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Veröffentlicht von:Stephan Lichtenberg Geändert vor über 7 Jahren
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Pressekonferenz am 11. August 2016 Landesrat Philipp Achammer
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Der Weg zur neuen Kulturförderung →Juli 2015 Verabschiedung des Landeskulturgesetzes im Landtag → Herbst 2015 Grundsatzdiskussion in den Kulturbeiräten Vorstellung an Vereine/Verbände/Kulturschaffende - #Kulturperspektiven → Erste Jahreshälfte 2016 Erarbeitung der Kriterien in Abstimmung mit allen zuständigen Ämtern → August 2016 Beschluss der Kriterien in der Südtiroler Landesregierung und Mitteilung im Sinne der Gruppenfreistellungsverordnung an die Europäische Kommission → Ab 2017 Anwendung der Kriterien
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aus: MINISTERO DEI BENI E DELLE ATTIVITÀ CULTURALI E DEL TURISMO Decreto 1°luglio 2014. „Nuovi criteri per l’erogazione e modalità per la liquidazione e l’anticipazione di contributi allo spettacolo dal vivo, a valere sul Fondo unico per lo spettacolo, di cui alla legge 30 aprile 1985, n. 163.“
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Von der Südtiroler Landesregierung genehmigt: 1. die Richtlinien für die Gewährung von Förderungen für Tätigkeiten und Investitionen im kulturellen und künstlerischen Bereich für die Deutsche Sprachgruppe 2. die Richtlinien für Publikationen und verlegerische Tätigkeiten für die Deutsche und Ladinische Sprachgruppe
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1.Tätigkeiten und Investitionen im kulturellen und künstlerischen Bereich: Wer kann gefördert werden? Organisationen: Vereinigungen, Komitees, Stiftungen, öffentliche Körperschaften, Genossenschaften, Sozialgenossenschaften Voraussetzungen: Organisationsstruktur und mindestens zweijährige kontinuierliche Tätigkeit in Südtirol
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Wer kann gefördert werden? Organisationen, die laut Satzung öffentlich zugängliche kulturelle Tätigkeit ausüben Organisationen, die transparente und wirtschaftliche Geschäftsgebarung aufweisen Einzelpersonen, sofern sie aus Südtirol stammen oder ihre Tätigkeit seit mindestens zwei Jahren in Südtirol ausüben
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Was kann gefördert werden? Tätigkeiten und Veranstaltungen in den Bereichen: Musik, Tanz, darstellende Kunst, Performance, Literatur, Film, bildende Kunst, Medienkunst, Fotografie, Architektur, Design, Volkskunde, Heimatpflege und weitere künstlerische Ausdrucksformen Produktionen, Publikationen, Projekte, Studienaufenthalte und Ausbildungslehrgänge von Kunstschaffenden der Ankauf, der Bau, die Ausstattung und die Einrichtung von Räumen, die für künstlerische oder kulturelle Vorhaben bestimmt sind, der Ankauf und die Restaurierung von Kunstwerken, Musik- instrumenten und Trachten die Durchführung von Wettbewerben und die Vergabe von Preisen
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Förderungsarten: Beiträge für das Jahrestätigkeitsprogramm Projektbeiträge Investitionsbeiträge ergänzende Beiträge Beihilfen für kulturelle Tätigkeiten Neu für Vereine mit bis zu 4.000 € Beitrag, für Auszahlung nur Bericht notwendig Beihilfen für Kunstschaffende (für künstlerische Projekte) Arbeitsstipendien (für Aus- und Weiterbildung Kunstschaffender) Zuweisungen für die ordentliche Tätigkeit Neu für Organisationen mit über 200.000 € Vorjahresbeitrag und mit Rechnungs- prüferkollegium
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Wichtigste Neuigkeiten! Vorschüsse bis zu 90% des Förderbetrags Mehrjährige Förderungen (nicht Einzelpersonen) Beihilfen an Künstler/innen auf der Grundlage von Wettbewerben Definierung der Förderfähigkeit: geeignete Organisationsstruktur und mindestens zweijährige kontinuierliche Tätigkeit in Südtirol Verschiedene Förderungsformen: neben Beiträgen auch Beihilfen und Zuweisungen
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2. Publikationen und verlegerische Tätigkeiten für die Deutsche und Ladinische Sprachgruppe Wer kann gefördert werden? Organisationen: Vereinigungen, Komitees, Stiftungen, öffentliche Körperschaften, Genossenschaften, Sozialgenossenschaften Voraussetzungen: Organisationsstruktur und mindestens zweijährige kontinuierliche Tätigkeit in Südtirol Neu! Verlage mit mindestens dreijähriger Erfahrung im Verlagswesen
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Was kann gefördert werden? die Erarbeitung, die Erstellung und der Ankauf von Publikationen die Durchführung von Veranstaltungen zur Vermittlung und Positionierung von Publikationen mit Südtirol-Bezug im In- und Ausland Durchführung von Wettbewerben und Vergabe von Preisen in Zusammenhang mit Publikationen
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Wichtigste Neuigkeiten! Förderfähigkeit der Verlage
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Vorstellung und Anwendungsmodalitäten der neuen Förderkriterien im Rahmen der Veranstaltungsreihe #Kulturperspektiven → Ab September 2016
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www.provinz.bz.it/kulturperspektiven
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