Wasserrahmenrichtlinie - Aquakultur

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 Präsentation transkript:

Wasserrahmenrichtlinie - Aquakultur Robert Fenz Bild: BMLFUW/Rita Newman

Ziel der Wasserrahmenrichtlinie Ziel ist die Vermeidung einer Verschlechterung des vorhandenen Gewässerzustands und die Erreichung eines guten ökologischen und guten chemischen Zustands der Oberflächengewässer. Die gute Qualität soll in allen europäischen Gewässer innerhalb von 15 Jahren (bis 2015), spätestens nach 27 Jahren (bis 2027) erreicht werden. Die Mitgliedsstaaten erstellen alle 6 Jahre Gewässer-bewirtschaftungspläne mit Maßnahmenprogrammen um die Ziele zu erreichen.

Umsetzung Wasserrahmenrichtlinie Verabschiedung der Wasserrahmenrichtlinie 2000 Umsetzung in nationales Recht 2003 IST-Bestandsaufnahme 2004 Entwurf des Nationalen Gewässerbewirtschaftungsplans 2008 Erlassung des Nationalen Gewässerbewirtschaftungsplans 2009 Umsetzung der Maßnahmen z.B. in Regionalprogrammen 2012 IST-Bestandsaufnahme - Aktualisierung 2013 Entwurf 2. Nationaler Gewässerbewirtschaftungsplan 2014 Erlassung des 2. Nationalen Gewässerbewirtschaftungsplans 2015* * Bisher noch nicht erfolgt

Qualitätsziele Beschreibung des (sehr) guten Zustands / Festlegung von Qualitätszielen in Qualitätszielverordnungen: Qualitätszielverordnung Oberflächengewässer Ökologie Qualitätszielverordnung Oberflächengewässer Chemie Qualitätszielverordnung Grundwasser Chemie

Ökologischer Zustand Qualitätskomponenten Biologische Komponenten Aquatische Flora Aquatische Fauna Phyto-benthos Fische Makro- zoo-benthos Macro-phyten Hydromorphologische Komponenten Morpho-logie Wasser-haushalt Durch-gängig-keit Physikalisch-chemische Komponenten Temperatur Sauerstoffgehalt Salzgehalt Nährstoffverhältnisse

Bewilligung Bei der Bewilligung eines Vorhabens sind Auswirkungen auf öffentliche Interessen wie z.B. Hochwasserabfluss, Gewässerbeschaffenheit, sparsamer Umgang mit Ressource, … (§ 105 WRG) zu prüfen. Ein Vorhaben darf keine Verschlechterung des Zustands um eine Zustandsklasse bewirken und auch nicht die Erreichung des guten Zustands verhindern. Der Stand der Technik (AEV Aquakultur, AAEV) ist einzuhalten. Unterschiedlicher Untersuchungs- und Überwachungsbedarf bei extensiven und intensiven Anlagen.

Gewässer- bewirtschaftungsplan Der erste Gewässerbewirtschaftungsplan wurde 2009 veröffentlicht. Er wird alle 6 Jahre aktualisiert. Der Bewirtschaftungsplan enthält ein Maßnahmenprogramm zur Erreichung der Umweltziele: Art der Maßnahme, Reihenfolge / Prioritäten (stufenweise Zielerreichung), Umsetzungsinstrumente

Ergebnisse Bestandsaufnahme Fließgewässer - 2007

Stufenweise Zielerreichung

MaSSnahmen der Planungsperiode 2009-2015 Hydromorphologie Prioritäre Sanierungsgewässer in Bezug auf hydromorphologische Maßnahmen

Sanierungsmaßnahmen im 1. NGP Herstellung der Durchgängigkeit an rd. 1000 Querbauwerken (ca. 400 Kraftwerke) Erhöhung der Restwassermenge bei ca. 200 Wasserkraftwerken (zumindest Durchwanderbarkeit)

Sanierungsmaßnahmen im 1. NGP 250 Restrukturierungsmaßnahmen mit UFG-Mitteln gefördert + Verbesserungen im Zuge von Hochwasserschutzmaßnahmen

Massnahmen Investitionskosten und Bundesförderung im Zeitraum des NGP 2009 in Mio. € pro Jahr: Maßnahme Bundesförderung Investitionen Durchgängigkeit Ø 2010-2015 (UFG) 15 39 Morphologie Ø 2010-2015 (UFG) 8 16 Summe Ø 2010-2015 (UFG) 23 55

Ökologischer Zustand/Potential Fließgewässer > 10 km2 Stand 2015 10% HMWBs (+7%) 1,8% künstlich Fließgewässer > 10 km2

Sanierungsraum der 2. Planungsperiode – Entwurf NGP 2015

MASSNAHMEN Restwasser: - Bei Festlegung des Maßes der Wasserbenutzung zu berücksichtigen (§ 13 WRG) - Sanierung gem. NGP 2015: vom „Großen ins Kleine“; bis 2027 überall zumindest Basisabfluss Durchgängigkeit: - Grundsätzlich Stand der Technik (§ 12a WRG) - Sanierung gem. NGP 2015 (vom Großen ins Kleine): bis 2027 im wesentlichen untere Fischregionen abschließen, in oberen Regionen tw. wohl erst danach und nicht überall.

Zusammenfassung Bei Neubewilligungen / Wiederverleihungen sind die Qualitätszielverordnungen und der Stand der Technik (AEV Aquakultur) zu berücksichtigen. Gezielte gewässerökologische Sanierungen auf Basis des Nationalen Gewässerbewirtschaftungsplans betreffen Aquakulturanlagen – so erforderlich - erst in der dritten Planungsperiode (ab 2022).

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit