Zusammenfassung der Abschlussregelung an der Oberschule
Schulabschlüsse an der Oberschule Hauptschulabschluss – nach Klasse 9 Sekundarabschluss I – Hauptschulabschluss nach Klasse 10 Sekundarabschluss I – Realschulabschluss nach Klasse 10 Erweiterter Sekundarabschluss I nach Klasse 10
Hauptschulabschluss nach Klasse 9 Mindestanforderungen in allen Pflichtfächern, WPK und Profilfächern eine „5“: kein Ausgleich nötig zwei „5“ müssen mit zwei „3“ ausgeglichen werden eine „6“ muss durch eine „2“ oder zwei „3“ ausgeglichen werden
Sekundarabschluss I – Hauptschulabschluss nach Klasse 10 Mindestanforderungen in allen Pflichtfächern, WPK und Profilfächern Ausgleichsregelung: eine „5“ kein Ausgleich nötig zwei „5“ müssen durch zwei „3“ drei „5“ müssen durch zwei „3“ eine „6“ muss durch eine „2“ oder zwei „3“ ausgeglichen werden (§ 23 (1-6)) „5“ im G-Kurs mit 4 im „E“-Kurs (§ 23 (6,2)) „5“ übrige Fächer mit „4“ im Kurs
Sekundarabschluss I – Realschulabschluss nach Klasse 10 Note „4“ in zwei E-Kursen Note „3“ in zwei G-Kursen Note 3 in zwei Fächern ohne Fachleistungsdifferenzierung
Ausgleichsregelung: eine „5“ kein Ausgleich nötig kein Ausgleich bei einer abweichenden Zensur in einem Kurs (§ 23 (3)) zwei „5“ müssen durch zwei „3“ eine „6“ muss durch eine „2“ oder zwei „3“ ausgeglichen werden (§ 23 (4-5))
Erweiterter Sekundarabschluss I nach Klasse 10 Note „3“ in drei E-Kursen Note „4“ in einem E-Kurs Durchschnitt von 3,0 in den Fächern ohne Fachleistungsdifferenzierung
Erweiterter Sekundarabschluss I nach Klasse 10 Note „3“ in drei E-Kursen Note „2“ in einem G-Kurs Durchschnitt von 3,0 in den Fächern ohne Fachleistungsdifferenzierung
Ausgleichsregelung: eine „5“ kein Ausgleich nötig (§ 23 (3)) zwei „5“ müssen durch zwei „3“ eine „6“ muss durch eine „2“ oder zwei „3“ ausgeglichen werden (§ 23 (4-5))