BFSV Pauschale: Erhöhung durch Änderung der Berechnung Schweizerische Berufsbildungsämter-Konferenz Conférence suisse des offices de la formation professionnelle.

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 Präsentation transkript:

BFSV Pauschale: Erhöhung durch Änderung der Berechnung Schweizerische Berufsbildungsämter-Konferenz Conférence suisse des offices de la formation professionnelle Conferenza svizzera degli uffici della formazione professionale Eine Fachkonferenz der EDK | Une conférence spécialisée de la CDIP | Una conferenza specializzata della CDPE Pius Felder | Präsident Kommission Finanzen Berufsbildung SBBK Plenarversammlung | Bern | 18. September 2013

SBBK CSFP | SBBK Plenarversammlung | 18. September / 11 ÜBERSICHT 1.Ausgangslage 2.Vorschlag zur Änderung der Berechnung 3.Analyse 3.a) Hinweise zur Berechnung 3.b) Änderungen je Kanton 4. Pro und Contras 5. Diskussion

SBBK CSFP | SBBK Plenarversammlung | 18. September / Ausgangslage Die Berufsfachschulvereinbarung (BFSV) regelt den interkantonalen Lastenausgleich im Bereich der beruflichen Grundbildung Jährlich wird die BFSV-Pauschale für die duale- und die schulisch organisierte Grundbildung ermittelt und der Konferenz der Vereinbarungskantone BFSV vorgelegt. Die Berechnungsmethode ist in der Vereinbarung vorgegeben. Für die Infrastrukturkosten wird in der Berechnung ein pauschaler Satz von 10% dazugerechnet. Die beiden Kantone SG und ZH sind der BFSV bisher nicht beigetreten. Sie verrechnen den BFSV-Kantonen eine höhere Pauschale.

SBBK CSFP | SBBK Plenarversammlung | 18. September / Vorschlag zur Änderung der Berechnung Die Kommission Finanzen hat festgestellt, dass die 10% für die Infrastrukturkosten eher tief angesetzt sind. Zum Vergleich: Das SBFI rechnet bei der Erhebung der kantonalen Berufsbildungskosten mit einem pauschalen Satz von 20% für die Infrastrukturkosten. Die BFSV Pauschale würde mit einem pauschalen Infrastruktursatz von 20% steigen.

SBBK CSFP | SBBK Plenarversammlung | 18. September / Analyse 3. a) Hinweise zur Berechnung Da die interkantonalen Finanzflüsse nicht bekannt sind, hat die Geschäftsstelle eine Kantonsumfrage durchgeführt. Schwierigkeiten der Berechnung: Die Auswertung der Kantonsumfrage hat gezeigt, dass die berechneten Pro- Kopf Kosten nicht der BFSV-Pauschale bzw. der Pauschalen der beiden Nichtvereinbarungskantone SG und ZH entsprachen. Der Grund ist, dass verschiedene Leistungen wie IFK, Art 31/Art 32 BBV, bilaterale Finanzierungsabkommen usw. in die gemeldeten Kosten einflossen. Da die Nichtvereinbarungskantone SG und ZH den Kantonen aktuell eine höhere Pauschale verrechnen, fordern manche BFSV-Kantone bei diesen beiden Kantonen ebenfalls diese höhere Pauschale ein (Gegenrecht). Es ist nicht bekannt, welche Kantone von diesem Gegenrecht Gebrauch machen.

SBBK CSFP | SBBK Plenarversammlung | 18. September / Analyse 3. a) Hinweise zur Berechnung Vorgehensweise Um einen besseren Vergleich der aktuellen Nettokosten/-erträge mit denjenigen für den Fall einer Erhöhung der BFSV-Pauschale zu erzielen, wurden nicht die gemeldeten Kosten verwendet, sondern die berechneten Kosten. Dabei wurde die gemeldete Anzahl Lernende, für welche ein interkantonaler Austausch stattgefunden hat (Wanderungssaldo), mit den angewendeten (BFSV/ZH/SG) Pauschalen 2012/2013 multipliziert. Folgende Kennzahlen wurden verwendet (Schuljahr 2012/2013): SOG = Schulisch organisierte Grundbildung DBG = Duale Grundbildung BFSVZHSG SOGDBGSOGDBGSOGDBG Alt (Infra. 10%) Neu (Infra 20%)

SBBK CSFP | SBBK Plenarversammlung | 18. September / Analyse 3. a) Hinweise zur Berechnung Vorgehensweise Berechnung von 2 Szenarien: Szenario blau Veränderung Nettoaufwand bei Tarifverrechnung gemäss Vereinbarung (BFSV-Kantone verrechnen SG und ZH nur den BFSV-Tarif) im Vergleich zu Einheitstarif mit erhöhter Pauschale (Infrastrukturanteil 20%) Szenario rot Veränderung Nettoaufwand bei gegenseitiger Tarifverrechnung (BFSV- Kantone verrechnen SG und ZH deren Tarif) im Vergleich zu Einheitstarif mit erhöhter Pauschale (Infrastrukturanteil 20%)

SBBK CSFP | SBBK Plenarversammlung | 18. September / 11 3.b) Veränderung Nettoaufwand mit Infrastrukturkosten 20%

SBBK CSFP | SBBK Plenarversammlung | 18. September / Analyse 3.b) Veränderung Nettoaufwand mit Infrastrukturanteil von 20% in CHF: Negative Werte: Diese Kantone würden mit der neuen Pauschale unter dem Strich weniger interkantonale Ausgleichszahlungen leisten bzw. mehr Erträge einnehmen Positive Werte: Diese Kantone würden mit der neuen Pauschale unter dem Strich mehr interkantonale Ausgleichszahlungen leisten bzw. weniger Erträge einnehmen Achtung: Die gemeldeten Zahlen weisen eine geschätzte Fehlerwahrscheinlichkeit von 10-15% auf!

SBBK CSFP | SBBK Plenarversammlung | 18. September / Pro und Contra Die Kommission Finanzen hat bei der Behandlung dieses Geschäfts folgende Überlegungen angeführt: Vorteile: Eine Erhöhung der BFSV-Pauschale würde den Kosten der beiden Anbieterkantone SG und ZH für ausserkantonale Lernende eher gerecht gerecht werden, so dass ein Beitritt zur BFSV ins Auge gefasst werden könnte. Der Tarif ist legitimer, wenn mit demselben pauschalen Satz wie bei der Bundeserhebung gerechnet wird. Die Finanzflüsse haben so eine gewisse Kohärenz. Nachteil: Die Tarife werden bei der Anwendung des pauschalen Satzes von 20% für die Infrastrukturkosten steigen. Die zuweisenden Kantone – und damit in der Regel die kleinen Kantone - müssten mehr bezahlen.

SBBK CSFP | SBBK Plenarversammlung | 18. September / Diskussion Soll der Konferenz der Vereinbarungskantone BFSV eine Änderung der Berechnung der BFSV-Pauschale (Erhöhung des pauschalen Infrastruktursatzes von 10% auf 20%) beantragt werden?