Katalog für die Leistungsbeurteilung an der Volksschule

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 Präsentation transkript:

Katalog für die Leistungsbeurteilung an der Volksschule Verordnungsblatt des Landesschulrates für Tirol Jahrgang 2009 · Stück III Innsbruck, 15. März 2009

Amtsschriften an der Volksschule: Schülerstammblatt Klassenbuch Katalog für die Leistungsbeurteilung Prüfungsprotokolle Konferenzprotokolle Protokolle zu Sitzungen der Gremien der Schulpartnerschaft Schulärztliche Aufzeichnungen neu

§ 7 Katalog für die Leistungsbeurteilung (Volksschule) 1. Für die Grundstufe I und für die Grundstufe II ist jeweils ein Katalog für die Leistungsbeurteilung in gebundener Form zu führen.

Dieser Katalog hat folgende Angaben zu enthalten:

Klasse/Stufe, Schuljahr Deckblatt VS-Perjen Römerstraße 16 6500 Landeck SKZ: 706291 Schulart und Standort Klasse/Stufe, Schuljahr 1.Kl. / 1.St. 2009 / 10

Fächerkanon und Namen der unterrichtenden Lehrer 1.Klasse 2.Klasse 2009 / 10 2010 / 11 Fächerkanon und Namen der unterrichtenden Lehrer

GRUNDSTUFE I LEISTUNGSBILD

GRUNDSTUFE II LEISTUNGSBILD

SCHÜLERVERZEICHNIS Schuljahr 2009/10 Schuljahr 2010/11 Versäumte Stunden UÜ Stufe SPF V.S Schulb.j R - ab/an SCHÜLERVERZEICHNIS

AM JAHRESENDE

Bestätigung über die Überprüfung der Schulnachrichten, der Jahreszeugnisse sowie der Jahres- und Abschlusszeugnisse … 2009/2010 Bestätigung der Schließung und Fertigung der Amtsschriften durch den Klassenlehrer / die Klassenlehrerin und die Direktion. 2010 / 11

VIERTE SCHULSTUFE

ALLGEMEINES / ANLEITUNG: Der Katalog für die Leistungsbeurteilung entspricht § 7 der Verordnung des Landesschulrates für Tirol vom 4. März 2009. Die Kontrolle für die ordnungsgemäße Führung des Kataloges obliegt der Klassenlehrerin / dem Klassenlehrer.

Übersicht: Die verbindlichen und unverbindlichen Übungen scheinen in der Übersicht nicht auf, da es dort auch keine Leistungs-beurteilung gibt. Bei den Schülerseiten ist jedoch Raum für entsprechende Teilnahmevermerke "teilgenommen" (tg).

Klassenübersicht: Linke Seite am Beginn des Schuljahres und die rechte Seite am Ende des Schuljahres ausfüllen.

Schülerseiten: Es sollen pro Semester drei Mitarbeitsnoten in den Katalog eingetragen werden. Zwei dieser Mitarbeitsnoten sind vor dem jeweiligen Elternsprechtag einzutragen. Die Mitarbeitsnote setzt sich in den Fächern Deutsch, Lesen, Schreiben, Mathematik und Sachunterricht aus verschiedenen Teilbereichen zusammen, worüber die Lehrerin/der Lehrer genaue Aufzeichnungen führen muss. Die eingetragene Mitarbeitsnote plus die Note bei Tests/Diktaten und Schularbeiten muss aber jene Note ergeben, die beim jeweiligen Eintrag in den Katalog dem Leistungsstand der Schülerin/des Schülers entspricht. Eine Umstufung auf der Grundstufe I ist in der betreffenden Schülerseite einzutragen.

WICHTIG: Zwischennoten in der Mitarbeit können nur Noten mit Dezimalzahlen sein! (nicht 1-2, 2-3, …) Auch bei nicht literarischen Fächern sind Mitarbeitsnoten in gleichem Ausmaß einzutragen! (BE, BS, WE, …)

Elternsprechtage (Empfehlung): 1. Sprechtag: 11., 12. oder 13. Schulwoche 2. Sprechtag: 33., 34. oder 35. Schulwoche

Überprüfung: Die Schulnachrichten und Jahreszeugnisse sind zu überprüfen.

Statistisches Klassenblatt (nur für die 4. Schulstufe): Das Statistische Klassenblatt ist zum Stichtag 1. Oktober auszufüllen – Grundlage für die Schulstatistik.

Der Katalog bzw. das Klassenbuch ist ein Dokument. Korrekturen müssen nachvollziehbar sein (Datum, Name). Eingeklebt werden dürfen nur Schülerlisten.

Ausarbeitung: LSI Dr. Reinhold Wöll Arbeitsgemeinschaft Steuergruppe der Volksschulen Schultechnisches Seminar des Pädagogischen Institutes

Copyright by innverlag, Zirl, 2009 Nachdruck – auch auszugsweise – verboten! Präsentation: Daniela Zangerl-Lehmann, Volksschule Landeck-Perjen