„Das Dokumentengeschäft in der Praxis“

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 Präsentation transkript:

„Das Dokumentengeschäft in der Praxis“ Im Rahmen der Veranstaltung „Export- und Zoll Kompetenz Werkstatt 2013“ Klagenfurt, 6.3.2014 Müller Eva-Maria, Referentin aus der Fachabteilung für Dokumentengeschäft

Wie kommt es zu einem Dokumentengeschäft Platzgeschäft Distanzgeschäft

Risken und Folgen beim Distanzgeschäft Die Risken für den Verkäufer (Exporteur): Warenannahmerisiko d.h. ob Käufer die Lieferung überhaupt annimmt Zahlungsrisiko d.h. ob der Käufer die Lieferung bezahlen wird Die Risken für den Käufer (Importeur): Erfüllungsrisiko d.h. der Käufer weiß nicht, ob Verkäufer die Ware überhaupt liefert Qualitätsrisiko d.h. der Käufer hat die Ware zwar erhalten, die er bestellt hat, aber sie ist nicht die vereinbarte Qualität

Zusätzliche Risken im Distanzgeschäft Politisches Risiko: wenn außerordentliche staatliche Maßnahmen oder politische Ereignisse im Importland die Zahlung verhindern Transferrisiko: wenn das Importland zahlungsunfähig wird Währungsrisiko: wenn sich der Wert der vertraglich festgelegten FW zu unserer Währung negativ verändert

Überlegungen zur Wahl der Zahlungsbedingungen Kundenrisiko Erstgeschäft? Zahlungswilligkeit/ Zahlungsfähigkeit? Länderrisiko/-Usancen politisch/wirtschaftlich? Devisenbestimmungen? Zahlungsbestimmungen? (z.B. Mindestzahlungsziel) Kosten-/Gebührenregelung? Rechtsordnung? (z.B. Wechselprotest) Sprache/Mentalität

Zahlungsmöglichkeiten/1 wenn hinsichtlich Risken keine Bedenken bestehen: „freie“, ungebundene Zahlung in Form eines reinen Zahlungsauftrages im Wege der Bank des Käufers als Vorauszahlung Anzahlung Zahlung nach Warenerhalt

Zahlungsmöglichkeiten/2 Zur Risikoabsicherung im Zahlungsverkehr bieten die Banken: das Dokumenteninkasso das Dokumentenakkreditiv (Letter of Credit, L/C) Definition: da die Lieferung oder Leistung des Verkäufers nur durch Dokumente ausgedrückt wird, spricht man vom sog. Dokumentengeschäft (= ein reines Dienstleistungsgeschäft)

Unterschiede Inkasso <=> Akkreditiv Auftragserteilung durch Verkäufer/Exporteur Warenversand vor Erteilung des Inkassoauftrages keine Zahlungsverpflichtung der Bank keine Prüfung der Dokumente geringere Gebühren/Spesen Auftragserteilung durch Käufer/importeur Warenversand nach Erhalt des Dokumentenakkreditives Zahlungsverpflichtung der eröffnenden Bank event. zusätzliche Bestätigung durch Avisobank Prüfung der Dokumente nach ERA und Akkreditivbedingungen höhere Gebühren/Spesen

Vorteile des Akkreditivs Die eröffnende Bank verpflichtet sich gegenüber dem Exporteur (Verkäufer) unwiderruflich, für die Lieferung / Leistung zu zahlen, sofern: die im Akkreditiv vorgeschriebenen Dokumente innerhalb der vorgeschrieben Zeit beigebracht werden u n d die jeweiligen Akkreditivbedingungen erfüllt wurden.

Dokumentenakkreditiv Ein Akkreditiv ist: die unwiderrufliche Verpflichtung der eröffnenden Bank, dem Verkäufer bei Vorlage von akkreditivkonformen Dokumenten, Zahlung zu leisten Akkreditive sind: von Kauf- oder anderen Verträgen getrennte Geschäfte. Banken beschäftigen sich NUR mit den Dokumenten und NICHT mit Waren, Dienstleistungen oder anderen Leistungen Akkreditive werden: zur Absicherung der Zahlung von Warenlieferungen verwendet, können aber auch zur Bezahlung von Dienstleistungen herangezogen werden

Dokumentenakkreditiv Die Auftragserteilung zur Akkreditiveröffnung erfolgt durch den Käufer. Je weniger Bedingungen vom Verkäufer vorgegeben werden, desto größer ist der Gestaltungsfreiraum der Akkreditivbedingungen für den Käufer! Einzige Einflussmöglichkeit des Verkäufers auf den Akkreditivinhalt ist die genaue vertragliche Festlegung!

Dokumentenakkreditiv AUFTRAGGEBER IMPORTEUR KÄUFER BEGÜNSTIGTER EXPORTEUR VERKÄUFER Kaufvertrag 1.

Dokumentenakkreditiv ERÖFFNENDE BANK 3. Akkreditiveröffnung AVISIERENDE BANK 2. 4. Auftrag zur Akkreditiv- erstellung Avisierung des Akkreditives AUFTRAGGEBER IMPORTEUR KÄUFER BEGÜNSTIGTER EXPORTEUR VERKÄUFER Kaufvertrag 1.

Dokumentenakkreditiv ERÖFFNENDE BANK 3. Akkreditiveröffnung AVISIERENDE BANK Weiterleitung der Dokumente 6. 2. 7. 5b 4. Auftrag zur Akkreditiv- erstellung Ausfolgung der Dokumente Einreichung der Dokumente Avisierung des Akkreditives 5a WARE AUFTRAGGEBER IMPORTEUR KÄUFER BEGÜNSTIGTER EXPORTEUR VERKÄUFER Kaufvertrag 1.

Dokumentenakkreditiv ERÖFFNENDE BANK 3. Akkreditiveröffnung AVISIERENDE BANK Weiterleitung der Dokumente 6. 2. 7. 5b 4. Auftrag zur Akkreditiv- erstellung Ausfolgung der Dokumente Einreichung der Dokumente Avisierung des Akkreditives 8. Bezahlung 5a WARE AUFTRAGGEBER IMPORTEUR KÄUFER BEGÜNSTIGTER EXPORTEUR VERKÄUFER Kaufvertrag 1.

Vorteile für den Exporteur (Verkäufer) die eröffnende Bank haftet für die Zahlung (der Exporteur weiß, dass er durch Präsentation akkreditivkonformer Dokumente gegenüber dieser Bank einen Rechtsanspruch auf Zahlung erwirbt) will der Exporteur die Zahlungsverpflichtung der eröffnenden Bank ebenfalls abgesichert haben, muss er ein Akkreditiv verlangen, dass von der Avisobank bestätigt wird (insbesondere bei „heiklen“ Ländern) -> durch Hinzufügung der Bestätigung, wird die Avisobank ebenfalls zum Zahlungsverpflichteten Voraussetzung bleibt aber immer die ordnungsgemäße Erfüllung des zugrundeliegenden Akkreditivs !

Vorteile für den Importeur (Käufer) er kann sich gegen das Risiko schützen, ohne erfolgter Lieferung Zahlung leisten zu müssen. Die abgegebene Zahlungsverpflichtung ist nur gültig, wenn die geforderten Dokumente auch akkreditivgemäß präsentiert wurden es liegt bei ihm, jene dokumentären Bedingungen festzulegen, die ihm die Gewissheit geben, dass die Lieferung/Leistung zu seiner Zufriedenheit erfolgt ist.

Bestätigung – Voraussetzung Auftrag zur Bestätigung seitens der eröffnenden Bank muss vorliegen Akkreditiv muss bei avisierender/bestätigender Bank zahlbar gestellt sein Möglichkeit der Teilbestätigung Stille Bestätigung TIPP: kontaktieren Sie bereits anlässlich der Vertragsverhandlungen Ihre Hausbank hinsichtlich deren Möglichkeiten zur Bestätigung bzw. um die damit verbundenen Kosten einkalkulieren zu können!

WAS GILT ES GENERELL IM AKKREDITIV-GESCHÄFT ZU BEACHTEN WAS GILT ES GENERELL IM AKKREDITIV-GESCHÄFT ZU BEACHTEN? (nehmen Sie dazu bitte das Ihren Unterlagen beigefügte Musterakkreditiv zur Hand) Letter of credit ..............................................................................................................

Prüfung des erhaltenen Exportakkreditivs Akkreditiv bereits in Kraft? (ev. Garantieerstellung erforderlich?) Liefertermin bzw. Laufzeit / Präsentationsfrist einzuhalten? weitere Akkreditivbedingungen erfüllbar? stimmen die Bedingungen mit den vertraglichen Vereinbarungen überein? Inhalt des Akkreditivs klar und verständlich (keine Widersprüche enthalten)?

Die wichtigsten Punkte/1 eröffnende Bank / Avisobank evt. übertragbar evt. revolvierend (kumulativ / nicht kumulativ) Wortlaut des Auftraggebers und des Begünstigten Datum und Ort der Gültigkeit Währung / Betrag Sicht / Nachsicht (Fälligkeit) Zahlbarstellung

Die wichtigsten Punkte/2 letztes Versanddatum Präsentationsfrist Teilverladung Umladung Versandweg Lieferkondition Warenbeschreibung Dokumente (Legalisierung, Bestätigung) sonstige Bedingungen Spesen

Änderungen Sollten Sie Abweichungen zu Ihren (vertraglichen) Vereinbarungen im Akkreditiv feststellen, kontaktieren Sie umgehen Ihren Kunden, damit dieser eine entsprechende Änderung bei der eröffnenden Bank veranlasst.

Was ist vor / bei der Dokumenteneinreichung zu beachten? sind die Akkreditivgültigkeit und die Vorlagefrist noch nicht abgelaufen? wurde der im Akkreditiv angegebene Liefertermin eingehalten? sind alle Dokumente in der im Akkreditiv verlangten Anzahl ausgestellt? wurden alle Dokumente - soweit erforderlich – unterschrieben bzw. beglaubigt und/oder legalisiert? wurden Korrekturen in den Dokumenten von den Ausstellern ordnungsgemäß verifiziert?

Was ist vor / bei der Dokumenteneinreichung zu beachten? stimmen Warenbezeichnung, Einzelpreis und Warenwert in der Rechnung mit dem Akkreditiv überein? wurden alle ausgestellten Original des Seekonnossementes vorgelegt und sind sie unterfertigt, und, falls notwendig, korrekt indossiert? deckt das Versicherungsdokument alle im Akkreditiv vorgeschriebenen Risken und ist es, falls notwendig, korrekt indossiert? sind alle als „Zertifikat“ / „Bestätigung“ betitelten Dokumente vom Aussteller datiert und unterfertigt?

Die wichtigsten Dokumente und Informationen im Detail (Musterdokumente sowie ausführliche Erklärungen dazu finden Sie auch auf unserer Homepage: Pfad: Firmenkunden & Freie Berufe – Corporates – Internationale Geschäfte – Dokumenten- und Garantiegeschäft TIPP: Link: http://www.bankaustria.at/firmenkunden-und-freie-berufe-internationale-geschaefte-dokumenten--und-garantiegeschaeft-dokumentengeschaeft.jsp

Handelsrechnung Commercial unterfertigt Name des Auftraggebers Betrag/Währung Warenbezeichnung

Seekonnossement für Hafen-zu-Hafen Verladungen Angabe des Frachtführers (Carrier) ausgestellt von: namentlich genanntem Frachtführer, vom Master oder deren Agenten (Agentenausstellung: Angabe des Masters nicht mehr erforderlich) ‚clean‘ / ‚shipped on board‘ -> Vermerk / Datum Anzahl der Originale / „full set“ = alle Originale Empfänger (Indossament bei „to order“) Notify-Adresse Versandweg (Verlade- bzw. Löschungshafen) Versanddatum Umladung / Teilverladung Frachtkosten („freight prepaid“ / „freight collect“) an Deck 21 Tage Frist?

Multimodales Transportdokument „Combined Transport B/L“, „Through B/L“, „Multimodal Transport B/L“ (weist mindestens 2 verschiedenen Beförderungsarten aus) Akkreditiv weist in diesem Fall zusätzlich aus: ‚place of dispatch, taking in charge or shipment‘ und ‚place of final destination‘

Luftfrachtbrief Angabe des Frachtführers (Carrier) ausgestellt von: namentlich genanntem Frachtführer oder dessen Agenten Original 3 (Exemplar „for shipper“) Empfänger / Notify-Adresse Versandweg (Abgangs- bzw. Bestimmungsflughafen) Versanddatum („flight date/flight number“ – gilt immer) Umladung / Teilverladung Frachtkosten („freight prepaid“ / „freight collect“)

Frachtbriefdoppel ausgestellt von: Eisenbahngesellschaft (Stempel/Unterschrift/Computereindruck) Frachtbriefdoppel Empfänger Versandweg Versanddatum Umladung / Teilverladung Frachtkosten („freight prepaid“ /„freight collect“)

CMR Frachtbrief (LKW Frachtbrief) Angabe des Frachtführers (Carrier) ausgestellt von: namentlich genannten Frachtführer oder dessen Agenten Original für Absender bzw. kein Hinweis Empfänger / Notifyadresse Versandweg Versanddatum Umladung/Teilverladung Frachtkosten („freight prepaid“ / „freight collect“)

Spediteur-Übernahmebescheinigung/ Versandbescheinigung FCR oder FCT ausgestellt vom: Spediteur (muss nicht als Frachtführer bzw. Agent zeichnen) Empfänger/Notify Versandweg Versanddatum bzw. ‚en route‘ Umladung/Teilverladung Frachtkosten

Versicherungsdokument Polizze bzw. Zertifikat (keine Cover Notes - Makler) ausgestellt von: Versicherung oder Versicherer, deren Agenten oder deren Bevollmächtigte Indossament Anzahl der Originale/alle Original präsentiert Versicherungsdeckung (mind. 110 % CIF bzw. CIP Wert) Versandweg Name des Schiffes (bei ‚first class steamer‘) Ausstellungsdatum (vor oder am Versandtag) gedeckte Risken

Ursprungszeugnis / EUR 1 Ursprungsland Legalisierungen/Beglaubigungen Erklärungen/Bestätigungen Sichtvermerk von Zollbehörde (für EUR 1)

Sonstige Dokumente Packliste Gewichtsliste Analysenzertifikat Inspektionszertifikat Postaufgabeschein sonstige Bestätigungen sonstige Erklärungen etc.

Tratte ist kein Wechsel sondern eine kaufmännische Anweisung, die ausweist, dass unter einem Akkreditiv ein bestimmter Betrag gezogen wurde in manchen Ländern (noch) erforderlich wird NICHT vergebührt (keine Orderklausel, kein Indossament) ist als zusätzliches Dokument anzusehen, wenn diese auf den Auftraggeber zu ziehen sind

Grundlagen der Dokumentenprüfung Die Prüfung der Dokumente erfolgt gemäß den: Akkreditivbedingungen ‚Einheitliche Richtlinien und Gebräuche für Dokumentenakkreditive‘ (ERA) in der im Akkreditiv erwähnten / gültigen Fassung -> ERA 600 (Broschüre) untereinander w/evt. Widersprüche

Unstimmige Dokumente Korrektur durch Hausbank Begünstigten Aussteller des Dokumentes oder dessen Agent Zahlung unter Vorbehalt extern intern Swift-Anfrage bei eröffnenden Bank mit Bitte um Abänderung (Achtung w/Fristen!) Swift-Anfrage bei eröffnenden Bank, ob die Dokumente trotz Unstimmigkeiten aufgenommen werden Dokumentensendung zum Gutbefund

Tipp: um sicherzustellen, dass Sie Ihre Dokumente akkreditiv-konform vorlegen, vereinbaren Sie mit Ihrer Hausbank evt. eine VOR-Prüfung Ihrer Musterdokumente!

. Danke für Ihre Aufmerksamkeit!