UN – Behindertenrechtskonvention Alle inklusive UN – Behindertenrechtskonvention (BRK) Helga Jäniche Vorstand Deutsche Rheuma-Liga Bundesverband e.V.
UN – Behindertenrechtskonvention Entstehung und Bedeutung Inhalt Deutscher Behindertenrat und Aktivitäten der DRL Umsetzung und Aktionsplan
Entstehung 1980 Erster Vorstoß von Italien und Schweden 1993 UN-Sonderberichterstatter 2000 Studie „Human Rights of Disability“ 2001 Ad Hoc Ausschuss – Konvention
Entstehung 2003 Arbeitsgruppen: - Regierungsvertretern - Nichtregierungsorganisationen und - nationale Menschenrechtsorganisationen 2006 nach 8 Sitzungen von UN verabschiedet 2007 unterzeichnet Deutschland 2008 vom Bundestag ratifiziert 26. März 2009 tritt sie in Kraft
Bedeutung „Nichts über uns ohne uns“ Zivilgesellschaft erstmalig intensiv beteiligt Nicht mehr Fürsorge sondern gleichberechtigte, selbstbestimmte Teilhabe Nicht Patient sondern Bürger
Bedeutung BRK ist geltendes Recht: Menschenrechte sicher zu stellen Benachteiligungen zu verhindern geeignete Gesetzgebungs-, Verwaltungs- und sonstige Maßnahmen sind zu treffen, damit Vorgaben der BRK realisiert werden
Bedeutung Abgestimmte Übersetzung mit 4 Ländern rechtlich verbindlich in 6 Sprachen Abgestimmte Übersetzung mit 4 Ländern (keine Einigung bei „Inklusion“) Präambel – 50 Artikel – Fakultativprotokoll
Inhalt „Inklusion“ Menschen mit Behinderung sind von Anfang dabei, sind mitten drin und gehören dazu
Inhalt Artikel 24 - Bildung Inklusives Bildungssystem (Übersetzung heißt es „integratives Bildungssystem“) Angemessene Vorkehrungen Notwendige Unterstützungsleistungen Personal-Qualifizierung
Deutscher Behindertenrat Aktionsbündnis von Organisationen behinderter und chronisch kranker Menschen, ihrer Angehörigen und Lebenspartner zur Bewahrung einer sozialen und menschlichen Gesellschaft 3 Säulen: Traditionelle Sozialverbände BAGS Unabhängige Behinderten Verbände Dez 1999 Gründung Sprecherrat (4 P.) und Arbeitsausschuss (12 P.)
Deutscher Behindertenrat Beteiligung an den Verhandlungen über die BRK ab der 3. Sitzung in New York Gründung eines eigenen Ausschusses April 2010 Erstellung eines Forderungskatalogs zur Umsetzung der BRK
Aktivitäten der Rheuma-Liga Teilnahme an der Gründungsveranstaltung des DBR und Mitglied im Arbeitsausschuss Kampagne „alle inklusive! Die neue UN- Konvention“ Kongress „Teilhabe braucht Visionen“ Mitarbeit an der Erstellung des Forderungskataloges
Umsetzung Art.35 Bericht der Vertragstaaten 2 Jahre nach in Kraft treten muss Maßnahme- und Fortschrittsbericht erstellt und dem Ausschuss vorgelegt werden Art.34 Ausschuss Besteht aus 12 Sachverständigen – Erhöhung auf 18, wenn mindestens 60 Länder ratifiziert haben - Arbeitsweise ist im Fakultativprotokoll geregelt
Umsetzung Art.33 Innerstaatliche Durchführung und Überwachung Abs.(3)Zivigesellschaft, insbesondere Menschen mit Behinderung sind mit vollem Umfang zu beteiligen Prozesssteuerung und Überwachung erfolgt auf drei Ebenen: - Staatliche Anlaufstelle (Focal Point) Koordinierung Bundesbehindertenbeauftragten Monitoringstelle
Umsetzung staatliche Anlaufstelle beim BMAS: Steuerung des Gesamtprozesses, Koordinierung zum Bundesministerium und Außenvertretung kleinen Arbeitsausschuss mit monatlichen Treffen
Umsetzung Koordinierung durch den Bundesbehindertenbeauftragten: Einberufung eines Teilhabebeirats Treffen 3-4 mal im Jahr DBR mit den 3 Säulen und verschiedenen Behindertengruppen vertreten
Umsetzung Monitoringstelle: unabhängige Überwachungsstelle ist beim Institut für Menschenrechte angebunden Berät Politiker, leistet angewandte Forschung und organisiert Veranstaltungen Schreibt Stellungnahmen
Umsetzung EU plant Umsetzung der BRK auf europäischer Ebene, sie zu ratifizieren und einen Aktionsplan zu erstellen Rheinland-Pfalz war das erste Bundesland das einen eigene Aktionsplan auf Länder Ebene veröffentlich hat
Umsetzung Tagung beim BMAS am 04.11.201 „Teilhabe braucht Maßnahmen – konkrete Projekte und Aktionen für die Umsetzung der UN-Konvention“ Jahrestagung Monitoringstelle am 11.11.2010 „Empowerment und Mitbestimmung“ Partizipation von behinderten Menschen in politischen Prozessen
Aktionsplan Art.4 Allgemeinen Verpflichtungen Staat (Bund und Länder) müssen erkennbare und planmäßige Politik verfolgen, die Rechte achten und verwirklichen Im Koalitionsvertrag 2009 ist zur Umsetzung der BRK die Entwicklung eines Aktionsplans festgeschrieben worden März 2011 muss Bericht erfolgen
Aktionsplan Koordinierung ist beim Bundesbehindertenbeauftragten: 13 Handlungsfelder sind bisher identifiziert: u. a. Bildung, Arbeit, Wohnen, Gesundheit, Pflege, Prävention, Freiheit Schutzrechte, Mobilität Frauen, Familie, Kindheit und Alter Internationale Zusammenarbeit
Aktionsplan Erster Teil: Einleitung Behindertenpolitische Visionen (z.B. Voraussetzungen für eine inklusive Gesellschaft) Zweiter Teil: Herzstück - Handlungsfelder - Idealzustand - Status quo - Maßnahmen, um den Visionen ein „Stück näher zu kommen“
Vielen Dank für die Aufmerksamkeit