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 Präsentation transkript:

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Unternehmenspräsentation der Steuer & Service Steuerberatungs GmbH ABTD 22. September 2009

Ing. Mag. Ernst PATKA Referenzen  Outsourcing  Online-Beratung  Steuerberater  Wirtschaftsmediator  Chefredakteur der PV Praxis  geschäftsführender Gesellschafter der Steuer & Service Steuerberatungs GmbH : 0043 1 24721 - 100 DW Fax: 0043 1 24721 - 9100 Email: ernst.patka@steuer-service.at Referenzen (www.steuer-service.at/Personal.184.0.html)  Outsourcing  Online-Beratung  Payroll Check  Unterstützung bei Abgabenprüfungen

Die Kanzlei Wir können mehr für Sie tun! Entscheidend ist Ihr Bedarf! Steuer & Service bietet Planung, Lösungsvorschläge und Umsetzungen im General Business. Ganzheitliche Lösungen und gebündelte Kompetenzen! Wir bündeln alle notwendigen Kompetenzen und Ressourcen in spezialisierten Abteilungen sowie mit unseren operativen Kooperationspartnern. Erwarten Sie mehr! Unsere Kunden dürfen sich von uns eine pro-aktive, freundliche und zeitnahe Beratung erwarten – und ruhig mehr! Wir ermitteln fortlaufend, was wann für unsere Kunden wichtig ist und arbeiten kontinuierlich an unserem Service. ernst.patka@steuer-service.at

Die Kanzlei Mission, Vision und was uns bewegt Mission Unsere Spezialisierungen auf sämtliche Angelegenheiten in den Bereichen Personal, nationales und internationales Rechnungs-wesen machen uns zum einzigartigen Ansprechpartner. Wir wachsen jedes Jahr und sichern Arbeitsplätze. Wir bekennen uns zu unserer sozialen Verantwortung, wirtschaften beständig und arbeiten diskret. Vision Wir wollen in unseren derzeitigen und zukünftigen Märkten der bevorzugte Partner unserer Klienten sein! Getragen von der Verantwortung an der Zukunft und dem Willen zur Leistung streben wir mit unseren Partner professionelle und nachhaltige Lösungen an. Was uns bewegt Unser Qualitätsbewusstsein und unsere Werte, unser Verständnis von Servicequalität und unsere ganz spezifische Unternehmens-kultur bringen wir in die partnerschaftliche Zusammenarbeit mit unseren Kunden ein. ernst.patka@steuer-service.at

Die Kanzlei Wir haben viel erreicht – und noch mehr vor! Gründung von Steuer & Service im Mai 2002 Geschäftsführung Mag. Ernst Patka – ab Gründung 2002 Mag. Georg Stierle – seit 2005 Mag. Bernhard Winter – seit 2009 60 MitarbeiterInnen 5 – 10 % / Jahr Steigerung Umsatz 4 – 7 % / Jahr Steigerung Personal 5 – 10 % / Jahr Steigerung Kunden ernst.patka@steuer-service.at

Die Kanzlei / Leistungsportfolio Perfektes Zusammenspiel der Kompetenzen! Unsere Schwerpunkte liegen: in der Personalrechtsberatung in der Personalverrechnung im Rechnungswesen sowie in der Steuerberatung Unsere zusätzlichen Spezialgebiete sind: Outsourcing Payroll Checks Personalrechtsberatung im Arbeits-, Lohn- und Sozialrecht ASP Lösungen in der Personalverrechnung und im Rechnungswesen Internationale Rechnungslegung (Reporting im Konzern) Unternehmensgründungsberatung und Jungunternehmer- beratung Online Beratung (schnell, effizient und preiswert) ernst.patka@steuer-service.at

Die Kanzlei / Der Unterschied Wir sind die spezialisierteste Steuerberatungskanzlei in den Bereichen Personalverrechnung und Personalrecht, die unabhängig von Prüfungsgesellschaften arbeitet. Wir sind weder wirtschaftlich noch gesellschaftsrechtlich mit Prüfungsgesellschaften verbunden. Das macht uns zum unabhängigen, loyalen, flexiblen und kompetenten Partner. ernst.patka@steuer-service.at

Die Kanzlei / Unternehmensbereiche Steuerangelegenheiten, Gründungen, Reorganisationsmaßnahmen, Umgründungen Personalverrechnung, Outsourcing Projekte, Schnittstellen- Einrichtung, Vor-Ort-Service Leistungen, Arbeitsrechts- und Abgabenfragen, Vertrags- und Vergütungsmodelle, Prozessoptimierung, Payroll-Checks Rechtiche Betreuung Reorganisation und/oder Sanierung, Erstellung von Reports, Vor-Ort- Unterstützung, Jahresabschluss, IFRS, US-GAAP Datenanalyse, Finanz- und Liquiditätsplanung, Controlling, Basel II Beratung Online-Anfrageservice kompetente und praxisbezogene Auskünfte ernst.patka@steuer-service.at

Die Kanzlei / Service Fachartikel, Newsletter, Herausgeber-schaften, Schriftleitungen Herausgeberschaft gemeinsam mit Verlag LexisNexis ARD Orac Personalverrechnung für die Praxis (PV Praxis) Rechnungswesen für die Praxis (RW Praxis) Fachbücher „Sanfter Personalkostenabbau“ Mag. E. Patka, Linde Verlag „Erben ohne Streit“, steuerrechtliche Überarbeitung, (VKI) „Best of PV-Praxis“, jährlich Diverse Fachartikel Personalmanager, Lex Press Newsletter Steuer & Service Quick News und VIP-News ernst.patka@steuer-service.at

Die Kanzlei / Partner Wer sich auf seinen Lorbeeren ausruht, trägt sie an der falschen Stelle! Ihr Anspruch ist unsere Pflicht. Um ständig ein attraktiver Ansprechpartner zu sein, haben wir über viele Jahre ein umfang- reiches Netzwerk an Kompetenzpartnern aufgebaut. Adecco GmbH: Personaldienstleistungen ARS (Akademie für Recht & Steuern): Seminare Dpw H.R. Software GmbH (HR-Software) Health & Life: Gesundheitsmanagement Hödl Consulting GmbH (Personalsuche und –beratung) KNELL, Dr. Alexandra: Anwältin für Arbeitsrecht (ua Mediatorin) qnc GmbH: Internet-Medien-Agentur, Design u. ContentManagement WIKU Training: Personalverrechnungstraining Den passenden Anwalt oder Notar empfehlen wir Ihnen gerne je nach Themenstellung. ernst.patka@steuer-service.at

THEORIE FLASH ZUR DIENSTREISE ernst.patka@steuer-service.at

Reisekosten / Die Abrechnung in 3 Schritten Berechnung des Bruttoanspruchs (Arbeitsrecht!) 2. Schritt Berechnung der Abgaben (Abgabenpflicht!) 3. Schritt Auszahlung ernst.patka@steuer-service.at

Grundsätze der „steuerlichen“ Dienstreise Fahrtkosten Nächtigungs- kosten Verpflegungs- kosten (!) Exakte Reisekosten-abrechnungen (!) Original-spesenbelege und/oder Fahrtenbuch MEHRAUF- WENDUNGEN müssen ange- fallen sein ernst.patka@steuer-service.at

TAG- GELD Voraussetzungen 5 /15 / 183 Tage Wann läuft die zeitliche Befris-tung der Abgabenfreiheit ab? Voraussetzungen  Bestimmte Tätigkeiten  Außendiensttätigkeit  Fahrtätigkeit  Montage- u. Baustel- lentätigkeit  Arbeitskräfteüber- lassung  Vorübergehende Tätigkeit an Einsatz- ort in anderer politi- scher Gemeinde (6 Monate)  Taggeldanspruch aufgrund einer LGV (*)  keine Anspruchsum-wandlung befristete Abgaben- freiheit unbefristete Abgabenfreiheit 5 /15 / 183 Tage ernst.patka@steuer-service.at

… die zeitliche Befristung der Abgabenfreiheit abgelaufen ist. Abgaben-pflicht tritt ein, weil … … die betraglichen Grenzen des Abgabenrechts (zB € 26,40) überschritten wurden. ernst.patka@steuer-service.at

Taggelder – Berechnungs-grundsätze  Grundsätze gelten für § 26-Dienstreise und für § 3-Dienst-reise Taggelder – Berechnungs-grundsätze  Dienstreise muss länger als 3 Stunden dauern  Kürzung aufgrund be-zahlter Arbeitsessen: € 13,20 (Inland) oder Ausland: 1 Arbeitsessen  keine Kürzung 2 Arbeitsessen  Kürzung auf 4/12  Taggeldhöhe  Eingeschränktes Abrechnungs- wahlrecht (Kalendertag oder 24-Stunden-Zeitraum)  Zwölftelregelung  max. € 26,40 bzw € 2,20 pro Stunde (Inland) oder RGV (Ausland) ernst.patka@steuer-service.at

Nächtigung Bei Belegnachweis:  Pauschales Nächtigungsgeld  abgabenfreier Kostenersatz  länger als 6 Monate  Prüfung ob noch vorübergehende Tätigkeit vorliegt  vorübergehende Tätigkeit ist grundsätzlich bei einer Außendienst-, Fahr-, Montage-, Baustellentätigkeit oder bei Arbeitskräfte- überlassung gegeben  Pauschales Nächtigungsgeld  max € 15,00 (Inland) oder RGV (Ausland)  Nächtigungsnachweis: Name und Adresse des Unterkunftgebers  Legaldefinition: 6 Monate abgabenfrei  falls § 3 Abs 1 Z 16b EStG anwendbar  unbefristet abgabenfrei ernst.patka@steuer-service.at

Abgrenzung zwischen Dienstreise und Fahrt Wohnung - Arbeitsstätte Kalendermonatsbeschränkung für vorübergehende Entsendungen wird erstmals die Strecke Wohnung – vorübergehen-der Einsatzort überwiegend (= öfter als 10x im Monat) zurückgelegt, liegt ab dem Folgemonat keine Dienst-reise vor Einsatzort = Büro, Betriebsstätte, Werksgelände, Lager Versetzung: sofort Wohnung-Arbeitsstätte Ausnahme: Bau- und Montagetätigkeit „Entfernungssockel“ (NEU) ernst.patka@steuer-service.at

Fahrtspesen - Fahrtenbuch Angabe des benutzten KFZ Abreise- und Ankunftsdatum Abreise- und Ankunftszeitpunkt (Uhrzeit) Kilometerstand am Beginn und am Ende der Reise Anzahl der gefahrenen Kilometer (uU Trennung beruflich und privat) Ausgangs- und Zielpunkt der Reise (Routenbeschreibung) Zweck der Dienstreise Unterschrift des Dienstnehmers  EXCEL ernst.patka@steuer-service.at

Lohnkonto Auch die lohnsteuerfreien  Taggelder (§ 3 + § 26 gemeinsam)  Kilometergelder  pauschalen Nächtigungsgelder sind am Lohnkonto – idealerweise getrennt nach Aufwandsart – anzugeben. Nicht anzugeben sind:  belegmässig nachgewiesene Fahrtkosten- vergütungen (ÖBB-, Flugticket)  Hotelrechnungen ernst.patka@steuer-service.at

PRAKTISCHE BEISPIELE ZUR DIENSTREISE ernst.patka@steuer-service.at

Beispiel 1 – Handels KV Ein Innendienstmitarbeiter (KV Angestellte im Handel; Dienstort Wien) wird zur Durchführung einer Projektarbeit bei einem Kunden (erstmalig) nach Klagenfurt entsendet:  Beginn Dienstreise: Montag, 01.10.2009 15.00 Uhr  Ende Dienstreise: Freitag, 19.10. 2009 18.00 Uhr  Arbeitsessen: am 10.10. 2009 und 18.10. 2009 Dienstreiseregelung KV Handelsangestellte: pro Kalendermonat in den ersten 12 Inlandsreisetagen Taggeld iHv € 26,40 (12tel-Regelung) pro Kalendertag ab dem 13. Inlandsreisetag Taggeld iHv € 14,40 (12tel-Regelung). Bei der Ermittlung der 12 Kalendertage bleiben Dienstreisen, die insgesamt nicht mehr als 3 Stunden dauern, außer Ansatz.; Kürzung € 13,20/pro bezahltem Essen Der Arbeitgeber bezahlt für jeden Reisetag ein Taggeld iHv € 26,40; die Kosten für das Arbeitsessen trägt der Arbeitgeber – einzelvertraglich führt dies zu keiner Taggeldkürzung ernst.patka@steuer-service.at

Lösung 1 – Handels KV Ist der Dienstreisebegriff in einer lohngestaltenden Vorschrift wie dem KV geregelt, so können die Diäten innerhalb des vom KV vorgegebenen Dienstreisebegriffes abgabenfrei bleiben (Achtung: Höchstgrenze gemäß den Sätzen des § 26 Z 4 EStG: € 26,40). Das bedeutet, dass für 12 Tage pro Kalendermonat das bezahlte Taggeld unter Berücksichtigung der 12tel-Regelung bis zu € 26,40 steuerfrei bleibt. Ein vom Arbeitgeber bezahltes Arbeitsessen mit Kunden (zB zwecks Akquirierung neuer Aufträge) stellt für den Arbeitnehmer keinen Lohnvorteil dar. Ein zusätzlich gezahltes Taggeld ist um je € 13,20 pro Abendessen zu kürzen – nicht gekürzter Teil in jedem Fall steuerpflichtig. Die ab dem 13. Tag gewährten KV-Überzahlungen  nur steuerfrei nach den Regeln des § 26 Z 4 EStG. ernst.patka@steuer-service.at

Lösung 1 – Handels KV Berechnung Taggeld: 1. Reisetag: Beginn 15.00 h (bis 24.00 Uhr= 9h): € 19,80 2. bis 18. Reisetag (je 1 Kalendertag): € 448,80 19. Reisetag: Ende 18.00 h (ab 0.00 Uhr = 18h): € 26,40 Kürzung Arbeitsessen (Arbeitgeber verzichtet auf eine Taggeld-Kürzung) € 0,00 Taggeldanspruch (Arbeitsrecht) € 495,00 (zzgl. Belegersatz-Arbeitsessen) ernst.patka@steuer-service.at

Lösung 1 – Handels KV steuerfrei nach § 26 Z 4 EStG – 2. Tatbestand 1. - 19. Reisetag: 1. Reisetag: € 26,40/12 x 9 = € 19,80 2. – 18. Reisetag: € 26,40 x 17 = € 448,80 19. Reisetag: € 26,40 = € 26,40 Kürzung Arbeitsessen: 2 x € 13,20= € - 26,40 steuerfreies Taggeld € 468,60 Steuerpflichtig ist die freiwillige Nichtkürzung des Taggeldes bei den beiden Arbeitsessen. ernst.patka@steuer-service.at

Beispiel 2 – KV für Werbung Angestellter mit Dienstort Wien (KV f. Werbung/Angehörige der Berufsgruppe der Werbegestalter/ Werbearchitekten und Werbevermittelverteiler) Dienstreise zu einem Kunden in Baden (in diesem Kalen-derjahr wurde dieser Kunde von diesem Dienstnehmer zwecks Besprechungen bereit 17 mal [tgl. Rückreise] besucht)  Montag: 08:00 - 16:30 Uhr (inkl. halbstd. Pause n. 6 Std)  Mittwoch: 11:30 - 21:00 Uhr (inkl. halbstd. Pause n. 6 Std)  Erstmalige Dienstreise nach Salzburg: von Donnerstag 12:15 Uhr bis Freitag 18:30 Uhr Der Arbeitgeber bezahlt für jeden Reisetag ein Taggeld entsprechend der kollektivvertraglichen Bestimmungen; Nächtigungskosten - Belegersatz ernst.patka@steuer-service.at

Beispiel 2 – KV für Werbung Dienstreiseregelung lt. KV Werbung: Taggeld iHv € 26,40/Kalendertag (mit Ausnahme des Hin-und Rückreisetages) Bei Abwesenheit von 6 Std. Taggeld iHv € 6,20 Bei Abwesenheit > 6 Std. (einschl. Wegzeit, exkl. Mittagspause) Taggeld iHv € 6,20 + € 2,40 je zusätz-liche Stunde; maximal € 20,60 Bei Abwesenheit > 11 Std. und Nächtigung: a) Abreisetag Abreise vor 12:00 Uhr: Taggeld iHv € 26,40 Abreise nach 12:00 Uhr: Taggeld iHv € 15,00 b) Rückreisetag Ankunft vor 17:00 Uhr: Taggeld iHv € 15,00 Ankunft nach 17:00 Uhr: Taggeld iHv € 26,40 ernst.patka@steuer-service.at

steuerfrei nach § 26 Z 4 EStG steuerfrei nach § 3 Abs 1 Z 16b EStG Lösung 2 – KV Werbung Tag-geld steuerfrei nach § 26 Z 4 EStG steuerfrei nach § 3 Abs 1 Z 16b EStG steuer-pflichtig Montag 8:00 – 16:30 (8 Std. exkl. Pause) € 6,20 + 4,80 € 11,00 Mittwoch 11:30-21:00 (9 Std. exkl. Pause) + 7,20 € 13,40 Donnerstag 12:15 bis Freitag 18:30 € 15,00 € 26,40 Summe € 65,80 € 41,40 € 24,40 ernst.patka@steuer-service.at

Beispiel 3 – KV Elektro- u. Elektronikindustrie Monteur, Dienstort Bruck a. d. Leitha / KV für Arbeiter und Angestellte in der Elektro- und Elektronikindustrie. Dienstreisen innerhalb des Nahbereichs (10 km Luftlinie um die Betriebsstätte): Mehr als 5 höchstens 8 Stunden ….. € 10,61 Mehr als 8 höchstens 11 Stunden … € 13,31 Mehr als 11 Stunden ……………….. € 18,91 Dienstreisen außerhalb des Nahbereichs: Mehr als 5 höchstens 8 Stunden … € 14,66 (1/3 v. 43,96) Mehr als 8 höchstens 12 Stunden … € 21,98 (1/2 v. 43,96) Mehr als 12 Stunden inkl. Nächtigung € 43,96 Nächtigungsgeld: 1. – 7. Nacht € 24,38, ab 8. Nacht € 14,81 zweiwöchige Baustelle in Dornbirn (außerhalb d. Nahbereichs)  Beginn der Dienstreise: Montag 7:00 Uhr (1. Woche)  Ende der Dienstreise: Donnerstag 20:00 Uhr (2. Woche) Nächtigungsgeld für 10 Nächte wird bezahlt! Freitag: Dienstreise auf eine Baustelle nach Wilfleinsdorf (innerhalb d. Nachbereichs) von 7:00 – 15:00 Uhr ernst.patka@steuer-service.at

Lösung 3 – KV Elektro- u. Elektronikindustrie Berechnung Taggeld: zweiwöchige Dienstreise in Dornbirn (nicht Nahbereich): Taggeld: 11 Tage à € 43,96 € 483,56 Nächtigungsgeld: 7 Nächte à € 24,38 € 170,66 3 Nächte à € 14,81 € 44,43 Freitag (Nahbereich): 7:00 Uhr – 15:00 Uhr (8 Std.) € 10,61 Arbeitsrecht: € 709,26 ernst.patka@steuer-service.at

Lösung 3 – KV Elektro- u. Elektronikindustrie Auszahlung steuerfrei nach § 26 Z 4 EStG steuer-pflichtig Taggeld: Montag – Donnerstag 11 x € 43,96 = € 483,56 11 x € 26,40 = € 290,40 € 193,16 Nächtigungs-geld: Montag – Donnerstag 7 x € 24,38 = € 170,66 3 x € 14,81 = € 44,43 7 x € 15,-- = € 105,-- € 44,43 € 65,66 Taggeld: Freitag € 10,61 € 0,00 ernst.patka@steuer-service.at

… und erwarten Sie ruhig mehr! Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! ernst.patka@steuer-service.at