Konzept Jugendarbeit Springe 1. Jugendarbeit 2. Rahmenbedingungen

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 Präsentation transkript:

Konzept Jugendarbeit Springe 1. Jugendarbeit 2. Rahmenbedingungen 3. Aufgaben der Jugendarbeit 4. Jugendarbeit und Schule 5. (Aufgabenverteilung) 6. Perspektiven

1.1. Jugendarbeit Jugendpflege ist Erziehungs- und Bildungsinstanz neben Elternhaus, Schule usw. und dient damit der Sozialisation von Kindern und Jugendlichen. Jugendpflege bietet infrastrukturelle Kultur- und Freizeitangebote und dient damit der Verbesserung der Lebenssituation und -qualität von Jugendlichen.

„Unsichtbare Altersgruppe“ 1.2. Jugendarbeit „Unsichtbare Altersgruppe“ Die Gruppe der 12 - 20-jährigen wird gesellschaftlich weniger betreut und ist weniger integriert als die Jüngeren. Sie entzieht sich dem allgemeinen gesellschaftlichen Leben und ist noch nicht bereit für kommunales, politisches Engagement. Ihre eigentliche Sozialisation in diesem Alter findet in Gruppen von Gleichaltrigen mit gleichen Interessen statt. Hier entwickeln sich auch eigene Jugendkulturen, die sich vor allem durch ihre Distanzierung zu Erwachsenen auszeichnen. Die Jugendpflege setzt den Schwerpunkt ihrer Arbeit bei dieser Altersgruppe.

1.3. Jugendarbeit Ziele - Junge Menschen auf ihrem Weg zum Erwachsenen unterstützen. - Jugendliche bei der Bildung ihrer Identität unterstützen. - Die Interessen von Jugendlichen parteilich vertreten. - Freiräume zum Ausprobieren und Gestalten zulassen. - Beteiligungsmöglichkeiten fördern.

Pflichtaufgabe nach SGB VIII 2.1. Rahmenbedingungen – Gesetzlicher Rahmen Pflichtaufgabe nach SGB VIII „Von den für die Jugendhilfe bereitgestellten Mitteln haben sie (= die Träger der öffentlichen Jugendhilfe) einen angemessenen Anteil für die Jugendarbeit zu verwenden.“

2.1. Rahmenbedingungen – Gesetzlicher Rahmen §1 SGB VIII: „Jeder junge Mensch hat ein Recht auf Förderung seiner Entwicklung und auf Erziehung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit.“ Jugendarbeit soll „junge Menschen in ihrer individuellen und sozialen Entwicklung fördern und dazu beitragen, Benachteiligungen zu vermeiden oder abzubauen“ (Abs.3 Satz1)

2.1. Rahmenbedingungen – Gesetzlicher Rahmen „Jungen Menschen sind die zur Förderung ihrer Entwicklung erforderlichen Angebote der Jugendarbeit zur Verfügung zu stellen. Sie sollen an den Interessen junger Menschen anknüpfen und von ihnen mitbestimmt und mitgestaltet werden, sie zur Selbstbestimmung befähigen und zu gesellschaftlicher Mitverantwortung und zu sozialem Engagement anregen und hinführen.“ (§ 11 Absatz 1 SBG VIII).

2.1. Rahmenbedingungen – Gesetzlicher Rahmen Aus dem SGB VIII §11 ergeben sich für die kommunale Jugendarbeit folgende Aufgabenbereiche: - allgemeine Hilfen im Prozess des Erwachsenwerdens - Förderung von Selbst-Entwicklungs-Prozessen bei den Jugendlichen - Förderung von politischer und gesellschaftlicher Partizipation - Förderung von gruppendynamischen Prozessen und sozialer Kompetenz -außerschulische Jugendbildung mit allgemeiner, politischer, sozialer, gesundheitlicher, kultureller, naturkundlicher und technischer Bildung - Jugendarbeit mit Sport, Spiel und Geselligkeit - kulturelle Angebote

2.2. Rahmenbedingungen - Gesellschaft Demographische Entwicklung der Jugend in Springe In den zwölf Springer Ortsteilen leben im April 2868 Jugendliche zwischen 12 und 20 Jahren. Fast die Hälfte davon lebt im Ortsteil Springe (1199), dann folgen Völksen, Eldagsen und Bennigsen mit je zwischen 300 und 400 Jugendlichen. Die genauen Zahlen aller Ortsteile sind dem Diagramm zu entnehmen (Einwohnermeldestatistik Springe April 2012).

2.2. Rahmenbedingungen - Gesellschaft Bis zum Jahr 2020 ist ein Absinken der Zahl der 12 - 20jährigen um 20% zu erwarten. Dieser Rückgang betrifft fast alle Ortsteile mehr oder weniger gleich. Bei kleineren Ortsteilen sind die Ausschläge zwar größer, aber dort können durch Zu- oder Wegzug weniger Familien auch am schnellsten Veränderungen eintreten. Die folgenden Daten beruhen ausschließlich auf der Einwohnermeldestatistik Springe (April 2012).

Bevölkerungsprognose 2012-2020/2025 der Landeshauptstadt und Region Hannover)

2.2. Rahmenbedingungen - Gesellschaft Während die Stadt Hannover Zuwächse erwartet, müssen die Randgemeinden der Region mit Rückgängen rechnen, Springe liegt dabei an Platz 16 der 20 Umlandgemeinden mit einem zu erwartenden effektiven Defizit von -2,3%. In der Bevölkerungspyramide für das Umland Hannover zeigt sich, dass die heute stärker ausgeprägten Jahrgänge der heute 10 - 20 jährigen durch Abwanderungen abnehmen und nicht ersetzt werden können. (nach: Bevölkerungsprognose 2012-2020/2025 der Landeshauptstadt und Region Hannover)

2.3. Rahmenbedingungen – Päd. Prinzipien Grundprinzipien der Jugendarbeit Freiwilligkeit Offenheit Parteilichkeit Systemischer Ansatz Flexibilität Partizipation und Selbstverwaltung Transparenz Kontinuität

Freiwilligkeit 2.3. Rahmenbedingungen – Päd. Prinzipien Als Grundprinzip der Jugendarbeit gilt die Freiwilligkeit der Beteiligung durch Jugendliche. Die Freiwilligkeit beginnt bei dem Besuch der Jugendeinrichtungen und setzt sich fort bei Projekten, Gruppenarbeiten und Workshops. Dieses Konzept ermöglicht Arbeitsformen und Inhalte, die am Interesse der Teilnehmer und Besucher ansetzen. Jugendlichen Möglichkeiten zu geben, sich selbstbestimmt und aus eigenem Antrieb zu beteiligen, bedeutet, ihre Wünsche und Bedürfnisse ernst zu nehmen und persönliche Entwicklung und soziales Engagement zu fördern.

Sozialraumorientierung 2.4. Rahmenbedingungen - Flächenkommune Sozialraumorientierung Die Jugendarbeit trägt mit der Sozialraumorientierung der Tatsache Rechnung, dass die Entwicklung von Kindern und Jugendlichen in deren sozialem Nahraum stattfindet. Hier haben sie ihre sozialen Bezüge und treffen sich mit Gleichaltrigen. In der Nähe ihres Lebensmittelpunkts brauchen sie frei zugängliche, leicht erreichbare Einrichtungen, die ihrer eingeschränkten "Reichweite" Rechnung tragen.

3. Aufgaben der Jugendpflege Offene Jugendarbeit im Jugendzentrum Außerschulische Bildung Politische Bildung, Beteiligung und Partizipation Begleitung des Jugendparlaments Jugendleiter-Ausbildung und Ehrenamt Erlebnispädagogische Angebote Ferienprogramm Kulturelle Jugendarbeit Veranstaltungen und Projekte

Offene Jugendarbeit im Jugendzentrum 3. Aufgaben der Jugendpflege Offene Jugendarbeit im Jugendzentrum Die bevorzugte Arbeitsmethode der Jugendpflege ist die offene Jugendarbeit in den Jugendeinrichtungen. Sie basiert auf dem Prinzip der Freiwilligkeit. Methoden und Inhalte der offenen Jugendarbeit ermöglichen den Erwerb sozialer Kompetenzen wie interkulturelle Kompetenz, Empathie, Kommunikationsfähigkeit, Kritikfähigkeit, Toleranz, Kooperationsfähigkeit, Engagement und selbstorganisiertes Lernen. Der „Lernort“ Jugendzentrum trägt dazu bei, dass Jugendliche ihre sozialen, emotionalen und kognitiven Fähigkeiten entwickeln.

Außerschulische Bildung 3. Aufgaben der Jugendpflege Außerschulische Bildung Die Schwerpunkte im Arbeitsbereich der außerschulischen Bildung liegen bei der Ausbildung von ehrenamtlichen Jugendleitern und Ferienteamern, der Betreuung des Jugendparlaments und Angeboten in den Bereichen der politischen Bildung und Medienpädagogik.

Ferienprogramm 3. Aufgaben der Jugendpflege Die Angebote der meisten Vereine sind hauptsächlich auf Kinder zwischen 6 und 12 Jahren zugeschnitten, an den Interessen von Jugendlichen orientierte Veranstaltungen gibt es nur wenige. Aus diesen Gründen legt die Jugendpflege im Rahmen des Ferienprogramms bei eigenen Angeboten ihren Schwerpunkt jetzt auf die über 14-jährigen. Der gesonderte Flyer mit eigenem "Jugendprogramm" ergänzt die traditionelle Ferienzeitung und soll durch Aufmachung sowie Inhalte und Themen der Veranstaltungen die Zielgruppe der Jugendlichen erreichen.

Inhalte 4. Jugendarbeit und Schule Neben vielen anderen, zusätzlichen Aufgaben im sozialen Bereich haben die Schulen in den letzten Jahren Themenbereiche wie Drogen- und Suchtprävention, Gewalt und Rechtsextremismus, geschlechtspezifische Arbeit und soziales Lernen hinzubekommen. Diese Bereiche überschneiden sich mit den klassischen Themen der Jugendarbeit, die gesetzlich im SGB VIII §11 festgeschrieben sind. Der Umgang mit diesen Themen ist jedoch unterschiedlich. In der Schule sind sie Bestandteil des Unterrichts; in der Jugendarbeit, die auf dem Prinzip der Freiwilligkeit beruht, werden sie interessenorientiert bearbeitet. Dadurch können in der Jugendarbeit auch die Jugendlichen erreicht werden, die sich in der Schule gegenüber unbenoteten Lernbereichen verschließen.

Freizeit 4. Jugendarbeit und Schule Jugendliche haben nicht nur ein Recht auf Bildung, sondern auch ein Recht auf selbstbestimmte Freizeit. Welchen Platz nimmt dabei die Jugendarbeit neben der Schule ein? Die Veränderungen in der Schullandschaft werden sich auf Freizeitbudgets der Jugendlichen und Inhalte der Jugendarbeit vermehrt auswirken. Die klassischen Öffnungszeiten der Jugendzentren entsprechen nicht mehr der Zeitplanung aller Schüler. Zusätzlicher Bedarf für Öffnungszeiten zu späteren Tageszeiten und an den Wochenenden ist entstanden. Die offene Jugendarbeit stellt sich auf diesen geänderten Bedarf ein.

6. Perspektiven In der beschriebenen aktuellen Situation legt die Jugendpflege ihre Schwerpunkte auf die Sozialraumorientierung durch die Erweiterung der Öffnungszeiten und Angebote in den Jugendeinrichtungen. Informelle Treffpunkte und weitere Freiräume für Jugendliche zählen zu diesem Aufgabenbereich. Zur Begegnung des demographischen Wandels wird für die Kommunen die Förderung der Lebensqualität auch der Jugendlichen zum Standortvorteil. Gesellschaftliche Integration von Jugendlichen mit niedrigem sozioökonomischem Status ist im Rahmen von inkludierenden Maßnahmen zu fördern. Bei den 12-20 jährigen Jugendlichen fallen der Jugendpflege dabei in beiden Bereichen wesentliche Aufgaben zu.