Vorgehensweise – was, wer ist versichert

Slides:



Advertisements
Ähnliche Präsentationen
Landessportbund Berlin e. V. Organisation & Versicherung
Advertisements

Versicherungen DLRG LV Baden, Wulf Alex 30 min
Software Assurance Erweiterte Software Assurance Services
§ 2 Ziele und Aufgaben des Vereins Ziel des Vereins ist es, Kindern in Notsituationen eine einmalige oder wiederholte finanzielle und/oder ideelle Hilfe.
Arbeitszeit an Tankstellen
Gesetzliche Bestimmungen zu
Herzlich Willkommen ! beim SVL - Fussball.
Truppausbildung Teil 1 Grundausbildungslehrgang
Geplant zum : Das Zweite Gesetz zur Änderung schadensersatzrechtlicher Vorschriften.
Versicherungsschutz im Ehrenamt
die ehrenamtliche Arbeit
1 Referent: Dieter Huber Inhalt Grundsätze Vers. Organisationen Vers. Personen Vers. Sparten Sport-UnfallV KrankenV HaftpflichtV Sport-HaftpflichtV VertrauensschadenV.
© SGV, Benno Wolfgang Ecker, November 2009
SABIO Academy Webinar: „Freigabeprozess in SABIO “ Trainingsziele:
SI-Sport: Von Profis für Profis.
Prof. Heinz & Constanze Schinner
Fürstenfeldbruck Gesetzliche Unfallversicherung für die Freiwilligen Feuerwehren Bayerns Geschäftsbereich II Rehabilitation und Entschädigung.
Gerüstunfall / Leistungen der Haftpflichtversicherung
risikoabsicherung gegen die finanziellen folgen schwerer erkrankungen
RT Austria, Verband der RadiologietechnologInnen Österreichs
ÖWR-LV Kärnten, Haftungsfragen der Organisation 1 Haftungsfragen in der ÖWR Rechtliche Grundlagen für o Die Organisation o Funktionäre
MEDIZIN IM SPANNUNGSFELD
Die VERMÖGENS- SICHERUNGSPOLICE -VSP- der AachenMünchener
Begräbniskosten-versicherung
Sportversicherungskasse SVK
RGB: 0 / 0 / 0 RGB: 255 / 255 / 255 RGB: 128 / 128 / 128 RGB: 0 / 85 / 160 RGB: 127 / 170 / 207 RGB: 192 / 192 / 192 RGB: 204 / 212 / 236 Auch wir können.
Deckung / Haftung Kreisdiagramm: Farben entsprechend corporate design, Legende und Werte werden automatisch aktualisiert.
Der Versicherungsvertrag
Klick Dich einfach mal durch Alvaro Giovannelli. Es dreht sich um... Deine Existenz Dein Personal Spezielle Versicherungslösungen für Tätowierer und Piercer.
Herzlich willkommen in Stuttgart am
Sportförderung Rüsselsheim IG RTV. Vorschlag Sportförderung Allgemeines zum Vorgehen Der von der IG RTV vorgelegte Vorschlag ist als modellhaft zu verstehen.
Der Verein als Unternehmer
Serviceleistungen ab Versicherung
ÖSV VERSICHERUNGEN Inhalt / Zweck der Präsentation: Unklarheiten bereinigen, Aktuelle Fragen zum Versicherungsinhalt der Polizzen beantworten Den.
Wer und Was ist alles versichert Sie als Versicherungsnehmer Ihr Ehegatte /Lebenspartner + unverheiratete Kinder in der Berufsausbildung in Ihrem Haushalt.
Referatsleiterin Gesundheitspolitik, BAG SELBSTHILFE
Die eigene Werbeagentur im Urteil der Werbeauftraggeber
Gerüstunfall vor Gericht - Regress der Unfallversicherung
Die Private Haftpflicht - Versicherung
Wir bestimmen mit! JAV-Wahlen nach BetrVG
Sach- und Vermögensversicherungen
Und im Internet unter: Freiwillige Feuerwehr der Stadt Steinbach (Taunus) „Retten, Bergen, Löschen, Schützen“, dass sind die Aufgaben.
Die Sportagentur Cottbus stellt sich vor
Mitgliedergewinnung und Mitgliederbindung durch das exklusive Rechtsschutz-Versicherungsangebot für DMB-Mitglieder Dr. Wolfgang Hofbauer DMB-Geschäftsführertagung.
Herzlich Willkommen bei FXFlat
Hiermit melde ich mich / melden wir uns verbindlich an: Kontaktdaten:
Versicherte Organisationen
Die Sportversicherung des Bayerischen Landes-Sportverbandes e.V.
MMag. Karin Makowitz Quelle: Stand 12/2013
Aufsichts- und Sorgfaltspflicht
Nichtmitgliederversicherung
IHR WEG IN DIE SELBST-STÄNDIGKEIT
1 niedersachsen.de Versicherungen. 2 niedersachsen.de F. Arlt B. Rodeck Januar 2004 Vereins-Haftpflichtversicherung.
Der Versicherungsschutz des Feuerwehrangehörigen
§ 72a SGB VIII erweiterte Führungszeugnisse
Information Klassenstufe 12 ABITUR 2016
Versicherungsbedarf © Windisch Thomas. Gebäude Ich empfehle dem Unternehmen „Waschmaus“ für das Gebäude folgende Versicherungen: Geschäftsinhaltsversicherung.
Hausaufgabe Versicherung Waschmaus Larissa Gassner.
INTERNAL USE ONLY Attraktive Versicherungslösungen für VSPB-Mitglieder Generalagentur Referent Datum.
Versicherungen. Erkennbare Risiken:  Personenrisiken: Die Unternehmensführung:  Beate Müller (Arbeitstier, stressreicher Job,) > Krankheitsgefahr 
Informationen zu Erkrankungen und deren Bearbeitung
Prozessbeschreibung Stand:
Versicherungsschutz im Ehrenamt Risiken in der Freiwilligenarbeit und Möglichkeiten ihrer Absicherung 1.
Haftung und Versicherungsschutz des Tourenleiters HAFTUNG ALLGEMEIN: Erwachsene Kinder.
GKA / VT Sach/Belegschaft-Sportverbände / Köln, den Seite 1 Sport-Versicherungsvertrag abgeschlossen zwischen dem Betriebssportverband Hamburg.
Welche besonderen Vereinbarungen sollten in Ihren Versicherungsverträgen enthalten sein? TIPP Was sollten Sie im Bereich der Sachversicherungen für Einrichtungen.
VB 2, Abteilung Sozialpolitik 1 Was müssen Versicherte über die Zusatzbeiträge der Krankenkassen wissen?
Edgar Oberländer – Mitglied im Landesausschuss Recht, Steuern und Versicherung Stand: Januar 2015 Pauschaler Aufwandsersatz an Vorstandsmitglieder.
Kfz-Zusatzversicherung der DLRG als Pauschalvertrag für den Bezirk Siegen-Wittgenstein.
Versicherungsschutz im Ehrenamt
 Präsentation transkript:

Vorgehensweise – was, wer ist versichert Versicherungsfragen Vorgehensweise – was, wer ist versichert

Schadensfall   Unfall oder Schadensfall - was nun? Unfälle und Schadensfälle haben eines gemeinsam: Ihre Folgen sind negativ und deshalb möchte man sie vermeiden. Und doch lässt sich das Risiko auch mit noch so großer Umsicht zwar vermindern, aber nicht völlig ausschließen. Unfallversicherungen dienen dazu, den Schaden in einem solchen Fall so gut wie möglich zu begrenzen. Damit die Schadensregulierung möglichst reibungslos ablaufen kann, aber auch zur Vorbeugung gegen Missbrauch und Betrügereien, bestehen die Versicherer auf der Einhaltung von Vorgaben bei Melde- und Regulierungsverfahren. Genauso ist dies auch bei der Sportunfallversicherung, die die Mitgliedsvereine des Sportbundes für ihre Mitgliedsvereine abgeschlossen haben. Die folgende Zusammenstellung erläutert, wann und wie der Unfall eines Vereinsmitgliedes bei der Aachener und Münchener Versicherung zu melden ist.

Wann melden?   1. Tödlicher Unfall Sofort, spätestens zu Beginn der Geschäftszeit am nächsten Werktag. 2. Sonstige Schadensfälle Umgehend, spätestens innerhalb von acht Tagen nach Schadeneintritt. 3. Kfz-Schäden Sind ebenfalls sofort zu melden (bei Schäden unter 1.000 Euro muss kein Sachverständiger der A&M hinzugezogen werden). Zu jedem Kfz-Schaden muss seit 1.1.2000 in jedem Fall die Polizei hinzugezogen werden.

Wie melden?   1. Tödlicher Unfall Telefonisch bei der A&M-BUSPO, T 0621-4101-176, Postfach 100149, 68001 Mannheim. 2. Sonstige Unfälle Schriftlich mit Unfallmeldekarte. Unfallmeldekarten sind über das Versicherungsbüro beim Sportbund Pfalz oder Sportbund Rheinhessen, zu erhalten. 3. Haftpflichtansprüche Schriftlich, formlos. 4. Zusatzhaftpflicht PKW Bei Schäden über 1.000 Euro (eigene Schätzung) telefonisch beim Versicherungsbüro des Sportbundes Pfalz oder des Sportbundes Rheinhessen, damit ein Sachverständiger beauftragt werden kann. Sonst schriftlich formlos, mit formeller Schadenanzeige.

Bei der Meldung sind folgende Angaben wichtig: - Genaue Bezeichnung des Vereins - Schadentag - Amtliches Kennzeichen des geschädigten Fahrzeuges - Name des Fahrzeughalters - Wo steht das Fahrzeug – wo kann es besichtigt werden - Geschätzte Reparaturkosten   Achtung: Ohne Genehmigung der A&M darf kein Sachverständiger beauftragt werden, es sei denn, der Fahrzeughalter möchte die Kosten hierfür selbst übernehmen. Zu jedem Unfall muß die Polizei hinzugerufen werden. 5. Rechtsschutz Schriftlich, formlos.

Sportbund Rheinhessen Versicherungsbüro Rheinallee 1 55116 Mainz A&M-BUSPO Postfach 100149 68001 Mannheim Tel. 0621.4101-154 oder 189 montags-freitags zwischen 9.00 und 15.00 Uhr Herr Dirk Trendler, dirk.trendler@amv.de Herr Peter Kobel, peter.kobel@amv.de Sportbund Rheinhessen Versicherungsbüro Rheinallee 1 55116 Mainz Tel:  06131-2814-214 Fax: 06131-2814-222 donnerstags von 9 bis 16 Uhr

Was melden – was beachten?   1. Bei der ersten Meldung Kurze Schilderung der Ihnen bekannten Umstände bzw. Angaben, die im Formular verlangt werden (z. B. Unfallmeldekarte).  2. Allgemein Alle angeforderten Informationen an die geforderten Stellen geben, das spart Zeit.  3. Unfalltod Sterbeurkunde, ärztliche Todesbescheinigung und Unfallmeldekarte nachreichen.  4. Unfall-Invalidität Art und Umfang der Dauerfolgen schriftlich angeben. Denken Sie daran, dass die Ansprüche erlöschen, wenn sie nicht 18 Monate nach dem Unfalltag angemeldet sind.  5. Verdienstausfall Vollständig ausgefüllter Antrag (blaues Formular), erhältlich beim A&M Versicherungsbüro, einreichen.  6. Krankenhaustagegeld Diese Deckung besteht nicht automatisch über den Rahmenvertrag. Bitte fragen Sie Ihren Vereinsvorstand, ob dieses Risiko versichert ist. Wenn Versicherungsschutz besteht, stellen Sie bitte die Ansprüche schriftlich, und zwar mit einer Bescheinigung des Krankenhauses über die Diagnose und die Dauer der stationären Behandlung.

Verletztenhilfe (neu ab 1.1.2006) Unfallversicherung   Invalidität Wird ein Körperteil durch einen Sportunfall beeinträchtigt, so erfolgt eine Kapitalleistung. Invaliditätsgrundsumme: 30.700 € Bei Vollinvalidität: 107.450 €  Der Sportunfall muss innerhalb von 8 Tagen mit spezieller Unfallkarte beim Versicherungsbüro A&M gemeldet werden. Invaliditätsansprüche müssen innerhalb von 18 Monaten schriftlich an das Versicherungsbüro gestellt werden.  Tödliche Unfälle Versicherungssumme 2.600 € bis 20.500 € Meldung sofort telefonisch oder per Fax  Brillenschäden Höchstzuschuss bis 102 € Meldung mit Unfallmeldekarte  Verletztenhilfe (neu ab 1.1.2006) für Gehalts- und Lohnempfänger sowie Hausfrauen € 600,00 je Schadenfall, wenn die normale körperliche und geistige Leistungsfähigkeit durch den Sportunfall länger als 180 Tage ohne Mitwirkung von Krankheiten oder Gebrechen zu 100 % ununterbrochen beeinträchtigt war. Meldung mit Unfallkarte  Nachhilfeunterricht Kann ein Schüler aufgrund eines Sportunfalls länger als 4 Wochen am Unterricht nicht teilnehmen, besteht die Möglichkeit einer Entschädigung von bis zu 50 € pro Tag, maximal 1.000 €. Meldung mit Unfallmeldekarte

Haftpflichtversicherung Sporthaftpflicht   Sporthaftpflicht Versichert ist u. a. die gesetzliche Haftpflicht des Vereins -aus seiner satzungsgemäßen Tätigkeit -als Haus- und Grundbesitzer, Mieter, Pächter und Nutznießer von Vereinshäusern, Turnhallen, Sportplätzen, Restaurantbetrieben in eigener Regie. Mitversichert ist auch die gesetzliche Haftpflicht der Mitglieder aus der Beteiligung an Vereinsveranstaltungen und der satzungsgemäß bestellten Aufsichtspersonen (z.B. Übungsleiter). Deckungssumme: 2.560.000 € pauschal für Personen- und Sachschäden, 25.600 € für Vermögensschäden Bauherrenhaftpflicht Bei Um- und Neubauten besteht bei Baukosten bis zu 520.000 € Versicherungsschutz, bei höheren Kosten muss die Differenz nachversichert werden. Schlüsselverlust-Versicherung Werden Schlüssel von kommunalen Sportstätten verloren, wird der Austausch der Schließzylinder bis zu einer Höhe von 3.900 € übernommen (20% Eigenbeteiligung, mindestens 50 €). Meldung mit Haftpflicht-Schadenanzeige

Rechtsschutz/Vertrauensschaden   Rechtschutz Sollten Rechtsstreitigkeiten auftreten und ein Anwalt benötigt werden, besteht Versicherungsschutz bis zu 51.129 € für folgenden Rechtsstreitigkeiten: Schadenersatz: für gerichtliche und außergerichtliche Streitigkeiten Arbeitsrechtschutz: für gerichtliche und außergerichtliche Streitigkeiten Grundstückseigentum und Miete: für gerichtliche und außergerichtliche Streitigkeiten Strafrecht: für gerichtliche Entscheidungen Sozialrecht: für gerichtliche Streitigkeiten Vertragsrecht: für gerichtliche Streitigkeiten Meldung mit Schriftwechsel (Kopie) des Gegners Vertrauensschaden Deckt Schäden ab bei Unterschlagung, Raub u.ä. Personenkreis: Vorstandmitglieder und Kassenwarte Meldung telefonisch

PKW-Zusatzversicherung   Kfz-Schäden an den Fahrzeugen der Mitglieder, die im Einsatz für den Verein sind (Vollkasko). Es besteht Versicherungsschutz bis zu 51.200 €. Es gibt 2 Formen der Zusatzversicherung: 1) Normalschutz: Versicherte Veranstaltungen: Wettkampf und Training Sportliche Repräsentation des Vereins Sitzung der Vereinsgremien (Vorstandssitzungen etc.) Jugendfreizeiten sowie Unterhalts- und Pflegearbeiten am Vereinsheim Meldung über Schadenanzeige

Zusatzversicherungen   Veranstalter-Haftpflicht Über den Rahmenvertrag sind alle satzungsgemäßen Veranstaltungen versichert. Werden vom Verein nichtsatzungsgemäße Veranstaltungen (Kerweausschank, Stand beim Weihnachtsmarkt) durchgeführt, muss eine zusätzliche Veranstalterhaftpflicht abgeschlossen werden. Die Prämie beträgt 55,00 € für zwei Veranstaltungen im Jahr. Jede weitere beträgt 20,00 € zzgl. Versicherungssteuer. Beantragung schriftlich formlos vor der Veranstaltung an das Ver-sicherungsbüro   Unfallversicherung für Nichtmitglieder Führt ein Verein Sportveranstaltungen durch, an denen Nichtmitglieder teilnehmen, wie zum Beispiel Jedermannturniere, können diese unter Ausschluss des Wegerisikos versichert werden. Die Prämie beträgt 0,80 € pro Spieler. Beantragung mittels Turnierplan an das Versicherungsbüro Nehmen Nichtmitglieder über einen längeren Zeitraum an Veranstaltungen (Kurse) des Vereins teil, können diese gegen einen Betrag von 2, 40 € versichert werden. Meldung über eine Namensliste vor Beginn des Kurses an das Versicherungsbüro

Sport-Unfallmeldung #1

Sport-Unfallmeldung #2

VBG Versicherung Vereinsmitglieder, die ausschließlich aus sportlicher Motivation, aus Freude am Sport und zur körperlichen Ertüchtigung tätig werden, die kein Entgelt über dem steuerlich zulässigen Aufwendungsersatz erhalten und nicht an den Verein vertraglich gebunden sind, stehen während der Ausübung ihres Sports nicht unter dem Versicherungsschutz der VBG. Übungsleiter, die für den Sportverein unentgeltlich tätig werden und bei denen der Verein eine derartige Tätigkeit nicht auch von den sonstigen geeigneten Vereinsmitgliedern erwartet, stehen unter Versicherungsschutz gemäß § 2 Abs.2 SGB VII nach den unter 3.3 aufgeführten Kriterien. Hintergrund ist, dass sich finanzstarke Vereine bezahlte Übungsleiter leisten können; bei kleinen Vereinen können solche Personen, die eine dem allgemeinen Arbeitsmarkt zugängliche Tätigkeit ausüben, wie Beschäftigte tätig werden und deshalb versichert sein. 3.3 Es muss sich um eine ernstliche, einem fremden Unternehmen (in diesem Fall: dem Sportverein) dienende Tätigkeit handeln.

VBG Versicherung Bei der Beurteilung des Versicherungsschutzes für einen Vereinsmanager sind neben den üblichen Kriterien eines abhängigen Beschäftigungsverhältnisses folgende Punkte zu prüfen: ■ Es muss ein Vertrag zwischen dem Vereinsmanager und dem Verein vorliegen. ■ Aus diesem Vertrag muss sich eine Abgrenzung der Tätigkeiten ergeben, wonach eine Trennung zwischen unversichertem (siehe 3.4.7) Vorstandsamt (Aufgaben gemäß Satzung) und Vereinsmanageraufgaben (gemäß Vertrag) vorgenommen werden kann.