Flugvorbereitung mit dem
Flugvorbereitung mit dem FlightPlanner Die Luftverkehrs-Ordnung (LuftVO) verlangt vom verantwortlichen Luftfahrzeugführer vor jedem Flug eine entsprechende Flugvorbereitung. Geregelt ist das im 1. Abschnitt der LuftVO mit dem Titel „Pflichten der Teilnehmer am Luftverkehr“
Flugvorbereitung mit dem FlightPlanner Zu dieser Flugvorbereitung nach § 3a LuftVO gehören : Kenntnis aller Betriebsgrenzen und Eigenarten des Musters (Flug- und Betriebshandbuch) Durchführung der Schwerpunkts- und Gewichtskontrolle (Beladeplan) Berechnung der Start- und Landestrecke Überprüfung der mitzuführenden Ausweise und Unterlagen (Bordbuch, persönliches Flugbuch, Lufttüchtigkeitszeugnis mit neuestem Nachprüfschein, Eintragungsschein, Flug- und Betriebshandbuch, Luftfahrerschein, Personalausweis, ggf. navigatorische Unterlagen wie Luftfahrtkarten nach dem neuesten Stand) Klarlisten (Checklisten) für Verfahren vor dem Flug, beim Flug und für ev. Notfälle Einholen der Informationen zum betroffenen Luftraum in der Luftfahrtkarte, im Luftfahrthandbuch (AIP), bei einem Sichtflug im VFR-eBulletin, sowie über zeitlich befristete Änderungen zum AIP, die als NOTAMs bekanntgegeben werden Überprüfung des technischen Zustandes des Luftfahrzeugs (Vorflugkontrolle/Preflight-Check) bei täglicher Inbetrieb- bzw. Übernahme sowie durch den Startcheck
Flugvorbereitung mit dem FlightPlanner Darüber hinaus müssen vor jedem Überlandflug die Flugwetterinformationen beispielsweise per Internet-Selfbriefing (pc-met) eingeholt werden für die beabsichtigte Flugstrecke als Flugplanung die Navigationsberechnungen durchgeführt werden (Flugdauer, Geschwindigkeit über Grund, Steuerkurse und Vorhaltewinkel, Kraftstoffbedarf und geschätzte Ankunft an Auffanglinien zur Koppelnavigation) aus dem Luftfahrthandbuch (AIP) und ev. telefonisch die Lande- und Anfluginformationen für die Zielflugplätze beschafft werden Vor einem Flug, für den ein Flugplan abgegeben werden muss (beispielsweise bei IFR-Flügen, Sichtflügen in und aus der BRD oder Nachtsichtflügen im kontrollierten Luftraum), ist eine Beratung beim Flugberatungsdienst (AIS) einzuholen (§25 LuftVO).
Flugvorbereitung mit dem FlightPlanner Mitzuführende von Urkunden und Ausweise nach § 3b LuftVO für das Luftfahrzeug für den verantwortl. Luftfahrzeugführer Bordbuch Lufttüchtigkeitszeugnis Nachprüfschein Eintragungsschein Versicherungsnachweis Genehmigung der Luftfunkstelle Lärmzeugnis Flugbetriebshandbuch Klarlisten (Checklisten) für Verfahren vor dem Flug, beim Flug und für Notfälle evtl. Handbücher von installierten Aggregaten und Geräten Pilotenlizenz Funksprechzeugnis/„Language Proficiency" Medical Personalausweis/Reisepass Flugbuch
Flugvorbereitung mit dem FlightPlanner Für eine ausreichend sichere Flugvorbereitung für einen nicht flugplan-pflichtigen Überlandflug nach Sichtflugregeln benötigt man gemäß § 3a LuftVO in jedem Fall die folgenden Unterlagen: Aktuelle Luftfahrerkarten Luftfahrthandbuch AIP VFR (Jeppesen) mit aktuellem Amendment Wetterbriefing VFR-eBulletin/NOTAMs Eventuell weitere Informationen aus den Flugbetriebshandbüchern
Flugvorbereitung mit dem FlightPlanner Nach § 58 Abs. 1 Nr. 10 LuftVG handelt ordnungswidrig, wer vor-sätzlich oder fahrlässig gegen eine, nach § 32 Abs. 1. Nr. 1 LuftVG erlassenen Rechtsverordnung (hier LuftVO § 3a „Flugvorbereitung“) zuwiderhandelt und kann nach § 58 Abs. 2 LuftVG mit einem Bußgeld von bis zu € 50.000,- belegt werden.
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