„Auskunft und Beratung bei Versicherungsämtern und Gemeinden als Aufgabe und Chance“ Tagung der Arbeitsgemeinschaft bayerischer Versicherungsämter und Gemeinden am 21.04.2010 in Landshut Günter Belz
Allgemeiner Überblick Rechtsnormen §§ 13 -16 SGB I Aufklärung Auskunft Beratung Antragsaufnahme § 93 SGB IV + Art. 58 (2) BayGO
§13, § 15, § 16 SGB I, § 93 SGB IV, Art. 58 (2) BayGO Informationsrechte §13, § 15, § 16 SGB I, § 93 SGB IV, Art. 58 (2) BayGO Aufklärung Auskunft Antragsaufnahme Gemeinde Versicherungsämter Deutsche Rentenversicherung Beratung §14 SGB I
Umsetzungen in der Praxis Ausgangsdaten Frau X Jahrgang 1951 Gemeinde im Bereich der DRV Bayern Süd langjährig versichert – 35 Jahre schwerbehindert, GdB 50 seit 2005 arbeitslos ab 2009 Frau X spricht vor und möchte Informationen zu ihren Ansprüchen aus der gesetzlichen Rentenversicherung
Umsetzungen in der Praxis Aufklärung allgem. Informationen über Rechte und Pflichten in der gRV erhält Informationen über den nächsten Rentensprechtag der DRV wird von der Gemeinde an das Versicherungsamt des Landkreises verwiesen bekommt Kontaktdaten des örtlichen Rentenversicherungsträgers Bayern Süd genannt bekommt Kontaktdaten des örtlichen Versichertenberaters der DRV Bayern Süd
Umsetzungen in der Praxis Auskunft erhält Erläuterungen zur Altersrente für Frauen Altersrente für schwerbehinderte Menschen Altersrente wegen Arbeitslosigkeit Altersrente für langjährig Versicherte Regelaltersrente 60 18 % 60 10,8% 63 7,2% 63 8,7% 65+5 0% Sachverhaltsaufklärung = Kontenklärung
Umsetzungen in der Praxis Die Informationsrechte sind in der Praxis nur schwer voneinander abzugrenzen! Beratung Auskunft Antragsaufnahme Aufklärung
Umsetzungen in der Praxis Antragsaufnahme Frau X steht kurz vor dem 60. Lebensjahr.... Der Leistungsantrag ist entgegenzunehmen durch die Gemeinden die Versicherungsämter die Rentenversicherungsträger Sachverhaltsaufklärung = Prüfung/Klärung des Versicherungskontos Keine Briefkastenfunktion!
„Chance“ Versicherungsämter und Gemeinden Kostenersparnis Bürgernähe Bürgerzufriedenheit Bürgerzufriedenheit Versicherungsämter und Gemeinden Vertrauen ins Rechtssystem Vertrauen ins Rechtssystem Transparenz + Sicherheit Transparenz + Sicherheit
Kostenersparnis - Beispiel Fürsorgebedarf nach dem SGB XII pro Monat Antrag Altersrente Single-Haushalt Rente A Rente B 359 € - 18% - 10,8% 730 € 730 € Regelleistung 290 € KdU 598,60 € 651,16 € = 649 € Aufstockung Kommune 50,40 €