Verordnung über die … Anzahl … und Größe der Klassen, Gruppen und Kurse vom März 2011 Stand April 2011.

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 Präsentation transkript:

Verordnung über die … Anzahl … und Größe der Klassen, Gruppen und Kurse vom März 2011 Stand April 2011

Klassen-, Gruppen- und Kursgrößen Im Wesentlichen schreibt der Entwurf die schon geltenden Festlegungen fort. Die „Sternchenregelung“ wird gestrichen. Die Zahlen für die neue Mittelstufenschule werden ergänzt. Stand April 2011

Positiv: § 4 (2) Soweit im Unterricht besondere Sicherheitsvorkehrungen zu beachten sind, ist die Gruppenbildung gemäß den Vorgaben der Verordnung über die Aufsicht der Schülerinnen und Schüler … in der jeweils geltenden Fassung einzuhalten. - so lange die nicht nach oben „angepasst“ wird!!! Stand April 2011

Negativ: § 1 Die Schulen können im Rahmen der ihnen zugewiesenen Wochenstunden und nach Maßgabe ihrer schulischen Konzeption von den Schülerhöchstzahlen … abweichen. Eine Obergrenze für die Abweichung fehlt!!! Schulleitungen haben den „schwarzen Peter“! Stand April 2011

Negativ: Die Entscheidungsfreiheit, die Schülerhöchstzahlen zu überschreiten, bedeutet, dass im Zweifel oder bei Konflikten die Schulleitung bzw. die Schule verantwortlich gemacht werden wird, wenn die Unterrichtsabdeckung nicht gelingt. In Zeiten der Schuldenbremse ganz und gar nicht unwahrscheinlich. Schulleitungen haben den „schwarzen Peter“! Stand April 2011

Negativ: Insgesamt sind die Klassenhöchstgrenzen immer noch zu hoch. Eine Festlegung für Klassen, in denen behinderte Kinder unterrichtet werde, fehlt. Hier muss die Klassenhöchstgrenze von 20 Schülerinnen und Schülern gelten, unabhängig von der Zahl der behinderten Kinder. Stand April 2011