Kreiselternrat LK Leer

Slides:



Advertisements
Ähnliche Präsentationen
Bericht zur Inspektion an der Albert-Einstein-Oberschule (Gymnasium)
Advertisements

Die Arbeit in der Eingangsstufe
Neun Jahre gemeinsame Schule für alle - auf jedeN kommt es an
Zum Leitbild der Abendschule Vor dem Holstentor
Ressourcenmanagement Schulorganisation
November 2007.
Tagesordnung Aufgaben der Schulinspektion
Gremien in der Schule: Wer? Was? Wie?.
Fortbildung und Personalentwicklung
DIE EIGENVERANTWORTLICHE SCHULE Die niedersächsische Antwort auf PISA
Schulstruktur und Schulaufsicht in NRW
Was ist eine gute Schule
Dr. Hans-Joachim Friedemann, Schulleitertag BBZ Stegen,
Realschule Hohenhameln
Zentrale Lernstandserhebungen 2008 (Vergleichsarbeiten - VERA) in der Jahrgangsstufe 3 Informationen für Eltern Lernstandserhebung 2008.
Auswirkungen der eigenverantwortlichen Schule auf die Arbeit der Schulsekretärinnen und -sekretäre
Wie kommt eine Schule zu einem gemeinsamen Konzept?
Herzlich Willkommen zur Auftaktveranstaltung!
Information zur Initiative Oberschule (IOS) Ref.33.
Konzept der Fort- und Weiterbildung für die SeelsorgerInnen im Bistum Münster Hauptabteilung 500, Seelsorge - Personal Gruppe 512, Fortbildung Hermann.
Modellprojekt Selbstständige Schule Schulischer Abschlussbericht
Lehrerkonferenz an der Grundschule Röttingen
Profilbildung inklusive Schule –
Forum Gemeinschaftsschule – Zukunft gestalten
Hessisches Kultusministerium Das hessische Beraterprojekt - Vom Kerncurriculum zum Schulcurriculum - Innovationsstrategien.
Hessisches Kultusministerium Das hessische Beraterprojekt - Vom Kerncurriculum zum Schulcurriculum - Implementierung der Bildungsstandards und der Kompetenzorientierung.
Und Führung Verantwortung.
Eltern- und Schülerpartizipation bei der Schulprogrammarbeit
Abschlusstagung KES, Dessau, Modellversuch Kriterien zur Entwicklung, Evaluation und Fortschreibung von Schulprogrammen (KES) Modellversuch.
Was ist Qualität? Qualität nach DIN ISO ist das...
Der Schulvorstand neue Chance(n) der Mitwirkung
Qualitätstableau des Landes NRW
Arbeit im Schulverbund
Neues Schulführungsmodell
Gesundheitstag Bezirksregierung Arnsberg 24. Juni 2013
erfolgreicher Kompetenzerwerb
Mythos Selbstständigkeit von Schule?
Eigenverantwortliche Schule
Bernd Siegel O ldenburg Garnet EichholzHannover Januar 2006.
Städtische Gesamtschule Soest
BL Beratungslehrerinnen und Beratungslehrer in NRW
Einführende Informationen zum Thema „Inklusion“
EXTERNE EVALUATION RÜCKMELDEKONFERENZ Grundschule Am Appelbach
Dienstordnung – Knackpunkt des Entwurfs Entwurf März 2011
SV-Beraterlehrkräfte
1 Konzept für ein pädagogisch-psychologisches Beratungssystem in der Eigenverantwortlichen Schule in Niedersachsen Stand: 16.Juni 2008 Ausgangspunkte:
Plaßschule - Schulpflegschaft
Fortbildungsplanung fokussiert auf Unterrichtsentwicklung
Eigenverantwortliche Schule Fragen und Antworten.
Eigenverantwortliche Schule - bessere Schule durch Mitwirkung der Schülerinnen und Schüler in der Schule –
als Aufgabe der Schulen
Martina Brandt Michael Kyas Gesa Uhde
Elternarbeit an der GHS-Gildehaus
Schulgesetz zur Eigenverantwortlichen Schule
Vorgeschichte: Anfrage von Herrn Hahn (Entwicklung ZVS für die Schulämter) an den Berufsverband Informelles Treffen mit Vertretern des Vorstandes (C. Raykowski,
Eigenverantwortliche Schule in Niedersachsen
Was ist QmbS? QmbS = Qualitätsmanagement für berufliche Schulen in Bayern Qualitätsmanagementsystem, das vom Staatsinsitut für Schulqualität und Bildungsforschung.
GS Blomberg-Neuschoo: Weiterentwicklung des Methodenkonzepts
Dipl.-Bpäd. C. Martin Institut für Berufsbildung Universität Kassel Ergebnisse der 1. Zwischenevaluation Relevante Ergebnisse für die Arbeit im Handlungsfeld.
Schulstandorte Langelsheim
Umsetzung der Verwaltungsvorschrift vom 24
Qualitätsmanagement der Volksschulen
Informationen zur externen Evaluation im Schuljahr 2015/2016
3 Jahre KMK-Erklärung „Medienbildung in der Schule“ Workshop IIIa Thema 3.7: „Außerschulische Kooperationspartner“ Saarland / Niedersachsen.
Fachkonferenzen- „schlafende Riesen der Schulentwicklung???“
Das Schülerparlament an der LOS Oktober 2015 Asina Schwarz.
Ganztägig bilden – Beratungsforum Salon I – Ganztagsschule im Sozialraum und in der Kommune Berlin 16. Juni 2016 |Bettina Kroh | Schulamt |
Nashorn-Grundschule Vehlefanz
Niedersächsisches Kultusministerium  Referat 31  Oktober 2016
 Präsentation transkript:

Kreiselternrat LK Leer 31.03.2017 Kreiselternrat LK Leer Eigenverantwortliche Schule Im LK Leer: 2005: Möörkenschule 2007: alle !!!

Zentral gesteuerte Schule größere Entscheidungsautonomie für Schulen 31.03.2017 Eigenverantwortliche / Selbständige Schule (Modellprojekte i.d. Bundesländern) Es geht um: Qualitätsentwicklung Schule + Prozesse im Unterricht verbessern + Ergebnisse von Unterricht verbessern Systemwechsel Zentral gesteuerte Schule größere Entscheidungsautonomie für Schulen Personalentwicklung Ressourcenbewirtschaftung Unterrichtsorganisation Schul- und Unterrichtprofils Mitwirkung Schülern, Eltern, Kommune, Region

MK beruft Arbeitsgruppe „Eigenverantwortliche Schule“ Mitglieder: 31.03.2017 Sommer 2004: MK beruft Arbeitsgruppe „Eigenverantwortliche Schule“ Mitglieder: 9 Schulleitung 9 Kultusministerium 6 Landesschulbehörde 3 Personalrat 1 Schulträger 1 Schüler 1 Eltern

Hearing 15. und 16. Juni 2005 zum Abschlussbericht 31.03.2017 15. und 16. Juni 2005 Hearing zum Abschlussbericht „Eigenverantwortliche Schule“ Stellungnahme und Anregungen für alle relevanten Gruppen möglich

Ziele Was soll mit der „Eigenverantwortliche Schule“ erreicht werden? 31.03.2017 Ziele Was soll mit der „Eigenverantwortliche Schule“ erreicht werden? Von 2005 – 2010 sollen die Schulen ihre… Qualität nachhaltig verbessern und die Zufriedenheit aller an Schule Beteiligten erhöhen In dem die Schulen… Verantwortung für die individuelle Lernentwicklung und individuelle Förderung der Schülerinnen und Schüler übernehmen Selbstständiges Lernen und eigenverantwortliches Handeln der Schülerinnen und Schüler fördern Qualität und Quote der Abschlüsse steigern Wiederholer- und Abbrecherquoten senken Und dazu vor allem die Qualität der Arbeit der Lehrkräfte verbessern Dafür bekommen die Schulen… Erweiterte Gestaltungsspielräume Klare Verantwortlichkeitsstrukturen Angemessene Unterstützung

31.03.2017 Schulqualität Die Schulinspektion begutachtet von außen das System Schule Orientierungsrahmen Schulqualität Bildungsstandards Die Schulen entwickeln ein Schulprogramm mit: Leitbild Pädagogischem Profil Qualitätsentwicklungsplan und überprüfen ihre Entwicklung durch Selbst-Evaluation

Aufgaben der Schulleitung 31.03.2017 Aufgaben der Schulleitung Die Schulleitung berichtet schulintern jährlich über: das Schulprogramm mit den Umsetzungsschritten Ergebnisse der Schule (harte Daten) Ressourcenverwendung Maßnahmen zur Qualitätsverbesserung Harte Daten = Schulabschlüsse, Schulabbrecher (Versetzungsverordnung und Schulabschlüsse), Übergangsquoten (Auf- und Abschulungen), Wiederholer etc. Ergebnisse der Abschlussprüfungen und Vergleichsarbeiten mit landesweiter Aufgabenstellung, Die landesweiten schriftlichen Vergleichsarbeiten dürfen nicht zu Lasten der Schüler gehen. Sie dienen der Schule zur eigenen Beurteilung ihrer erzielten Leistungen. Eine seit langer Zeit gestellte Forderung nach Transparenz und Vergleichbarkeit der Leistungen (mit anderen Schulen und auch innerhalb einer Schule) wurde durch die öffentliche Diskussion zum Thema Schulqualität endlich aufgegriffen. Ggf. Ergebnis der Schulinspektion

Aufgaben der Schulleitung 31.03.2017 Aufgaben der Schulleitung Schulleitung legt jährlich der „neuen Schulaufsicht“ in Form harter Daten, einen Rechenschaftsbericht vor: Anteil der Schulabbrecher, Wiederholerquoten Übergangsquoten Schulabschlüsse Ergebnisse der Vergleichsarbeiten Abschlussprüfungen Unterrichtsausfall Bedarf an Beratung und Unterstützung erhält als Rückmeldung landesweite Vergleichsdaten

Unterrichtsorganisation 31.03.2017 Unterrichtsorganisation Stufe 2 Erweiterte Gestaltungsspielräume: Bildung von Lerngruppen Stundentafel Leistungsbewertung Stufe 1 Stundentafel Bildung von Klassen Schulveranstaltungen außerhalb des Wochenstundenplans Zusammenarbeit zwischen den Schulen Dauer der Unterrichtsstunde Im Sekundarbereich I kann der Pflichtunterricht um bis zu 2 Wo.Std. zu Gunsten der Klassenbildung gekürzt werden. Die Kürzungen dürfen nicht zu lasten einzelner Fächer vorgenommen werden. (gilt nicht für Gym) Verteilung der Std. auf die Schuljahrgänge eigenverantwortlich vornehmen. Die Summe der je Fach zu erteilenden Std. muss am Ende der Sek I eingehalten sein. Sie kann 2 Std des Pflichtkontingents für weitere Profilbildung (Wahlpflichtkurse o. FÖ-Maßnahmen) verwenden, wenn nicht Kürzungen zu Gunsten der Klassenbildung vorgenommen wurden. Gestaltung der Std.Tafel muss Durchlässigkeit zwischen den Schulformen gewährleisten. Bildung von Klassen – die Zuweisung von Lehrerstunden erfolgt weiterhin nach den Vorgaben der Grundsatzerlasse Vorgaben zur Teilung von Klassen entfallen Zusammenarbeit zwischen den Schulen, stellt Kontinuität in den Bildungsgängen beim Wechsel zw. Schulen- und Schulformen sicher Dauer der Unterrichtsstunde Umrechnung auf Grundlage der 45-Min-Ustd, auch hinsichtlich der Unterrichtsverpflichtung der Lehrkräfte Stufe 2 Bildung von Lerngruppen kann fächer-, niveau- oder jahrgangsübergreifend erfolgen Durch Erlasse vorgegebenen Grundsätze der Leistungsbewertung müssen beachtet werden. Abweichend hiervon kann Schule Ziffernbenotung nur auf Abschluss-, Überweisungs- und Abgangszeugnisse beschränken. Die übrigen Halbjahres und Jahreszeugnisse durch Hinweise zu den einzelnen Noten ergänzen. Schriftliche durch andere Lernkontrollen ersetzen Ein differenziertes Benotungssystem z.B. wie im Gym anwenden Grundlegende Vorgaben und Rahmenbedingungen bleiben bestehen: NSchG, Erlasse zur Lehrerstundenzuweisung, Organisationserlasse, Verordnungen

Ressourcen (Budgetierung) 31.03.2017 Ressourcen (Budgetierung) Erweiterte Eigenverantwortung für den Einsatz von Haushaltsmitteln. gegenseitige Deckungsfähigkeit (die eingesparten Mittel in einer Budgetposition können im Rahmen einer anderen ausgegeben werden - keine quantitative und qualitative Bindung) Übertragbarkeit auf folgende Perioden (keine zeitliche Bindung) Verbleib zusätzlicher Einnahmen bei der jeweiligen Schule Fortbildungsmittel Klassenfahrten / Reisekosten Lehrkräfte •Personalmittel (Mehrarbeit, Feuerwehrlehrkräfte, neben- berufliche bzw. nebenamtliche Lehrkräfte, Mittel für die Ganztagsbetreuung …) Mittel werden in zwei Schritten budgetiert Mittel des Schulträgers und des Landes in einem gemeinsamen Budget

Personalverantwortung und Personalentwicklung 31.03.2017 Personalverantwortung und Personalentwicklung „Schulisches Personal ist die entscheidende Qualitätsressource einer Schule“ Die Schulleiter/in soll deshalb: • Dienstvorgesetzte/r werden • erweiterte personalrechtliche Befugnisse erhalten • geeignete Unterstützungssysteme erhalten (Verwaltung) Dazu gehört die: Einstellung Beurteilung und Beförderung der Lehrkräfte Stellen werden den Schulen zugeordnet und als solche ausgeschrieben Abschließende Bearbeitung von Dienstaufsichtbeschwerden

Beratungs- und Unterstützungsbedarf 31.03.2017 Beratungs- und Unterstützungsbedarf Direktzugriff auf Beratungs- und Unterstützungsleistungen A. Fachbezogene Beratung und Unterstützung Z.B. Für Schulprogramm, Unterrichtsentwicklung, Personal B. Systemische Beratung (Organisationsentwicklung/Changemanagement) Hiezu gehören: Führung Qualitätsmanagement Coaching Projektmanagement C. Psycho-soziale Beratung und Unterstützung D. Fachbezogene Fort- und Weiterbildung E. Beratung in Verwaltungstätigkeiten

Landesweite Einführung EiSch geplant 2007 31.03.2017 Landesweite Einführung EiSch geplant 2007 Was kann wann eingeführt werden? Woran muss jetzt z.B. weiter gearbeitet werden? Schulprogramm „Niedersächsische Konzept für Schulqualität“ Fortbildungskonzept Qualifizierung Schulleiter/innen Konzeptionelle Überlegungen zu „Schulverbünde“ Aufbau eines browser- gestützten Auskunfts- und Informationssystems

3. mit fraktaler Organisationsstruktur 31.03.2017 Formen schulinterner (Mit-) Verantwortung Die Schulverfassung (Die AG sieht 3 mögliche Modelle) 1. mit Gesamtkonferenz 2. mit Schulvorstand 3. mit fraktaler Organisationsstruktur Lehrkräfte Pädagogische u.a. Mitarbeiter/innen Eltern Schülerschaft Schulträger ggf. externe Berater/in Teams Abteilungen Abteilungsvorständen Abteilungsleitung Schulvorstand Schulleitung Beirat. „Allzuständigkeit“ d. Gesamtkonferenz entfällt erforderliche Entscheidungen trifft die Schulleitung Entscheidungskompetenz liegt bei der Schulleitung Der Schulvorstand kann Misstrauen aussprechen (Schulaufsicht)

Gesetzentwurf zur Einführung der Eigenverantwortlichen Schule 31.03.2017 Im Januar 2006 wurde der Gesetzentwurf zur Einführung der Eigenverantwortlichen Schule in Niedersachsen veröffentlicht. Die Entscheidung in vielen wichtigen Angelegenheiten liegt in Zukunft bei der Schulleiterin, dem Schulleiter: In § 43 heißt es u.a.: Die Schulleiterin oder der Schulleiter … trägt die Gesamtverantwortung für die Schule, ... ist Vorgesetzter aller an der Schule tätigen Personen Das NSchG muss den Modellen angepasst werden. Davon betroffen sind § 34, 43, 32, 35 , 36 , 37 ,38 ,39, 40 und 44 § 43 Stellung der Schulleiterin und des Schulleiters 1. trägt die Gesamtverantwortung für die Schule, 2. sorgt für die Qualitätssicherung und Qualitätsentwicklung der Schule, 3. vertritt die Schule nach außen, 4. ist Vorgesetzte oder Vorgesetzter aller an der Schule tätigen Personen, 5. sorgt für die Einhaltung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften und der Schulordnung, 6. stellt jährlich einen Plan über die Verwendung der Mittel und Personalressourcen, 7. trägt die Verantwortung für die Bewirtschaftung des Budgets, 8. führt die laufenden Verwaltungsgeschäfte, 9. führt den Vorsitz in der Gesamtkonferenz sowie in deren Ausschuss nach § 39 Abs. 1 oder 2, 10. übt das Hausrecht und die Aufsicht über die Schulanlagen und das Inventar aus, 11. trifft notwendige Maßnahmen in Eilfällen, in denen die vorherige Entscheidung der zuständigen Konferenz oder des zuständigen Ausschusses nicht eingeholt werden kann und unterrichtet hiervon die Konferenz oder den Ausschuss unverzüglich, 12. trifft Maßnahmen zum Personalmanagement und zur Personalentwicklung und 13. ist verantwortlich für die Rechenschaftslegung der Schule.

Der Schulbeirat ist kein Entscheidungsgremium 31.03.2017 Schulinterne (Mit-) Verantwortung Die Schulverfassung Schulbeirat statt Schulvorstand „…soll durch Beschluss der Gesamtkonferenz … Schulbeirat einrichten“ Schulbeirat mit bis zu 2 Der Schulbeirat unterstützt die Schule in ihrer Arbeit, gibt Anregungen für Qualitätsentwicklung und ist Bindeglied zur Schulöffentlichkeit. Der Schulbeirat ist kein Entscheidungsgremium Erziehungsberechtigte Schüler/Innen Lehrkräfte Schulträger zwei weitere Mitglieder aus dem schulischen Umfeld Der Schulbeirat wählt aus seiner Mitte eine Vorsitzende oder einen Vorsitzenden. Die Termine der Sitzungen werden von der Vorsitzenden oder dem Vorsitzenden anberaumt. Die Schulleitung hat die Pflicht, an den Sitzungen des Schulbeirats teilzunehmen und hat ein Vorschlags- und Rederecht. Die Schulleitung informiert den Schulbeirat regelmäßig über die pädagogische und wirtschaftliche Entwicklung der Schule. Daneben existiert eine Gesamtkonferenz, Schuleltern- und Schülerrat. Entscheidungskompetenz liegt bei der Schulleitung

Zum Vergleich: Schulgesetz Berlin vom 26. Januar 2004 31.03.2017 Zum Vergleich: Schulgesetz Berlin vom 26. Januar 2004 Die Schulkonferenz ist das oberste Beratungs- und Beschlussgremium der schulischen Selbstgestaltung und berät alle wichtigen Angelegenheiten Stimmberechtigte Mitglieder der Schulkonferenz 1 Schulleiter/in 4 Lehrkräfte 4 Schüler/innen 4 Erziehungsberechtigte 1 der Schule nicht angehörende Person Die Schulkonferenz entscheidet im Rahmen der Rechts- und Verwaltungsvorschriften mit einer von Zwei-Drittel-Mehrheit der stimmberechtigten Mitglieder

31.03.2017

Reaktionen und Positionen 31.03.2017 Reaktionen und Positionen Wolfgang Jüttner: Es ist richtig, dass Kultusminister Busemann den von der SPD-Landesregierung eingeschlagenen Weg fortsetzt und den Schulen mehr Eigenverantwortung geben will. Wir brauchen mehr Autonomie für die Schulen, die aber auch in Zukunft in staatlicher Verantwortung bleiben müssen.

31.03.2017 Ina Korter: Bei der Reform müssen alle mitgenommen werden, aber es darf jetzt auch nicht die Handbremse angezogen werden Es ist richtig, die Schulleitungen stärker für die Schulqualität in die Verantwortung zu nehmen. Das dürfe aber nicht zur Abschaffung demokratischer Schulverfassungen führen.

31.03.2017 Hans-Jürgen Vogel: Bei Schulinspektionen und eigenverantwortlicher Schule darf man nicht bremsen. Ersetzen der GK durch ein paritätisch zusammengesetztes Gremium mit abschließender Entscheidungsbefugnis Gefordert wird eine stärkere Beteiligung von Eltern und Schülern und die Abschaffung der Gesamtkonferenz, die von einem paritätisch besetzten Schulvorstand abgelöst wird.

Kreiselternrat LK Leer 31.03.2017 Kreiselternrat LK Leer Kritisch nachgefragt: Mitbestimmung der Eltern ?? Mindestgröße: 400 SchülerInnen, 20 LehrerInnen -> kleine Schulen?? Verwaltung <-> Unterrichtsversorgung Globalhaushalt = Sparmodell ?? Land gibt Bildungsverantwortung ab Wer kommt nach Ostfriesland? Reiche Schulträger <-> arme Schulträger Gleiche Bildungschancen für alle??

Kreiselternrat LK Leer 31.03.2017 Kreiselternrat LK Leer Unterrichtsversorgung Zielzahl SJ 2005/06 98% !!! d.h. 8% fehlen an voller Unterrichtsversorgung

Kreiselternrat LK Leer 31.03.2017 Kreiselternrat LK Leer Vielen Dank für die Aufmerksamkeit!

Kreiselternrat LK Leer 31.03.2017 Kreiselternrat LK Leer Ganztagsschulangebot LK Leer Genehmigt: RS Friesenschule Leer HS/RS SZ Moormerland HS/RS Bunde (1,625 M€)* HS/RS Remels (1,2055 M€)* Gym. UEG Leer Gym. TGG Leer Pestalozzischule Schule Leer (0,538 M€)* GS Hoheellernschule *beantragt ??