Interdisziplinärer Fachtag „Guter Start ins Kinderleben“

Slides:



Advertisements
Ähnliche Präsentationen
Jugendhilfeplanung in Mecklenburg-Vorpommern
Advertisements

Netzwerk JUGEND für Europa.
Die Regionale AG 78 der.
JUGEND für Europa Deutsche Agentur JUGEND IN AKTION Expertentreffen Strukturierter Dialog Gustav-Stresemann-Institut Bonn.
Fachtagung des MASG des Landes Schleswig-Holstein
Große Arbeitstagung am in Hildesheim
(Susanne Fink, Lernen vor Ort, LK OVP) Diskussionsrunde 4
Jugendhilfeplanung Planungsaufgabe eines Jugendamtes
SetUp – KooperationsWerkstatt Berufliche Qualifizierung Jugendlicher mit besonderem Förderbedarf (BQF-Programm) ein Modellprojekt im Auftrag des Bundesministeriums.
Dr. Hans-Joachim Friedemann, Schulleitertag BBZ Stegen,
Frühe Hilfen – was kann das sein?
Die Entwicklung der Frühförderung in Thüringen -
1 Empfehlung notwendiger Schritte zur Implementierung von ILEB auf den Ebenen: KM, RP, SSA und Schule.
Susann Kasperski Juliane Schmidt
Dr. Valentin Aichele, LL.M.
Modellprojekt Soziales Frühwarnsystem
30. Sept. 2008Karl Gertler in der Fachtagung LAGF 1 Familienbildung in der örtlichen Jugendhilfe Potential und notwendige Weichenstellungen: Wie intensiv.
Konzept der Fort- und Weiterbildung für die SeelsorgerInnen im Bistum Münster Hauptabteilung 500, Seelsorge - Personal Gruppe 512, Fortbildung Hermann.
öffentlicher Gesundheitsdienst
Das Subsidiaritätsprinzip Grundlage der Kommunalen Selbstbestimmung & der gesetzlichen Vorrangstellung der freien Wohlfahrtspflege Erstellt von der.
Neuere Entwicklungen in den Hilfen zur Erziehung- Mehr Hilfen für weniger Geld? Fachbereichstag Soziale Arbeit , Mönchengladbach.
Fachbereich SIS ( Sozialarbeit in Schulen )
Evaluation zur Umsetzung der Rahmenempfehlung Frühförderung in NRW
Willkommen in der Jugendwerkstatt Gießen e.V. ! Alter Krofdorfer Weg Gießen Tel: / Fax:
Kindesschutz in der Jugendhilfe Ein grundsätzlicher Themenüberblick
Arbeitsgruppe 6: Tagesbetreuung für Kinder C. Katharina Spieß DIW Berlin und FU Berlin Professur für Familien- und Bildungsökonomie 22. Februar 2013.
Bundesinitiative Netzwerke Frühe Hilfen und Familienhebammen
Präventionswegweiser e.V.
Bundeskinderschutzgesetz
Rahmenkonzept Frühe Hilfen in der Stadt Wetzlar
Der Übergang von der Schule in den Beruf – eine lokale Betrachtung
„Kids im Verein“ > Starke Vereine stärken Kinder<
Kommunale Jugendpolitik. und. Gemeinde – Jugendarbeit
Dr. Remi Stork Diakonie Rheinland-Westfalen-Lippe e.V.
Jugend- und Sozialamt Angebote für Familien.
Zentrum Bayern Familie und Soziales Bayerisches Landesjugendamt.
Rechtliche Grundlagen für die Kleinkindbetreuung im TAG TAG - KJHG.
Perspektive Gemeinwesen? Prof. Dr. Albrecht Rohrmann
Schulsozialarbeit Kreis Schleswig-Flensburg Jugendförderung und Jugendhilfeplanung Helmut Hinrichsen.
„Der Blick des Jugendamtes auf Kindeswohlgefährdung bei häuslicher Gewalt und die Schnittstelle zwischen richterlichem Beschluss und jugendrechtlicher.
© Deutsches Rotes Kreuz, Kreisverband Rostock e.V. Familienbildungsstätte, Rostock, E.-Andre-Str – ,
Ansatzpunkte der EU-Jugendstrategie
Vortrag und Praxisbeispiel zum Fachtag: Gesellschaft macht Prävention!
Initiative Jugend und Chancen – Integration fördern Schulverweigerung – Die 2. Chance Informationsveranstaltung 16. Mai 2008, Berlin.
„Erwartungen des Jugendamtes“
Landkreis Bad Kissingen Folie 1 Auftrag Der gesamtgesellschaftliche Auftrag besteht darin, jeden jungen Menschen in seiner Entwicklung und Erziehung zu.
Jugendberichterstattung als Politikberatung in Bund, Land, Kommune Entscheidungsgrundlage an der Schnittstelle von Politik und Facharbeit Karl-Heinz.
Die Rolle der OBA im Prozess der Planung eines inklusiven Sozialraumes Vortrag am Tag der regionalen OBA im Bezirk Oberbayern
Home BAS – JugendhilfeHome Home BAS – JugendhilfeHome Betreutes Wohnen für Kinder, Jugendliche und junge Eltern Betreutes Wohnen für Kinder, Jugendliche.
Nockherstraße München Dr. Wolfgang Mack Miteinander oder Nebeneinander? Perspektiven der Kooperation von Schule und Jugendhilfe.
Alois Glück, Präsident des Zentralkomitees der deutschen Katholiken
Soziale Arbeit an Schulen im Landkreis Bad Kreuznach
Ausgangslage Familienzentren sind in der Regel Angebote für Familien mit jüngeren Kindern. bundesweite Entwicklung und Förderung von Familienzentren Profile:
Das Bundeskinderschutzgesetz
Netzwerk Frühe Hilfen zur Stärkung der Familien in der Stadt Vlotho
Familienbildung und Kita
1 Perspektiven der Elternarbeit an Musikschulen Eltern als Partner, Helfer und Mitstreiter © Bundes-Eltern-Vertretung 2009.
Kita „Farbenklex“, Triptis
Kinderschutz als gesetzlicher Auftrag an Schule
2. Gesamttreffen Netzwerk „Frühe Hilfen – Region Wernigerode “ Der Weg ist das Ziel.
Partizipation im Übergang – gemeinsam gestalten
Präventionskette im Landkreis Germersheim
Hessisches Ministerium für Soziales und Integration Familienzentren in Hessen Dienstag, 12. Januar 2016.
Gesetz zur Stärkung der Gesundheitsförderung und der Prävention
0 – 3 Projekt: Die wichtigen Jahre 0 – 3 Hilfen für Eltern von Säuglingen und Kleinkindern in Stadt und Landkreis Passau Caritas-Frühförderungsdienst Passau.
Zusammenhänge zwischen eingreifender, leistender und “ermöglichender” Verwaltung: Am Beispiel des Jugendamtes Lt Koch; OFR Gerdeman.
Jugendhilfe wirkt nur als Ganzes gut
Fachtagung anlässlich des 15-jährigen Bestehens der Kinder- und Jugendschutzdienste in Thüringen am 16. Juni 2009 Kooperation Kinder- und Jugendschutz.
Das persönliche Budget ASG Treffen vom Vortrag Irene Goldschmidt Lebenshilfe Delmenhorst und Landkreis Oldenburg e.V.
Ganztägig bilden – Beratungsforum Salon I – Ganztagsschule im Sozialraum und in der Kommune Berlin 16. Juni 2016 |Bettina Kroh | Schulamt |
 Präsentation transkript:

Interdisziplinärer Fachtag „Guter Start ins Kinderleben“ Prof. Dr. Reinhold Schone FH Münster, FB Sozialwesen Frühen Hilfen und Jugendhilfeplanung Interdisziplinärer Fachtag „Guter Start ins Kinderleben“ am 11.11.2013 in Bremerhaven Reinhold Schone

Reinhold Schone

Zum Verständnis Früher Hilfen als Infrastrukturleistung Vorbemerkung Zum Verständnis Früher Hilfen als Infrastrukturleistung Gewährleistung notwendiger und geeigneter Angebote – Die Aufgaben der Jugendhilfeplanung Eckpunkte einer Planungskonzeption Frühe Hilfen Zusammenfassung/ Perspektiven Reinhold Schone

Zum Verständnis Früher Hilfen als Infrastrukturleistung Vorbemerkung Zum Verständnis Früher Hilfen als Infrastrukturleistung Gewährleistung notwendiger und geeigneter Angebote – Die Aufgaben der Jugendhilfeplanung Eckpunkte einer Planungskonzeption Frühe Hilfen Zusammenfassung/ Perspektiven Reinhold Schone

Kinderschutz … … ist einerseits Oberbegriff für alle Aktivitäten der Gesellschaft, die darauf ausgerichtet sind, Kindern und Jugendlichen ein geschütztes Aufwachsen zu ermöglichen (breites Verständnis) … ist andererseits ein spezieller Begriff für die Aufgabe der Abwendung unmittelbarer Gefahren für Kinder und Jugendliche (enges Verständnis) © Prof. Dr. Reinhold Schone 5

Zum Verständnis Früher Hilfen als Infrastrukturleistung Vorbemerkung Zum Verständnis Früher Hilfen als Infrastrukturleistung Gewährleistung notwendiger und geeigneter Angebote – Die Aufgaben der Jugendhilfeplanung Eckpunkte einer Planungskonzeption Frühe Hilfen Zusammenfassung/ Perspektiven Reinhold Schone

Kinderschutz durch Frühe Hilfen Idealtypisch lassen sich drei Ebenen (der Jugendhilfe) beschreiben, auf denen sich präventives staatliches Handeln zur Sicherung bzw. zum Schutz des Kindeswohls zeigt: 1. im Rahmen allgemeiner unterstützender Infrastruktur für Familien (nicht nur in Belastungssituationen (hier Frühe Hilfen) 2. im Rahmen von individuellen Hilfen zur Erziehung (individuelle Rechtsansprüche) 3. im Rahmen staatlicher Intervention bei Kindeswohlgefährdung (Schutzauftrag) © Prof. Dr. Reinhold Schone 7

Kinderschutz durch Frühe Hilfen Idealtypisch lassen sich drei Ebenen (der Jugendhilfe) beschreiben, auf denen sich präventives staatliches Handeln zur Sicherung bzw. zum Schutz des Kindeswohls zeigt: 1. im Rahmen allgemeiner unterstützender Infrastruktur für Familien (nicht nur in Belastungssituationen (hier Frühe Hilfen) 2. im Rahmen von individuellen Hilfen zur Erziehung (individuelle Rechtsansprüche) 3. im Rahmen staatlicher Intervention bei Kindeswohlgefährdung (Schutzauftrag) © Prof. Dr. Reinhold Schone 8

Die allgemein fördernde und unterstützende Infrastruktur für Familien wird deutlich in Ziel- und Aufgabendefinitionen des SGB VIII. § 1 Erziehung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschafts- fähigen Persönlichkeit Schaffung und Erhaltung positiver Lebensbedingungen § 11 Förderung der Entwicklung junger Menschen an den Interessen der Jugendlichen anknüpfen zur Selbstbestimmung befähigen zu gesellschaftlicher Mitverantwortung und gesellschaft- lichem Engagement anregen und hinführen § 16 Erziehungsverantwortung besser wahrnehmen können § 22 Entwicklung des Kindes zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit Erziehung und Bildung in der Familie unterstützen  orientierende Werte vermitteln  Hier steht nicht die Verhütung defizitärer Zukunft, sondern die Gestaltung positiver Zukunft im Zentrum! © Prof. Dr. Reinhold Schone 9

Frühe Hilfen als interdisziplinärer Ansatz Gesundheits- wesen SGB V Kinder- und Jugendhilfe SGB VIII Frühe Hilfen Schwanger- schaftsberatung Schwangersachaftskonfliktgesetz SchKG Frühförderung SGB IX Materielle Sicherung SGB II, III, XII

Zum Präventionsverständnis von Frühen Hilfen und beim Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung Auftrag zur Gewährleistung von Frühen Hilfen Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung Handlungs-auslöser  Beratungs- und Unterstützungsbedarf von Eltern (aktiver Zugang bei ersten Signalen elterlicher Überforderung)  „gewichtige Anhaltspunkte“ (§ 8a SGB VIII) für eine Kindeswohlgefährdung Handlungs-zeitpunkt  Vor oder bei der Entstehung von Problemen  Als Einstieg in Hilfeprozesse  Bei Überschreitung der Gefährdungsschwelle  bei Verweigerung der Annahme von notwendigen und geeigneten Hilfen Fachlicher Ansatzpunkt  Gewährleistung einer niedrigschwelligen Hilfe- Infrastruktur  Angebot von alltagsorientierten Hilfen  Sicherung von geeigneten Interventionsstrukturen (Inobhutnahme, Vormundschaften) im Gefährdungsfall Handlungs-prinzipien  Vertrauen als Handlungsgrundlage  Freiwilligkeit als Grundprinzip  Kontrolle von Eltern zum Schutz des Kindes  Ggf. unfreiwillige Eingriffe und Ausübung von Zwang

Zum Präventionsverständnis von Frühen Hilfen und beim Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung Auftrag zur Gewährleistung von Frühen Hilfen Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung Handlungs-auslöser  Beratungs- und Unterstützungsbedarf von Eltern (aktiver Zugang bei ersten Signalen elterlicher Überforderung)  „gewichtige Anhaltspunkte“ (§ 8a SGB VIII) für eine Kindeswohlgefährdung Handlungs-zeitpunkt  Vor oder bei der Entstehung von Problemen  Als Einstieg in Hilfeprozesse  Bei Überschreitung der Gefährdungsschwelle  bei Verweigerung der Annahme von notwendigen und geeigneten Hilfen Fachlicher Ansatzpunkt  Gewährleistung einer niedrigschwelligen Hilfe- Infrastruktur  Angebot von alltagsorientierten Hilfen  Sicherung von geeigneten Interventionsstrukturen (Inobhutnahme, Vormundschaften) im Gefährdungsfall Handlungs-prinzipien  Vertrauen als Handlungsgrundlage  Freiwilligkeit als Grundprinzip  Kontrolle von Eltern zum Schutz des Kindes  Ggf. unfreiwillige Eingriffe und Ausübung von Zwang

Frühe Hilfen umfassen Primäre Prävention Sekundäre Prävention 13 Primäre Prävention Sekundäre Prävention Tertiäre Prävention Was? offene, universelle Angebote selektive, spezifische Maßnahmen eingreifende, kontrollierende (Schutz-)Maßnahmen Für wen? alle Schwangeren und Familien mit Säuglingen und Kleinkinder Familien in „Belastungssituationen“ oder mit schwachen Signalen riskanter Entwicklungen Kinder und Jugendliche, deren Schutz vor Gefahren durch die Eltern nicht sichergestellt ist Mit welchem Ziel? Stabilisierung familiärer Lebensbedingungen Früherkennung von Warnsignalen Risiko- und Gefahreneinschätzung Förderung und Stärkung elterlicher Kompetenzen Verhinderung von defizitären Entwicklungsverläufen Gefahrenabwendung durch geeignete Interventionen Aufbau und Pflege einer interdisziplinären Infrastruktur Früher Hilfen Universelle/ primäre Prävention, Selektive/ sekundäre Prävention in Belastungssituationen bzw. bestimmte Zielgruppen: Alleinerziehende, Teenager-Mütter, Migrantenfamilien etc. Überleitung zu weiteren Maßnahmen zum Schutz des Kindes bei „gewichtigen Anhaltspunkten“ einer KWG (Inobhutnahme/Schutzplan), Aufbau und Pflege von Netzwerken bzw. Unterstützungssysteme 1

Allgemeine Jugendhilfeangebote Allgemeine Soziale Infrastruktur Leistungen und Maßnahmen der Jugendhilfe unter dem Aspekt Kinderschutz Allgemeine Jugendhilfeangebote Gesundheitswesen Schule Job Center etc. Hilfe zur Erziehung Eingliederungs- hilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche Hilfe für junge Volljährige Maßnahmen nach Feststellung einer Gefährdung bei der Risikoabschätzung gemäß § 8a Abs. 1 Anrufung d. Gerichts nach § 8a Abs. 3 Inobhutnahme Förderung von Kindern und Jugendlichen sowie Beratung und Unterstützung für Eltern Eine dem Wohle d. Kindes entsprechende Erziehung ist nicht gewährleistet Das Kindeswohl ist gefährdet Frühe Hilfen Gefährdungsschwelle Gesamtverantwortung des Staates zur Schaffung positiver Lebensbedingungen einschließlich der Bereitstellung von Einrichtungen, Diensten und Veranstaltungen der Kinder- und Jugendhilfe Reinhold Schone (Nach Jakob 2006)

Frühe Hilfen „Frühe Hilfen basieren vor allem auf multiprofessioneller Kooperation, beziehen aber auch bürgerschaftliches Engagement und die Stärkung sozialer Netzwerke von Familien mit ein. Zentral für die praktische Umsetzung Früher Hilfen ist deshalb eine enge Vernetzung und Kooperation von Institutionen und Angeboten aus den Bereichen der Schwangerschaftsberatung, des Gesundheitswesens, der interdisziplinären Frühförderung, der Kinder- und Jugendhilfe und weiterer sozialer Dienste. Frühe Hilfen haben sowohl das Ziel, die flächendeckende Versorgung von Familien mit bedarfsgerechten Unterstützungsangeboten voranzutreiben, als auch die Qualität der Versorgung zu verbessern.“ (Nationales Zentrum Frühe Hilfen – Begriffsbestimmung 2009)

Frühe Hilfen „Frühe Hilfen basieren vor allem auf multiprofessioneller Kooperation, beziehen aber auch bürgerschaftliches Engagement und die Stärkung sozialer Netzwerke von Familien mit ein. Zentral für die praktische Umsetzung Früher Hilfen ist deshalb eine enge Vernetzung und Kooperation von Institutionen und Angeboten aus den Bereichen der Schwangerschaftsberatung, des Gesundheitswesens, der interdisziplinären Frühförderung, der Kinder- und Jugendhilfe und weiterer sozialer Dienste. Frühe Hilfen haben sowohl das Ziel, die flächendeckende Versorgung von Familien mit bedarfsgerechten Unterstützungsangeboten voranzutreiben, als auch die Qualität der Versorgung zu verbessern.“ (Nationales Zentrum Frühe Hilfen – Begriffsbestimmung 2009)

Frühe Hilfen „Frühe Hilfen basieren vor allem auf multiprofessioneller Kooperation, beziehen aber auch bürgerschaftliches Engagement und die Stärkung sozialer Netzwerke von Familien mit ein. Zentral für die praktische Umsetzung Früher Hilfen ist deshalb eine enge Vernetzung und Kooperation von Institutionen und Angeboten aus den Bereichen der Schwangerschaftsberatung, des Gesundheitswesens, der interdisziplinären Frühförderung, der Kinder- und Jugendhilfe und weiterer sozialer Dienste. Frühe Hilfen haben sowohl das Ziel, die flächendeckende Versorgung von Familien mit bedarfsgerechten Unterstützungsangeboten voranzutreiben, als auch die Qualität der Versorgung zu verbessern.“ (Nationales Zentrum Frühe Hilfen – Begriffsbestimmung 2009)

Frühe Hilfen „Frühe Hilfen basieren vor allem auf multiprofessioneller Kooperation, beziehen aber auch bürgerschaftliches Engagement und die Stärkung sozialer Netzwerke von Familien mit ein. Zentral für die praktische Umsetzung Früher Hilfen ist deshalb eine enge Vernetzung und Kooperation von Institutionen und Angeboten aus den Bereichen der Schwangerschaftsberatung, des Gesundheitswesens, der interdisziplinären Frühförderung, der Kinder- und Jugendhilfe und weiterer sozialer Dienste. Frühe Hilfen haben sowohl das Ziel, die flächendeckende Versorgung von Familien mit bedarfsgerechten Unterstützungsangeboten voranzutreiben, als auch die Qualität der Versorgung zu verbessern.“ (Nationales Zentrum Frühe Hilfen – Begriffsbestimmung 2009)

Frühe Hilfen „Frühe Hilfen basieren vor allem auf multiprofessioneller Kooperation, beziehen aber auch bürgerschaftliches Engagement und die Stärkung sozialer Netzwerke von Familien mit ein. Zentral für die praktische Umsetzung Früher Hilfen ist deshalb eine enge Vernetzung und Kooperation von Institutionen und Angeboten aus den Bereichen der Schwangerschaftsberatung, des Gesundheitswesens, der interdisziplinären Frühförderung, der Kinder- und Jugendhilfe und weiterer sozialer Dienste. Frühe Hilfen haben sowohl das Ziel, die flächendeckende Versorgung von Familien mit bedarfsgerechten Unterstützungsangeboten voranzutreiben, als auch die Qualität der Versorgung zu verbessern.“ (Nationales Zentrum Frühe Hilfen – Begriffsbestimmung 2009)

Zum Verständnis Früher Hilfen als Infrastrukturleistung Vorbemerkung Zum Verständnis Früher Hilfen als Infrastrukturleistung Gewährleistung notwendiger und geeigneter Angebote – Die Aufgaben der Jugendhilfeplanung Eckpunkte einer Planungskonzeption Frühe Hilfen Zusammenfassung/ Perspektiven Reinhold Schone

§ 79 SGB VIII Gesamtverantwortung, Grundausstattung (1) Die Träger der öffentlichen Jugendhilfe haben für die Erfüllung der Aufgaben nach diesem Buch die Gesamtverantwortung einschließlich der Planungsverantwortung. (2) Die Träger der öffentlichen Jugendhilfe sollen gewährleisten, dass die zur Erfüllung der Aufgaben nach diesem Buch 1. erforderlichen und geeigneten Einrichtungen, Dienste und Veranstaltungen den verschiedenen Grundrichtungen der Erziehung entsprechend rechtzeitig und ausreichend zur Verfügung stehen; (...). 2. eine kontinuierliche Qualitätsentwicklung (...) erfolgt. (3)… Reinhold Schone

Jugendhilfeplanung ist … - ein Instrument - zur systematischen, innovativen und damit zukunftsgerichteten - quantitativen und qualitativen Entwicklung und Gestaltung - der sozialen Infrastruktur für Kinder, Jugendliche und Familien mit dem Ziel - positive Lebensbedingungen für junge Menschen und ihre Familien zu erhalten oder zu schaffen (§ 1 KJHG) - ein bedarfsgerechtes Förder-, Unterstützungs-, Hilfe- und Schutzangebot für junge Menschen und Familien rechtzeitig und ausreichend bereitzustellen (§ 79 KJHG) Reinhold Schone 22

Jugendhilfeplanung ist kein technokratisches Instrument, sondern ein Instrument zur Gestaltung kommunikativer, diskursiver Prozesse der Willensbildung und Entscheidungsvorbereitung über das, was vor Ort als - erforderlich, - geeignet - rechtzeitig und - ausreichend anzusehen ist. Reinhold Schone 23

Willensbildung und Entscheidungsprozesse finden im Kontext der Jugendhilfeplanung auf verschiedenen Ebenen statt: zu der Frage, welche besonderen Prioritäten ge-setzt werden sollen und welcher Stellenwert den Leistungen der Jugendhilfe im Gesamt der kom-munalen Aufgaben zugemessen werden soll. kommunalpolitische Willensbildung zu der Frage, welche Strukturen und Organisa- tionsformen, welche Kooperationen und Abspra-chen zwischen verschiedenen Trägern hierfür förderlich und notwendig sind. fachpolitische Willensbildung zu der Frage, welche Konzepte, Arbeitsformen und Schwerpunktsetzungen dem örtlichen Bedarf angemessen sind und wie die von den Fachkräften täglich zu bewältigenden Aufgaben bedarfsgerechter gestaltet werden können. fachliche Willensbildung Reinhold Schone 24

Aufgaben kommunaler Jugendhilfe-/Sozialplanung Quelle: Brülle/Hock 2006

Frühe Hilfen und Jugendhilfeplanung Durch die Diskussion um Frühe Hilfen und durch das Bundeskinderschutzgesetz wachsen die Aufgaben der Jugendhilfeplanung insbesondere bezüglich folgender Aufgabendimensionen:  Planung interdisziplinärer Netzwerke (von der Ressortplanung zur Planung interdisziplinärer Angebotsstrukturen im Kontext Früher Hilfen)  Verstärkung des Aspektes der Planung qualitativ bedarfsgerechter („geeigneter“) Angebote im Kontext der Anforderung flächendeckender Qualitätsentwicklung in der Jugendhilfe

Frühe Hilfen und Jugendhilfeplanung Durch die Diskussion um Frühe Hilfen und durch das Bundeskinderschutzgesetz wachsen die Aufgaben der Jugendhilfeplanung insbesondere bezüglich folgender Aufgabendimensionen:  Planung interdisziplinärer Netzwerke (von der Ressortplanung zur Planung interdisziplinärer Angebotsstrukturen im Kontext Früher Hilfen)  Verstärkung des Aspektes der Planung qualitativ bedarfsgerechter („geeigneter“) Angebote im Kontext der Anforderung flächendeckender Qualitätsentwicklung in der Jugendhilfe

Frühe Hilfen als interdisziplinärer Ansatz Gesundheits- wesen SGB V Kinder- und Jugendhilfe SGB VIII Frühe Hilfen Schwanger- schaftsberatung Schwangersachaftskonfliktgesetz SchKG Frühförderung SGB IX Materielle Sicherung SGB II, III, XII

Frühe Hilfen und Jugendhilfeplanung Jugendhilfeplanung muss im Kontext der Frühen Hilfen ihr Selbstverständnis darlegen, dass sie sich nicht nur als Ressortplanung für das Jugendamt versteht, sondern dass sie ihren Planungsaufgaben im Sinne des § 1 Abs. 3 (positive Lebensbedingungen schaffen und erhalten) als Querschnittsaufgabe einer fördernden Infrastruktur für Kinder, Jugendliche und Familien insgesamt wahrnimmt (von der Jugendhilfeplanung zur integrierten Sozialplanung).

Frühe Hilfen und Jugendhilfeplanung Durch die Diskussion um Frühe Hilfen und durch das Bundeskinderschutzgesetz wachsen die Aufgaben der Jugendhilfeplanung insbesondere bezüglich folgender Aufgabendimensionen:  Planung interdisziplinärer Netzwerke (von der Ressortplanung zur Planung interdisziplinärer Angebotsstrukturen im Kontext Früher Hilfen)  Verstärkung des Aspektes der Planung qualitativ bedarfsgerechter („geeigneter“) Angebote im Kontext der Anforderung flächendeckender Qualitätsentwicklung in der Jugendhilfe

Qualitätsentwicklung Früher Hilfen Nicht nur innerhalb der Jugendhilfe, sondern auch für das örtliche System Früher Hilfen ist es erforderlich, sich Gedanken zur Qualität und den Qualitätserwartungen der Netzwerkarbeit zu machen und in dieser Hinsicht Prozesse der Qualitätsentwicklung zu implementieren. Dies schließt eine kriteriengeleitete Evaluation regelmäßigen Abständen mit ein. Reinhold Schone

Beispielhafte Qualitätskriterien für das örtliche System Früher Hilfen könnten sein, wie gut es gelingt… Netzwerke als fruchtbare kontinuierliche Daueraufgabe zu konzipieren und aufrecht zu erhalten; eine offensive Informationspolitik zu den Förder- und Hilfsangeboten der beteiligten Systeme in einer für alle Eltern gut verständlichen Sprache zu unterbreitet; nicht-stigmatisierende Zugänge für Familien zu allen Teilen des Hilfe- und Unterstützungssystems sicherzustellen; die Gestaltung Früher Hilfen von der Grundhaltung ihrer Akteure her systematisch zu entkoppeln von dem impliziten Versuch, „gewichtige Anhaltspunkte für Kindeswohlgefährdung“ (§ 8a SGB VIII) aktiv aufspüren zu wollen (Verzicht auf strukturell eingelagerte Kontrollerwartungen); Reinhold Schone

Beispielhafte Qualitätskriterien für das örtliche System Früher Hilfen könnten sein, wie gut es gelingt… die gewonnenen Handlungsstrukturen sukzessive auch auf ältere Kinder auszudehnen; es gelingt, im Rahmen überschaubarer regionaler Räume jährlich eine gemeinsame Fachtagung/Fortbildung für die in dieser Region tätigen Fachkräfte der gesundheitlichen, psychosozialen, sozialpädagogischen und materiellen Versorgung zur Netzwerkstärkung und zur gemeinsamen Qualifizierung zu organisieren; die Entwicklung an die örtliche Jugendhilfeplanung anzukoppeln/in die Planung einzulagern jeweils vor Ort ein System kriteriengeleiteter Evaluation als Instrument kontinuierlicher regionaler bzw. lokaler Qualitätsentwicklung (auch als Teil der Jugendhilfeplanungsevaluation) zu implementieren. Reinhold Schone

Zum Verständnis Früher Hilfen als Infrastrukturleistung Vorbemerkung Zum Verständnis Früher Hilfen als Infrastrukturleistung Gewährleistung notwendiger und geeigneter Angebote – Die Aufgaben der Jugendhilfeplanung Eckpunkte einer Planungskonzeption Frühe Hilfen Zusammenfassung/ Perspektiven Reinhold Schone

Eckpunkte einer Planungskonzeption „Frühe Hilfen“  Es geht bei der Planung „Früher Hilfen“ auf kommunaler Ebene um einen ressortübergreifenden Ansatz. Dies wäre kommunal zu verankern und zu kommunizieren. Die Koordination des Netzwerkes der Frühen Hilfen wird als Infrastrukturauftrag verstanden und wäre damit originäre Planungsaufgabe (und damit auch an die Jugendhilfeplanung anzubinden) Für einen definierten und festgelegten Sozialraum (in der Regel der gesamte Jugendamtsbezirk, in Großstädten möglicherweise eher Stadtbezirke; in Kreisen ggf. Regionen) wird die Netzwerkkonferenz von Fachkräften öffentlicher, freier und privater Träger auch als zentrales arbeitsfeldübergreifendes Planungsgremium konzipiert und in entsprechende Willensbildungsprozesse der Kommunen integriert. Reinhold Schone

Eckpunkte einer Planungskonzeption „Frühe Hilfen“ Im Planungsgremium der Netzwerkkonferenz bündeln sich bestimmte Erwartungen und Befugnisse bezüglich der Weiterentwicklung der kommunalen Infrastruktur: Diskussion und Abstimmung fachliche (Qualitätsentwicklungs-)Standards Entwicklung von gemeinsamen Zielvorstellungen; Diskussion und Bewertung der von der Jugendhilfeplanung vorgelegten empirischen Bestandsdaten (Bestandsanalyse); Abgabe von Bedarfseinschätzungen; Formulierung von Handlungsbedarfen für Politik und Verwaltung; Entgegennahme von Berichten zum Planungsstand und von Umsetzungsergebnissen; Ggf. Initiierung von speziellen Arbeitsgruppen zu spezifischen Themenbereichen (thematische Planungsgruppen). Reinhold Schone

Jugendhilfeplanung und Frühe Hilfen – ein Modell Stadtrat/ Kreistag Jugendhilfeausschuss Weitere Ausschüsse: Sozialausschuss, Gesundheits-ausschuss, Schulausschuss Jugendhilfe-planung Ggf. spezielle Arbeitsgruppen Ggf. spezielle Arbeitsgruppen Netzwerk- konferenz Frühe Hilfen Gesundheitsamt Sozialamt Schulen Angehörige der Heilberufe Gemeinsame Servicestellen Agenturen für Arbeit Polizei- und Ordnungsbehörden Familiengerichte Krankenhäuser Sozialpädiatrische Zentren interdisziplinäre Frühförderstellen Schwangerschaftsberatungsstellen Beratungsstellen für soziale Problemlagen Familienbildungsstätten Dienste zur Müttergenesung sowie zum Schutz vor familialer Gewalt u.a.

Eckpunkte einer Planungskonzeption „Frühe Hilfen“ Die Mitarbeit in der Netzwerkkonferenz erfordert von Seiten der TeilnehmerInnen einen bewussten Willen zur gemeinsamen Gestaltung der lokalen Infrastruktur Früher Hilfen. Diese Mitarbeit ist nicht voraussetzungslos, sondern stets im Kontext ihrer strukturellen Grenzen und der Besonderheiten sowie spezifischen Rahmenbedingungen der unterschiedlichen Handlungssysteme zu betrachten. Die Ergebnisse der Netzwerkkonferenz werden von der Jugendhilfeplanung gebündelt und in die Ausschüsse (allen voran den Jugendhilfeausschuss) eingespeist. Nach Befassung der Ausschüsse wird dem Rat jährlich ein Bericht zum Stand der Planung im Kinderschutz vorgelegt; Reinhold Schone

JHP Kreistag Ausschuss für Gesundheit und Soziales IJHP Schulausschuss Jugendhilfe-ausschuss Ausschuss für Gesundheit und Soziales JHP Schulen Handlungs-felder Gesundheit und Soziales Handlungsfelder Jugendhilfe Netzwerk-konferenz FH Region 1 Region 2 Region 3 Region 4 © Fimpler/Hannen 2013 41

Zum Verständnis Früher Hilfen als Infrastrukturleistung Vorbemerkung Zum Verständnis Früher Hilfen als Infrastrukturleistung Gewährleistung notwendiger und geeigneter Angebote – Die Aufgaben der Jugendhilfeplanung Eckpunkte einer Planungskonzeption Frühe Hilfen Zusammenfassung/ Perspektiven Reinhold Schone

Zusammenfassung Diese Eckpunkte werden als Arbeitsauftrag vom Rat/Kreistag verabschiedet, womit seitens der kommunalen Politik die Netzwerkkonferenz mit einem offiziellen Planungsauftrag (bzw. Auftrag zur Beteiligung an der Planung im Kontext Kinderschutz) ausgestattet wird. Hierdurch wird sichergestellt, dass die kommunale Politik diese Form der Politikberatung durch die lokal tätigen Fachkräfte der beteiligten öffentlichen, der freien Träger und der privaten Träger (hier z.B. niedergelassene ÄrztInnen) wünscht und einfordert. Der Rat/Kreistag schafft damit auch für Bereiche außerhalb der Jugendhilfe die Verbindlichkeit, sich an den Planungen zu Frühen Hilfen und Netzwerken zum Kinderschutz aktiv zu beteiligen. Reinhold Schone

Perspektive In 10 Jahren sind Frühe Hilfen als Grundhaltung in der gesamten Jugendhilfe und in angrenzenden Handlungssystemen verankert. Frühe Hilfen sind dann ein Synonym dafür, dass für alle Eltern ein attraktives (und wenn Probleme sich abzeichnen frühzeitiges) Unterstützungs- und Hilfsangebot unbürokratisch bereit steht und dies von Familien gerne in Anspruch genommen wird. Die gesamte Infrastruktur von Jugendhilfe, Gesundheitswesen, materieller Sicherung  ist auf diese Grundhaltung ausgerichtet. Sie bezieht sich dann nicht nur auf kleine Kinder sondern auch auf Jugendliche bei sich anbahnenden Krisen. © Prof. Dr. Reinhold Schone

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Gliederung Vorbemerkung – Aufgaben der Jugendhilfe Kinderschutz und Frühwarnsysteme Kinderschutz nach § 8a SGB VIII Was ist Kindeswohlgefährdung? Die Rolle des Jugendamtes (BSD) Anforderungen an Kooperation und Vernetzung Fazit Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Reinhold Schone