Der Mensch steht im Mittelpunkt!

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 Präsentation transkript:

Der Mensch steht im Mittelpunkt! Herzlich Willkommen

Kreis Lippe - Heimaufsicht - Daniela Brenker Struktur Zweck des Gesetzes Anwendungsbereich Begriffsbestimmungen Anforderungen an die Wohnqualität Bestandsschutz/ Übergangsregelungen Kreis Lippe - Heimaufsicht - Daniela Brenker

§ 1 WTG NRW – Zweck des Gesetzes Schutz der Bewohner Förderung selbstbestimmten Lebens Mitwirkung/Mitbestimmung Gewährleistung von Transparenz Optimierung der Zusammenarbeit der Akteure Ergebnisse „Runder Tisch Pflege“ Kreis Lippe - Heimaufsicht - Daniela Brenker

§ 2 Abs. 1 WTG - Geltungsbereich Einrichtungen, die ältere Menschen, Volljährige mit Behinderung und/oder pflegebedürftige Volljährige aufnehmen und entgeltlich Wohnraum überlassen und verpflichtend Betreuung anbieten Kreis Lippe - Heimaufsicht - Daniela Brenker

§ 2 Abs. 6 WTG - Geltungsbereich Zuständige Behörde entscheidet, ob eine Einrichtung zum Anwendungsbereich zählt ABER Kostenträger beurteilen nach eigenen Kriterien Kreis Lippe - Heimaufsicht - Daniela Brenker

§ 2 Abs. 2 WTG - Geltungsbereich WTG gilt auch: verschiedene Personen bieten Wohnraum und Betreuung an und diese Personen sind rechtlich miteinander verbunden Kreis Lippe - Heimaufsicht - Daniela Brenker

§ 4 Abs. 3 WTG rechtliche Verbundenheit Personen nehmen gemeinschaftlich auf: ältere Menschen, Volljährige mit Behinderung und/oder Pflegebedürftige Volljährige Ab wann sind die Interessen der Bewohner schutzbedürftig? Kreis Lippe - Heimaufsicht - Daniela Brenker

§ 2 Abs. 3 WTG - Anbieteridentität WTG gilt auch: Anbieter überlässt Wohnraum und derselbe Anbieter bietet davon rechtlich unabhängig Betreuung an, aber tatsächliche Wahlfreiheit ist eingeschränkt (Anbieter betreut mind. 75% der Bewohner in einem Gebäude) Kreis Lippe - Heimaufsicht - Daniela Brenker

§ 3 WTG Ausschluss vom Geltungsbereich WTG gilt nicht: allgemeine und soziale Betreuungsleistungen in geringfügigem Umfang 1. < 25% Nettokaltmiete 2. < Eckregelsatz des SGB XII (z. Zt. 351 €) Kreis Lippe - Heimaufsicht - Daniela Brenker

§§ 2-3 WTG - Geltungsbereiche WTG gilt auch für: Kurzzeitpflegeeinrichtungen Hospize WTG gilt nicht für: Krankenhäuser Tages- und Nachtpflegeeinrichtungen Kreis Lippe - Heimaufsicht - Daniela Brenker

Kreis Lippe - Heimaufsicht - Daniela Brenker § 4 WTG – Betreuung Betreuung = allgemein, sozial und pflegerisch allgemein: Beratung, Unterstützung, Information, die nicht auf potentielle Hilfebedarfe abstellen sozial: soziale, seelische, kognitive, strukturelle Bedürfnisse pflegerisch: entsprechend der Definition in § 14 SGB XI Kreis Lippe - Heimaufsicht - Daniela Brenker

§ 11 WTG i. V. m. §§ 1-3 DVO Wohnqualität Motto: „Leben wie zu Hause“ Bedürfnisse der jeweiligen Bewohner Standard der Barrierefreiheit Einzelzimmer 14 qm / Doppelzimmer 24 qm (zuzüglich Duschbad) keine Mehrbettzimmer jeweils bis zu 20 pflegebedürftige Bewohner ein Pflegebad, aber mind. 1 Wannenbad pro Einrichtung Kreis Lippe - Heimaufsicht - Daniela Brenker

§ 11 WTG i. V. m. §§ 1-3 DVO Wohnqualität Nettogrundflächen ab 40 qm je Bewohner Krisenzimmer angepasste klimatische Verhältnisse 80% Einzelzimmer-Quote für alle Betreuungseinrichtungen bis 31.07.2018 ergänzend: PfG NRW i. V. m. AllgFörderPflegeVO bzw. Grundlagen zur Förderung einer Wohneinrichtung für Menschen mit Behinderung des LWL Kreis Lippe - Heimaufsicht - Daniela Brenker

§ 22 WTG Bestandsschutz/Übergangsregelungen Anforderungen an die Wohnqualität nach WTG gelten für Neubauten, wesentliche Umbauten und Modernisierungen Übergangsfristen z. B. : Abbau Mehrbettzimmer bis 09.12.2011 Einzelzimmerquote bis 31.07.2018 Anwendung WTG für Wohngemeinschaften spätestens ab 09.12.2010 Kreis Lippe - Heimaufsicht - Daniela Brenker

Kreis Lippe - Heimaufsicht - Annegret Zessin Struktur Anforderungen an den Betrieb Anzeige- und Dokumentationspflichten personelle Anforderungen veränderter Betreuungsbedarf Überwachungen Veröffentlichung von Prüfinhalten Kreis Lippe - Heimaufsicht - Annegret Zessin

Kreis Lippe - Heimaufsicht - Annegret Zessin § 7 WTG – Anforderungen z. B. Umsetzung von Pflegeplanung/Förder- und Hilfeplanung nach allgemein anerkanntem Stand fachlicher Erkenntnisse Qualitätsmanagement hauswirtschaftliche Versorgung angemessene Qualität des Wohnens Kreis Lippe - Heimaufsicht - Annegret Zessin

§ 8 – Beschwerdeverfahren Bewohnerinformation zum Beschwerderecht interne Verantwortlichkeiten für Beschwerden Bearbeitungsfrist Dokumentation und Auswertung Kreis Lippe - Heimaufsicht - Annegret Zessin

§ 9 WTG i. V. m. § 27 DVO Anzeigepflichten z. B. Einrichtungsleitungen Beschäftigte Konzepte Leistungsbeschreibungen 3 Monate vor Inbetriebnahme Kreis Lippe - Heimaufsicht - Annegret Zessin

§ 9 WTG i. V. m. § 27 DVO Anzeigepflichten und im laufenden Betrieb z. B.: Betreiberwechsel Änderungen bei Einrichtungs- und Pflegedienstleitung Besuchsuntersagungen / Besuchseinschränkungen Kreis Lippe - Heimaufsicht - Annegret Zessin

§ 9 WTG - Aufbewahrungspflicht Meldung des Personalbestandes zum Stichtag 31.10. entfällt ABER entsprechende Unterlagen sind in den Betreuungseinrichtungen zur Überprüfung vorzuhalten Kreis Lippe - Heimaufsicht - Annegret Zessin

§ 9 WTG i. V. m. § 28 DVO Aufzeichnungspflichten z. B. Angaben über die Beschäftigten Betreuungs- und Pflegebedarf Umsetzung individueller Pflegeplanungen Umsetzung individueller Förder- und Hilfepläne Verwaltung von Bewohnergeldern Durchführung freiheitseinschränkender und freiheitsentziehender Maßnahmen Kreis Lippe - Heimaufsicht - Annegret Zessin

Kreis Lippe - Heimaufsicht - Annegret Zessin § 12 WTG i. V. m. § 4 DVO Personal Erfüllung 50%-ige Fachkraftquote für betreuende Tätigkeiten + 1 mind. zusätzlich eine hauswirtschaftliche Fachkraft nachts mind. eine Pflegefachkraft bei überwiegend pflegerischer Betreuung Kreis Lippe - Heimaufsicht - Annegret Zessin

Konzept mit nachfolgenden Inhalten § 12 WTG - Personal Delegation von Betreuungstätigkeiten auf Nicht-Fachkräfte grundsätzlich möglich Voraussetzung Konzept mit nachfolgenden Inhalten Kreis Lippe - Heimaufsicht - Annegret Zessin

Kreis Lippe - Heimaufsicht - Annegret Zessin § 12 WTG - Personal Inhalte: Einzeldarstellung der Tätigkeiten fachliche Standards Qualifizierung der Beschäftigten für diese Tätigkeiten Sicherstellung einer Kontrollfunktion Prozessdokumentation Kreis Lippe - Heimaufsicht - Annegret Zessin

Kreis Lippe - Heimaufsicht - Annegret Zessin § 12 WTG - Personal 3jährige Ausbildung für Leitungen und Fachkräfte zusätzlich 2jährige Berufserfahrung bei Leitungskräften Berücksichtigung von Weiterbildungen für Leitungstätigkeiten Kreis Lippe - Heimaufsicht - Annegret Zessin

Kreis Lippe - Heimaufsicht - Annegret Zessin § 12 WTG i. V. m. § 4 DVO Personal Betreiber hat zu prüfen, dass keine persönlichen Ausschlussgründe bei den Beschäftigten vorliegen polizeiliches Führungszeugnis prüfungsrelevant Hinweis: Beschäftigte = alle Personen, derer sich der Betreiber zur Erbringung seiner Leistungen bedient Kreis Lippe - Heimaufsicht - Annegret Zessin

Kreis Lippe - Heimaufsicht - Annegret Zessin § 12 WTG - Personal Personalbemessungssystem für Betreuungseinrichtungen vom MAGS NRW geplant Kreis Lippe - Heimaufsicht - Annegret Zessin

§ 5 WTG veränderter Betreuungsbedarf Betreiber und Leistungsträger haben über eine bedarfsgerechte Anpassung zu beraten und eine Vereinbarung abzuschließen Heimaufsicht ist im Verfahren zu beteiligen Rückkehrrecht Kreis Lippe - Heimaufsicht - Annegret Zessin

Kreis Lippe - Heimaufsicht - Annegret Zessin § 18 WTG - Überwachung anlassbezogene Prüfungen wiederkehrende Prüfungen unangemeldet Fokus: Beratung vor Maßnahmen Kreis Lippe - Heimaufsicht - Annegret Zessin

§ 20 WTG Veröffentlichung von Prüfberichten z. B. Umsetzung der Planungsinstrumente Konzeptionen bauliche und personelle Standards soziale Betreuung und therapeutische Angebote Berücksichtigung individueller Bedürfnisse hauswirtschaftliche Versorgung Kreis Lippe - Heimaufsicht - Annegret Zessin

Kreis Lippe - Heimaufsicht - Alexandra Steeger Struktur Mitwirkung und Mitbestimmung der Bewohner Leistungen an Betreiber und Beschäftigte Vertragsrecht Kreis Lippe - Heimaufsicht - Alexandra Steeger

§ 6 WTG - Vertretungsorgane Bewohnerbeirat (bislang: Heimbeirat) Vertretungsgremium (bislang: Ersatzgremium) Vertrauensperson (bislang: Heimfürsprecher) Kreis Lippe - Heimaufsicht - Alexandra Steeger

§ 6 WTG i. V. m. §§ 6-23 DVO Bewohnerbeirat keine Änderung des aktiven und passiven Wahlrechts Anzahl der Mitglieder wie bisher Bewohner sollen die Mehrheit im Beirat bilden, mind. 1 Bewohner muss dem Beirat angehören Kreis Lippe - Heimaufsicht - Alexandra Steeger

§ 6 WTG i. V. m. §§ 10-14 DVO Wahlverfahren, Amtszeit, Neuwahl bei Stimmengleichheit ist derjenige gewählt, der in der Betreuungseinrichtung lebt sofern Bewohner aus der Betreuungseinrichtung ausscheiden, enden die Amtszeiten der Angehörigen oder Betreuer Kreis Lippe - Heimaufsicht - Alexandra Steeger

§ 6 WTG i. V. m. §§ 16-19 DVO Arbeit des Beirates der Vorsitzende des Beirates soll in der Betreuungseinrichtung wohnen Sitzungen kurzfristig ohne Ladungsfrist möglich Beschluss mit einfacher Mehrheit der anwesenden Mitglieder Tätigkeitsbericht im Rahmen einer Bewohnerversammlung Kreis Lippe - Heimaufsicht - Alexandra Steeger

§ 6 WTG i. V. m. § 20 DVO Aufgaben des Beirates z. B.: Anregungen, Ideen weiterleiten Mitarbeit bei Beschwerden Eingliederung neuer Bewohner entfallen: Leistungs- und Qualitätsvereinbarungen Vergütungsverhandlungen Prüfungsvereinbarungen Kreis Lippe - Heimaufsicht - Alexandra Steeger

§ 5 Abs. 1 Nr. 2 WTG Informationspflicht Verpflichtung des Betreibers einmal jährlich Information über Gewinn- und Verlustsituation in allgemein verständlicher Weise Leitlinien des MAGS NRW in Arbeit Kreis Lippe - Heimaufsicht - Alexandra Steeger

§ 6 WTG i. V. m. § 21 DVO Mitbestimmung Verpflegungsplanung Freizeitgestaltung Regelungen der Hausordnung (als Bestandteil des Vertrages nur mit Zustimmung des Beirates) Kreis Lippe - Heimaufsicht - Alexandra Steeger

§ 6 WTG i. V. m. 22 DVO Mitwirkungsrechte z. B.: Unterkunft und Betreuung Baumaßnahmen Qualitätsmanagement Kreis Lippe - Heimaufsicht - Alexandra Steeger

§ 6 WTG i. V. m. §§ 6, 7 und 23 DVO Zusammenarbeit Information als Bringschuld des Betreibers gesetzliche Rahmenbedingungen Räumlichkeiten Kommunikationsmöglichkeiten Kreis Lippe - Heimaufsicht - Alexandra Steeger

§ 6 WTG i. V. m.§ 23 DVO Zusammenarbeit Fehlende Einigung bei Mitbestimmungsrechten: 1. Schritt: Vermittlung 2. Schritt: Entscheidung der zuständigen Behörde unter Abwägung der Interessen Kreis Lippe - Heimaufsicht - Alexandra Steeger

§ 6 WTG i. V. m. §§ 24-26 DVO Folgen bei Nichtwahl eines Beirates Vertretungsgremium bestehend aus Angehörigen und Betreuern Bestellung einer Vertrauensperson gleiche Rechte und Pflichten wie der Beirat Kreis Lippe - Heimaufsicht - Alexandra Steeger

§ 10 WTG Spenden und Leistungen an Betreiber und Beschäftigte Anzeigepflicht für Spenden und Leistungen an den Betreiber Rahmenbedingungen für Annahme, Verwaltung und Dokumentation von Spenden konzeptionell festlegen geringwertige Aufmerksamkeiten möglich Besonderheit: Hospize Kreis Lippe - Heimaufsicht - Alexandra Steeger

Kreis Lippe - Heimaufsicht - Alexandra Steeger § 23 WTG Vertragsrecht die §§ 5-9 des HeimG gelten zunächst weiter Referentenentwurf des Bundes für ein Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz liegt vor Kreis Lippe - Heimaufsicht - Alexandra Steeger

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Kreis Lippe - Heimaufsicht - 27.04.2009