Arbeitskreis Rechnungswesen Hannover

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 Präsentation transkript:

Arbeitskreis Rechnungswesen Hannover Vorteile der Betriebliche Altersvorsorge „ Recht auf Entgeltumwandlung “ § 1a Betr.AVG Betriebsrentengesetz Arbeitskreis Rechnungswesen Hannover Referentin: Katrin von Gfug Diplom Kauffrau/ Versicherungs - u. Finanzmaklerin

Die Rechte der Arbeitnehmer sind die Pflichten der Arbeitgeber Der Arbeitgeber steht in der Verantwortung Der Arbeitgeber trägt gegenüber seinen Arbeitnehmern eine allgemeine Fürsorgepflicht (§ 611 BGB), aus der sich Schutz-, Sorgfalts- und Auskunftspflichten ableiten. Entsteht dem Arbeitnehmer ein Schaden durch Verletzung einer Fürsorgepflicht, ist der Arbeitgeber zum Schadensersatz verpflichtet (§ 241 Abs. 2 BGB). Insbesondere unterlassene Informationen in Bezug auf anwendbare Tarifverträge zur Entgeltumwandlung können zu Schadensersatz führen (§ 2 Abs.1, S.2 Nr. 10 NachwG, § 4 Abs.1, S. 2 Nr. 9 BBiG, § 8 TVG). Arbeitgeber muss auch über Vertragsinhalte informieren und im Interesse des Mitarbeiters handeln.

Frauen leben länger als Männer nächste Folie durch klicken

Die demographische Entwicklung 2004 2030 Danke Katrin, ich werde Ihnen heute im schnelldurchlauf etwas über die demographische Entwicklung erzählen, dann natürlich wie kann man dem ganzen Entgehen, welche Möglichkeiten gibt es von Seiten ihres Unternehmens und natürlich die alles entscheidene Frage lohnt sich das denn für jeden einzelnen von Ihnen. Das gesetzliche Rentesystem, dass noch aus den Zeiten von Otto Fürst von Bismarck steht kurz vor dem Kollaps. Das sog. Umlageverfahren, das auf der Basis des ungschriebenen Generationenvertrages finanziert. D.h. die heutige beitragszahlende Generation finanziert mit ihren Beiträgen, die Renten derjenigen, die aus dem Erwerbsleben ausgeschieden sind. Sind das heute noch zehn Erwerbstätige die auf vier Rentner kommen, wird sich das bis zum Jahre 2030 auf ein Verhältnis von 10 Erwerbstätigen auf 7 Renter 2050 sogar ein Verhältnis sogar 1:1. Die Gründe dafür sind vielfältig: Weniger Geburten, weltweit zählt die Geburtenrate in Deutschland zu den niedrigsten, jede Frau müßte 2,1 Kinder gebähren, Statistiker nennen das Bestandserhaltungsniveau (z.Zt. haben wir aber 1,3) Kürzere Lebenarbeitszeiten: durchschnittlich 62,5 Jahre , es gibt kaum mehr Leute die bis 65 arbeiten 1960 lag es noch bei 64,7 Wissen Sie eigentlich, was das für ihre Rente bedeutet, Weiß jemand wieviel Abschlag es auf die gesetzliche Rente gibt? 3,6% pro Jahr (0,3% pro Monat, d.h. max 18%, mit 60 Jahren Steigende Lebenserwartung: M 80 und F 84, Die Statistik sagt Ehemänner leben länger als Junggesellen, das ist die gerechte Strafe Heirate jedoch keine Frau mit Abitur das verdoppelt das Risiko früh zu sterben Rentenzahldauer im Schnitt 16 Jahre ist vor allem auch der besseren Medizin zu verdanken Steigende Arbeitlosigkeit Unsere Renteneinzahler sind heute schon geboren Was passiert mit unserem Rentensystem zur Zeit die Beiträge steigen immer weiter zur Zeit auf 19,5% Die Alterpyramide wie sie 1910 Datenquelle: Statistisches Bundesamt

Die Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung verschlechtern sich generell

Verteilung der Rentner nach dem monatlichen Rentenzahlbetrag in € 0,4 % 0,1 % 0,2 % 0,3 % 0,1 % 0,2 % 0,8 % 0,3 % 0,5 % 3,1 % 0,7 % 1,7 % 6,5 % 1,7 % 3,7 % 9,8 % 3,6 % 6,1 % 13,6 % 5,9 % 9,0 % Ø-Eckrente (West) in 2003: € 1.073 15,3 % 7,4 % 10,7 % 50,2 % 80,2 % 13,5 % 9,0 % 10,8 % 10,4 % 12,6 % 11,7 % 7,4 % 16,4 % 12,7 % Diese Graphik verdeutlicht: - 50,2 % der männlichen Rentenempfänger und 80,2 % der weiblichen Rentenempfänger liegen mit ihren Einnahmen unter der Eckrente! - Nur ca. 10 % der männlichen und ca. 3 % der weiblichen Rentenempfänger erhalten über 1.500 € im Monat 5,2 % 12,8 % 9,6 % 4,4 % 10,1 % 7,7 % 4,6 % 11,5 % 8,7 % 4,6 % 7,8 % 6,5 % GESAMT MÄNNER: 8.065.269 GESAMT FRAUEN: 11.492.759 GESAMT MÄNNER UND FRAUEN: 19.558.028 Männer Frauen Quelle: Rentenversicherungsbericht 2004

Beispiele für Brutto-/Nettorechnungen Rahmendaten Diese Graphik verdeutlicht: - 50,2 % der männlichen Rentenempfänger und 80,2 % der weiblichen Rentenempfänger liegen mit ihren Einnahmen unter der Eckrente! - Nur ca. 10 % der männlichen und ca. 3 % der weiblichen Rentenempfänger erhalten über 1.500 € im Monat

Beispiel EUR 3.000 Bruttoverdienst ohne VL Diese Graphik verdeutlicht: - 50,2 % der männlichen Rentenempfänger und 80,2 % der weiblichen Rentenempfänger liegen mit ihren Einnahmen unter der Eckrente! - Nur ca. 10 % der männlichen und ca. 3 % der weiblichen Rentenempfänger erhalten über 1.500 € im Monat

Beispiel EUR 3.000 Bruttoverdienst mit VL Diese Graphik verdeutlicht: - 50,2 % der männlichen Rentenempfänger und 80,2 % der weiblichen Rentenempfänger liegen mit ihren Einnahmen unter der Eckrente! - Nur ca. 10 % der männlichen und ca. 3 % der weiblichen Rentenempfänger erhalten über 1.500 € im Monat

Beispiel EUR 6.000 Bruttoverdienst ohne VL Diese Graphik verdeutlicht: - 50,2 % der männlichen Rentenempfänger und 80,2 % der weiblichen Rentenempfänger liegen mit ihren Einnahmen unter der Eckrente! - Nur ca. 10 % der männlichen und ca. 3 % der weiblichen Rentenempfänger erhalten über 1.500 € im Monat

Beispiel EUR 6.000 Bruttoverdienst mit VL Diese Graphik verdeutlicht: - 50,2 % der männlichen Rentenempfänger und 80,2 % der weiblichen Rentenempfänger liegen mit ihren Einnahmen unter der Eckrente! - Nur ca. 10 % der männlichen und ca. 3 % der weiblichen Rentenempfänger erhalten über 1.500 € im Monat

Abgeltungssteuer: Was nun? Vermögenswirksame Leistungen versus bAV im steuerlichen Überblick vL klassisch (Investmentfonds) bAV (fondsgebundene Police) vL-Beitrag steuerpflichtig sozialabgabenpflichtig steuerfrei sozialabgabenfrei Dividenden 25 % Abgeltungsteuer bei ausschüttenden Fonds Keine Steuern Kursgewinne 25 % Abgeltungsteuer Zinserträge Shiften Fällige Leistung 25 % Abgeltungsteuer auf Veräußerungsgewinn

Verbreitungsgrad der bAV - Entgeltumwandlung Mitarbeiter mit Entgeltumwandlung * Deutsches Institut für Altersvorsorge 2005 Beteiligung der Beschäftigten an der Entgeltumwandlung in % 30,7 41,2 35,6 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 Frauen gesamt Männer Durchdringungsquoten müssen gesteigert werden Gerade Kleinbetriebe oft noch ohne bAV-Lösungen Beteiligungsverhältnis der Mitarbeiter je Unternehmen unbefriedigend

Verbreitungsgrad der betrieblichen Altersversorgung - gesamt Beschäftigte mit bAV

Arbeitnehmer haben Informationsdefizit in der bAV „Ich fühle mich über die Möglichkeiten der betrieblichen Altersversorgung in meiner Firma gut informiert.“ (n=883) „Un-Informierte“ =63% Verteilung annähernd konstant seit September 2003! Quelle: psychonomics bAV-Report 2007,Arbeitnehmerbefragung

Vorteile einer betrieblichen Altersversorgung Für den Arbeitgeber Senkung der Lohnnebenkosten Nutzung steuerrechtlicher Finanzierungsinstrumenten Flexibilisierung der Mitarbeiterstruktur im Hinblick auf Renteneintrittsalter 67 Erweiterung des personalpolitischen Instrumentariums Erhöhung des Versorgungsniveaus der Mitarbeiter Verbesserung des Unternehmensimages Motivation der Mitarbeiter

Vorteile einer betrieblichen Altersversorgung Für den Arbeitnehmer Effizienter Ausgleich von Versorgungslücken Steuer- und sozialversicherungsfreier Aufbau der Altersversorgung aus Bruttobeiträgen Individuelle Gestaltung des Leistungsspektrums und der Kapitalanlagestrategie Flexibilisierung des vorzeitigen Ruhestands im Hinblick auf Renteneintrittsalter 67 Sicherheit der Leistungen auch bei lang andauernder Arbeitslosigkeit

Steuerliche Architektur im Überblick privat Arbeits- freistellung betriebliche Altersversorgung Beleg- schafts- geschäft Lebens- Arbeitszeit- konten Direkt- zusage Unter- stützungs- kasse Pensions- fonds Pensions- kasse Direktver- sicherung Entgeltumwandlung Ausbaustufe Entgeltumwandlung Basisstufe GGF- Versorgung AG-Finanzierung Belegschaft Riester- Förderung § 10a EStG steuerfreie Einzahlung steuerfreie Übernahme § 3 Nr. 66 EStG steuerfreie Einzahlung § 3 Nr. 63 EStG

Die Durchführungswege der betrieblichen Altersversorgung Direktversicherung Pensionskasse Pensionsfonds Pensionszusage Unterstützungskasse

Verbreitungsgrad der betrieblichen Altersversorgung - gesamt Durchführungswege

Die Ziele des Unternehmens und der Mitarbeiter sind entscheidend! Die Durchführungswege der bAV im Überblick Die Ziele des Unternehmens und der Mitarbeiter sind entscheidend! Direkt- zusage Unterstützungs- kasse Direkt- versicherung Pensions- kasse -- Bilanzneutralität ü -- -- Freie Dotierung -- -- PSV-Freiheit ü -- Gestaltungsvielfalt Nachgelagerte Besteuerung ü -- -- Renten-Freibeträge ü Kapitalanlage -- -- Kosten -- Administration -- ü ü Variable Beiträge -- -- ü Portabilität

Gesetzliche Rahmenbedingungen für die Direktversicherung nach Inkrafttreten des Alterseinkünftegesetzes Neuzusagen ab 01.01.2005 Besteuerung der Beiträge Steuerfrei nach § 3 Nr. 63 EStG bis 4 % der BBG (West) p.a. + 1.800 €, sofern kein § 40 b EStG-Vertrag existiert Beitragshöhe 2.592 € + 1.800 € = 4.344 € Besteuerung der Leistungen Volle nachgelagerte Besteuerung der Leistung Sozialversicherung Beiträge sozialversicherungsfrei bis 4 % der BBG 1.800 €: sozialversicherungspflichtig Hinterbliebenenschutz Ehegatte, Lebensgefährte, versorgungsberechtigte Kinder im Sinne des § 32 Abs. 3 und 4 Satz 1 Nr. 1-3 EStG

Anforderungen an ein praxistaugliches bAV-Versorgungsmodell Auswahl geeigneter, praxistauglicher Durchführungswege (z.B. Direktversicherung + Unterstützungskasse) Erfüllung des Rechtsanspruchs auf Entgeltumwandlung (§1a BetrAVG) Berücksichtigung eines versicherungsförmigen Durchführungsweges zur Sicherstellung des Rechtsanspruch auf Portabilität und Entgeltumwandlung Ggf Einrichtung eines Kollektivvertrages/ Rahmenabkommens mit leistungsverbessernden Vorzugskonditionen zugunsten der Belegschaft Full-Service bei Einführung des Versorgungssystems (Mailings, Belegschaftsversammlung, Einzelberatung, Dokumentation etc.) Minimierung der Insolvenzsicherungs-Kosten und Verwaltungskosten (lediglich für Führungskräfte und Spitzenverdiener) Auslagerung der Administration und des Rentenmanagements Turnusmäßiger Check weiterer Beratungsfelder, u.a. * GGF-Versorgung (Schwachstellenanalyse, Ausfinanzierung, Auslagerung) * Sozialversicherungsrechtlicher Status (GGF, GF, mitarbeitende Familienangehörige)

Kontaktdaten Katrin von Gfug Diplom Kauffrau Katrin von Gfug Thema : Implementierung betriebliche Altersversorgung Sandhauser Str. 49 . 13505 Berlin Tel. 030.43 74 68 74 Fax 030.43 74 68 76 Mobil 0172.38 77 944 katrivongfug@katrinvongfug.de IHK-Registrierung: D-SEOF-FMGV$-16