Die Seminararbeit Über Arbeitstechnik und wissenschaftliches Arbeiten in der Rechtsgeschichte.

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 Präsentation transkript:

Die Seminararbeit Über Arbeitstechnik und wissenschaftliches Arbeiten in der Rechtsgeschichte

Formale Hinweise Umfang der Arbeit: 100.000 Zeichen sollten nicht überschritten werden Schriftart: Times New Roman – Schriftgröße im Fließtext: 12 pt. in Standartlaufweite; Schriftgröße in den Fußnoten: 10 pt. Lateinische Texte am besten durch Kursivdruck kenntlich machen! Blocksatz (Inhaltlich passende Absätze bilden!) Nummerierung der Seiten: Inhalts- und Literaturverzeichnis sind mit römischen Seitenzahlen zu versehen (Deckblatt wird mitgezählt, aber nicht nummeriert!), der Textteil mit arabischen Seitenzahlen!

Wie ist eine Seminararbeit aufgebaut? Eine Seminararbeit besteht aus einem Deckblatt einem Inhaltsverzeichnis einem Literaturverzeichnis dem Textteil der Eigenständigkeitserklärung (nicht vergessen!)

Das Deckblatt Das Deckblatt wird nicht nummeriert, zählt aber als Seite I Es enthält folgende Angaben: Links oben: Namen + Vornamen – Adresse – E-Mail-Adresse – Matrikelnummer – Fachsemester In der Mitte: Lehrstuhl, an dem die Seminararbeit geschrieben wird – Bezeichnung des Seminars – Semester – Genaues Thema der Arbeit

Das Inhaltsverzeichnis Seitenzählung mit römischen Ziffern (II, III, …) Gliederung üblicherweise alphabetisch und nummerisch Beispiel dazu Achtung: „Wer A sagt, muss auch B sagen.“ (Auf jeder Gliederungsebene mind. zwei Überschriften!) Arbeiten mit dem automatischen oder auch manuellen Inhaltsverzeichnis (Word) hilfreich und sinnvoll!

Das Literaturverzeichnis Nur die zitierte Literatur wird in alphabetischer Reihenfolge (nach Autoren- bzw. Herausgebernamen) aufgeführt Eine Einteilung nach Lehrbüchern, Aufsätzen, Kommentaren etc. braucht nicht zu erfolgen, jedoch ist eine Einteilung in Primärquellen und Sekundärquellen, v.a. in der Rechtsgeschichte, sinnvoll! Hinweise zur Zitierweise nur dann erforderlich, wenn die Zitierweise nicht gängigen Abkürzungen entspricht oder wenn Verwechslungsgefahr besteht Bei den Angaben ist auf Einheitlichkeit zu achten!

Primärquellen Beispiel Bezeichnung des Gesetzeswerkes/ des übergeordneten Buches (Bsp.: Gaius Institutiones) Ggf. untergeordneter Teil des Gesetzeswerkes/ des Buches (Bsp.: Codex Iustinianus innerhalb des Corpus Iuris Civilis) Buch – Titel – Fragment, sog. lex – Paragraph  Bsp.: D. 9.2.27.29 (Ulp. 18 ad ed.) = Digesten – 9. Buch – 2. Titel – 27. lex – 29. Paragraph; Hinweis in Klammern ist sog. Inskription (=Ursprungsnachweis eines Textes): hier schreibt Ulpian im 18. Buch zum Edikt Bezeichnung des Werkes, in dem man die Quelle (bzw. ggf. auch die dazu gehörige Übersetzung) gefunden hat Beispiel

Monographien/Lehrbücher Name und Vorname des Autors/ der Autoren/ des Herausgebers Titel des Werks Ggf. Untertitel Ggf. Band und Bandnummer Auflage (nach Möglichkeit die neuste Auflage) Erscheinungsort und –jahr Beispiel

Aufsätze Name und Vorname des Autors/ der Autoren Aufsatztitel Titel der Zeitschrift (abgekürzt) Band und Bandnummer Erscheinungsjahr Anfangs- und Endseitenzahl Beispiel

Artikel in Sammelbänden, Lexika und Kommentaren Name und Vorname des Autors/ der Autoren Titel des Beitrags in: Herausgeber des Sammelbandes Titel des Sammelbandes Bandnummer Auflage Erscheinungsort und –jahr Anfangs- und Endseitenzahl Beispiel

Die Fußnoten Monographien: Beispiel Aufsätze: Name des Autors/ der Autoren Titel (nicht vollständiger Titel, sondern Abkürzung) Zitierte Stelle (Seitenzahl bzw. Kapitel + Randnummer) Beispiel Aufsätze: Name des Autors/ der Autoren des Aufsatzes Zeitschrift (gängige Abkürzung benutzen) Nummer der Ausgabe + Angabe des Jahrgangs Beginn des Aufsatzes + zitierte Stelle (Seitenzahl)

Artikel in Sammelbänden, Lexika und Kommentaren: Name des Autors/ der Autoren des Artikels Übergeordnetes Werk, in dem der Artikel erschienen ist (Abkürzung benutzen!) Beginn des Artikels + zitierte Stelle (Seitenzahl) Beispiel

Die Exegese Exegese = Auslegung bzw. Interpretation der Quelle  Solche Quellentexte sind meist auf dem Blatt mit der jeweiligen Themenstellung zu finden, Bsp.: Die Gefahrtragung bei der locatio conductio. D.9.2.27.29 (Ulp. 18 ad ed.) Die Exegese ist das Hauptstück jeder rechtsgeschichtlichen Arbeit Unterteilung der Exegese (als Anhaltspunkte: Diese Unterteilung ist nicht zwingend und sollte nicht nur stur abgearbeitet werden!) Wiedergabe des Quellentextes und der Übersetzung Erläuterung der Inskription „Niedere“ Textkritik Paraphrase des Sachverhalts Rechtsfrage und Entscheidung des Juristen Erörterung im Hinblick auf die Fragestellung

Wiedergabe des Quellentextes und der Übersetzung Übersetzung soll ausgangssprachenorientiert (= möglichst wörtlich und sich nah am Quellentext haltend) sein (Moderne) Digestenübersetzungen nicht unüberprüft übernehmen! Übersetzung als Teil der eigenen wissenschaftlichen Leistung (Übersetzung ist in gewisser Weise bereits Interpretation) Ggf. Anpassung der Übersetzung bei fortschreitendem Verständnis Erläuterung der Inskription Evtl. biographische Daten, Erläuterungen zum Herkunftswerk und zeitliche (!) Einordnung des Textes Achtung: Es wird ausdrücklich vor der Verwendung von Biographien aus Wikipedia gewarnt (nicht zitierfähig)! Die Erläuterungen sollten keinen zu breiten Raum einnehmen: Kein Schwerpunkt der Arbeit!

Paraphrase des Sachverhalts „Niedere“ Textkritik = Versuch, den ursprünglichen Wortlaut einer Quelle rekonstruieren (Bsp.: Entzifferung einer Digestenhandschrift; Rekonstruktion von Fehlstellen in einem lückenhaften Papyrus) Meist kein Problem mehr (bereits in der Edition der Quellen geklärt) Evtl. aber verschiedene Lesearten der Quelle darstellen (z.T. in den Fußnoten der Quelleneditionen vermerkt) und diskutieren! Paraphrase des Sachverhalts = Wiedergabe der Textstellen mit eigenen Worten Besonders für das eigene Verständnis wichtig und deshalb ein sinnvoller Arbeitsschritt! Sachverhaltsangemessene knappe Darstellung genügt

Rechtsfrage und Entscheidung des Juristen P: Rechtsfrage häufig nur implizit dem Quellentext zu entnehmen  Hier empfiehlt sich die Arbeit mit vertiefender Sekundärliteratur!! Darstellung der vom jeweiligen Juristen getroffene Entscheidung + ggf. abweichender Meinungen im Text genannter anderer Juristen Erörterung im Hinblick auf die Fragestellung Einordnung des untersuchten Textes in den Kontext der eigenen Arbeit und Darstellung der Bedeutung zur Beantwortung der Forschungsfrage Auch „höhere“ Textkritik  Frage nach sog. Interpolationen (= bewusste Textveränderungen insb. durch Kompilatoren) Notwendiger letzter Schritt (Quelle muss vorher sowohl für sich als auch im historischen Kontext verstanden werden!)

Die Literaturrecherche Die meisten Werke zur Rechtsgeschichte befinden sich in der Bibliothek im Juridicum auf der 4. Ebene  Signatur 02BR: Antike Rechtsgeschichte und Römisches Recht  Signatur 02RG: Deutsche und Bayerische Rechtsgeschichte und Bürgerliches Recht oder auch in der Hauptbibliothek (Signatur H00) bzw. im Lesesaal der alten (!) Hauptbibliothek (gleiche Signatur mit Anmerkung, dass sich das Werk im Lesesaal befindet)  z.T. aber auch Volltext online (z.B. über die Bayerische Staatsbibliothek digital) verfügbar; Bsp:

Alle Werke, die sich im Juridicum befinden, sind Präsenzbestände, können also ebenso nicht ausgeliehen werden! (Kopierer steht allerdings zur Verfügung) Die Bücher mit der Signatur H00 können grds. ausgeliehen werden, außer sie befinden sich im Lesesaal der alten Hauptbibliothek (dann nur unter Aufsicht zu lesen)!  Diese Werke müssen immer vorbestellt werden! Die Vorbestellung erfolgt online über die Homepage der UB Erlangen-Nürnberg

Manche Werke mit der Signatur 02BR bzw Manche Werke mit der Signatur 02BR bzw. 02RG befinden sich in der Verschlussbibliothek im Juridicum  Größtenteils alte Werke, die nicht beschädigt werden dürfen! (Auch keine Kopie erlaubt!)  Erkennung solcher Werke anhand ihrer Signatur, Bsp:  Falls ein solches Werk dringend benötigt wird, bitte an den Lehrstuhl (an die Sekretärin Frau Sill oder an die wissenschaftlichen Mitarbeiter) wenden, um Zugang zur Bibliothek zu erhalten.

Die Bestände der Erlanger Bibliothek sind über OPAC recherchierbar: www.ub.fau.de/literatursuche/opacplus/  als Abholort Hauptbibliothek Erlangen auswählen Jeweilige Suchbegriffe eingeben + ggf. Suche (z B. nach Standort, Fach oder Jahr) eingrenzen!

Innerhalb Bayerns kostenlos über www.gateway-bayern.de Bücher, die in keiner Teilbibliothek verfügbar sind, können auch per Fernleihe beschafft werden Innerhalb Bayerns kostenlos über www.gateway-bayern.de Die Weiterleitung erfolgt dann über Gateway zu den jeweiligen bayerischen Bibliotheken. Deutschlandweite oder internationale Recherche (lediglich Suchmaschine) über den Karlsruher Virtuellen Katalog: www.kvk.bibliothek.kit.edu/

Weiter z.T. für die Recherche hilfreich: www.worldcat.org