Verfasste Studierendenschaft und akademische Selbstverwaltung
Inhaltsangabe Verfasste Studierendenschaft Unterteilungen Vollversammlungen Fachschaften Ausländische Studierendenvertretung Studierendenparlament Autonome Gruppen AStA
Inhaltsangabe Akademische Selbstverwaltung Unterteilungen Institute Fachbereiche Senat Rektorat
Verfasste Studierendenschaft
Verfasste Studierendenschaft Gliedkörperschaft des öffentlichen Rechts Nicht selbstverständlich und überall Studierende regeln ihre Angelegenheit autonom in eigenen Organen und Gremien Satzung der Studierendenschaft = quasi- Verfassung Form und Existenz abhängig vom jeweiligen Bundesland: "Parlamente (StuPa) im Westen, Räte im Osten (StuRa)" Eigener Haushalt: In Münster knapp 14 Mio
Verfasste Studierendenschaft - Unterteilungen
Verfasste Studierendenschaft – Unterteilungen Ordentlich immatrikulierte Studierende der Universität = Mitglieder der Studierendenschaft Studierende eines Faches oder spezifischer Gruppe von Fächern = Mitglieder einer Fachschaft Studierende mit nicht-deutschem Pass = Mitglieder der Gruppe der ausländischen Studierenden Jeweils verbunden mit spezifischen Rechten, z.B. aktives und passives Wahlrecht, Repräsentationsansprüche
Studierendenschaft - Vollversammlungen Vollversammlung = Mittel zur möglichst direktdemokratischen, dennoch eher symbolischen Beteiligung von Studierenden Beschlüsse nur mit appelativem Charakter
Studierendenschaft - Vollversammlungen Für beschlussfähige Vollversammlungen ist das Erreichen bestimmter Quoren nötig Oft genutzt, um einer größeren Menge von Studierenden auf einmal wichtige Informationen weiter zu geben Fachschaftenvollversammlungen von Fachschaften oft genutzt, um Meinung der Studierenden abzufragen und bessere Vertretung dieser zu gewährleisten
Studierendenschaft - Fachschaften
Studierendenschaft - Fachschaften 49 Fachschaften an Uni Münster (Stand 26.09.2016) Alle Mitglieder einer Fachschaft (FS) wählen 1x/Jahr ihre Fachschaftsvertretung (FSV) FSV wählt den Fachschaftsrat (FSR) Umgangssprachlicher Begriff "Fachschaft" bezeichnet für gewöhnlich den FSR, nicht FS In vielen Fällen FSV und FSR personell gleich Jede FS hat eigenen Haushalt
Studierenden - Fachschaften Aufgaben FSV Legislatives Organ = wählt und kontrolliert FSR Entscheidet über Fachschaftsordnung Kann FSR mit Aufgaben betrauen Aufgaben FSR Exekutives Organ = führt die Geschäfte Interessenvertretung,B etreuung und Beratung von Studierenden Teilnahme an der Fachschaftenkonferenz (FK)
Studierendenschaft – Ausländische Studierendenvertretung
Studierendenschaft – Ausländische Studierendenvertretung Ausländische Studierende in Wahlkreise nach Herkunftsregion unterteilt (z.B. EU-Europa, Nicht- EU-Europa, Asien, ..) Größe der Wahlkreise bemisst sich nach Anzahl der Studierenden in Wahlkreis 1x/Jahr Wahl der 15-köpfigen Ausländischen Studierendenvertretung (ASV) ASV wählt den 7-köpfigen ASV-Vorstand, die umgangssprachliche ASV
Studierenden – Ausländische Studierendenvertretung Aufgaben ASV Legislatives Organ = wählt und kontrolliert ASV-Vorstand Aufgaben ASV-Vorstand Exekutives Organ = führt die Geschäfte Interessenvertretung,B etreuung und Beratung von ausländischen Studierenden Kulturvermittlung und Antirassismusarbeit
Studierendenschaft - Studierendenparlament
Studierendenschaft - Studierendenparlament Alle Studierenden wählen 1x/Jahr das Studierendenparlament (StuPa) StuPa hat 31 Sitze, die von sog. Listen besetzt werden (Parteien dürfen auf Unigelände nicht werben, plakatieren oder aktiv werden), viele davon mehr oder weniger lose an Parteien angelehnt Doppeltes Wahlsystem: Gewählt werden Personen, die auf Listen kandidieren. Stimme für Person = Stimme für Liste
Studierendenschaft - Studierendenparlament Legislatives Organ, Aufgaben = Wahl und Kontrolle des AStA, Abstimmung über Haushalt und weiteren schwerwiegenden Angelegenheiten der Studierendenschaft, Anträge, Beratungen, Satzung, etc. Geleitet von Präsident*in mit zwei stellv. Präsidiumsmitgliedern Einsetzung von Ausschüssen zur Arbeitserleichterung, z.B. Haushalt, Reform, Semesterticket, usw.
Studierendenschaft – Autonome Gruppen
Studierendenschaft – Autonome Gruppen Autonome Gruppen = gesondert definierte Gruppen innerhalb Studierendenschaft Eigenständige Vertretungen für: weibliche, behinderte und chronisch kranke, lesbische/bisexuelle, schwule/bisexuelle, finanziell und kulturell benachteiligte Studierende als auch Fachschaften und den Hochschulsport Wahl von Gruppensprecher*innen auf eigenen Vollversammlungen
Studierendenschaft – Autonome Gruppen Vollversammlung Sport: Obleuteversammlung Mitglieder = studentische Obleute der entsprechenden Sportarten Vollversammlung Fachschaften: Fachschaftenkonferenz (FK) Mitglieder = alle Fachschaften der Universität Jeder FSR entsendet offiziell ein Mitglied auf die FK FK zudem eigenes Gremium, tagt wöchentlich, verwaltet eigenen Haushaltstopf, fällt Beschlüsse, vernetzt FSen untereinander und arbeitet mitunter politisch
Studierendenschaft – Autonome Gruppen Alle Gruppensprecher*innen können als autonome Referent*innen für den AStA vorgeschlagen werden Ausnahme FK: Unterteilung in Präsidium (kann nicht in AStA) und Beauftragte (kann in AStA)
Studierendenschaft – AStA
Studierendenschaft – AStA Der Allgemeine Studierendenausschuss (AStA) wird 1x/Jahr vom StuPa gewählt Gewählt wird Vorsitz und Finanzreferat, Vorsitz schlägt im Anschluss Referent*innen zur Bestätigung vor (=Ernennung) Referat = "Ministerium" Einrichtung von Projektstellen zur schwerpunktmäßigen Arbeit an einzelnen Themen
Studierendenschaft – AStA Exekutives Organ, Aufgaben = Ausführen von Beschlüssen des StuPa, eigenständige Arbeit zu z.B. in Koalitionsvertrag festgehaltener Punkten Neben politischer Arbeit auch weitreichendes Serviceangebot für Studierende: Rechtsberatung, Sozialdarlehen, Bulliverleih, Bafögberatung, Wohnraumvermittlung, etc. Koordination der Arbeit und Fällen von Beschlüssen auf sog. AStA-Plenum
Akademische Selbstverwaltung
Akademische Selbstverwaltung - Unterteilungen Diensthoheit über Universitäten hat das Land, dennoch regeln Universitäten viele Angelegenheiten autonom = akademische Selbstverwaltung Grundlage = Verfassung der Universität Universität in diverse Ebenen aufgeteilt, teils Hierarchie, andererseits aber auch wiederum Autonomie (z.B. Rektorat kann Fachbereich nicht ohne weiteres Befehle erteilen) Kultushoheit d. Länder = Unterschiede zw. Unis
Akademische Selbstverwaltung - Institutsvorstände
Akademische Selbstverwaltung - Institutsvorstände Höchstes entscheidungstragendes Gremium auf Institutsebene Wahl durch den entsprechenden Fachbereichsrat bzw. die Institutsangehörigen i.d.R. 1 Sitz für Studierendenvertreter Wahl von Studierenden: Unterstützungsvoten durch relevante Fachschaft(en)
Akademische Selbstverwaltung - Fachbereichsräte
Akademische Selbstverwaltung - Fachbereichsräte Uni unterteilt in 14 bzw. 15 Fachbereiche, jeweils weitesgehend autonom Größe variiert mitunter stark (vgl. Musikhochschule und Rechtswissenschaft) 1x pro Jahr Wahlen des Fachbereichsrates (zusammen mit Senat, StuPa, FSV und ASV) Höchstes entscheidungstragendes Gremium auf Fachbereichsebene
Akademische Selbstverwaltung - Fachbereichsräte Aufgaben: Entscheidungen über Studien- und Promotionsordnungen, Dekanatswahlen, Besetzung neu zu besetzende Professuren etc. Sitzverteilung: Insgesamt 15 Sitze: - 8 Professoren - 3 wissenschaftliche Mitarbeiter - 3 Studierende - 1 weitere Mitarbeiter
Akademische Selbstverwaltung - Senat
Akademische Selbstverwaltung - Senat Bis 2008 höchstes entscheidungstragendes Gremium an der Uni (Ablösung durch Hochschulrat) Aufgaben umfassen Angelegenheiten der Kunst, Kultur, Forschung und Lehre Abstimmung über Haushalt der Universität (endgültige Genehmigung durch Hochschulrat) Ernennung und Kontrolle des Rektorats Fachbereichsübergreifende Beschlüsse
Akademische Selbstverwaltung - Senat Tagt i.d.R. öffentlich, dabei sehr eingeschränktes Rederecht Sitzverteilung: Insgesamt 23 Sitze: - 12 Professoren - 4 wissenschaftliche Mitarbeiter - 4 Studierendenvertreter - 3 weitere Mitarbeiter Wird 1x pro Jahr gewählt (zusammen mit Fachbereichsräten, StuPa, FSV und ASV)
Akademische Selbstverwaltung - Senat Wahl geschieht in Wahlkreisen: - Wahlkreis 1: FB 1-4 (ev.&kath. theologische, juristische und wirtschaftswissenschaftliche Fakultät) - Wahlkreis 2: FB 5 (medizinische Fakultät) - Wahlkreis 3: FB 6-9 + 15 (philosophische Fakultät, ULB, Zentrum Wissenschaft und Praxis und Musikhochschule) - Wahlkreis 4: FB 10-14 (mathematisch- naturwiss. Fakultät, ZIV)
Akademische Selbstverwaltung - Senat Vorarbeitende Kommissionen für Senat: - Forschung, Personal und Internationales - Lehre, Studienreform und studentische Angelegenheiten - Strategische Planung und Qualitätssicherung - Budget und Bauangelegenheiten Alles ständige Kommissionen, bei "Bedarf" gibt es mehr
Akademische Selbstverwaltung - Rektorat
Akademische Selbstverwaltung - Rektorat Rektorat = ausführende Verwaltung der Universität und entsprechender Aufgaben Aufgaben Rektor*in: Leitung und Repräsentation der Universität, politische und rechtliche Verantwortung Landes- und bundesweite Vernetzungstreffen von Rektoraten: LRK und HRK Gewählt bzw. bestätigt auf Hochschulwahlversammlung der Universität
Akademische Selbstverwaltung - Rektorat Einzelne sog. Pro-Rektorate für spezifische Themenfelder möglich (Namen und Inhalte hängen von jew. Schwerpunktsetzung ab): Wissenschaftliche Forschung Strategische Personalentwicklung Internationales und Transfer Studium und Lehre Diverse Kommissionen, teils mit studentischer Beteiligung, Stabstellen und Beauftragte Rektorat hat "Plenum"
Akademische Selbstverwaltung - Rektorat Kanzler = Chef der Verwaltung Aufteilung in Dezernate: Akademische und studentische Angelegenheiten Zentrale Dienstleistungen Personalangelegenheiten Gebäudemanagement Finanzen und Controlling Forschungsangelegenheiten Dezernent*innen "regieren" diese