Gegenüberstellung DIN und DIN EN ,2

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 Präsentation transkript:

Gegenüberstellung DIN 18800-7 und DIN EN 1090-1,2 ( grundlegende Gegenüberstellungen ) Vortrag am 18.04.2012 in Budapest Prof. Dr.-Ing. Gerd Kuscher Stellv. SLV-Leiter und Abt.-Ltr. Qualitätssicherung, Laser- und Werkstofftechnik Schweißtechnische Lehr- und Versuchanstalt (SLV) Hannover, NL der GSI mbH (kuscher@slv-hannover.de) Prof. Dr.-Ing. G. Kuscher

DIN 18800-7 (11/2008) Stahlbau

Herstellerqualifikation Klasse B

Achtung neu: Bauproduktenverordnung (BauPVo) vom 24.04.2011 „Richtlinie des Rates zur Angleichung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedsstaaten über Bauprodukte 89/106/EWG“ „Bauproduktenrichtlinie“ von 21.12.1988 Veröffentlichung der Richtlinie im EU-Amtsblatt L 40 am 11.02.1989 Achtung neu: Bauproduktenverordnung (BauPVo) vom 24.04.2011 Verordnung EU 305/2011 Koexistensphase:01.07.2013 5

6 6

Stahlbauten, Ausführung und Herstellung DIN 18800-7:2008 DIN 18800-7 DIN EN 1090-1/2 Stahlbauten, Ausführung und Herstellung DIN 18800-7:2008 DIN 18800-7:2008-11 durch DIN EN 1090-2:2011-10 DIN EN 1090-1:2012-02 Schweißtechnische Qualitätsanforderungen DIN EN ISO 3834-2 DIN EN ISO 3834-3 DIN EN ISO 3834-4 Aufgaben und Verantwortung der Schweißaufsicht DIN EN ISO 14731 Prof. Dr.-Ing. G. Kuscher 7

DIN 18800-7 DIN EN 1090-1/2 Änderungen von Normen (auszugsweise): ÜZ-Kennzeichnung der Bauprodukte für den bauaufsichlichen Bereich in Bauregelliste A geregelt Kennzeichnung der Baupro-dukte mit CE-Zeichen durch den Hersteller in Verbindung mit benannter Stelle: hier durch das System 2+ z.B. DIN EN 14399-1, Anhang ZA oder DIN EN 10025-1 Anhang ZA oder EN 1090-1 Werkseigene Produktions-kontrolle WPK: DIN 18200 sowie Abschnitt 13.2 DIN 18800-7 Werkseigene Produktions-kontrolle (FPC) EN 1090-1 DIN 18800-7/Bauregelliste BRLA Ü-Zeichen erforderlich DIN EN 1090-1 CE-Zeichen erforderlich Prof. Dr.-Ing. G. Kuscher 8

DIN 18800-7 EN 1090-1/-2 Einteilung in Klassen (A), B, C, D, E der Herstellerqualifikation, Einteilung in Ausführungsklassen, in der Bescheinigung EXC 1-4, EXC 1 gilt auch für Klasse A ! Die Klassen werden durch Anwendungsnorm festgelegt, wie z.B. DIN 4131, DIN 4132 usw. DIN FB 103,……. Ausführungsklasse wird festge-legt durch den Verantwortlichen für die Bemessung, z.B. Statiker, Ingenieurbüros etc. Keine Angaben Einteilung in die Sicherheits-relavanz des Bauwerks Schadensfolgeklassen CCi bzw. Zuverlässigkeitsklasse RCi Prof. Dr.-Ing. G. Kuscher

DIN 18800-7 EN 1090-1/-2 Zertifizierung des Betriebes Zertifizierung der Werkseigenen Produktionskontrolle (FPC) Anforderungen an die Schweißer durch DIN EN 287-1 und die Schweißaufsicht DIN EN ISO 14731 Anforderungen an die Schweißer DIN EN 287-1 und die Schweißaufsicht DIN EN 14731 Qualifizierung der WPS durch DIN EN ISO 15614-1 oder 15613 oder 15610 Qualifizierung der WPS durch DIN EN ISO 15614-1 oder 15613 oder 15610 (aber nur einge-schränkt möglich) Prof. Dr.-Ing. G. Kuscher 10

DIN 18800-7 EN 1090-1/-2 Bewertungsgruppen von Unregelmäßigkeiten nach DIN EN ISO 5817 z.B. B, C, D DIN EN ISO 5817, zusätzlich ist die Bewertungsgruppe B+ dazugekommen für EXC 4 Zerstörungsfreie Prüfung, z.B. bei Schweißnahtsondergüte, bzw. bei festgelegtem Kerbfall z.B. DIN 4132 Zerstörungsfreie Prüfung in Abhängigkeit des Spannungs- verlaufes, des Anschlußtyps, der prozentualen Ausnutzung Siehe DIN EN 1090-2 Tabelle 24 Prüfpersonal muß den Anfor-derungen der DIN EN 473 ent- sprechen Prüfpersonal muß nach DIN EN 473 Stufe 2 qualifiziert sein Festlegungen (Prüfplan) und Aus-wahl des Verfahrens nur von Personal Stufe 3 Prof. Dr.-Ing. G. Kuscher 11

DIN 18800-7 EN 1090-1/-2 Verweis auf DIN EN ISO 12944 Festlegung von eigenen Korrosionsschutzklassen Schrauben: Festlegung vorhanden, Kap. 8 Neue Festlegungen zur Verwendung und Handhabung von Schrauben: Anhang H ( EN 14399 u.15048 ) Toleranzen: Verweis auf DIN EN ISO 13920 und Eurocodes Geometrische Toleranzen: Neue Einteilung von eigenen Toleranzklassen: Anhang D Grundlegende Toleranzen Ergänzende Toleranzen Prof. Dr.-Ing. G. Kuscher 12

Änderungen von Normen für Schweißzusätze (auszugsweise): alt: neu: Drahtelektroden und Schweißgut zum Metallschutzgasschweißen: DIN EN 440 DIN EN ISO 14341:2008-08 Drahtelektroden, Bandelektroden und Schweißgut zum Schweißen von nichtrostenden und hitzebest. Stählen: DIN EN 12072 DIN EN ISO 14343:2007-05 Fülldrahtelektroden zum Metall-Lichtbogenschweißen: DIN EN 758 DIN EN ISO 17632:2008-08 Umhüllte Stabelektroden zum Lichtbogenschweißen von unlegierten Stählen: DIN EN 499 DIN EN ISO 2560:2006-03 Prof. Dr.-Ing. G. Kuscher

alt: neu: Änderungen von Normen (auszugsweise): Schutzgase zum Lichtbogen-schweißen und verwandte Prozesse: DIN EN 439 DIN EN ISO 14175:2008-06 Stäbe, Drähte und Schweißgut zum Wolfram-Inertgasschweißen von unlegierten Stählen u. Feinkorn-baustählen: DIN EN 1668 DIN EN ISO 636:2008-08 Keine Ausgabe verfügbar DIN EN 13479:2005-03 Allgemeine Produktnorm für Zu- sätze und Pulver zum Schmelz- schweißen metallischer Werkstoffe Anhang ZA: CE-Kennzeichnung ! DIN 4133 Stahlkamine +DIN EN 13084 Teil 7:2006-06 Freistehende Stahlkamine (mit CE) Prof. Dr.-Ing. G. Kuscher

Prof. Dr.-Ing. G. Kuscher 15

Auszug aus DIN EN 1090-1 Prof. Dr.-Ing. G. Kuscher

Z-30.3-6 Prof. Dr.-Ing. G. Kuscher 17

DIN EN 10088T.1-3, nichtrostende Stähle: kein Anhang ZA ! z.Z keine CE-Kennzeichnung möglich Es gilt weiterhin das Übereinstimmungs- (Ü) Zeichen Zul.Besch.Z-30.3-6 des DIBt ist in Deutschland rechtsverbindlich gilt nicht in Europa ! Die Einführung des EC3 mit EN 1993-1-4 (Nichtrostende Stähle) wird in Deutschland z.Z nicht erfolgen Achtung : DIN EN 10088-5:2009-07(ehem.10088-2)und DIN EN 10088-4(ehem.10088-3) werden in absehbarer Zeit eingeführt und haben dann auch die CE-Zeichenregelung Achtung: ist hinsichtlich CE-Zeichenregelung ab 01.05.2011 eingeführt Zulassung im bauaufsichtlichen Bereich (Stahlbau)

Prof. Dr.-Ing. G. Kuscher 19

DIN 18800-7 (11/2008) 31.03.2017 Prof. Dr.-Ing. G. Kuscher 20 Schweißtechnische Lehr- und Versuchsanstalt Duisburg - Niederlassung der GSI mbH 20

Zuverlässigkeitsklasse RC Prof. Dr.-Ing. G. Kuscher

Prof. Dr.-Ing. G. Kuscher 22

Prof. Dr.-Ing. G. Kuscher

DIN EN 1090-1:2012-02 Prof. Dr.-Ing. G. Kuscher 24

Schweißzertifikat nach EN 1090-1 (Muster) Prof. Dr.-Ing. G. Kuscher 25 25

DIN EN ISO 3834 Qualitätsanforderungen für das Schmelzschweißen von metallischen Werkstoffen nach DIN EN ISO 3834 auch mögliches Schweißzertifikat für DIN EN 1090-1 Prof. Dr.-Ing. G. Kuscher 26

DIN EN ISO 3834-2 Prof. Dr.-Ing. G. Kuscher 27

Beispiel: Geltungsbereich für Betriebe mit Schweißfachmann (EWS): alt: neu: (bis 50 mm) Prof. Dr.-Ing. G. Kuscher

Schadensfolgeklassen (CC1-3) und neu: Zuverlässigkeitsklassen (RC1-3) Festlegung erfolgt nach EN 1990 Grundlagen der Tragwerksplanung Anhang B Behandlung der Zuverlässigkeit im Bauwesen DIN EN 1090-2 Anhang B - Ausführungsklassen wird überführt in EC3 (EN 1993-1-1) Prof. Dr.-Ing. G. Kuscher 29

CC3 CC2 z.Z. noch DIN EN 1090-2 Anhang B - Ausführungsklassen Schadens-folge-klassen Merkmale Beispiele Hochbau / sonstige Ingenieurbauwerke CC3 Hohe Folgen für Menschen-leben oder sehr große wirt-schaftliche, soziale oder umweltbeeinträchtigende Folgen Tribünen, öffentliche Gebäude mit hohen Versagensfolgen (z. B. Konzerthalle) CC2 Mittlere Folgen für Menschenleben, beträchtliche wirtschaftliche, soziale oder umweltbeeinträchtigende Folgen Wohn- und Bürogebäude, öffentliche Gebäude mit mittleren Versagensfolgen (z. B. Bürogebäude) z.Z. noch DIN EN 1090-2 Anhang B - Ausführungsklassen Prof. Dr.-Ing. G. Kuscher 30

CC1 z.Z. noch DIN EN 1090-2 Anhang B - Ausführungsklassen Schadens-folge-klassen Merkmale Beispiele Hochbau / sonstige Ingenieurbauwerke CC1 Niedrige Folgen für Menschenleben und kleine oder vernachlässigbare wirtschaftliche, soziale oder umweltbeeinträchtigende Folgen Landwirtschaftliche Gebäude ohne regelmäßigen Personenverkehr (z. B. Scheunen, Gewächshäuser) z.Z. noch DIN EN 1090-2 Anhang B - Ausführungsklassen Prof. Dr.-Ing. G. Kuscher 31

Empfohlene Kriterien für Bauwerkskategorien Tabelle B.1 Empfohlene Kriterien für Bauwerkskategorien Kategorien Kriterien SC1 Konstruktionen und Komponenten nur für vorwiegend ruhende Beanspruchung (z. B. Bauwerke) Konstruktionen und Komponenten einschl. deren Anschlüsse mit Bemessung für Erdbeben in Regionen mit geringen seismischen Aktivitäten und in DCL * Konstruktionen und Komponenten mit Bemessung für Ermüdungsbeanspruchung infolge Kräne (Klasse S0) ** DIN EN 1090-2 Anhang B - Ausführungsklassen Prof. Dr.-Ing. G. Kuscher 32

Empfohlene Kriterien für Bauwerkskategorien Tabelle B.1 Empfohlene Kriterien für Bauwerkskategorien Kategorien Kriterien SC2 Konstruktionen & Komponenten mit Bemessung für Ermüdungsbeanspruchung nach EN 1993 (z. B. Straßen- und Eisenbahnbrücken, Kräne (Klasse S1 bis S9) **, Konstruktionen mit Vibrationsbeanspruchung durch Wind, Zwängungen, Maschinenerschütterungen) Konstruktionen und Komponenten einschl. deren Anschlüsse mit Bemessung für Erdbeben in Regionen mit mittleren oder hohen seismischen Aktivitäten und in DCM * und DCH * DIN EN 1090-2 Anhang B - Ausführungsklassen Prof. Dr.-Ing. G. Kuscher 33

Empfohlene Kriterien für Fertigungskategorien Tabelle B.2 Empfohlene Kriterien für Fertigungskategorien Kategorien Kriterien PC1 Nicht geschweißte Komponenten, hergestellt aus Stahl jeder Festigkeitsklasse Geschweißte Komponenten, hergestellt aus Stahlprodukten mit Festigkeitsklassen < S355 DIN EN 1090-2 Anhang B - Ausführungsklassen Prof. Dr.-Ing. G. Kuscher 34

Empfohlene Kriterien für Fertigungskategorien Tabelle B.2 Empfohlene Kriterien für Fertigungskategorien Kategorien Kriterien PC2 Geschweißte Komponenten, hergestellt aus Stahlprodukten mit Festigkeitsklassen  S355 Maßgebende Komponenten für die Vollständigkeit der Konstruktion, die durch Schweißen auf der Baustelle eingebaut werden. Komponenten, die warmgefertigt hergestellt werden oder die eine Wärmebehandlung während ihrer Herstellung erhalten Komponenten von CHS Fachwerkträgern, deren Endprofile einen Schnitt erforderlich machen. DIN EN 1090-2 Anhang B - Ausführungsklassen Prof. Dr.-Ing. G. Kuscher 35

Empfohlene Matrix für die Ermittlung der Ausführungsklassen Tabelle B.3 Empfohlene Matrix für die Ermittlung der Ausführungsklassen Schadensfolge-klassen CC1 CC2 CC3 Bauwerks-kategorien SC1 SC2 Fertigungs-kategorien PC1 EXC1 EXC2 EXC3 EXC3 a) PC2 EXC4 a) EXC4 soll angewendet werden für spezielle Konstruktionen oder Konstruktionen mit extremen Konsequenzen bei einem Konstruktionsversagen entsprechend den nationalen Festlegungen DIN EN 1090-2 Anhang B - Ausführungsklassen Prof. Dr.-Ing. G. Kuscher 36

Zuverlässigkeitsklasse RC Schadensfolgeklasse CC vorwiegend ruhende Beanspruchung EXC-Klasse dynamische RC3 oder CC3 3c RC2 oder CC2 2 3 RC1 oder CC1 1 Produktionskategorien PC1 und PC2 entfallen Zuverlässigkeitsklassen RC3 – RC1 aus EC0 (EN 1990) Zuverlässigkeitsklassen entsprechen auch den Schadensfolgeklassen C:EXC4 nur bei absolut notwendigen Ausnahmefällen Umstellung der EXC-Klassen von EN 1090-2 in den EC3 (EN1993-1-1)

Was sind Leistungsmerkmale für das CE-Zeichen ? Leistungsmerkmale sind Produkteigenschaften, welche durch die wesentlichen Anforderungen der Bauproduktenrichtlinie festgelegt sind. Für Stahl- und Aluminiumbauteile nach EN 1090-2 und -3 sind es folgende: Toleranzen für Maße und Form (EN 1090-2, Anhang D) Schweißeignung (Verwendung von EN 10025-1) Bruchzähigkeit (in J) (nicht für Aluminium) Brandverhalten A 1(Klassifizierung nach EN 13501-1) Freisetzung von Cadmium und radioaktiver Strahlung Dauerhaftigkeit (Korrosionsschutz) Tragfähigkeitsmerkmale (Feuerwiderstand, Ermüdung) Prof. Dr.-Ing. G. Kuscher

CE- Zeichen- Deklarationsverfahren Es stehen insgesamt 4 Deklarationsverfahren für die CE-Kennzeichnung nach dem Leitpapier L zur Auswahl: - Verfahren 1: entspricht ZA. 3.2 (MPCS) - Verfahren 2: entspricht ZA. 3.3 (MPCS) - Verfahren 3b: entspricht ZA. 3.5 (MPCS) - Verfahren 3a: entspricht ZA. 3.4 (PPCS) Prof. Dr.-Ing. G. Kuscher 39

KLF = NPD CE-Kennzeichnung nach dem Verfahren 3a: Herstellung mit Bemessung. Hier wird ein Bauprodukt hergestellt, bei dem die Berechnung und alle anderen Vorgaben durch den Bauwerksplaner erfolgte. (Bauherr und Hersteller sind nicht eingebunden) KLF = NPD Prof. Dr.-Ing. G. Kuscher

Vorschlag einer KOA- Arbeitsgruppe Prof. Dr.-Ing. G. Kuscher 41

Prof. Dr.-Ing. G. Kuscher 42

Veröffentlicht in DIBt - Mitteilungen vom 06.12.2010 31.03.2017 Veröffentlicht in DIBt - Mitteilungen vom 06.12.2010 Prof. Dr.-Ing. G. Kuscher 43 43

Veröffentlicht in DIBt - Mitteilungen vom 06.12.2010 Prof. Dr.-Ing. G. Kuscher 44

September 2011 Prof. Dr.-Ing. G. Kuscher

2.3.1 Verantwortlicher für die werkseigene Produktionskontrolle (WPK) Der Verantwortliche für die WPK ist vom Hersteller zu benennen und ist für die Durchführung der WPK nach DIN EN 1090-1 zuständig. Der Verantwortliche für die WPK (oder eine andere Person) ist vom Hersteller für die Unterzeichnung der Konformitätserklärungen zu bevollmächtigen. 2.3.2 Personal für die Bemessung Sofern die Basisberechnung (ITC) durch den Hersteller durchgeführt wird, und als Deklarationsverfahren für die CE-Kennzeichnung das Verfahren ZA 3.3 „Deklaration der Festigkeitswerte für das Bauteil“ gewählt wird, ist geeignetes Personal, siehe Tabelle B.1 der DIN EN 1090-1, nachzuweisen. Sofern die Basisberechnung (ITC) vom Hersteller untervergeben wird und als Deklarationsverfahren für die CE-Kennzeichnung das Verfahren ZA 3.3 „Deklaration der Festigkeitswerte für das Bauteil“ gewählt wird, ist der Unterauftragnehmer in die Zertifizierung einzubeziehen. Hierzu ist die Qualifikation des Unterlieferanten in geeigneter Form im Antragsverfahren nachzuweisen. Prof. Dr.-Ing. G. Kuscher

2.3.3 Schweißtechnisches Personal 2.3.3.1 Schweißaufsichtspersonen (SAP) Die erforderliche Qualifikation der Schweißaufsichtsperson richtet sich nach Tabelle 14 und 15 der DIN EN 1090-2 bzw. nach Tabelle 7 der DIN EN 1090-3. Die Ausbildung und Prüfung von Schweißaufsichtspersonen ist in Richtlinie DVS/IIW 1170 beschrieben. Bei besonders schwierigen Schweißarbeiten (z. B. eingeschränkter Zugänglichkeit; besonderen Nahtformen, die bei der Schweißerprüfung nicht erfasst werden) oder besonderen Güteanforderungen ist die Schweißaufsichtsperson verpflichtet, sich durch das Auswerten von dokumentierten Arbeitsproben zu vergewissern, dass die hierfür eingesetzten Schweißer/Bediener/Schweißverfahren die an das Bauteil gestellten Qualitätsanforderungen erfüllen können. Die im Schweißzertifikat benannte(n) Schweißaufsichtsperson(en) muss/müssen die Aufgaben und Verantwortungen nach DIN EN ISO 14731 wahrnehmen und muss/müssen dazu von der Geschäftsleitung schriftlich benannt worden sein. Prof. Dr.-Ing. G. Kuscher

2.3.5 Personal für mechanische Verbindungen Sofern mechanische Verbindungen in Form von vorgespannten Schraubverbindungen sowohl als Scherlochleibungs-Verbindungen oder -Passverbindung als auch gleitfeste Verbindungen und gleitfeste Passverbindungen vom Hersteller selbst ausgeführt werden, muss er, um die Übereinstimmung mit den Anforderungen der DIN EN 1090-1 und -2 nachzuweisen, über geeignetes Personal für die Ausführung und über Personal für die Kontrolle, Prüfung und das Durchführen von Korrekturmaßnahmen verfügen. Sofern das Herstellen von vorgespannten Schraubverbindungen vom Hersteller untervergeben wird, ist die Qualifikation des Unterlieferanten in geeigneter Form bereits im Antragsverfahren nachzuweisen. Prof. Dr.-Ing. G. Kuscher

2.3.7 Personal für den Korrosionsschutz (Dauerhaftigkeit) Sofern der Korrosionsschutz vom Hersteller selbst ausgeführt wird, muss er, um die Übereinstimmung mit den Anforderungen der DIN EN 1090-1 und -2 nachzuweisen, über qualifiziertes und erfahrenes Personal für die Ausführung sowie über Personal für die Kontrolle, Prüfung und das Durchführen von Korrekturmaßnahmen verfügen. Dieses gilt für alle Korrosionsschutzverfahren wie z. B. das Beschichten und das thermische Spritzen. Sofern der Korrosionsschutz vom Hersteller untervergeben wird, ist der Unterauftragnehmer in die Zertifizierung einzubeziehen. Hierzu ist die Qualifikation des Unterlieferanten in geeigneter Form bereits im Antragsverfahren nachzuweisen. Prof. Dr.-Ing. G. Kuscher

Zertifizierung der werkseigenen Produktionskontrolle 3.1 Allgemeines Die Beurteilung der werkseigenen Produktionskontrolle erfolgt nach Anhang B von DIN EN 1090-1. Die Inhalte der Aufgaben sind in Tabelle ZA.3 festgelegt. 3.1.1 Durchführung der Erstinspektion Die Erstinspektion erfolgt nach den Tabellen B.1 von DIN EN 1090-1. Die Erstinspektion ist auf Basis der Anlage 3 (Auditcheckliste) durch eine Überwachungsstelle durchzuführen. 3.1.2 Durchführung der laufenden Überwachung Die laufende Überwachung ist nach Tabelle B.2 der DIN EN 1090-1 durch eine Überwachungsstelle durchzuführen. Die Überwachung ist in Anlehnung an Anlage 3 (Auditcheckliste) durchzuführen. Dabei ist festzustellen, ob die Durchführung der WPK entsprechend den Vorgaben erfolgt und die Anforderungen von DIN EN 1090-2 bzw. -3 bei den ausgeführten Aufträgen erfüllt worden sind. Veränderungen gegenüber der letzten Inspektion sind besonders zu berücksichtigen. Prof. Dr.-Ing. G. Kuscher

3.1.3 Wesentliche Abweichungen Als wesentliche Abweichungen kommen in Betracht: – fehlende angemessene betriebliche Einrichtungen gemäß Umfang der beantragten Zertifizierung, – Verantwortlicher für die WPK nicht benannt, – schriftliche Verfahrensbeschreibungen (Vorgabeunterlagen) für die Durchführung der WPK liegen nicht oder nicht vollständig vor, – schriftliche Nachweisunterlagen (z. B. Prüfprotokolle, Werkstoffnachweise, andere geeignete Aufzeichnungen) für die Durchführung der WPK liegen nicht oder nicht vollständig vor, – verantwortliche Schweißaufsichtsperson nicht benannt (sofern SAP erforderlich), – fehlende Qualifikation des Personals für die relevanten speziellen Prozesse (aufsichtsführendes und ausführendes Personal), – fehlende Qualifikation von speziellen Prozessen, z. B. Schweißverfahrensprüfungen. Prof. Dr.-Ing. G. Kuscher

3.4.2 Geltungsdauer von EG-Zertifikaten und Schweißzertifikaten nach DIN EN 1090-1 Die Gültigkeit des Zertifikates beginnt mit der Ausstellung durch die Zertifizierungsstelle. EG-Zertifikate und Schweißzertifikate sind unbefristet gültig, solange sich die Bestimmungen der DIN EN 1090-1 nicht ändern und sich die Bedingungen beim Hersteller hinsichtlich der konstruktiven Bemessung, der Herstellung oder der werkseigenen Produktionskontrolle nicht wesentlich geändert haben. Dieses ist im Rahmen der laufenden Überwachungen nach Tabelle B.3 zu überprüfen. Der Zeitraum zwischen den Überwachungen kann verringert werden, wenn einer der unter B4.1 in DIN EN 1090-1 genannte Punkte zutrifft. Bei Änderung des Herstellernamens wird das Zertifikat ohne erneute Betriebsprüfung übertragen, wenn nachweislich die betrieblichen Einrichtungen und das Personal übernommen worden sind. Bei Ausscheiden oder Wechsel des Leiters der werkseigenen Produktionskontrolle oder der für die angewendeten speziellen Prozesse verantwortlichen Personen hat der Hersteller die Zertifizierungsstelle unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Diese entscheidet, ob eine erneute Inspektion erforderlich wird und/oder das jeweilige Zertifikat zu ändern ist. Prof. Dr.-Ing. G. Kuscher

Anhang A: Anforderungen an Hersteller bzw. Unterauftragnehmer zum Schweißen von Eisenbahnbrücken Anforderungen an Hersteller bzw. Unterauftragnehmer zum Schweißen von Eisenbahnbrücken: – Hersteller und deren Unterauftragnehmer müssen zum Schweißen von Eisenbahnbrücken über eine Zertifizierung/Herstellerqualifikation mit Erweiterung nach DB-Richtlinie 804, Modul 4101 verfügen (ESE). – Eine Unterauftragsvergabe ist nur mit Zustimmung des Hauptauftraggebers zulässig. – Eine Untervergabe der Schweißaufsicht (externe Schweißaufsichtsperson) ist nicht zulässig. – Bei der Zertifizierung in den Ausführungsklassen EXC 3 / EXC 4 mit ESE hat die notifizierte Stelle die zuständige EBA - Außenstelle zu informieren. Gegebenenfalls nehmen EBA - Prüfer an der Inspektion/Überwachung teil. Zertifikat(e) und Ergebnisprotokoll(e) sind der zuständigen EBA - Außenstelle zu übersenden. Prof. Dr.-Ing. G. Kuscher

Häufigkeit der Überwachungen: Achtung: für Firmen, die nach DIN 18800-7 zugelassen sind, gelten mit Beginn der Zertifizierung nach EN 1090-1 andere Zeitabstände Der Hersteller hat zwischen den Überwachungen eine Erklärung vorzulegen, dass 1-3 nicht eingetreten ist Prof. Dr.-Ing. G. Kuscher

Hinweis: Tabelle wird zukünftig vom DIBt akzeptiert werden Prof. Dr.-Ing. G. Kuscher

Grundsätzliche Änderungen in der Fertigung ergeben sich nicht! Bereits jetzt geltende Regelungen werden allerdings durch viele neue Regelungen, die nicht nur den Bereich Schweißen betreffen, ergänzt! Einarbeitung in die zukünftigen Normen DIN EN 1090- 1 bis -2 wird erforderlich Prof. Dr.-Ing. G. Kuscher 56

Prof. Dr.-Ing. Gerd Kuscher, SLV Hannover Danke für die Aufmerksamkeit und ich hoffe, dass Sie durch die Fülle der Informationen keine Kopfschmerzen bekommen haben Prof. Dr.-Ing. Gerd Kuscher, SLV Hannover Prof. Dr.-Ing. G. Kuscher 57