Überschrift Unterüberschrift Spiegelstrich-Aufzählung

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Überschrift Unterüberschrift Spiegelstrich-Aufzählung Kinderschutz geht alle an! Gemeinsam gegen Kindesmisshandlung und Vernachlässigung

Schwere Knochenbrüche sind Ursache für Kevins Tod Gutachter-Aussage Schwere Knochenbrüche sind Ursache für Kevins Tod Das Protokoll des Versagens Der Tod von Kevin (†2). Ein Kind stirbt in der Obhut des Staates

Ausgangslage I - PKS

Ausgangslage I – PKS §171 StGB 2009: 1.810 Fälle der Verletzung der Fürsorge- oder Erziehungspflicht 2008: 1.761 Fälle der Verletzung der Fürsorge- oder Erziehungspflicht § 225 StGB 2009: 4.677 Fälle der Misshandlung von Schutzbefohlenen, darunter 3.490 erfasste Fälle der Misshandlung von Kindern 2008: 4.567 Fälle der Misshandlung von Schutzbefohlenen, darunter 3.426 erfasste Fälle der Misshandlung von Kindern

Dunkelfeldforschung hohe Dunkelziffer nicht angezeigter Straftaten keine seriösen Aussagen zum Ausmaß der Kindesmisshandlung und psychischer Misshandlung in Deutschland keine repräsentativen Ergebnisse zur körperlichen Erziehungsgewalt

Vernachlässigung kaum repräsentative Daten oder Untersuchungsergebnisse in Deutschland Schätzungen: 5-10 % aller Kinder bis 6 Jahren (Esser & Weinel 1990), entspricht ca. 250.000 bis 500.000 Kindern Befragung von Jugendämtern zu Fällen, in denen die Anrufung des Familiengerichts erforderlich war (Münder et al.2000): 50 % der Fälle: Vernachlässigung als zentrales Gefährdungsmerkmal 65 % der Fälle: Vernachlässigung als ein Gefährdungsmerkmal

Erziehungsgewalt / körperliche Misshandlung Mehrheit der Eltern: Anwendung minderschwerer Formen physischer Erziehungsgewalt, etwa leichte Ohrfeigen oder ein Klaps (Bussmann 2002, 2003, 2005, Pfeiffer und Wetzels 1997) etwa 10-15% der Eltern: Anwendung schwerwiegenderer und häufigerer körperlicher Bestrafungen (Engfer 2005)

Kindstötung Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS) 2009: 68 Kinder (bis 14 Jahre) Opfer eines vollendeten Tötungsdeliktes darunter 55 Kinder zwischen 0 und unter 6 Jahren 2008: 93 Kinder (bis 14 Jahre) Opfer eines vollendeten Tötungsdeliktes darunter 76 Kinder zwischen 0 und unter 6 Jahren 2007: 80 Kinder (bis 14 Jahre) Opfer eines vollendeten Tötungsdelikts darunter 64 Kinder zwischen 0 und unter 6 Jahren Nicht alle Fälle sind im engeren Sinn auf Kindesmisshandlung bzw. Vernachlässigung zurückzuführen

Inobhutnahmen / Eingriffe in die elterliche Sorge Anstieg der Inobhutnahmen durch das Jugendamt 2009: 33.700 Inobhutnahmen 2008: 32.300 Inobhutnahmen Fallzahlen des teilweisen oder ganzen Entzugs der elterlichen Sorge durch Familiengerichte 2009: 12.200 Fälle 2008: 12.250 Fälle 2009: für das Jahr 2009 liegen derzeit noch keine Zahlen vor

Eingriffe in die elterliche Sorge Anstieg der Anträge der Jugendämter bei Familiengerichten auf teilweise oder ganze Entziehung der elterlichen Sorge 2009: 15.274 Fälle 2008: 14.906 Fälle Fazit: Zunahme der Inobhutnahmen von Kindern und Jugendlichen durch Familiengerichte; Maßnahmen zeigen Steigerung der Aufmerksamkeit der Behörden für die Gefährdung von Kindern. 2009: für das Jahr 2009 liegen derzeit noch keine Zahlen vor

Ausgangslage II Opfer von Kindesmisshandlung und Vernachlässigung: Mädchen und Jungen in etwa gleich häufig überwiegend Kinder in den ersten Lebensjahren Säuglinge und Kleinkinder unerwünschte, ungeliebte, schwierige Kinder behinderte Kinder

Kinder als Opfer von Misshandlung

Kinder als Opfer von Totschlag

Kinder als Opfer fahrlässiger Tötung

Ausgangslage III Täter von Kindesmisshandlung und Vernachlässigung sind: Frauen und Männer etwa gleich häufig aus allen sozialen Schichten

§ Strafbarkeit 225 StGB: Misshandlung von Schutzbefohlenen Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren § 1631 BGB: Inhalt und Grenzen der Personensorge Recht auf gewaltfreie Erziehung §

Handreichung Kindesmisshandlung

Zielgruppe Lehrkräfte der Grundschule und Förderschule sowie der Sekundarstufe I sozialpädagogische Fachkräfte sowie Erzieher und Kinderpfleger ehrenamtliche und hauptamtliche Multiplikatoren aus dem Bereich Sport und der offenen Jugendarbeit

Programmziele Information der Zielgruppe über die Folgen von Kindesmisshandlung und Vernachlässigung Auseinandersetzung mit der Thematik Kenntnis über Hilfsmöglichkeiten, Ansprechpartner, Unterstützungs-angebote bei Verdachtsfällen Stärkung der erzieherischen Sensibilität Abbau von Hemmschwellen, sich mit staatlichen Instanzen wie der Polizei und weiteren Fachkräften in Verbindung zu setzen

Präventionsziele Förderung des Zeugen- und Helferverhaltens bei Kindesmisshandlung Reduzierung von Fällen von Kindesmisshandlung und Vernachlässigung Unterbrechung von Gewaltkreisläufen durch die Information über das Erkennen von Verdachtsfällen, das Aufzeigen von Reaktions-möglichkeiten und die Benennung von Ansprechpartnern

Formen von Kindesmisshandlung Körperliche Kindesmisshandlung: im Sinne von Körperverletzung/Beeinträchtigung des körperlichen Wohlbefindens oder der körperlichen Unversehrtheit Psychische Kindesmisshandlung: Zufügen von Schmerzen oder Leid seelischer Art Kindesvernachlässigung: Gesundheitsschädigung durch eine Vernachlässigung der Pflicht des Täters, für das Kind zu sorgen

Risikofaktoren I Familie Überforderung Gewalt / Misshandlung in der Partnerschaft / Herkunftsfamilie niedriger Bildungsstand Junges Lebensalter Trennung, wechselnde Partner / Partnerschaftsprobleme psychische Erkrankungen Suchterkrankungen

Risikofaktoren II Umfeld / Rahmenbedingungen finanzielle, wirtschaftliche Notlage (Schulden) Arbeitslosigkeit Fehlen sozialer Unterstützungsnetze - soziale Isolation Kind Alter erhöhter Pflege- oder Betreuungsbedarf Unerwünschtheit

Checkliste I Anzeichen für körperliche und seelische Kindesmisshandlung: Kontaktscheue, Rückzug aus sozialem Netz Aggressivität gegen sich und andere Leistungsabfall, Aufweisen unerklärlicher Lernschwächen Aufweisen von Sprachstörungen Rückfall in kindliches Verhalten (wieder beginnendes Einnässen) hohe, unentschuldigte Fehlzeiten in der Kindertageseinrichtung oder Schule Verletzungsspuren

Checkliste II Hinweise für Vernachlässigung: Ungepflegtes Äußeres Tragen schmutziger, nicht alters- und witterungsgerechter Kleidung Herumlungern auf der Straße und an anderen Orten zu nicht kindgerechten Zeiten Unregelmäßiger / kein Besuch der Kindertagesstätte / Schule Fehlen von Arbeitsmaterialien, Sportzeug oder Pausenbrot Aufweisen von immer wiederkehrendem Insektenbefall wie Kopfläusen Distanzlosigkeit des Kindes gegenüber Fremden

Förderung des Zeugen- und Helferverhaltens prekäre Lebenssituationen von Kindern möglichst frühzeitig wahrnehmen, erkennen, beurteilen und entsprechend handeln Quelle: Ministerium für Gesundheit, Soziales, Frauen und Familie. Düsseldorf 2005, S. 17.

§ Rechtliche Pflichten I Lehrer: im Regelfall die Eltern informieren in Absprache mit Schulleitung Vorgehen besprechen, ggf. fachliche Beratung in Anspruch nehmen Gefahr im Verzug / Schutz des Kindes gefährdet: zuständige Behörden (Jugendamt oder Polizei) benachrichtigen Anzeigepflicht besteht nicht §

§ Rechtliche Pflichten II Erzieher und sozialpädagogische Fachkräfte: § 8a SGB VIII: Gefährdungseinschätzung gemeinsam mit einer anderen Fachkraft Sorgeberechtigten Hilfe anbieten wenn Hilfe wirkungslos bleibt: Jugendamt informieren bei akuter Gefahr: Polizei, Familiengerichte, Ärzte etc. einschalten Anzeigepflicht besteht nicht §

§ Rechtliche Pflichten III Ehrenamtliche Mitarbeiter von Jugendhilfeeinrichtungen: Geltung des Schutzauftrags des § 8a SGB VIII nur für Fachkräfte, nicht für Ehrenamtliche ohne entsprechende Ausbildung klare Handlungsanweisung beim Verdacht auf Misshandlung oder Vernachlässigung durch Einrichtung / Dienste Mitarbeiter der sonstigen Kinder- und Jugendarbeit kein gesetzlicher Schutzauftrag, aber Verpflichtung gemäß IV §

§ Rechtliche Pflichten IV Sporttrainer / Übungsleiter: je nach Tätigkeit: Gültigkeit der Pflichten für Lehrer oder Mitarbeiter der Kinder- und Jugendhilfe Sporttrainer und Übungsleiter von Clubs oder Jugendabteilungen: kein gesetzlicher Schutzauftrag, aber vertragliche Verpflichtung bei Verdachtszeichen aufmerksam werden erfahrene Fachkraft hinzuziehen Jugendamt informieren Anzeigepflicht besteht nicht §

Hilfe und Beratung Anlaufstellen (I) Jugendamt / Allgemeiner Sozialer Dienst (ASD) Kinder- und Jugendnotdienste Kinderschutzzentren Erziehungsberatungsstellen Partner-, Ehe-, Familien- und Lebensberatung

Hilfe und Beratung Anlaufstellen (II) Schulpsychologische Beratungsstellen Gesundheitsämter niedergelassene Kinder- und Hausärzte, Hebammen und Geburtskliniken Kinderkliniken Kinder- und Jugendpsychiatrische Abteilungen Polizei und Justiz

Weitere Informationen Ansprechpartner und hilfreiche Internetseiten (I) Bundeskonferenz für Erziehungsberatung: www.bke.de Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend: www.bmfsfj.de Nationales Zentrum Frühe Hilfen: www.fruehehilfen.de Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung: www.kindergesundheit-info.de und www.schwanger-info.de Deutsche Arbeitsgemeinschaft für Jugend- und Eheberatung e.V. (DAJEB): www.dajeb.de

Weitere Informationen Ansprechpartner und hilfreiche Internetseiten (II) IzKK (Informationszentrum Kindesmisshandlung Kindesvernachlässigung): www.dji.de/izkk) Deutscher Kinderschutzbund: www.dksb.de Elterntelefon unter der „Nummer gegen Kummer" 0800 111 0 550 Vernetzungsstelle der Frauenhäuser, der Frauenhauskoordinierung: www.frauenhauskoordinierung.de Vernetzungsstelle der Frauenberatungsstellen und Frauennotrufe: www.frauen-gegen-gewalt.de www.kinderschutz-zentren.org www.polizei-beratung.de

Überschrift Unterüberschrift Spiegelstrich-Aufzählung Vielen Dank!