Kommunale Selbstverwaltung

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 Präsentation transkript:

Kommunale Selbstverwaltung Winfried Zylka Folie 1 Kommunale Selbstverwaltung - Kreis Segeberg Kommunale Selbstverwaltung - Kreis Segeberg

Länder Bund Staatliche Organisation in der Bundesrepublik Deutschland Winfried Zylka Folie 2 Bund Länder 16 Länder z.T. Regierungsbezirke Städte Gemeinden (Ämter) Die Kommunale Selbstverwaltung hat Verfassungsrang! (Art. 28 GG) Gemeinden und Kreise haben eine allgemeine Zuständigkeit zur Regelung der Aufgaben in ihrem Bereich und zusätzlich durch Gesetz zugewiesene Aufgaben. Kreise (323) und Kreisfreie Städte (112) Kommunale Selbstverwaltung - Kreis Segeberg

Die Kommunale Selbstverwaltung hat Verfassungsrang Winfried Zylka Folie 3 Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland   Artikel 28 [Landesverfassungen - Selbstverwaltung der Gemeinden] „......... In den Ländern, Kreisen und Gemeinden muss das Volk eine Vertretung haben, die aus allgemeinen, unmittelbaren, freien, gleichen und geheimen Wahlen hervorgegangen ist. .................. Den Gemeinden muss das Recht gewährleistet sein, alle Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft im Rahmen der Gesetze in eigener Verantwortung zu regeln. Auch die Gemeindeverbände haben im Rahmen ihres gesetzlichen Aufgabenbereiches nach Maßgabe der Gesetze das Recht der Selbstverwaltung. ........“ Kreistagsabgeordnete, Stadt- und Gemeindevertreterinnen und -vertreter sind Volksvertreter/innen im Sinne des Grundgesetzes. Sie handeln in ihrer Tätigkeit nach ihrer freien, durch das öffentliche Wohl bestimmten, Überzeugung. Sie sind ehrenamtlich tätig und erhalten dafür eine Entschädigung. Kommunale Selbstverwaltung - Kreis Segeberg

Volk Landrat Kreistag Segeberg Kreispräsident Kommunale Selbstverwaltung in Schleswig-Holstein Regelungen für Kreise Winfried Zylka Folie 4 Volk Kreispräsident Wahl Wahl Wahl Kreistag Segeberg 51 Abgeordnete Fraktionen Landrat Haupt- ausschuss Kreis- verwaltung Fach- ausschüsse Kommunale Selbstverwaltung - Kreis Segeberg

Volk Bürger- meister Gemeinde- Vertretung Bürgervorsteher Kommunale Selbstverwaltung in Schleswig-Holstein Regelungen für hauptamtlich verwaltete Gemeinden Winfried Zylka Folie 5 Volk Bürgervorsteher Wahl Wahl Gemeinde- Vertretung Wahl Bürger- meister Haupt- ausschuss Gemeinde verwaltung Fach- ausschüsse Kommunale Selbstverwaltung - Kreis Segeberg

Volk Bürger- meister Gemeinde- vertretung Kommunale Selbstverwaltung in Schleswig-Holstein Regelungen für nebenamtlich verwaltete Gemeinden Winfried Zylka Folie 6 Volk Wahl Gemeinde- vertretung Bürger- meister Wahl Haupt- ausschuss Gemeinde- verwaltung Fach- ausschüsse Kommunale Selbstverwaltung - Kreis Segeberg

(oder Stadtpräsident) Kommunale Selbstverwaltung in Schleswig-Holstein Regelungen für Städte Winfried Zylka Folie 7 Volk Bürgervorsteher (oder Stadtpräsident) Wahl Wahl Wahl Stadtvertretung Bürger- meister Haupt- ausschuss Stadt- verwaltung Fach- ausschüsse Kommunale Selbstverwaltung - Kreis Segeberg

kommunalen Verwaltung Winfried Zylka Folie 8 Organe und Gremien der kommunalen Verwaltung Kommunale Selbstverwaltung - Kreis Segeberg

Organe des Kreises Kreistag Landrat Kreispräsident Winfried Zylka Folie 9 Kreistag Landrat Kreispräsident Ausführendes Organ und gesetzlicher Vertreter des Kreises Chef der Kreisverwaltung Untere Landes- behörde Der Kreistag bestimmt die Kreispolitik insbesondere durch: Haushaltssatzung und Haushaltsplan Satzungen Planungen (z.B. Kreisentwicklungsplan) Richtlinien Einzelbeschlüsse Vorsitzender des Kreistages und politischer Repräsentant des Kreises (zusammen mit dem Landrat) Kommunale Selbstverwaltung - Kreis Segeberg Kommunale Selbstverwaltung - Kreis Segeberg Winfried Zylka Folie 1

Organe des Kreises Segeberg Winfried Zylka Folie 10 Der Kreistag ist oberstes Beschlussorgan; er legt Ziele und Grundsätze für die Kreispolitik fest. Er trifft alle für den Kreis wichtigen Entscheidungen in Selbstverwaltungs-angelegenheiten und über- wacht ihre Durchführung. Kreistag (51 Abgeordnete) Die Abgeordneten, die derselben Partei angehören, bilden eine Fraktion. Fraktionen (4 Fraktionen) + 1 fraktionsloses Mitglied CDU SPD FDP Bündnis 90 Die Grünen 28 Abgeordnete 14 Abgeordnete 4 Abgeordnete 4 Abgeordnete Kommunale Selbstverwaltung - Kreis Segeberg

Organe der Gemeinden Bürgermeister Gemeindevertretung Winfried Zylka Folie 11 Bürgermeister Gemeindevertretung Bereitet die Beschlüsse der Gemeindevertretung vor und ist für die sachliche Erledigung der Aufgaben verantwortlich Führt die Aufgaben durch, die der Gemeinde zur Erfüllung nach Weisung über- tragen sind Leitet die Verwaltung und gesetzlicher Vertreter der Gemeinde (in hauptamtlich verwalteten Gemeinden) Die Gemeindevertretung legt die Ziele und Grundsätze für die Verwaltung der Gemeinde fest. Sie trifft alle für die Gemeinde wichtigen Entscheidungen in Selbstverwaltungs- angelegenheiten und über- wacht ihre Durchführung. Kommunale Selbstverwaltung - Kreis Segeberg Kommunale Selbstverwaltung - Kreis Segeberg Winfried Zylka Folie 1

*) in den kreisfreien Städten und in Norderstedt: Stadtpräsident Organe der Städte Winfried Zylka Folie 12 Stadtvertretung Bürgermeister Bürgervorsteher oder *) Stadtpräsident Ausführendes Organ und gesetzlicher Vertreter des Kreises Chef der Stadtverwaltung Untere Landes- behörde (bei kreis- freien Städten Der Stadtvertretung bestimmt die Stadtpolitik insbesondere durch: Haushaltssatzung und Haushaltsplan Satzungen Planungen (z.B. Stadtentwicklungsplan) Richtlinien Einzelbeschlüsse Vorsitzender der Stadtvertretung und politischer Repräsentant der Stadt (zusammen mit dem Bürgermeister) *) in den kreisfreien Städten und in Norderstedt: Stadtpräsident Kommunale Selbstverwaltung - Kreis Segeberg Kommunale Selbstverwaltung - Kreis Segeberg Winfried Zylka Folie 1

Ausschüsse I Hauptausschuss Fachausschüsse Winfried Zylka Folie 13 Hauptausschuss Fachausschüsse Ausschuss für Bildung, Kultur und Sport Sozialausschuss Ordnungs-, Verkehrs- und Gesundheitswesen Planung und Umwelt Koordinierung der Ausschüsse und Kontrolle der Kreis-/Gemeinde- verwaltung, Finanzen und Grundstücks- Angelegenheiten. Sie bereiten die Beschlüsse des Kreistages/der Gemeindevertretung vor. Sie entscheiden im Rahmen der Vorgaben des Kreistages/der Gemeindevertretung. Kommunale Selbstverwaltung - Kreis Segeberg

Ausschüsse II Jugendhilfeausschuss Besondere Ausschüsse des Winfried Zylka Folie 14 Besondere Ausschüsse des Kreises Segeberg bereiten die Beschlüsse des Kreistages vor; sie entscheiden im Rahmen der Vorgaben des Kreistages Jugendhilfeausschuss (insgesamt 15 Mitglieder aus Politik, Jugend- organisationen und Verwaltung) ÖPNV-Beirat (4 Kreistagsabgeordnete, 4 Vertreter der Städte und Gemeinden, 4 Vertreter der Verkehrs- unternehmen und Fahrgast- organisationen) Kommunale Selbstverwaltung - Kreis Segeberg

Wie kommen Entscheidungen der Gremien zustande? Winfried Zylka Folie 15 Wie kommen Entscheidungen der Gremien zustande? Thema: Wahlen Die Kommunalverfassung unterscheidet zwischen Wahlen und Beschlüssen. Wahlen (geregelt in § 35 Kreisordnung/§ 40 Gemeinde- ordnung): Gewählt ist, wer die meisten Stimmen erhält. Bei Stimmengleichheit entscheidet das Los, das der Kreispräsident/ die Kreispräsidentin zieht. Gewählt wird, wenn niemand widerspricht, durch Handzeichen, sonst durch Stimmzettel. Wer durch Wahl des Kreistages berufen wird, kann durch Beschluss des Kreistages abberufen werden. ... Der Beschluss bedarf der Mehrheit der anwesenden Kreistagsabgeordneten/Gemeindevertretern. Kommunale Selbstverwaltung - Kreis Segeberg

Wie kommen Entscheidungen der Gremien zustande? Winfried Zylka Folie 16 Wie kommen Entscheidungen der Gremien zustande? Thema: Beschlüsse Die Kommunalverfassung unterscheidet zwischen Wahlen und Beschlüssen. Beschlüsse (geregelt in § 34 Kreisordnung/§ 39 Gemeindeordnung): Beschlüsse des Kreistages werden - soweit das Gesetz nicht etwas anderes vorsieht - mit Stimmenmehrheit gefasst. Bei der Berechnung zählen nur die Ja-Stimmen und die Nein- Stimmen - nicht die Stimmenthaltungen. Bei Stimmengleichheit ist ein Antrag abgelehnt. Es wird offen abgestimmt. Es kann nur über Anträge abgestimmt werden, die vorher schriftlich festgelegt worden sind. Kommunale Selbstverwaltung - Kreis Segeberg

Wie kommen Entscheidungen der Gremien zustande? Winfried Zylka Folie 17 Wie kommen Entscheidungen der Gremien zustande? Thema: Änderungsanträge Bei Änderungs- anträgen wird über diese zuerst abgestimmt. Antrag Alternativen? ja Änderungsantrag Abstimmung über Änderungsantrag Nicht angenommen nein angenommen Antrag verändert Abstimmung über Antrag Nicht angenommen Abstimmung über geänderten Antrag Nicht angenommen angenommen angenommen Antrag angenommen Antrag gescheitert Kommunale Selbstverwaltung - Kreis Segeberg

Wie kommen Entscheidungen der Gremien zustande? Winfried Zylka Folie 18 Wie kommen Entscheidungen der Gremien zustande? Thema: Alternativanträge Bei mehreren Anträgen wird der jeweils weitergehende zuerst abgestimmt. Antrag 1 weitergehender Antrag Abstimmung über weitergeh. Antrag Antrag 2 Nicht angenommen angenommen Abstimmung über Antrag 2 Nicht angenommen angenommen Antrag 1 angenommen Antrag 2 angenommen Anträge gescheitert Kommunale Selbstverwaltung - Kreis Segeberg

kommunalen Verwaltung Winfried Zylka Folie 19 Aufgaben der kommunalen Verwaltung Kommunale Selbstverwaltung - Kreis Segeberg

Selbstverwaltungsaufgaben des Kreises und der Kommunen Winfried Zylka Folie 20 Aufgaben des Kreises Aufgaben der Kommunen Kreissporthallen, Kreissport- verband Anteilige Finanzierung der Volks- hochschulen Kreisfahrbücherei Rettungsdienst Anteilige Finanzierung von Kindergärten Kreisstraßen Kreisfeuerwehrzentrale, Unterstützung des Kreisfeuer- wehrverbandes Abfallentsorgung, Mülldeponie Schulen: - Berufsschulen i w o - Sprachheilgrundschule iwo - Sonderschulen für iwoi Geistigbehinderte Sport: - Sportanlagen Iwo - Schwimmbäder Volkshochschulen, z.T. als Vereine geführt Örtliche Büchereien Sozialstationen Kindergärten, z.T. durch Kirche und Wohlfahrtsorganisationen Gemeindestraßen Freiwillige Feuerwehren: - Feuerwehrgerätehäuser - Feuerwehrfahrzeuge Kläranlagen, Wasserwerke Grund-, Haupt- und Realschulen Gymnasien tu Kommunale Selbstverwaltung - Kreis Segeberg

Aufgaben, die der Kreis im Auftrage des Landes wahrnimmt Aufgaben des Kreises Aufgaben, die der Kreis im Auftrage des Landes wahrnimmt Winfried Zylka Folie 21 Folgende Aufgaben nimmt der Kreis im Auftrage des Landes wahr: Sozialhilfe, Jugendhilfe Bauaufsicht (Erteilung von Baugenehmigungen) Naturschutz, Umweltschutz, Wasserwirtschaft Gesundheitsamt, Seuchenvorbeugung und Bekämpfung, Jugend- medizinischer Dienst Kfz-Zulassung, Führerscheine, Verkehrsaufsicht, Geschwindigkeits- überwachung Lebensmittelüberwachung, tierärztlicher Dienst Unterbringung von Flüchtlingen, Aussiedlern und Asylbewerbern Ausländeramt, Aufenthaltsgenehmigungen, Arbeitsgenehmigungen Kommunale Selbstverwaltung - Kreis Segeberg