Hamburg, den Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt IB 420 Was kommt nach der Umsetzung der EG-Umgebungslärmrichtlinie und der EG-Luftqualitätsrahmenrichtlinie in deutsches Recht auf Länder und Kommunen zu ? Was kommt nach der Umsetzung der EG-Umgebungslärmrichtlinie und der EG-Luftqualitätsrahmenrichtlinie in deutsches Recht auf Länder und Kommunen zu ?
Hamburg, den Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt IB 420 EG- Umgebungslärmrichtlinie EG- Umgebungslärmrichtlinie EG- Luftqualitäts- rahmenrichtlinie EG- Luftqualitäts- rahmenrichtlinie BImSchG § 47a - § 47 m BImSchG § 47a - § 47 m BImSchG § 47 Abs. 1 und 2 BImSchG § 47 Abs. 1 und 2 xx. BImSchV 22. BImSchV
Hamburg, den Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt IB 420 Einzuhaltende Fristen Meldung Bestand - 1. Stufe Meldung Zuständige Behörden Strategische Lärmkartierung - 1. Stufe Aktionspläne - 1. Stufe Meldung Bestand - 2. Stufe Lärmkartierung - 2. Stufe Aktionspläne - 2. Stufe
Hamburg, den Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt IB 420 Lärmkartierung § 47 c BImSchG Lärmkartierung § 47 c BImSchG Haupt- Verkehrs- straßen Haupt- Eisenbahn- strecken Haupt- Verkehrs- flughäfen Ballungsräume > 3 Mio Kfz/a30 Tsd. Züge/a 50 Tsd. Flugbewegungen/a > E
Hamburg, den Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt IB 420 Ballungsräume Straßen- verkehr Schienen- verkehr Flug- verkehr Gewerbe Industrie Häfen
Hamburg, den Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt IB 420 Was kommt auf die Länder und Kommunen zu ? Festlegung des Ballungsraumes Vereinbarung mit Gemeinden Klärung der Zuständigkeiten innerhalb der Länder Meldepflichten Fristen ! Finanzierung !!
Hamburg, den Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt IB 420 Lärmminderungsplanung für die Umgebung von Hauptlärmquellen § 47 d BImSchG Lärmminderungsplanung für die Umgebung von Hauptlärmquellen § 47 d BImSchG Öffentlichkeitsbeteiligung Mitwirkung bei Aufstellung und Überarbeitung Öffentlichkeitsbeteiligung Mitwirkung bei Aufstellung und Überarbeitung Beteiligung der zuständigen Behörden und Träger öffentlicher Belange Beteiligung der zuständigen Behörden und Träger öffentlicher Belange Ggf. unter Hinzuziehung externer Moderatoren und Fachgutachter
Hamburg, den Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt IB 420 Lärmminderungsplan (Aktionsplan) Lärmminderungsplan (Aktionsplan) Luftreinhalteplan Aktionsplan Luftreinhalteplan Aktionsplan Umsetzung von Maßnahmen aus Lärmminderungsplan Umsetzung von Maßnahmen aus Lärmminderungsplan Beteiligung der Öffentlichkeit Beteiligung der Öffentlichkeit Umsetzung von Maßnahmen aus Luftreinhalteplan Umsetzung von Maßnahmen aus Luftreinhalteplan Finanzierung