Herzlich Willkommen!
Erprobungsstufe Erprobung Beobachtung Förderung Beratung
Erprobungsstufe Erprobung Beobachtung Ziel Förderung Überprüfen der Entscheidung aus dem 4.Grundschuljahr Förderung durch individuelle Förderungsmaßnahmen Beobachtung der individuellen Entwicklung des Kindes
Erprobungsstufe Förderung Ergänzungsstunden, vorrangig für die Förderung in den Fächern Deutsch, Englisch, Mathematik, Naturwissenschaften Schwerpunkttage „Lernen lernen“ Angebot im Rahmen des offenen Ganztages: Hausaufgabenbetreuung Lernpatenschaften
Erprobungsstufe Erprobungsstufenkonferenzen dreimal im Schuljahr Beratung Erprobungsstufenkonferenzen dreimal im Schuljahr Leistungsstarke Schüler/innen Nach jedem Schulhalbjahr in der Erprobungsstufe befindet die Klassenkonferenz darüber, ob sie den Eltern leistungsstarker Schülerinnen und Schüler einen Wechsel Ihres Kindes zum Gymnasium empfiehlt.
Erprobungsstufe 2. Fremdsprache (Französisch) ab Klasse 6 Beratung Erprobungsstufe 2. Fremdsprache (Französisch) ab Klasse 6 (RS: 3-stündig / GY: 4-stündig) Nach der Erprobungsstufe überprüft die Schule im Rahmen der jährlichen Versetzungsentscheidung, ob ein Wechsel zum Gymnasium empfohlen wird (bis zum Ende der Klasse 8). Voraussetzung: Teilnahme am Französisch- Unterricht im Rahmen des WP I-Unterrichtes ab Jahrgangsstufe 7
Erprobungsstufe als Empfehlung für eine Schülerin / einen Schüler der Korrektur der Entscheidung als Empfehlung für eine Schülerin / einen Schüler der Jg.-Stufe 5 Die Klassenkonferenz empfiehlt. Der Schulformwechsel am Ende der Klasse 5 ist nur auf Antrag des Erziehungsberechtigten möglich. Klasse 5 kann einmal freiwillig wiederholt werden. (Höchstverweildauer in der Erprobungsstufe und in der Sekundar- stufe I beachten!)
Erprobungsstufe als Beschluss der Klassenkonferenz Beratung Die Schülerin/der Schüler geht ohne Versetzung von der Klasse 5 in die Klasse 6 über. als Beschluss der Klassenkonferenz am Ende der Erprobungsstufe Empfehlung wird 6 Wochen vor Schuljahresende schriftlich mitgeteilt Beratungsgespräch Bei Nichtversetzung und Beschluss des Schulformwechsels: Übergang in die Klasse 7 der Hauptschule
Erprobungsstufe Wiederholung Wiederholung der Klasse 6 (auf Antrag) ist möglich, wenn Versetzungskonferenz feststellt, dass aufgrund der Gesamtentwicklung der Schülerin/des Schülers die Versetzung nach Wiederholung erreicht werden kann, die Höchstdauer der Ausbildung in der Erprobungsstufe nicht überschritten wird. Verweildauer in der Erprobungsstufe: grundsätzlich 2 Jahre höchstens 3 Jahre
Erprobungsstufe Die Versetzungskonferenz entscheidet mit Entscheidung Erprobungsstufe Die Versetzungskonferenz entscheidet mit der Versetzung in die Klasse 7 über die Eignung für die besuchte Schulform.
Erprobungsstufe Weg zum Abitur Mit der Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe können Schülerinnen und Schüler nach der Klasse 10 der Realschule zunächst die Einführungsphase der gymnasialen Oberstufe besuchen. Wer überdurchschnittlich gute Leistungen erbracht hat, wird auch zum Besuch der Qualifikationsphase zugelassen und kann zwischen dem zweijährigen und dem dreijährigen Bildungsgang zum Abitur wählen oder auch unmittelbar in das 2. Jahr geeigneter Bildungs-gänge der Berufkollegs, die zur allg. Hochschulreife führen, eintreten.
Vielen Dank!