Проведение экзамена на налогового консультанта по немецкому праву Доклад на международной научно-практической конференции, посвященная вопросам подготовки.

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Проведение экзамена на налогового консультанта по немецкому праву Доклад на международной научно-практической конференции, посвященная вопросам подготовки налоговых консультантов am 10. Oktober 2011 in Dresden

Inhalt Statistik zur Steuerberaterprüfung Zulassung zur Steuerberaterprüfung Durchführung der Steuerberaterprüfung Gliederung der Prüfung Prüfungsgebiete Schriftliche Prüfung Mündliche Prüfung Gebühren

Statistik Ergebnis der Steuerberaterprüfung 2010 in Sachsen 164 36 128 Zur Prüfung zugelassen 164 Von der Prüfung zurückgetreten 36 Aufsichtsarbeiten abgegeben 128 100 % Schriftliche Prüfung nicht bestanden 56 43,75 % Zur mündlichen Prüfung zugelassen 72 56,25 % Mündliche Prüfung nicht bestanden 14 19,44 % Mündliche Prüfung bestanden 58 80,56 % Insgesamt bestanden 45,31 %

Ergebnis der Steuerberaterprüfung 2010 bundesweit Zur Prüfung zugelassen 5.785 Von der Prüfung zurückgetreten 1.079 Aufsichtsarbeiten abgegeben 4.706 100 % Schriftliche Prüfung nicht bestanden 2.044 43,43 % Zur mündlichen Prüfung zugelassen 2.662 56,56 % Mündliche Prüfung nicht bestanden 377 14,16 % Mündliche Prüfung bestanden 2.285 85,84 % Insgesamt bestanden 48,56 %

Zulassung zur Steuerberaterprüfung Es kann nicht jeder an der Steuerberaterprüfung teilnehmen Zulassung setzt voraus: Entsprechende Ausbildung Praktische Tätigkeit auf dem Gebiet des Steuerrechts Zuständig : Steuerberaterkammer

Voraussetzungen im einzelnen 1. wirtschaftswissenschaftliches oder rechtswissenschaftliches Studium mit einer Studiendauer von mindestens vier Jahren und praktische Tätigkeit von mindestens zwei Jahren oder 2. wirtschaftswissenschaftliches oder rechtswissenschaftliches Studium mit einer Studiendauer von weniger als vier Jahren und praktische Tätigkeit von mindestens drei Jahren

Voraussetzungen im einzelnen 3. kaufmännische Ausbildung mit erfolgreich absolvierter Prüfung zum Steuerfachwirt oder geprüften Bilanzbuchhalter und praktische Tätigkeit von mindestens sieben Jahren oder 4. kaufmännische Ausbildung und praktische Tätigkeit von mindestens zehn Jahren

Durchführung Steuerberaterprüfung ist eine staatliche Prüfung Prüfung erfolgt daher durch das jeweilige Länderfinanzministerium nicht durch die Steuerberaterkammer Steuerberaterkammer lediglich für die Organisation verantwortlich Ziel der Steuerberaterprüfung: Bewerber hat nachzuweisen, dass er in der Lage ist, den Beruf des Steuerberaters ordnungsgemäß auszuüben

Gliederung der Steuerberaterprüfung 1. Schriftlicher Teil besteht aus drei Aufsichtsarbeiten 2. Mündlicher Teil besteht aus einem Kurzvortrag und dem Prüfungsgespräch

Prüfungsgebiete Steuerliches Verfahrensrecht sowie Steuerstrafrecht Steuern vom Einkommen und Ertrag Bewertungsrecht, Erbschaftsteuer und Grundsteuer Verbrauch- und Verkehrsteuern, Grundzüge des Zollrechts Handelsrecht sowie Grundzüge des Bürgerlichen Rechts, des Gesellschaftsrechts, des Insolvenzrechts und des Rechts der Europäischen Gemeinschaft Betriebswirtschaft und Rechnungswesen Volkswirtschaft Berufsrecht

Schriftliche Prüfung Es sind drei Aufsichtsarbeiten zu fertigen Zwei Arbeiten müssen steuerrechtliche Themen zum Gegenstand haben, dritte Arbeit muss die Gebiete der Buchführung und des Bilanzwesens behandeln Andere Prüfungsgebiete können in den Aufsichtsarbeiten enthalten sein Prüfungsaufgaben werden bundeseinheitlich von Länderfinanzministerien bestimmt Bearbeitungszeit beträgt je Arbeit mindestens vier höchstens sechs Stunden Prüfungstermin bundeseinheitlich Anfang Oktober des Jahres

Mündliche Prüfung Besteht aus : 1. Kurzvortrag zu einem Thema aus den Prüfungsgebieten - Prüfling erhält drei Themen zur Auswahl - Vorbereitungszeit 30 Minuten - Vortragsdauer etwa 10 bis 15 Minuten 2. Prüfungsgespräch - sechs Prüfungsabschnitte (je Prüfer ein Abschnitt) - Gegenstand sind alle Prüfungsgebiete nach Gesetz Maximale Prüfungsdauer je Prüfling: 90 Minuten

Gebühren Gebühren sind gesetzlich festgelegt, Steuerberaterkammer kann aber hiervon abweichen Gebühr für Zulassung: 200,- EUR Gebühr für Prüfung: 1.000,- EUR

Vielen Dank für die Aufmerksamkeit!