InformatioNsveranstaltung zum Wettbewerbsaufruf zur Verbesserung der Präsentation und Nachhaltigen Nutzung des kulturellen Erbes in Sachsen-Anhalt.

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Informationsveranstaltung
 Präsentation transkript:

InformatioNsveranstaltung zum Wettbewerbsaufruf zur Verbesserung der Präsentation und Nachhaltigen Nutzung des kulturellen Erbes in Sachsen-Anhalt in der EFRE- Förderperiode 2014-2020 Wettbewerbsaufruf Kulturerbe 6. April 2017

Gliederung: Informationen zum Wettbewerbsaufruf Fragen zum Bewerbungsverfahren Ansprechpartner für weitergehende Beratungen Hinweise zu weiteren Fördermöglichkeiten für kulturelle Einrichtungen im Rahmen der EU-Strukturfondsförderung 2014-2020 Diskussion

1. Informationen zum Wettbewerbsaufruf zur Verbesserung der Präsentation und nachhaltigen Nutzung des kulturellen Erbes in Sachsen-Anhalt Welche Absicht wird mit dem Wettbewerbsaufruf verfolgt? Entwicklung modellhafter Vorhaben mit dem Ziel kulturelles Erbe als wesentliches Element der Identität einer Stadt bzw. einer Region erhalten und weiterentwickeln die Attraktivität der Städte und Regionen für Bewohner und Kulturtouristen erhöhen und damit aktiv zur Umsetzung des Landeskulturkonzepts 2025 und des Masterplans Tourismus 2020 des Landes beizutragen

Wettbewerbsaufruf zur Verbesserung der Präsentation und nachhaltigen Nutzung des kulturellen Erbes in Sachsen-Anhalt Wer kann teilnehmen ? Juristische Personen des öffentlichen und des privaten Rechts als Träger der Kultureinrichtungen sowie der Bau-und Bodendenkmale Die Infrastrukturen und Gebäude müssen sich im Eigentum der öffentlichen Hand oder gemeinnütziger Organisationen befinden, die dem Allgemeinwohl dienende Ziele verfolgen. Ausgeschlossen sind Vorhaben, die auf eine Gewinnerzielung ausgerichtet sind. Was kann Gegenstand des Wettbewerbsbeitrags sein ? Investitionen in die Sanierung und Anpassung von Kultureinrichtungen sowie Bau- und Bodendenkmale und damit verbundene Dienstleistungen wie Planungsleistungen, Gutachten und in begründeten Einzelfällen Projektsteuerung Neu-, An-und Erweiterungsbauten sind nicht zulässig. Die Kubatur des Gebäudes darf nicht verändert werden. Gebäude sind im Zuge der Investition mindestens nach den Vorgaben des Behindertengleichstellungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt barrierefrei zu gestalten.

Wettbewerbsaufruf zur Verbesserung der Präsentation und nachhaltigen Nutzung des kulturellen Erbes in Sachsen-Anhalt Wie wird bei erfolgreicher Projektauswahl gefördert ? Es wird ein Zuschuss bis zu 80% der förderfähigen Ausgaben in Aussicht gestellt. Die Gesamtkosten der Maßnahme dürfen 5 Mio. € (bei Weltkulturerbe-stätten 10 Mio. €) nicht überschreiten. Was ist weiterhin zu beachten? Die Vorhaben müssen in städtische bzw. regionale Entwicklungskonzepte eingebunden sein und zur Aufwertung des städtischen Raums, zur Stärkung der regionalen Identität und zur Stärkung des Kulturtourismus beitragen. Die zu fördernden Infrastrukturen und Gebäude müssen überwiegend für kulturelle Zwecke genutzt werden. Es muss ein Nutzungskonzept vorliegen, das die lokalen Besonderheiten berücksichtigt. Das Projekt muss einen positiven Einfluss auf die Umwelt haben bzw. einen positiven Beitrag zum Umweltschutz leisten.

Wettbewerbsaufruf zur Verbesserung der Präsentation und nachhaltigen Nutzung des kulturellen Erbes in Sachsen-Anhalt Wie geht es weiter? Einreichung der Wettbewerbsunterlagen bis 30.07.2017 Formale Vorprüfung in STK auf termingerechte Abgabe und Vollständigkeit der Unterlagen maximal eine Nachlieferung ist auf Aufforderung durch STK möglich, wenn Unterlagen nicht vollständig oder aussagefähig genug sind! Bewertung der Projektideen durch eine Jury mit Experten aus den Bereichen Kultur/ Weltkulturerbe, Städtebau, Denkmalpflege und Umweltschutz Erstellung einer Rangliste durch die Jury, die der Bewilligungsbehörde als Entscheidungsgrundlage dient. Information der Wettbewerbsteilnehmer über das Auswahlergebnis Antragsberechtigte Wettbewerbsteilnehmer können auf dieser Basis Anträge bei der IB stellen.

2. Fragen zum Bewerbungsverfahren 2.1 Checkliste Welcher Leistungsstufe müssen die in Punkt 3.a. der Checkliste erbetenen Angaben zur Ausgabenplanung (in Anlehnung an DIN 276) entsprechen? Es ist ausreichend, wenn die Angaben Leistungsstufe 2 der ZBau entsprechen. Welche Anforderung bestehen an die Finanzierungsplanung gemäß Punkt 3.b.? Wird bereits für die Wettbewerbseinreichung eine positive Stellungnahme der Kommunalaufsichtsbehörde zur Geschlossenheit der Gesamtfinanzierung und zur Tragfähigkeit der Folgekosten erwartet? Es sollte eine realistische Finanzierungsplanung eingereicht werden, die bei erfolgreicher Projektauswahl einer späteren Überprüfung im Antragsverfahren bei der IB standhält. Die positive Stellungnahme der Kommunalaufsichtsbehörde zum Projekt ist bei der Einreichung von Wettbewerbsbeiträgen nicht zwingend erforderlich, stellt aber im Falle einer erfolgreichen Projektauswahl die Voraussetzung für eine Bewilligung dar.

2. Fragen zum Bewerbungsverfahren 2.2 Sonstige Fragen Aussage im Wettbewerbsaufruf: „Die Infrastrukturen und Gebäude müssen sich im Eigentum der öffentlichen Hand oder gemeinnütziger Organisationen befinden, die dem Allgemeinwohl dienende Ziele verfolgen.“ Fragen : Müssen die Träger der Kultureinrichtungen als potentielle Zuwendungs-empfänger und die Eigentümer der Infrastrukturen und Gebäude identisch sein ? Sofern die Eigentümer der Gebäude und Infrastrukturen der öffentlichen Hand oder gemeinnützigen Organisationen zugerechnet werden können und langfristige Verträge zur Überlassung an den Träger der Kultureinrichtung vorliegen, kann auch eine Teilnahme am Wettbewerb erfolgen.

2. Fragen zum Bewerbungsverfahren 2.2 Sonstige Fragen Kann eine Bewerbung vorgesehen werden, wenn der Antragsteller nur Teileigentümer ist oder ist dann nur eine Bewerbung für den Teil möglich, der tatsächlich im Besitz des Antragstellers ist? Entscheidendes Kriterium ist, dass der Eigentümer der öffentlichen Hand oder gemeinnützigen Organisationen zugerechnet werden kann und bei Abweichung zwischen Antragsteller und Eigentümer die o.g. langfristigen Vereinbarungen bestehen. Sollte diese Voraussetzung nicht vorliegen, kann nur für den Teil des Gebäudes, für den die Voraussetzung zutrifft, ein Wettbewerbsbeitrag eingereicht werde. Wie steht es um die Förderfähigkeit von Maßnahmen, die auf Flächen mehrerer Eigentümer liegen? Sofern alle Eigentümer der öffentlichen Hand bzw. gemeinnützigen Organisationen zugerechnet und durch den Träger der Kultureinrichtung entsprechende langfristige Nutzungsverträge vorgelegt werden können, kann ein Wettbewerbsbeitrag eingereicht werden.

2. Fragen zum Bewerbungsverfahren 2.2 Sonstige Fragen Wäre eine Umwidmung einer Kirche in einen Konzertsaal möglich und im Rahmen des Förderprogramm förderfähig? Das zu sanierende Gebäude muss zum Zeitpunkt der Antragstellung eine überwiegend kulturelle Nutzung aufweisen. Wäre die Ertüchtigung einer Gebäudefassade möglich? Sofern das zu sanierende Gebäude zum Zeitpunkt der Antragstellung eine überwiegend kulturelle Nutzung aufweist, kann auch für die Ertüchtigung einer Gebäudefassade ein Wettbewerbsbeitrag eingereicht werden. Sind auch Freilandmaßnahmen möglich? Sofern es sich um Bau- oder Bodendenkmale handelt und eine überwiegend kulturelle Nutzung besteht, können auch dem Denkmal zuzuordnende Freilandmaßnahmen Gegenstand der Wettbewerbsbeiträge sein.

Fazit: Folgende Voraussetzungen müssen die zu sanierenden Gebäude und Infrastrukturen für eine erfolgreiche Wettbewerbsteilnahme erfüllen: Eigentum in öffentlicher Hand oder gemeinnütziger Organisationen, die dem Allgemeinwohl dienen. Einbindung in städtische bzw. regionale Entwicklungskonzepte Einbindung in Landeskulturkonzept 2025 und Masterplan Tourismus 2020. Die zu fördernden Infrastrukturen und Gebäude müssen über ein Nutzungskonzept verfügen und entsprechend diesem überwiegend für kulturelle Zwecke genutzt werden. Der barrierefreie Zugang ist spätestens mit der Maßnahme zu gewährleisten. Obergrenze der Gesamtkosten ist 5 Mio. EURO bzw. 10 Mio. EURO (bei Weltkulturerbestätten) Ein positiver Einfluss des Projekts auf die Umwelt ist darzustellen

3. Ansprechpartner für weitergehende Beratungen Zum Wettbewerbsaufruf allgemein und zur Einbindung des Vorhabens in das Landeskulturkonzept (STK): Frau Beatrix Schadenberg 0391/567 3678 Frau Susanne Schütze 0391/567 3868 Ergänzend zur Einbindung des Vorhabens in den Masterplan Tourismus (MW) Herr Andreas Höfflin 0391/567 4324 Ergänzend zu konkreten Fragen der Förderfähigkeit des Vorhabens im Einzelfall (IB): Herr Jens Dubiel 0391/589 1948

4. Weitere Fördermöglichkeiten für kulturelle Einrichtungen im Rahmen der EU-Strukturfondsförderung 2014-2020 CLLD- Förderung im Rahmen der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Investitionen zur Verbesserung der Präsentation und nachhaltigen Nutzung des kulturellen Erbes in Sachsen-Anhalt (Kulturerbe- EFRE- Richtlinie) Volumen: 9,8 Mio. Euro Ansprechpartner: Frau Rosika Sander (MF, Tel. 0391/567 1475), Herr Jens Dubiel (IB, Tel.0391/589 1948 ) und die 23 regionalen LEADER- Gruppen

4. Weitere Fördermöglichkeiten für kulturelle Einrichtungen im Rahmen der EU-Strukturfondsförderung 2014-2020 Förderung der energetischen Sanierung von Kultureinrichtungen im Rahmen der Richtlinie zur Förderung von Investitionen zur energetischen Sanierung und Modernisierung von öffentlichen Gebäuden und Infrastrukturen (STARK III plus EFRE- Richtlinie) rechnerischer Wert für Kultureinrichtungen: 51,7 Mio. € Ansprechpartner: Herr Steffen Volk (MF, Tel. 0391/567 1207), Frau Gabriele Trumpf (IB, Tel. 0391/589 1771), Frau Beatrix Schadenberg (STK Kulturabteilung, Tel. 0391/567 3678) für vorgeschalteten Demografiecheck

Zusammenfassung: Erster Ansprechpartner für weitergehende Beratungen: Frau Beatrix Schadenberg (Tel. 0391 567 3678) Kommen Sie mit Ihren Projektideen zu uns ! Wir unterstützen Sie gern bei Rückfragen im Vorfeld der Abgabe der Wettbewerbsbeiträge!

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. www.europa.sachsen-anhalt.de