Informationsveranstaltung zum Schwerpunktbereichsstudium

Slides:



Advertisements
Ähnliche Präsentationen
I NFORMATIONSVERANSTALTUNG WS 2010/2011. P RÜFUNGSMODALITÄTEN – P RÜFUNGSVORLEISTUNGEN – P RÜFUNGSFORMEN – P RÜFUNGSABLAUF – M ÖGLICHKEITEN DER I NFORMATIONSBESCHAFFUNG.
Advertisements

I NFORMATIONSVERANSTALTUNG WS 2010/2011. P RÜFUNGSMODALITÄTEN – P RÜFUNGSVORLEISTUNGEN – P RÜFUNGSFORMEN – P RÜFUNGSABLAUF – M ÖGLICHKEITEN DER I NFORMATIONSBESCHAFFUNG.
Bachelor of Arts Katholische Theologie. Verteilung der Kreditpunkte in der Bachelor-Phase 65 CP Katholische Theologie 65 CP anderes Fach 30 CP Optionalbereich.
Der Prüfungsausschuss informiert Besonderheiten des Studienganges und Prüfungsmodalitäten.
Reform der Studien- und Prüfungsordnung Studiendekan Prof. Dr. Markus Stoffels Geplante Änderungen der Studien- und Prüfungsordnung Reform der Schwerpunktbereichsausbildung.
PASSAU – Schwerpunktstudieren, wo andere Urlaub machen…
Schwerpunkt studieren wo andere Urlaub machen…
Öffentliches Recht als Zweitfach
Carl-von-Ossietzky-Gymnasium
Carl-von-Ossietzky-Gymnasium
Informationsveranstaltung Wechsel zum Jurastudium in Anschluss an den Bachelor in Politik & Recht oder Wirtschaft & Recht.
Curriculum Bakkalaureat Betriebswirtschaft 2006 Rechtskurse/Rechtsmodule.
Informationen zur Schwerpunktbereichsprüfung
Magisterstudium Internationale Betriebswirtschaft Rechtskurse/Rechtsmodule.
2. Phase-Info VWL und IVWL.
Herzlich Willkommen zur Informationsveranstaltung
1 WILLKOMMEN AN DER RECHTS- WISSENSCHAFTLICHEN FAKULTÄT! Recht als Minor Prof. Dr. Peter V. Kunz Dekan der RW-Fakultät Geschäftsführender Direktor IWR.
Q2 Elternabend und Jahrgangsstufenversammlung Planung der Jahrgangsstufe Q2, Facharbeiten, Besondere Lernleistung, Abiturberechnung.
Prüfungsamt der Pädagogischen Hochschule Karlsruhe Akademisches Prüfungsamt Gebäude III/ 114 Landeslehrer- prüfungsamt Gebäude III/115 Anmeldung direkt.
Infoveranstaltung zum Nebenfachstudium Rechtswissenschaft Mittwoch, der – 10 Uhr IG 311.
Fachschaft Wirtschaft Fakultät Wirtschaftswissenschaften Dr. Max Mustermann Referat Kommunikation & Marketing Verwaltung Fachschaft Wirtschaft Fakultät.
Am 11. Juni   Begrüßung durch des Studiendekan Prof. Dr. Georg Freund  Teil 1:   Organisatorisches / Prüfungsmodalitäten : Dr. Petra Zrenner,
Grundsätzliches Studiumaufbau nach StBAPO:  Grundstudium bis zur Zwischenprüfung (G I)  Grundstudium nach der Zwischenprüfung (G II und G III)  Hauptstudium.
PORTA für Studienanfänger/-innen Was es kann und wofür ihr es braucht 13. & 14. Oktober 2016, O-Tage, Universität Trier.
Übersicht Wissenswertes zur Studien- und Prüfungsordnung
Begrüßung der Erstsemester am 17. Oktober 2016
Info für den Q1-Jahrgang der Profiloberstufe
Oberstufenkoordinatorin Frau Schneider
Internationales und europäisches Recht der Wirtschaftsbeziehungen
Oberstufenkoordination
Elternabend Klassenstufe
Deutsches und europäisches Umwelt- und Planungsrecht, öffentliches Wirtschaftsrecht und Infrastrukturrecht Schwerpunktbereich 7 SPB 7 Deutsches.
SPB 3: Wirtschaft und Wettbewerb   Geschichtliche Grundlagen des Europäischen Privatrechts II (Gesellschafts- u. Unternehmensrecht, Wettbewerbsrecht, Arbeitsrecht)
Fremdsprachige Rechtsausbildung (FRA) für Juristen
Informationen aus den Prüfungsämtern Elektrotechnik und Informatik
Abitur Regelungen und Ablauf.
Herzlich Willkommen im WiSe 2016/17 des VWA-Studiums
Q1 Jahrgangsstufenversammlung – Planung der Q2
Vorstellung des Schwerpunktbereichs Nr
5 Internationales Privatrecht und Rechtsvergleichung
Selbstcheck Zulassung
Q2 Elternabend und Jahrgangsstufenversammlung
Welches Vorstudium haben Sie?
Informationen zur Schwerpunktbereichsprüfung
Informationen aus den Prüfungsämtern Elektrotechnik und Informatik
Prüfungsrecht.
Was gibt es zu besprechen?
Wie plane ich mein Jurastudium? (Jur. Staatsexamen)
Begleitfach Rechtswissenschaft
Gymnasiale Oberstufe.
Dr.-Ing. Katrin Borcea-Pfitzmann
Dekanat Informationen zum Aufbau und zur Bedeutung der Anfängerübungen sowie zu den weiteren Funktionen der Übungsklausuren.
Jura in Bonn das Hauptstudium Wintersemester 2018/ 2019.
Begleitfach Rechtswissenschaft
Einführung in höhere Fachsemester im Ergänzungsfach Soziologie
Freie Fachschaft Jura - FFJ
Georg Christoph Lichtenberg
Dr. Felix Lange Martin Wapenhans 06. Juli 2018
MSA Informationsabend
Herzlich Willkommen zur Vorlesung Grundzüge des Rechts
Herzlich Willkommen.
Antrag auf Einschreibung
Herzlich Willkommen zur Vorlesung Grundzüge des Rechts
Herzlich Willkommen zur Vorlesung Wirtschaftsrecht
Fakultät für Rechtswissenschaft
Tutorium zum Studienstart
Informationsveranstaltung – Bachelor´s Thesis
Gymnasiale Oberstufe.
Herzlich Willkommen zur Vorlesung Wirtschaftsrecht
Informationen zur Schwerpunktbereichsprüfung
 Präsentation transkript:

Informationsveranstaltung zum Schwerpunktbereichsstudium Am 05. Dezember 2016

Ablauf Begrüßung durch die Studiendekanin : Prof. Dr. Christine Budzikiewicz Teil 1:   Organisatorisches / Prüfungsmodalitäten : Dr. Petra Zrenner, Susanne Rhiel (18.35 Uhr bis ca. 18.55 Uhr) Teil 2: Vorstellung der einzelnen Schwerpunktbereiche: Schwerpunktbereich 1: Recht der Privatperson Prof. Dr. Budzikiewicz Schwerpunktbereich 2: Recht des Unternehmens Prof. Dr. Möslein Schwerpunktbereich 3: Medizin- und Pharmarecht Prof. Dr. Voit Schwerpunktbereich 4: Staat und Wirtschaft Prof. Dr. Böhm Schwerpunktbereich 5: Völker- und Europarecht: Schwerpunktbereich 6: Nationale und internationale Strafrechtspflege Prof. Dr. Puschke

ERSTE PRÜFUNG Gesamtnote setzt sich zusammen aus: 70 % staatliche Pflichtfachprüfung 30 % Schwerpunktbereich 4 Klausuren 1 Hausarbeit (60 %) mit Seminar (40 %)

VORAUSSETZUNG für die Absolvierung des Schwerpunktbereichsstudiums Bestandene Zwischenprüfung im vorangegangenen Semester (letzte Hausarbeit(en) in den Semesterferien vor dem aktuellen Semester Abschluss des Schwerpunktbereichsstudium: spätestens 2 Jahre nach dem Erlöschen des Prüfungsanspruchs der staatlichen Pflichtfachprüfung (§ 5 Abs. 3 SPBO)

SCHWERPUNKTBEREICHSSTUDIUM Formulare und Informationen unter: http://www.uni-marburg.de/fb01/studium/spbs Unterscheide: ANMELDUNG zu den KLAUSUREN (siehe Formular) Offizielle Anmeldung zum Schwerpunkt = ZULASSUNG (siehe Formular)

ANMELDUNG zu den SCHWERPUNKTKLAUSUREN Anmeldung für die Klausuren unbedingt erforderlich Anmeldefrist wird zusammen mit dem Anmeldeformular in jedem Semester auf der Fachbereichshomepage unter „Schwerpunktbereichsstudium veröffentlicht. In diesem Semester läuft die Frist vom 09. bis 20.01.2017.

SCHWERPUNKTKLAUSUREN finden immer in der ersten vorlesungsfreien Woche statt. Schreibzeit: immer 2 h

Schwerpunktklausuren Max. 4 Klausuren vor der Zulassung sind möglich. Max. 2 vor der Zulassung geschriebene Klausuren können beim Zulassungsantrag eingebracht werden. Keine Zeitbegrenzung für das Einbringen dieser Klausuren. Höchstens 4 Klausuren dürfen pro Semester geschrieben werden.

WIRKUNGEN der KLAUSURANMELDUNG Anmeldung ist verbindlich, ein Rücktritt ist nicht möglich. Bei Krankheit muss diese umgehend angezeigt und unverzüglich ein amtsärztliches Attest eingeholt werden. Liegt ein amtsärztliches Attest vor, kann die Klausur nachgeschrieben werden. Es gibt auch die Möglichkeit, die Anmeldung in diesem Fall zu stornieren. Fehlt das Attest wird die Klausur mit 0 Punkten bewertet.

Zulassung zum SCHWERPUNKT ACHTUNG: Antrag auf Zulassung zum Schwerpunkt ist jederzeit möglich, verbindlich und unwiderruflich!! Nach der offiziellen Zulassung zählt jede geschriebene Klausur als Schwerpunktleistung! Empfehlung: Zum Ende des 6. Fachsemester sollte Zulassung erfolgen (§ 5 Abs. 1 Satz 2 SPO). Zeitpunkt: § 9 Abs. 1, Satz 2 SPBO: Spätestens bei der Anmeldung zur staatl. Pflichtfachprüfung muss Zulassung erfolgt sein. KEIN Verbesserungsversuch für einmal geschriebene Klausur nach der offiziellen Zulassung. Die Angabe über die einzubringenden Klausuren ist unwiderruflich. Beim Zulassungsantrag nicht eingebrachte Klausuren können nicht nachträglich in den Schwerpunkt eingebracht werden.

Überschneidung mit der staatlichen Pflichtfachprüfung Überschneidung mit den schriftlichen Klausuren der Pflichtfachprüfung: Keine Verlegung bzw. Nachschreiben der Schwerpunktklausur(en) möglich Überschneidung mit der mündlichen Prüfung: Nachschreiben möglich; erforderlich: Antrag an das Prüfungsamt

SEMINARARBEIT (HAUSARBEIT) Anmeldung erfolgt bei Themenvergabe über Formular beim Lehrstuhl Anmeldung verbindlich, kein Rücktritt möglich Probeseminararbeit: Hierfür darf kein Anmeldeformular ausgefüllt werden. Nachträgliche Anerkennung als Schwerpunktseminararbeit ist nicht möglich. Über das Thema der Seminararbeit muss zusätzlich ein Vortrag gehalten und bestanden werden (§ 14 SPBO).

Zeitpunkt der Seminararbeit Für die Anmeldung zur Seminararbeit muss der Zulassungsantrag vorliegen. Ansonsten ist die Bestimmung der Seminararbeit als Schwerpunktleistung ungültig. Wenn zu diesem Zeitpunkt noch Klausuren in der Korrektur sind, besteht die Möglichkeit, die anzurechnenden Klausuren erst nach Bekanntgabe dieser Ergebnisse zu benennen.

Notenbekanntgabe & Zeugnisausgabe Bei Klausuren: ca. zwei Wochen nach Vorlesungsbeginn im Folgesemester Bei Seminararbeiten: Unmittelbar nach Eingang der erforderlichen Bewertungsunterlagen im Prüfungsamt Zeugnisausgabe des Schwerpunktzeugnisses ca. drei Tage nach Notenbekanntgabe

Remonstration Etwa 1-2 Wochen nach der Notenbekanntgabe bei den Klausuren gibt es die Möglichkeit, die Prüfungsakte einzusehen. Die Einsichtnahmefrist beträgt 2 Wochen. Die Remonstrationsfrist beträgt einen Monat und beginnt einen Tag nach der individuellen Einsichtnahme. Bei Seminararbeiten muss innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe der Note ein Antrag auf Einsichtnahme gestellt werden (§ 22 Abs. 2 SPBO). Die Remonstrationsfrist beginnt analog zu der Frist bei den Schwerpunktklausuren.

Schwerpunktbereiche

Recht der Privatperson

Zwei Klausuren pro Modul Vertiefung im Familienrecht ( 2 SWS) Vertiefung im Erbrecht (2 SWS) Vertragsgestaltung im Familien- und Erbrecht (2 SWS) Vertiefung im Mietrecht (2 SWS) Privates Baurecht (2 SWS)

Modul 2 Internationales Privatrecht (2 SWS) Medienrecht (2 SWS) Privatversicherungsrecht (2 SWS) Privatrechtsgeschichte (2 SWS) Vertragsgestaltung im Familien- und Erbrecht (2 SWS) Vertiefung im Zivilprozessrecht (2 SWS) Vertiefung im Haftungsrecht (2 SWS) Römisches Privatrecht und seine Spuren im BGB (2 SWS) Europäisches Privatrecht (2 SWS) Internationales Zivilverfahrensrecht (2 SWS) European Company Law (2 SWS)

Recht des Unternehmens

Kapitalgesellschaftsrecht (2 SWS) Eine Klausur pro Modul Modul 1 Recht der GmbH (2 SWS) Recht der AG (2 SWS) Kapitalgesellschaftsrecht (2 SWS) Modul 2 Vertiefung Gesellschaftsrecht Corporate Governance (2 SWS) European Company Law (2 SWS)

Vertiefung Arbeitsrecht Koalitions-, Tarifvertrags- und Arbeitskampfrecht Unternehmensmitbestimmung und Betriebsverfassung Arbeitsgerichtsverfahren Europäisches Arbeitsrecht Vertiefung im Arbeitsrecht Vertiefung Geistiges Eigentum und Wettbewerbsrecht Wettbewerbsrecht Kartellrecht Vergaberecht Urheberrecht Medienrecht

Vertiefung Kapital und Finanzierung Bankrecht Kapitalmarktrecht Unternehmenssteuerrecht Kaufmännische Buchführung und Bilanzrecht Versicherungsrecht Mergers & Acquisitions Vertiefung Internationales Wirtschaftsrecht Internationales Privatrecht Europäisches Privatrecht Internationales Zivilverfahrensrecht Internationales Wirtschaftsrecht Schiedsverfahren im nationalen und internationalen Wirtschaftsrecht

Medizin- und Pharmarecht

Zwei Klausuren pro Modul Arzt- und Krankenhaushaftungsrecht (2 SWS) Leistungsrecht der GKV (2 SWS)   Modul 2 Arzt- und Arzneimittelstrafrecht (2 SWS) Vertiefung im Haftungsrecht (2 SWS) Ärztliches Berufsrecht (2 SWS) Arzneimittel- und Medizinprodukthaftungsrecht (2 SWS) Vertragsarztrecht (2 SWS) Privatversicherungsrecht (2 SWS) Kartellrecht (3 SWS)

Staat und Wirtschaft

Zwei Klausuren pro Modul Deutsches und europäisches öffentliches Wirtschaftsrecht (2 SWS) Umweltrecht Planungsrecht Kaufmännische Buchführung und Bilanzrecht (2 SWS) Internationales Wirtschaftsrecht (2 SWS) Vergaberecht (2 SWS) In Modul 1 können ebenso eingebracht werden: Umwelt- und Planungsrecht (2 SWS)

Modul 2 Wahlmodul Sozialrecht Sozialrecht I (2 SWS) Sozialrecht II (2 SWS) Sozialrecht III (2 SWS) Sozialrecht IV (2 SWS) Wahlmodul Steuerrecht Steuerrecht I (2 SWS) Steuerrecht II (2 SWS) Kaufmännische Buchführung und Bilanzrecht (2 SWS)

Völker- und Europarecht

Zwei Klausuren pro Modul Völkerrecht - Allgemeiner Teil (2 SWS) Völkerrecht - Besonderer Teil (2 SWS)   Modul 2 Deutsches und europäisches öffentliches Wirtschaftsrecht (2 SWS) Recht der internationalen Organisationen ( 2 SWS) Europäisches Verwaltungs- und Prozessrecht (2 SWS) Umwelt- und Planungsrecht (2 SWS) Ebenso können in Modul 2 eingebracht werden: Internationales Wirtschaftsrecht Internationales Privatrecht Völkerstrafrecht Geschichte des Völkerstrafrechts Völkerstrafrecht - Grundlagen Europäisches Wirtschaftsrecht

Nationale und internationale Strafrechtspflege

Zwei Klausuren pro Modul Vertiefung im Strafrecht (AT, BT1, BT2, BT3) (2 SWS) Vertiefung im Strafprozessrecht (2 SWS) Sanktionenrecht, Strafvollstreckungsrecht und Strafvollzug (2 SWS) Jugendstrafrecht (2 SWS) Modul 2 Kriminologie (2 SWS) Völkerstrafrecht - Grundlagen (2 SWS) Völkerstrafrecht - Vertiefung (2 SWS) Arzt- und Arzneimittelstrafrecht (2 SWS) IT-Strafrecht (2 SWS) Nebenstrafrecht und strafrechtliche Spezialgebiete (2 SWS)