Informationsveranstaltung in Gladenbach 25. und 26. November 2009

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Informationsveranstaltung in Gladenbach 25. und 26. November 2009
Projektpräsentation.
25. und 26. November in Gladenbach
 Präsentation transkript:

Informationsveranstaltung in Gladenbach 25. und 26. November 2009 Die Bedeutung der Betreuungsvereine für das BiT-Projekt

§ 1908 f BGB Anerkennung als Betreuungsverein (1) Ein rechtsfähiger Verein kann als Betreuungsverein anerkannt werden, wenn er gewährleistet, dass er 1. eine ausreichende Zahl geeigneter Mitarbeiter hat und diese beaufsichtigen, weiterbilden und gegen Schäden, die diese anderen im Rahmen ihrer Tätigkeit zufügen können, angemessen versichern wird, 23.11.09 BiT-Projekt

§ 1908 f BGB Anerkennung als Betreuungsverein 2. sich planmäßig um die Gewinnung ehrenamtlicher Betreuer bemüht, diese in ihre Aufgaben einführt, fortbildet und berät, 2.a. planmäßig über Vorsorgevollmachten und Betreuungsverfügungen informiert, 23.11.09 BiT-Projekt

§ 1908 f BGB Anerkennung als Betreuungsverein 3. einen Erfahrungsaustausch unter den Mitarbeitern ermöglicht. 23.11.09 BiT-Projekt

Die Rolle des Betreuungsvereins Schnittstelle des Projekts Ansprechpartner (aktiv und passiv) für das Betreuungsgericht Ansprechpartner (aktiv und passiv) für die Betreuungsbehörde Partner, Ausbilder, Anleiter, Kontrolleur des ehrenamtlichen Betreuers Aufrechterhalter des Netzwerkes 23.11.09 BiT-Projekt

Anforderungen an den Betreuungsverein Inhaltliche Voraussetzungen - Bereitschaft zur Mitarbeit bei Vereinsbetreuer und Vorstand - Interesse an einer neuen, aber eigentlich essentiellen Arbeit im Verein - Schulung nach dem Hessischen Curriculum - Teilnahme an der Begleitforschung 23.11.09 BiT-Projekt

Anforderungen an den Betreuungsverein Strukturelle Voraussetzungen - ausreichende Zahl qualifizierter Mitarbeiter - Weiterbildung der Mitarbeiter - Erfahrungsaustausch der Mitarbeiter - Versicherung - Büroräume, technische Ausstattung, kundenfreundliche Sprechzeiten - Projektbindung über den gesamten Zeitraum mit Abschluss einer Kooperationsvereinbarung 23.11.09 BiT-Projekt

Wie fangen wir an? Als Initiatoren der Tandem-Betreuungen sind denkbar: - Betreuungsgericht - Betreuungsstelle - Betreuungsverein - andere Stellen/Einrichtungen, z.B. Krankenhaussozialdienst, WfB 23.11.09 BiT-Projekt

Initiator Betreuungsgericht In der Anhörung bzw. durch das Gutachten ist ersichtlich, dass ein ehrenamtlicher Betreuer potentiell zur Verfügung steht, der aber aufgrund der rechtlichen Schwierigkeiten oder der familiären/sozialen Situation die Betreuung ohne Unterstützung nicht übernehmen würde. Der Betreuungsrichter nimmt Kontakt zum Verein auf, um das Tandem zu besprechen und bestellt beide zu Betreuern. 23.11.09 BiT-Projekt

Initiator Betreuungsstelle Im Rahmen der Sozialberichterstattung wird deutlich, dass ein ehrenamtlicher Betreuer potentiell zur Verfügung steht, der aber aufgrund der rechtlichen Schwierigkeiten oder der familiären/sozialen Situation die Betreuung ohne Unterstützung nicht übernehmen würde. Der Mitarbeiter formuliert einen entsprechenden Betreuervorschlag an das Gericht und nimmt Kontakt zum Verein auf, um das Tandem zu besprechen. 23.11.09 BiT-Projekt

Initiator Betreuungsverein In der Beratungsarbeit im Vorfeld der Betreuerbestellung wird deutlich, dass ein ehrenamtlicher Betreuer (i.d.R. aus der Familie) potentiell zur Verfügung steht, der sich aber aufgrund der rechtlichen Schwierigkeiten oder der familiären/sozialen Situation die alleinige Betreuungsführung ohne Unterstützung nicht zutraut. Der Mitarbeiter teilt diesen Sachverhalt dem Gericht mit und erklärt seine Bereitschaft zur Tandembetreuung. 23.11.09 BiT-Projekt

Die Arbeit mit den Ehrenamtlichen Abschluß einer Kooperationsvereinbarung Betreuungsplanung zu Beginn Verlaufskontrolle Regelmäßige Abstimmungsgespräche zwischen den Tandem-Partnern Gruppengespräche Aktenführung/Duplex-Akte Administrative Unterstützung 23.11.09 BiT-Projekt

Finanzierung der Tandem-Betreuung Vergütung für den Vereinsbetreuer Aufwandspauschale für den ehrenamtlichen Betreuer 23.11.09 BiT-Projekt

Unterstützung für den Verein Fachberatung Regelmäßige Teilnahme an den Kolloquien zur Wissensvermittlung und zum Erfahrungsaustausch Handbuch Wissenschaftliche Begleitforschung 23.11.09 BiT-Projekt

Was hat der Verein davon? Erfüllung der Aufgaben nach § 1908 f BGB Weiterbildung und Qualifizierung der Mitarbeiter Beitrag zur Stärkung des Ehrenamtes Beitrag zur Weiterentwicklung des Betreuungsrechts zum Wohl des Betreuten 23.11.09 BiT-Projekt

BiT BiT Betreuung im Tandem Betreuung im Team kann nur funktionieren mit dem Engagement aller Beteiligter, mit der Bereitschaft, sich auf etwas Neues und auf Arbeit einzulassen und viel miteinander zu reden. Dann profitieren alle und besonders der Betreute davon. 23.11.09 BiT-Projekt

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! 23.11.09 BiT-Projekt