Traktandum 6 Abstimmungsvorlagen für die Eidg. Volksabstimmung vom 18.Mai 2014 3. Volksinitiative vom 23. Januar 2012 «Für den Schutz fairer Löhne (Mindestlohn-Initiative»

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 Präsentation transkript:

Traktandum 6 Abstimmungsvorlagen für die Eidg. Volksabstimmung vom 18.Mai Volksinitiative vom 23. Januar 2012 «Für den Schutz fairer Löhne (Mindestlohn-Initiative» Mitgliederversammlung EDU Kt. SO vom

Eidg. Abstimmungsvorlagen vom 18.Mai 2014 Was will die Initiative Es gibt auch in der Schweiz eine gewisse Anzahl Arbeits­plätze mit relativ tiefen Löhnen. Für diese verlangt die Initiative einen gesetzlichen Mindestlohn von 22 Franken pro Stunde. Dies entspricht monatlich rund 4000 Franken. Direkt betroffen wären schätzungsweise oder 9 Prozent der Arbeits­plätze. Ziel der Initiative ist es, Armut und Lohndumping zu bekämpfen. 3. Volksinitiative vom 23. Januar 2012 «Für den Schutz fairer Löhne (Mindestlohn-Initiative»

Mitgliederversammlung EDU Kt. SO vom Eidg. Abstimmungsvorlagen vom 18.Mai 2014 Standpunkt von Bundesrat und Parlament Bundesrat und Parlament lehnen die Initiative ab. Sie teilen zwar die Zielsetzung der Initiative, betrachten aber den geforderten gesetzlichen Mindestlohn als das falsche Mittel, um Personen mit tiefem Einkommen zu unterstützen. Mit 22 Franken würde ein im internationalen Vergleich aus gesprochen hoher gesetzlicher Mindestlohn eingeführt. Damit bestünde eine erhebliche Gefahr, dass Arbeitsplätze unterhalb der Mindestlohngrenze verschwinden. So könnten sich die Beschäftigungschancen genau derjenigen Personen verschlechtern, die bereits heute Schwierigkeiten haben, eine Stelle zu finden. 3. Volksinitiative vom 23. Januar 2012 «Für den Schutz fairer Löhne (Mindestlohn-Initiative»

Mitgliederversammlung EDU Kt. SO vom Eidg. Abstimmungsvorlagen vom 18.Mai 2014 Standpunkt von Bundesrat und Parlament Durch diesen Mindestlohn würde die Einstellung weniger qualifizierter Personen teurer. Somit bestünde das Risiko, dass die Initiative Arbeitsplätze – gerade solche mit tieferen Anforderungen – vernichten könnte. 3. Volksinitiative vom 23. Januar 2012 «Für den Schutz fairer Löhne (Mindestlohn-Initiative»

§ Abstimmungstext Bundesbeschluss über die Volksinitiative «Für den Schutz fairer Löhne (Mindestlohn-Initiative)»vom 13. Dezember 2013 Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, gestützt auf Artikel 139 Absatz 5 der Bundesverfassung 1, nach Prüfung der am 23. Januar eingereichten Volksinitiative «Für den Schutz fairer Löhne (Mindestlohn-Initiative)», nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom 16. Januar , beschliesst: Art. 1 1 Die Volksinitiative vom 23. Januar 2012 «Für den Schutz fairer Löhne (Mindestlohn-Initiative)» ist gültig und wird Volk und Ständen zur Abstimmung unterbreitet. Mitgliederversammlung EDU Kt. SO vom Eidg. Abstimmungsvorlagen vom 18.Mai Volksinitiative vom 23. Januar 2012 «Für den Schutz fairer Löhne (Mindestlohn-Initiative»

2 Sie lautet: I Die Bundesverfassung wird wie folgt geändert: Art. 110a (neu) Schutz der Löhne 1 Bund und Kantone treffen Massnahmen zum Schutz der Löhne auf dem Arbeitsmarkt. 2 Sie fördern zu diesem Zweck insbesondere die Festlegung von orts-, berufs- und branchenüblichen Mindestlöhnen in Gesamtarbeitsverträgen und deren Einhaltung. 3 Der Bund legt einen gesetzlichen Mindestlohn fest. Dieser gilt für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer als zwingende Lohnuntergrenze. Der Bund kann für besondere Arbeitsverhältnisse Ausnahmeregelungen erlassen. Mitgliederversammlung EDU Kt. SO vom Eidg. Abstimmungsvorlagen vom 18.Mai Volksinitiative vom 23. Januar 2012 «Für den Schutz fairer Löhne (Mindestlohn-Initiative»

4 Der gesetzliche Mindestlohn wird regelmässig an die Lohn- und Preisentwicklung angepasst, mindestens aber im Ausmass des Rentenindexes der Alters- und Hinterlassenenversicherung. 5 Die Ausnahmeregelungen und die Anpassungen des gesetzlichen Mindestlohnes an die Lohn- und Preisentwicklung werden unter Mitwirkung der Sozialpartner erlassen. 6 Die Kantone können zwingende Zuschläge auf den gesetzlichen Mindestlohn festlegen. Mitgliederversammlung EDU Kt. SO vom Eidg. Abstimmungsvorlagen vom 18.Mai Volksinitiative vom 23. Januar 2012 «Für den Schutz fairer Löhne (Mindestlohn-Initiative»

II Die Übergangsbestimmungen der Bundesverfassung werden wie folgt geändert: Art. 197 Ziff. 8 4 (neu) 8. Übergangsbestimmung zu Art. 110a (Schutz der Löhne) 1 Der gesetzliche Mindestlohn beträgt 22 Franken pro Stunde. Bei der Inkraftsetzung von Artikel 110a wird die seit dem Jahr 2011 aufgelaufene Lohn- und Preisentwicklung nach Artikel 110a Absatz 4 hinzugerechnet. 2 Die Kantone bezeichnen die Behörde, die für den Vollzug des gesetzlichen Mindestlohnes verantwortlich ist. 3 Der Bundesrat setzt Artikel 110a spätestens drei Jahre nach dessen Annahme durch Volk und Stände in Kraft. 4 Falls innert dieser Frist kein Ausführungsgesetz in Kraft gesetzt wird, erlässt der Bundesrat unter Mitwirkung der Sozialpartner die nötigen Ausführungsbestimmungen auf dem Verordnungsweg. Mitgliederversammlung EDU Kt. SO vom Eidg. Abstimmungsvorlagen vom 18.Mai Volksinitiative vom 23. Januar 2012 «Für den Schutz fairer Löhne (Mindestlohn-Initiative»

Art. 2 Die Bundesversammlung empfiehlt Volk und Ständen, die Initiative abzulehnen. Mitgliederversammlung EDU Kt. SO vom Eidg. Abstimmungsvorlagen vom 18.Mai Volksinitiative vom 23. Januar 2012 «Für den Schutz fairer Löhne (Mindestlohn-Initiative» Bundesrat und Parlament empfehlen, die Initiative abzulehnen. Der Nationalrat hat die Initiative mit 137 zu 56 Stimmen bei 2 Enthaltungen abgelehnt, der Ständerat mit 29 zu 12 Stimmen ohne Enthaltungen.

Mitgliederversammlung EDU Kt. SO vom Eidg. Abstimmungsvorlagen vom 18.Mai 2014 (pro) Giorgio Pardini, Mitglied der Geschäftsleitung syndicom: Stopp dem Lohndumping! Einige Firmenbesitzer holen billige Arbeitskräfte aus dem Ausland in die Schweiz. Diese werden zu Tiefstlöhnen ausgebeutet. Damit drücken diese Chefs die Löhne aller! Darum: 4000 Franken Mindestlohn für alle! Weitere positive Nebeneffekte eines Mindestlohns seine mehr AHV-Einnahmen für alle und durch anständige Löhne können sich viele Menschen aus der Sozialhilfe befreien. Ein JA zur Mindestlohn- Initiative ermögliche faire Löhne von denen man leben könne und schütze faire Unternehmer vor der Billigkonkurrenz. (kontra) Andreas Schnetzler, EDU Kantonsrat SH: Nein zum staatlich diktierten Mindestlohn, da dies ein Eingriff in den freien Arbeitsmarkt sei und ein Angriff auf die erfolgreiche Schweiz. Zudem untergrabe diese Initiative die Sozialpartnerschaft und bevormunde Unternehmen und Gewerkschaften. Die Lohnpolitik sei Sache der Unternehmer und ihrer Angestellten und nicht des Staates. Die Mindestlohn-Initiative gefährde Arbeitsplätze, fördere die Schwarzarbeit und führe zu einem Stellenabbau in der Textilindustrie. Deshalb ein Nein zu diesem staatlichen Korsett, das branchenspezifische Regeln verbiete. 3. Volksinitiative vom 23. Januar 2012 «Für den Schutz fairer Löhne (Mindestlohn-Initiative»

Mitgliederversammlung EDU Kt. SO vom Eidg. Abstimmungsvorlagen vom 18.Mai Volksinitiative vom 23. Januar 2012 «Für den Schutz fairer Löhne (Mindestlohn-Initiative»

Mitgliederversammlung EDU Kt. SO vom Eidg. Abstimmungsvorlagen vom 18.Mai Volksinitiative vom 23. Januar 2012 «Für den Schutz fairer Löhne (Mindestlohn-Initiative» Luxemburg Belgien: 9.10 Frankreich: 9.53 Niederlande: 9.11 Grossbritannien: 7.43 Irland: 8.65 Spanien: 3.91 Portugal: 2.92 Polen: 2.31 Slowenien: 4.53 Kroatien: 2.30 Rümänien: 1.14 Bulgarien: 1.04 Türkei: 2.17 Zypern: 3.91 Griechenland: 3.35 Litauen: 1.76 Lettland: 1.93 Estland: 2.13 Ungarn: 1.97 Slowakei: 2.02 Tschechien: 1.95