Aktueller Sachstand der Programmumsetzung Berufsbezogene Sprachförderung im Rahmen des ESF-Bundesprogramms in der Förderperiode 2007-2013 Aktueller Sachstand der Programmumsetzung Stand:31.03.2017
Entwicklung des ESF-BAMF-Programms 09.07.2008 Abschluss der Verwaltungsvereinbarung zwischen BA und Bundesamt 27.07.2008 Inkrafttreten der ESF-BAMF-Förderrichtlinie Start der Wettbewerbsverfahren 1. Förderrunde 13.02.2009 Start des ersten ESF-BAMF-Kurses 28.07.2009 Fachkonferenz in Hamburg 11.08.2009 Fachkonferenz in Berlin 02.09.2009 Fachkonferenz in Köln 17.09.2009 Fachkonferenz in Nürnberg 01.10.2009 Inkrafttreten der novellierten Förderrichtlinie 14.10.2010 Start der Wettbewerbsverfahren 2. Förderrunde Stand: 31.03.2017
Grundlagen des ESF-BAMF-Programms - Ausschreibungsverfahren Stufe 1 - Zweite Förderrrunde: Wettbewerbsaufrufe Stufe 1 - 1. Ausschreibung 14.10.2009 – 20.11.2009 - 2. Ausschreibung 25.11.2009 – 08.01.2010 - 3. Ausschreibung 13.01.2010 – 19.02.2010 - 4. Ausschreibung 24.02.2010 – 06.04.2010 - 5. Ausschreibung 14.04.2010 – 21.05.2010 - 6. Ausschreibung 26.05.2010 – 02.07.2010 Es sind alle Fördergebiete beworben worden – es gibt keine weißen Flecken mehr Tranchen 1- 5 sind bereits beschieden worden. Stand: 31.03.2017 Folie 3
Entwicklung der Meldebögen Weiterhin konstantes monatliches Meldeverhalten in 2010 Stand: 31.03.2017
Entwicklung der Kurszahlen Zahl der Kurse im 1. HJ 2010 bereits Gesamtzahl des Jahres 2009 erreicht Stand: 31.03.2017
Entwicklung der Kursteilnehmerzahlen Teilnehmerzahl im 1. HJ 2010 bereits Gesamtzahl des Jahres 2009 erreicht Stand: 31.03.2017
Teilnehmerstruktur I Stand: 31.03.2017 Folie 7
Teilnehmerstruktur II Stand: 31.03.2017 Folie 8
Durchgeführte Änderungen und Verfahrensoptimierungen Änderungen in der Förderrichtlinie: Senkung des Eigenanteils und Änderung der Berechnungsgrundlage Förderfähigkeit der Kompetenzfeststellung Förderfähigkeit der Ausgaben bei Projektunterbrechungen Aufhebung der finanziellen Verbindlichkeit des Modellkurses Änderungen mit Trägerrundschreiben: Beschleunigung beim Teilnehmerzuweisungsverfahren Einrichtung eines Verfahrens zur Sicherung der Kofinanzierung Keine Vorlagepflicht von Zwischenverwendungsnachweisen Einführung einer Pauschale für SGB-II-Teilnehmer Einführung eines stichprobenbasiertes Prüfungssystems bei Abrechnungen Stand: 31.03.2017
Beitrag der ESF-BAMF-Träger zur Erleichterung des Abrechnungsprozesse Vorlage vollständiger und schlüssiger Abrechnungsunterlagen Erläuterungen der Umlageschlüssel Frühzeitige Mitteilung von Änderungen im Projekt Einhaltung der Fristen zur Vorlage der Unterlagen direkte Kontaktaufnahme mit den zuständigen ESF-BAMF-Mitarbeitern Stand: 31.03.2017
Beitrag des Bundesamtes zur Beschleunigung des Abrechnungsprozesses Beratungsangebot zur Klärung von Fragen vor Ort in den Bewilligungszentren Beratung durch die zuständigen Außendienstmitarbeiter Durchführung von regionalen Informationsveranstaltungen zur Schulung der Mitarbeiter der Projektträger Bereitstellung von Informationen über Bewilligungs- und Abrechnungsverfahren Prüfung weiterer Verfahrenserleichterungen (z.B. Einführung zusätzlicher Pauschalen) Stand: 31.03.2017 Folie 11
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit Stand: 31.03.2017