Zentralstelle für Fernstudien an

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Autor: Jan Köster, FH Kiel
 Präsentation transkript:

Zentralstelle für Fernstudien an Fachhochschulen in Rheinland-Pfalz, Hessen und Saarland Marc Bludau, Geschäftsführer

Zentralstelle für Fernstudien an Fachhochschulen Kernaufgaben und -kompetenzen der ZFH Entwicklung und Einführung von Fernstudiengängen in Rheinland-Pfalz, Hessen und Saarland Wissenschaftliche Einrichtung und Landesbehörde Marketing und Öffentlichkeitsarbeit Evaluation und Qualitätsmanagement Finanzmanagement Druck, Versand, Online-Bereitstellung von Studienbriefen Administrative Verwaltung der Studierenden: Zulassungen, Rückmeldungen, Gebühreneinzug

Zentralstelle für Fernstudien an Fachhochschulen Studierendenverwaltung Ursula Bücher Rückmeldungen, Gebührenbescheide 0261 – 91538 19 u.buecher@zfh.de Annette Weyerhäuser Studienausweise und -bescheinigungen 0261 – 91538 30 a.weyerhaueser@zfh.de

Zentralstelle für Fernstudien an Fachhochschulen Zulassungsverfahren für BASA-Online Bewerberinnen und Bewerber benötigen: eine für Rheinland-Pfalz geltende Form der Hochschulzugangsberechtigung (HZB) nach § 65 HochSchG eine mindestens 3-jährige (36 Monate) einschlägige berufliche Tätigkeit in Handlungsfeldern der Sozialen Arbeit bzw. Sozialpädagogik im Umfang von mehr als 15 Wochenstunden eine studienbegleitende Tätigkeit im sozialen Bereich im Umfang von mehr als 15 Wochenstunden

Zentralstelle für Fernstudien an Fachhochschulen Hochschulzugänge gem. § 65 HochSchG A. Schulische Hochschulzugangsberechtigung: Allgemeine Hochschulreife (Abitur) Fachhochschulreife Fachgebundene Hochschulreife B. Berufliche Weiterqualifikation: Meisterprüfung oder vergleichbare Prüfung: staatl. anerk. ErzieherIn, HeilerzieherIn, Heilpädagoge/in, staatl. gepr. TechnikerIn, BetriebswirtIn, Fachwirte, Fachkaufleute, Fachweiterbildungen im Gesundheitsbereich, etc. C. Berufliche Qualifikation: Abschluss einer beruflichen Ausbildung mit gutem Erfolg (Gesamtnoten Ø aus Berufsabschluss- u. Berufs- schulabgangszeugnis mind. 2,5) plus 2 Berufsjahre

Zentralstelle für Fernstudien an Fachhochschulen Das ist zu beachten: Berufliche Ausbildung und Tätigkeit müssen für die Aufnahme eines Studiums an einer Fachhochschule in keinem fachlichen Zusammenhang mit dem gewählten Studiengang stehen! Nicht berührt sind hiervon studiengangsbezogene besondere Anforderungen! zu B.: Datum der Meisterprüfung = Datum HZB* zu C.: Datum des Erfüllens der 2-jährigen Tätigkeit = Datum HZB* *(Datum der HZB = Zeitpunkt für Berechnung der Wartezeit) Vor der Aufnahme des Studiums führt die Hochschule eine umfassende Beratung der BewerberInnen nach B. und C. durch und stellt eine Bescheinigung darüber aus.

Zentralstelle für Fernstudien an Fachhochschulen Welche beruflichen Tätigkeiten werden anerkannt? Anerkannte Tätigkeiten: Informierende oder beratende Tätigkeiten im sozialen Bereich Betreuende Tätigkeiten (z.B. von Kindern, Menschen mit Behinderung, älteren Menschen) Freizeitgestaltung (z.B. mit Kindern, Jugendlichen, Menschen mit Behinderung) Bildende oder erziehende Tätigkeiten (z.B. in Kindertagesstätten, Schulen, Jugendarbeit) Organisatorische/administrative Tätigkeiten im sozialen Bereich Alten- bzw. sozialpflegerische Tätigkeiten Nicht anerkannte Tätigkeiten: Gesundheitspflegerische/medizinische/medizinisch-therapeutische Tätigkeiten (z.B. in der Krankenpflege, Logopädie, Ergotherapie) Hausmeister- oder Gärtnertätigkeiten, Fahrdienste Mitgliedschaft oder Anleitung in Musik-, Sport- oder anderen Vereinen Vorbereitung und Durchführung von Gottesdiensten Verwaltungstätigkeit in der Sozialverwaltung Vorgesetztenfunktion in der Bundeswehr Tätigkeiten im Rahmen von Praktika, Au Pair oder Ehrenamt Tätigkeiten im Rahmen eines Anerkennungsjahres als Bestandteil der Berufs- ausbildung Private Kindererziehung (z.B. im Rahmen von Elternzeit), Pflege von Angehörigen

Zentralstelle für Fernstudien an Fachhochschulen Wie bewerbe ich mich? Die Bewerbung erfolgt ausschließlich über die ZFH! Schritt 1: Registrierung bei hochschulstart.de – spätestens bis Mittwoch, 15.07.14 um 24.00 Uhr (Ausschlusstermin!!) Schritt 2: Online-Anmeldung bei der ZFH unter Angabe der durch hochschulstart .de vergebenen BID- und BAN-Kennung – spätestens bis Mittwoch 15.07.14 um 24.00 Uhr (Ausschlusstermin!!) Schritt 3: Ausdruck des Online-Antrags und Zusendung incl. der erforderlichen Unterlagen und Nachweise bis spätestens Freitag, 18.07.14 – Eingang in der ZFH (Ausschlusstermin)!! Achtung: BewerberInnen mit Studienvorleistungen aus vergleichbaren Studiengängen müssen sich bis zum 15.06.14 bewerben!!

Zentralstelle für Fernstudien an Fachhochschulen BewerberInnen mit Studienvorleistungen Bei Studienvorleistungen aus ähnlichen/vergleichbaren Studiengängen erfolgt grundsätzlich zunächst die Prüfung einer Einstufung in ein höheres Fachsemester, wenn mindestens drei Module aufgrund der Vorleistungen angerechnet werden können. Zusätzlich zu den Bewerbungsunterlagen sind möglichst detaillierte Nachweise (Prüfungsbelege, Auszüge aus dem kommentierten Vorlesungsverzeichnis etc.) sowie eine Gegenüberstellung mit den anrechenbaren BASA-Modulen (Anlage 3 der Checkliste) einzureichen. Es gilt ein vorgezogener Bewerbungstermin zum 15.06. bzw. 15.12.! Zulassungen können nur bei freien Plätzen erfolgen! Bei mehr Bewerbungen als freien Plätzen gibt es ein formales Auswahlverfahren. Liegen keine drei anrechenbaren Module vor, nimmt der Antrag am normalen Zulassungsverfahren teil.

Zentralstelle für Fernstudien an Fachhochschulen BewerberInnen mit abgeschlossenem Erststudium Bei BewerberInnen mit einem abgeschlossenen Erststudium einer deutschen Hochschule erfolgt die Zulassung als Zweitstudienbewerber. Es stehen max. 3 % der Studienplätze (idR ein Platz) zur Verfügung. Für das Auswahlverfahren wird eine Messzahl ermittelt aufgrund von: 1. der Abschlussnote des Erststudiums 2. dem Grad der Bedeutung der Gründe für das Zweitstudium (Näheres s. nächste Folie) Den Bewerbungsunterlagen sind beglaubigte Kopien des Erstabschlusses (Abschlusszeugnis und –urkunde) beizulegen. Von Zweitstudierenden werden zusätzlich 650 EUR Studiengebühren erhoben. BewerberInnen mit einem ausländischen Hochschulabschluss fallen nicht unter die Zweitstudienquote, es werden aber ebenfalls 650 EUR Studiengebühren erhoben.

Auswahl und Ermittlung der Messzahl für ein Zweitstudium

Zentralstelle für Fernstudien an Fachhochschulen Welche Unterlagen sind einzureichen?

Zentralstelle für Fernstudien an Fachhochschulen Zulassungsverfahren für BASA-Online Grundlage des Verfahrens: Studienplatzvergabeverordnung für RLP Zulassungsbeschränkt – pro Semester 35 Studienplätze davon max. je 1 Platz für ausländ. BewerberInnen, Härtefälle, Zweitstudierende, 20 % der Plätze (idR 7) nach Wartezeit, 80 % der Plätze nach Qualifikation Es werden max. 16 Wartesemester berücksichtigt! Vergabe erfolgt nach Ø-Note der HZB und Wartezeit (NC der vergangenen Semester: WS 11/12: 1,9 / SS 12: 2,1 / WS 12/13: 2,0 / SS 13: 2,0 / WS 13/14: 2,0 / SS 14: 1,9) Zulassungsbescheide ergehen ca. Anfang/Mitte August (Gebühren im 1. Semester: 130 € + 105,00 €; 650 € Studiengebühren für Zweitstudierende) ggf. Durchführung des Nachrückverfahrens bei noch offenen Plätzen (erst danach erfolgt der Versand der Ablehnungsbescheide) Einführungsveranstaltung: 18. – 21.09.2014

Studierendenverwaltung der ZFH Zulassungen BASA-Online Viel Erfolg! Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an: Annette Honsel 0261 – 91538-12 a.honsel@zfh.de Studierendenverwaltung der ZFH Zulassungen BASA-Online Gibt es noch Fragen?