Sozialberatung für Schuldner
Einzelfall- beratung Insolvenz- beratung Struktur- und Einzelfall- übergreifende Arbeit Prävention
Einzelfallberatung Erstkontakt / Kurzberatung Basisberatung / Existenzsicherung Forderungsüberprüfung / Schuldnerschutz Haushaltsberatung Psycho-soziale und präventive Beratung Regulierung und Entschuldung
Insolvenzberatung Information und Prüfung der Voraussetzungen Begleitung und Durchführung des außergerichtlichen Einigungsversuchs Unterstützung beim Antrag zur Eröffnung des Insolvenzverfahrens Begleitung im gerichtlichen Schuldenbereinigungsplan im eröffneten Insolvenzverfahren während der 6-jährigen Wohlverhaltensperiode
Prävention Öffentlichkeitsarbeit Gruppenangebote Informationsangebote
Struktur- und Einzelfall-übergreifende Arbeit Kollegiale Fachberatung Strukturelle Zusammenarbeit mit anderen Institutionen
Veränderung der Warteliste 1.1.- 31.10 Veränderung der Warteliste Neuerungen im Insolvenzrecht Kostenstundung Verkürzung der Wohlverhaltens- periode auf 6 Jahre Erhöhung der Pfändungsfreigrenze gesamtwirtschaftliche Entwicklung
Anteile an der Finanzierung der Sozialberatung für Schuldner Drittmittel Eigenmittel SKFM Zuschuss Rheinischer Sparkassen- und Giroverband ungedeckte Personal- und Betriebskosten der Kostenstelle ‚Schuldnerberatung‘ Zuschuss des Landes NRW zur Insolvenzberatung Personal- und Sachkosten für 10 Stunden Verwaltungskraft Fondmittel
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!