netzwerke Frühe Hilfen und Familienhebammen
Rolle und Aufgabenverständnis des Vormunds nach der Reform 2011/12
Spenden, Stiftungen, Steuersätze – Formen der zukünftigen Finanzierung des Journalismus Dr. Marc Jan Eumann.
Catherine Comte Statistisches Amt des Kantons Basel-Stadt
Gegen Gewalt in engen sozialen Beziehungen: Voneinander lernen
„Inobhutnahme als Chance und Herausforderung“
Bundeskinderschutzgesetz
Zentrum Bayern Familie und Soziales Bayerisches Landesjugendamt.
Fachstelle Kinderschutz Bundeskinderschutzgesetz BKiSchG zum 1
Arbeitsfeld des Allgemeinen Sozialen Dienstes - ASD
Vorsorge- und Rehabilitationsmaßnahmen als Chance für die ganze Familie Bundesverband e.V, Mai 2007 Anna Hoffmann-Krupatz An der stationären Vorsorge-
„Der Blick des Jugendamtes auf Kindeswohlgefährdung bei häuslicher Gewalt und die Schnittstelle zwischen richterlichem Beschluss und jugendrechtlicher.
Tagespflege Informationen über die neue Rechtslage und die Möglichkeiten zur Festanstellung von Tagespflegepersonen.
Sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen
Das neue FamFG – rechtliche Grundlagen
Evangelische Kirchenmusik in Deutschland Aktuelle Ausbildungssituation März 2012.
Datenschutz als Schutz der Vertrauensbeziehung bei Frühen Hilfen
Vortrag und Praxisbeispiel zum Fachtag: Gesellschaft macht Prävention!
Initiative Jugend und Chancen – Integration fördern Schulverweigerung – Die 2. Chance Informationsveranstaltung 16. Mai 2008, Berlin.
Erläuterung der Schnittstellenproblematik aus juristischer Sicht
Formenvielfalt Inobhutnahme
Sexualisierte Gewalt an Mädchen und Frauen – Erfahrungen, Erfolge und Herausforderungen aus einer feministisch-parteilich arbeitenden Beratungsstelle Elisabeth.
Schadensminderung im Justizvollzug Zusatzmodul: Gefangene aus ethnischen Minderheiten Training Criminal Justice Professionals in Harm Reduction Services.
Landkreis Bad Kissingen Folie 1 Auftrag Der gesamtgesellschaftliche Auftrag besteht darin, jeden jungen Menschen in seiner Entwicklung und Erziehung zu.
Ziele der Jugendarbeit der Vereinigung Badisch-Pfälzischer Karnevalsvereine.
Netzwerkfachtag „Kinderschutz – (k)ein Thema für die Arbeit mit Schwangeren und werdenden Eltern?“ Strategien und Handlungsansätze des Jugendamtes zur.
Kooperation im Kinderschutz
Sozialhilfe und Jugendhilfe
Netzwerk Frühe Hilfen zur Stärkung der Familien in der Stadt Vlotho
Kooperation von Jugendhilfe und Wirtschaft Chance einer gelingenden Partnerschaft.
Hilfen des Amtes für Jugend und Familie
FrauenHäuser in Deutschland Schutz vor Gewalt. Studien zeigen: „Mindestens jede vierte Frau zwischen 16 und 85 Jahren, die in einer Partner- schaft gelebt.
Armut in unterschiedlichen Lebensphasen: Kinder und junge Erwachsene
Das Kinder- und Jugendhilfegesetz SGB VIII
Fachvortrag am 20.VI (Professur für „Recht der Sozialen Arbeit“)
Kinderschutz als gesetzlicher Auftrag an Schule
§ 72a SGB VIII erweiterte Führungszeugnisse
K INDER - UND J UGENDRING S WISTTAL E.V. E RWEITERTES F ÜHRUNGSZEUGNIS.
Ressourcenbedarf in der Jugendförderung Jugendamt Neukölln Jugendhilfeausschuss am
Herzlich Willkommen zur Informationsveranstaltung „Aufnahme von unbegleiteten minderjährigen Ausländern – Herausforderungen, Voraussetzungen und Chancen“
Eingliederungshilfe nach § 35a SGB VIII
1 Ambulante Erziehungshilfen Seckinger Ambulante Erziehungshilfen Fachliche Möglichkeiten und Grenzen 03. Juli 2013 »Fachtagung Bunte Vielfalt oder heilloses.
LWL-Landesjugendamt Westfalen / LVR-Landesjugendamt Rheinland HzE Bericht 2016 Erste Ergebnisse - Datenbasis 2014 Entwicklungen bei der Inanspruchnahme.
Sybille Nonninger, Landesjugendamt Mainz 1 Schutzauftrag und Betriebserlaubnis Ein Beitrag zur Fachveranstaltung Steuerung und Verantwortlichkeiten öffentlicher.
Gunda Voigts Kinder- und Jugendhilfeerweiterungsgesetz (KICK) Einführung am 1. Oktober 2005 Ergänzung des KJHG Entscheidend für die Verbandliche.
Zusammenhänge zwischen eingreifender, leistender und “ermöglichender” Verwaltung: Am Beispiel des Jugendamtes Lt Koch; OFR Gerdeman.
JugendamtLandeshauptstadt Dresden Das Jugendamt. Unterstützung, die ankommt. V2569/13 - Überplanmäßige Mittelbereitstellung zur Finanzierung von Leistungen.
Jugendhilfe wirkt nur als Ganzes gut
Fachtagung anlässlich des 15-jährigen Bestehens der Kinder- und Jugendschutzdienste in Thüringen am 16. Juni 2009 Kooperation Kinder- und Jugendschutz.
JugendamtLandeshauptstadt Dresden Das Jugendamt. Unterstützung, die ankommt. Auslastung im Kinder- und Jugendnotdienst – ausgewählte Fakten zur Situation.
Entwicklungsbericht Hilfe zur Erziehung
 Präsentation transkript:

Kinderschutzgesetz – Inobhutnahmen – und was dann? Steigende Fallzahlen kleiner Kindern im Alter von 0 – 6 Jahren in der Inobhutnahme Häufig zu lange Verweildauer dieser Kinder in der Inobhutnahme

Seit 2002 hat sich die Zahl der jährlich begonnen Leistungen für die Altersgruppe der 0 bis 6 jährigen Kinder – berücksichtigt werden hier SPFH, Tagesgruppe, Vollzeitpflege und Heimerziehung – von knapp 23.000 auf rund 44.300 im Jahr 2009 erhöht. Die Inobhutnahme der unter 6 –Jährigen sind zwischen 2002 und 2009 von knapp 3.100 auf 5.600 Fälle pro Jahr gestiegen. (zitiert nach KOMDAT Jugendhilfe 2/10)

Gründe für steigende Fallzahlen Es hat in den letzten Jahren einen positiven gesellschaftlichen Bedeutungszuwachs der Thematik „Kinder und Jugendliche“ gegeben. Die Medienberichterstattung über massive Kindeswohlgefährdungen hat zu einer erhöhten Sensibilität für das Thema „Schutz von kleinen Kindern“ auch in den Jugendämtern geführt. Die fachliche und strukturelle personelle Ausstattung im Allgemeinen Sozialdienst der Jugendämter entspricht häufig nicht der veränderten Situation.

Die veränderte gesellschaftliche Wahrnehmung von Kindheit und Jugend hat konkrete Auswirkungen auf die Jugendhilfe. Der mit dem SGB VIII intendierte Angebotscharakter der Jugendhilfe wird zunehmend ergänzt durch die deutlich gestiegene Wahrnehmung des staatlichen Wächteramtes. Der ordnungspolitische Charakter der Jugendhilfe gewinnt an Gewicht.

Problematische Aspekte bei der Betreuung kleiner Kinder in der Inobhutnahme Die Zunahme der Unterbringung von Kleinstkindern in Krisensituationen hat zu einem Mangel an entsprechenden Plätzen insbesondere in Bereitschaftspflegefamilien geführt. Aus diesem Grund, entstehen zunehmend Schichtdienstgruppen für Kleinstkinder in Krisensituationen. Die Aufenthaltsdauer kleiner Kinder in Krisensituationen in der Inobhutnahme ist nach einhelliger Fachmeinung sehr häufig zu lang.

Ein wichtiger Grund der häufig zu langen Aufenthaltsdauer, sind familiengerichtliche Auseinandersetzungen in komplexen Situationen.

Der Bund hat mit dem FAMFG ein fachlich gutes Instrument zur Verfügung gestellt. Allerdings ist das Gesetz sehr komplex und es setzt sowohl in der Jugendhilfe als auch bei der Justiz ein verändertes Denken und hohe Kooperationsbereitschaft voraus. In familiengerichtlichen Fällen muss das Jugendamt die Prozessverantwortlichkeit übernehmen und als starker, gleichwertiger Partner dem Familiengericht gegenüber Position beziehen und die Koordination des sehr komplexen Verfahrens übernehmen.

Ein fachlich wirksames Bundeskinderschutzgesetz wird zu einer weiteren Steigerung der Fallzahlen kleiner Kinder in Obhutnahme führen. Auf diese Situation müssen sich die öffentlichen und freien Träger der Jugendhilfe und ihre Kooperationspartner einstellen.