Hegeschau 2014 Gliederung des Vortrags vom Naturschutzreferenten Landsmann Markus: Waldbericht 2013 Landwirtschaftliche Unfallversicherung Wildwarnreflektoren.

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Hegeschau 2014 Gliederung des Vortrags vom Naturschutzreferenten Landsmann Markus: Waldbericht 2013 Landwirtschaftliche Unfallversicherung Wildwarnreflektoren Altgrasflächen Kulturlandschaftsprogramm 2014-2018 Agrarreform 2015-2020 Gänsemonitoring des BJV

Hegeschau 2014 1) Waldbericht 2013 Bayerns Wälder haben die Wetterextreme des Jahres 2013 gut überstanden der mittlere Nadel- und Blattverlust lag mit 17,5% nahe beim Vorjahreswert der Anteil stark geschädigter Bäume sank sogar leicht um 1,5% auf 19,8% und liegt somit auf dem niedrigsten Niveau seit 1999 erfreulich ist lt. StMELF die Entwicklung bei Eichen und Tannen bei den Eichen sank der mittlere Balttverlust um 3,9% auf 25,2% und die deutlichen Schäden gingen um 11,4% auf immer noch sehr hohe 40,7% zurück

Hegeschau 2014 1) Waldbericht 2013 bei den Tannen ging der mittlere Nadelverlust um 3,4% auf 18,3% zurück, die deutlichen Schäden sogar um 9,3% auf 25,2% geringfügig zugenommen haben die Nadel- bzw. Blattverluste bei Fichten und Buchen sämtliche Ergebnisse des Waldberichts basieren auf Untersuchungen der Baumkronen durch speziell geschulte Förster in einem 16*16km Raster bzw. bei Eiche und Tanne in einem 8*8km Raster im Sommer 2013 wurden knapp 3.800 Bäume erfasst diese Erhebung gibt es seit 1983 und Bayern war damit schon immer Vorreiter Landsmann Markus-April 2014-3

Hegeschau 2014 2) Landwirtschaftliche Unfallversicherung die Beiträge der Jagdpächter zur landwirtschaftlichen Unfallversicherung wurden ab 2013 in Deutschland vereinheitlicht bisher waren die Beitragshöhe und der Beitragsmaßstab zur LUV bundesweit unterschiedlich und diese wurden von der jeweiligen Berufsgenossenschaft festgelegt diese jedoch wurde aber umbenannt in Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) die neuen Beiträge für Jagdpächter setzen sich aus einem Grundbeitrag von mind. 60€ und max. 240€ je Präventions- bzw. Verwaltungsaufwand zusammen außerdem wird ein risikoorientierter Beitrag erhoben, der sich nach der Größe der Jagdfläche richtet; dabei sind Jagdunternehmen künftig eine eigene Risikogruppe, die beanspruchte Leistungen aus den eigenen Beiträgen erhalten die neuen Beiträge werden den Jagdpächtern voraussichtlich erst zum Jahresende 2014 mitgeteilt Landsmann Markus-April 2014-4

Hegeschau 2014 3) Wildwarnreflektoren 1. Vergleich von optischen mit akustischen Wildwarnern Akustische Wildwarner unterbrechen den natürlichen Wildwechsel nur bei Gefahr durch herannahende Fahrzeuge und erhalten damit den natürlichen Lebensraum des Wildes 2. Funktionsweise bei Fahrzeugen, die sich in der Dunkelheit bzw. Dämmerung nähren, löst das Gerät durch das Licht der Scheinwerfer auf 50-100m ein akustisches Signal mit einer Dauer von ca. 1,5 sek. aus das Wild soll dabei das Wechseln der Straße unterbrechen durch das akustische Signal in Verbindung mit den Reflektoren soll auch der stärker ausgeprägte Hörsinn des Wildes angesprochen werden, unabhängig von der örtlichen Gegebenheit Landsmann Markus-April 2014-5

Hegeschau 2014 3) Wildwarnreflektoren Landsmann Markus-April 2014-6

Hegeschau 2014 3) Wildwarnreflektoren Landsmann Markus-April 2014-7

Hegeschau 2014 3) Wildwarnreflektoren Landsmann Markus-April 2014-8

Hegeschau 2014 4) Altgrasflächen Altgrasflächen sind wichtig für das Überleben von Hasen und Bodenbrütern kaum hat die Vegetation im Frühjahr so richtig losgelegt, beginnen die Kommunen mit dem Mähen der Straßenränder und dem Pflegen der Ausgleichsflächen das Mähen der Straßenränder ist ja im Hinblick auf die Verkehrssicherheit in Ordnung und das Wild muss ja dem Autofahrer kenntlich gemacht werden, aber das Mähen bzw. die Pflege der Ausgleichsflächen der Kommunen, des Landkreises bzw. des Freistaates kann nicht immer so hingenommen werden, wie dies in der Praxis draußen geschieht dies verursacht nur Kosten und bringt kaum einen Nutzen außerdem werden auch oft die Ränder von Feldgehölzen bzw. ganze Flächen nicht befestigter und kaum benutzter Feldwege gemulcht Hase und Fasan brauchen aber diese Altgrasflächen; große Flächen sind gut aber viele kleinere im Hinblick auf Fuchs, Dachs und Marder noch besser, weil das Niederwild verstreuter ist und daher nicht so leicht erbeutet werden kann Landsmann Markus-April 2014-9

Hegeschau 2014 4) Altgrasflächen auch andere Bodenbrüter wie Ente, Lerche und Brachvogel sind im Altgras aufgrund ihrer „Tarnfarbe“ unsichtbar; dasselbe gilt auch für das Rehwild im Altgras schmilzt beispielsweise der Schnee am ersten und das braune trockene Gras speichert die Wärme am besten. Hase und Fasan können also dort praktisch unsichtbar ihre ersten Jungen gebären bzw. ihr Gelege ausbrüten auch tierisches Eiweiß und Grassamen könne in solchen Flächen vorgefunden werden und dienen dem Niederwild als Nahrung in der ersten Lebenswochen wer also solche Flächen das ganze Jahr unbearbeitet lässt, ist kein „Schlamper“, sondern verdient den Dank der Jäger Daher meine Bitte an alle Jäger: Sensibilisiert die Landwirte, Kommunen und sonstige Verbände wie Landschaftspflegeverbände und dgl. für diese Thema und helft dadurch kostengünstig dem ohnehin immer weniger werdenden Niederwild in unserer Kreisgruppe! Landsmann Markus-April 2014-10

Hegeschau 2014 4) Altgrasflächen Landsmann Markus-April 2014-11

Hegeschau 2014 5) Kulturlandschaftsprogramm 2014-2018 Landsmann Markus-April 2014-12

Hegeschau 2013 5) Kulturlandschaftsprogramm 2014-2018 Landsmann Markus-April 2014-13

Hegeschau 2014 4) Kulturlandschaftsprogramm 2014-2018 Erfreulich war, dass sämtliche zum 31.12.2013 auslaufenden Maßnahmen, darunter auch die meisten im Jahr 2009 neu angelegten agrarökologischen Flächen bis zum Jahresende 2014 verlängert werden konnten. Außerdem zeichnet sich ab, dass ab 01.01.2015 ein neues Kulturlandschaftsprogramm mit vielen unterschiedlichen Maßnahmen auch im Hinblick auf die Jagd und ihre Belange aufgelegt werden soll. Maßnahmen wie agrarökologische Flächen, Brachestreifen, Winterbegrünung mit wildfreundlichen Ansaaten und Waldrandstreifen sollen darin wieder bzw. neu gefördert werden! Genaue Förderhöhen sowie Verpflichtungen und Inhalte des neuen KULAP stehen derzeit noch nicht fest und werden voraussichtlich erst im Spätsommer 2014 bekanntgegeben werden! Zwischenfruchtaktion 2014:siehe Homepage und Vortrag vom Oktober 2013! Landsmann Markus-April 2014-14

Hegeschau 2014 4) Kulturlandschaftsprogramm 2014-2018 Landsmann Markus-April 2014-15

Hegeschau 2014 6) Agrarreform 2015-2020 Überblick: Beibehaltung der 2-Säulen-Struktur der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) Einführung zusätzlicher Komponenten wie Greening, Zuschlag für die ersten Hektar und Junglandwirteförderung bei den Direktzahlungen Basisprämie-Greening-Komponente: ab 01.01.2015 werden die Direktzahlungen in zwei Komponeten, eine Basisprämie (70% der nationalen Obergrenze, in Bayern ca. 180€/ha) und eine Greening-Komponete (30% der nationalen Obergrenze, in Bayern ca. 80€/ha) aufgeteilt. Landsmann Markus-April 2014-16

Hegeschau 2014 6) Agrarreform 2015-2020 Zuschlag für die ersten Hektar: Bayern ist es gelungen, einen Zuschlag für die ersten Hektar eines Betriebes im EU-Recht und auf Bundesebene durchzusetzen vom 1.-30. Hektar 50€/ha und vom 31.-46. Hektar 30€/ha Somit ergibt sich eine Flächenprämie vom 1.-30. Hektar in Höhe von ca. 310€/ha, vom 31.-46. Hektar in Höhe von ca. 290€/ha und ab dem 47. Hektar in Höhe von ca. 260€/ha Ausgestaltung des Greenings: Anbaudiversifizierung mit mind. drei verschiedenen Kulturen, wobei keine Kultur weniger als 5% und mehr als 70 der Ackerfläche umfassen darf (Ausnahme für Betriebe bis 10ha Ackerfläche und mehr als 75% Dauergrünlandanteil) Erhalt des Dauergrünlandes mit jeglicher Untersagung von weiterem Umbruch von Grün- in Ackerland Landsmann Markus-April 2014-17

Hegeschau 2014 6) Agrarreform 2015-2020 Ausgestaltung des Greenings: 3. Bereitstellung von ökologischen Vorrangflächen: landwirtschaftliche Betreibe mit mehr als 15ha Ackerfläche (inkl. Dauerkulturen) müssen ab 01.01.2015 5% ökologische Vorrangflächen ausweisen. Nach einer Prüfung der Maßnahme kann ab 2017 eine Erhöhung auf 7% erfolgen. Mögliche Kulturen auf diesen Flächen können Brachen, Landschaftselemente, Pufferstreifen, Zwischenfrüchte, Leguminosen und Kurzumtriebsplantagen ohne Mineraldünger und Pflanzenschutzmittel sein. Hierbei kann natürlich auch das Wild draußen in unseren Feldfluren profitieren, wenn neue Rückzugsmöglichkeiten geschaffen werden. Es bleibt daher abzuwarten, ob die Landwirte diese Maßnahme auch durchführen oder auf 30% der Direktzahlungen verzichten. Landsmann Markus-April 2014-18

Hegeschau 2014 6) Agrarreform 2015-2020 „aktiver Landwirt“: Begrenzung der Direktzahlungen auf Landwirte im eigentlichen Sinn Flugplatzbetreiber, Golfplatzbetreiber und andere nicht typische Landbewirtschafter werden zukünftig von den Direktzahlungen ausgeschlossen Junglandwirteförderung: künftig können Junglandwirte bis 40 Jahre ab dem Zeitpunkt der Hofübergabe fünf Jahre lang zusätzlich 50€/ha für die ersten 90 Hektar erhalten Kleinerzeugerregelung: Betriebe mit weniger als 1.250€ Direktzahlungen im Jahr werden von Cross Compliance und den Greening-Auflagen befreit Landsmann Markus-April 2014-19

Hegeschau 2014 7) Gänsemonitoring des BJV Landsmann Markus-April 2014-20

Hegeschau 2014 7) Gänsemonitoring des BJV Landsmann Markus-April 2014-21

Hegeschau 2014 7) Gänsemonitoring des BJV Landsmann Markus-April 2014-22

Hegeschau 2014 7) Gänsemonitoring des BJV Landsmann Markus-April 2014-23

Hegeschau 2014 Danke für die Aufmerksamkeit und Waidmannsheil im neuen Jagdjahr 2014/2015 Landsmann Markus-März 2013-24