IN VIA Regionale Koordination für das Studium von Geflüchteten

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 Präsentation transkript:

Zulassungsvoraussetzungen ins Studium Refugees welcome an der Hochschule Esslingen am 28.6.2017 IN VIA Regionale Koordination für das Studium von Geflüchteten im Regierungsbezirk Stuttgart Dr. Irene Tröster

Wer darf in Deutschland studieren? Der Aufenthaltsstatus spielt keine Rolle. Studium ist auch mit nicht abgeschlossenem Asylverfahren oder bei Duldung möglich. Flüchtlinge sind bei der Zulassung zum Studium "international Studierende". Sie brauchen: 1. eine in Deutschland anerkannte Hochschulzugangsberechtigung (HZB) 2. gute Deutschkenntnisse (Niveau C1, nachzuweisen z.B. über TestDaF)

Überprüfung der Studienvoraussetzungen Für jedes Land gibt es eigene Regelungen. Erste, unverbindliche Orientierung über http://anabin.kmk.org Prüfung des Abschlusszeugnisses in deutscher oder englischer Übersetzung über: - Studienkolleg Konstanz für Hochschulen für angewandte Wissenschaften in BW www.htwg-konstanz.de - www.uni-assist.de - für viele Universitäten in ganz Deutschland Für Flüchtlinge derzeit kostenlos nach Teilnahme am TestAS (www.refugees.testas.de) - Alle übrigen Universitäten und Hochschulen prüfen selbst Eine Zeugnisanerkennung durch das RP ist zu Studienzwecken nicht nötig!

Überprüfung der Studienvoraussetzungen Welche Dokumente müssen für die Anerkennung vorgelegt werden? Abschlusszeugnisse müssen im Original oder als beglaubigte Kopie vorgelegt werden, dazu die Übersetzung in Deutsch oder Englisch durch einen vereidigten Dolmetscher. Was tun bei fehlenden Zeugnissen? Die Hochschulen prüfen individuell z.B. durch Einstufungsprüfungen. Was, wenn das mitgebrachte Abitur nicht als vollwertige Hochschulzugangs-berechtigung anerkannt wird? Es ist der Besuch eines Studienkollegs erforderlich. Dies ist kostenlos und dauert zwei Semester. In Baden-Württemberg gibt es Studienkollegs in Heidelberg, Karlsruhe und Konstanz.

Mit welchen mitgebrachten Schulabschlüssen kann man in Deutschland studieren? Syrien Baccalaureat im naturwissenschaftlichen Zweig: Man kann jedes Fach an jeder Hochschule studieren. Baccalaureat im literarischen Zweig: man kann nur Geisteswissenschaften (z.B. Anglistik), Recht und Sozialwissenschaften ( z.B. Soziale Arbeit) studieren. Die Gesamtnote muss über 70% sein. Wer weniger als 70% erreicht hat, kann das Studienkolleg besuchen und dort durch Ablegen der Feststellungsprüfung eine fachgebundene Hochschulreife erlangen. Wer in Syrien schon 1 Jahr studiert hat, kann auch mit 60%-69% weiter studieren. Afghanistan, Iran, Irak Das Abschlusszeugnis der Sekundarschule gilt in Deutschland nicht als Abitur. Wer studieren will, muss erst die Feststellungsprüfung am Studienkolleg ablegen. Wer im Herkunftsland schon ein Jahr (Iran, Irak) oder zwei Jahren (Afghanistan) erfolgreich studiert hat, bekommt eine Zulassung zum gleichen oder zu ähnlichen Fächern.

West African Senior School Certificate Examination (WASSCE) Diese zentrale Abschlussprüfung wird z.B. abgelegt in Gambia, Nigeria, Ghana, Senegal und Togo. Im Abschlusszeugnis müssen 5 allgemein bildende Fächer (z.B. Mathematik, Sprachen, Physik, Biologie, Buchführung) mit "credit" bewertet sein. Wer studieren will, muss erst am Studienkolleg die Feststellungsprüfung ablegen. Wer im Herkunftsland schon ein Jahr erfolgreich studiert hat, bekommt eine Zulassung zum gleichen oder zu ähnlichen Fächern. Eritrea Regeln wie beim WASSCE Somalia Die Hochschulen entscheiden im Einzelfall, ob sie jemand zu einem Studium zulassen.

Studienrelevante Deutschkenntnisse International Studierende müssen i.d.R. spätestens bei der Einschreibung das Niveau C1 nachweisen. Der Sprachnachweis erfolgt je nach Hochschule über DSH (Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang) oder TestDaF. Es gibt nur wenige Prüfungstermine im Jahr, rechtzeitige Anmeldung erforderlich! Die Prüfungen können beliebig oft wiederholt werden, sind aber teuer. Finanzierung von studienvorbereitenden Sprachkursen bis zum Niveau C1 durch Bildungsberatung Garantiefonds Hochschule www.bildungsberatung-gfh.de und kostenlose Sprachkursangebote für Flüchtlinge an verschiedenen Hochschulen (Integra-Kurse, finanziert durch den DAAD).

Jugendmigrationsdienste (JMD) Individuelle Beratung und Unterstützung bei der berufliche und sozialen Integration für junge Migranten bis zum Alter von 27 Jahren. z.B. JMD Esslingen JMD Nürtingen JMD Ostfildern JMD Plochingen Kontaktdaten aller JMDs deutschlandweit unter: www.jugendmigrationsdienste.de