Wer sich bewegt, bewegt Europa Infoveranstaltung für Erasmus Outgoing-Studierende 2017/18
Ablauf Ihre „Rolle“ im Ausland Formalitäten, Learning Agreement, Mobilitätszuschuss, Evaluation Interkulturelles Training / Interkulturelles Zertifikat Erasmus-Praktika
Rolle als Botschafter Werben Sie für die Universität Bremen! Unser Angebot für die Gaststudierenden: Newcomer-Portal Umfassendes Betreuungsprogramm Newcomer-Service, Study Buddy Unterbringung Interkulturelle Trainings aktive Erasmus-Initiative
Erasmus+ Charta für Studierende Bitte lesen Sie sich die Charta sorgfältig durch. Sie informiert Sie über Ihre Rechte und Pflichten als Erasmus-Student/in Im Download-Bereich unserer Website
Ablauf Zusage des Erasmus-Platzes Nominierung an den Gasthochschulen durch die Erasmus- Beauftragten der Fachbereiche Anmeldung bei den Gasthochschulen Grant Agreement (über Mobility Online) Learning Agreement
Formalitäten Grant Agreement Mobilitätszuschuss ECTS / Learning Agreement / Anerkennung Formulare / Fristen Rückmeldung Krankenversicherung Sonstiges
Grant Agreement Mit dem Grant Agreement nehmen Sie den Erasmus-Platz und den Mobilitätszuschuss an und verpflichten sich zur Einhaltung der Regeln und Fristen des Erasmus-Programms Das Grant Agreement ist KEINE Anmeldung bei der Partnerhochschule
Grant Agreement Genaue Festlegung des Mobilitätszeitraums Genaue Angabe der Höhe des Mobilitätszuschusses Daten nur auf Antrag änderbar (spätestens 4 Wochen vorher) Lesen Sie sich das Grant Agreement sorgfältig durch (Vertrag!)
Mobilitätszuschuss Der Zuschuss wird tag-genau berechnet. Die endgültige Berechnung des Zuschusses erfolgt auf Grundlage der „Confirmation of Erasmus Study Period“, sofern die bestätigten Daten innerhalb des im Grant Agreements bewilligten Zeitraums liegen. Verkürzt sich der Aufenthalt, verringert sich auch der Mobilitätszuschuss entsprechend. Der Mobilitätszuschuss kann auch für die Dauer eines Intensiv-Sprachkurses im Gastland (Teilnahmebestätigung!) und für die offizielle Orientierungsphase der Gasthochschule ausgezahlt werden. Sprachkurs-Gebühren können nicht übernommen werden. Study Period = Zeitraum, in dem die Studierende zu Studienzwecken an der Gasthochschule anwesend sein muss + Orientierungsphase (nicht Tag der An- bzw. Abreise!)
Mobilitätszuschuss Der Studienaufenthalt muss mindestens 3 Monate (90 Tage) betragen; sollte die Aufenthaltsdauer unter 3 Monaten liegen, muss der gesamte Zuschuss zurückgezahlt werden! Ausnahme: Trimester Achtung bei Aufenthalten in Großbritannien
Mobilitätszuschuss Abweichungen des Enddatums bzw. Verlängerungen des Zeitraums müssen bis spätestens 4 Wochen vor dem geplanten, im Grant Agreement angegebenen Datum schriftlich (per Email oder Formblatt) beantragt werden, sonst kann nur der lt. GA bewilligte Zeitraum gefördert werden.
Mobilitätszuschuss Länderkategorie 1: Länderkategorie 2: Dänemark, Irland, Frankreich, Italien, Österreich, Finnland, Schweden, Vereinigtes Königreich, Liechtenstein, Norwegen Belgien, Tschechische Republik, Griechenland, Spanien, Kroatien, Zypern, Luxemburg, Niederlande, Portugal, Slowenien, Island, Türkei Bulgarien, Estland, Lettland, Litauen, Ungarn, Malta, Polen, Rumänien, Slowakei Mindestens 250 Euro pro Monat Mindestens 200 Euro pro Monat Mindestens 150 Euro pro Monat
Studierende mit besonderen Bedürfnissen Studierende haben die Möglichkeit, Sondermittel zu beantragen. Bitte setzen Sie sich zur Beratung und Antragsunterstützung mit mir in Verbindung
Mobilitätszuschuss Sonderstatus Schweiz: Der Mobilitätszuschuss wird von Schweizer Seite bezahlt
Online Sprachtests und Sprachkurse Verpflichtende Tests: Vor Antritt und am Ende des Auslandsaufenthalts In den Unterrichtssprachen (EN, FR, ES, IT, NL) Anbieter: OLS (Online Linguistic Support) Links werden direkt von OLS verschickt Freiwillige Teilnahme an einem Online-Sprachkurs: Kurse in Landessprache möglich, falls Niveau in Unterrichts- sprache B2 oder höher (BG, FI, RO, SK, HU, HR, DK, GR, PL, PT, SE, CZ)
Auszahlung des Mobilitätszuschusses 1.Rate: nach Eingang des Grant Agreements, voraussichtlich Ende August (WiSe) und Januar (SoSe) 2.Rate: nach Ende des Aufenthaltes und fristgerechtem Eingang aller Unterlagen: Confirmation of Erasmus Study Period (Original!) Learning Agreement (vollständig unterschrieben) Immatrikulationsbescheinigung der Uni Bremen für das/die Fördersemester Abgelegte Sprachtests Erfahrungsbericht (mit Deckblatt-Vorlage) Transcript of Records EU-Survey Anerkennungsbestätigung (kann nachgereicht werden)
Rückforderung des Mobilitätszuschusses Wenn: nicht genügend Studienleistungen im Ausland erbracht wurden die Unterlagen nicht rechtzeitig/fristgerecht vorgelegt werden der Aufenthalt vorzeitig abgebrochen oder nicht angetreten wird der Aufenthalt unter der Mindestdauer von 90 Tagen liegt (Ausnahme: Trimester) Keine Prüfungen abgelegt worden sind Teilrückforderung bei Verkürzung
ECTS (European Credit Transfer System) 60 Credits pro Hochschuljahr, 30 Credits pro Semester; 20 Credits pro Trimester. Anerkennungsfragen, Fragen zur Punkteverteilung, Änderungen, Problemfälle bitte mit den ERASMUS- Beauftragten der Studiengänge besprechen.
Learning Agreement Die Kurse werden im Learning Agreement festgehalten, das vor der Abreise zu unterzeichnen ist! Das vollständig unterzeichnete Learning Agreement - before the mobility bitte in Mobility Online hochladen. Änderungen können nachträglich innerhalb von 4 Wochen nach Kursbeginn vorgenommen werden. Diese Änderungen müssen mit den Erasmus- Beauftragten schriftlich (per Email) vereinbart werden und im Learning Agreement - during the mobility aufgeführt sein. Das Learning Agreement- during the mobility bitte in Mobility Online hochladen. Entscheidung über endgültige Kurswahl und Anzahl der zu erwerbenden Punkte liegt bei den ERASMUS-Beauftragten im Fachbereich, nicht beim International Office.
Transcript of Records Das Transcript of Records wird von der Gasthochschule ausgestellt Scan in Mobility Online hochladen Mit dem Transcript of Records wird die Anerkennung in die Wege geleitet (über Anerkennungsbeauftragte bzw. die Person, die das Learning Agreement unterschrieben hat).
Anerkennungsbestätigung Es müssen nicht nur anrechnungsfähige Leistungen bei PABO eingetragen werden. Sie können die restlichen Leistungen auch als freiwillige Zusatzleistungen beim Prüfungsamt eintragen lassen Für Mobility Online reicht ein Scan des Antrags auf Anerkennung mit der Unterschrift des Anerkennungsbeauftragten! (Sie müssen nicht auf den Eintrag in PABO warten)
Formulare und Fristen vor und während des Aufenthaltes Antritt zum WiSe Antritt zum SoSe Wo/wie? Grant Agreement Erstellung ca. Juni - Juli ca. August - November Mobility Online Abgabefrist 31.07.2017 30.11.2017 Original im Internat. Office abgeben Learning Agreement before the mobility (alle Unterschriften vor Antritt!) spätestens 1 Tag vor Antritt Scan in Learning Agreement during the mobility bis 4 Wochen nach Studienbeginn
Formulare nach dem Aufenthalt Antritt zum WiSe Antritt zum SoSe Wo? / Wie? Immatrikulations- Bescheinigung (der Uni Bremen für das Auslandssemester) Sobald diese vorliegt Scan in Mobility Online Confirmation of Erasmus Study Period (CoESP) Sofort nach Rückkehr, spätestens innerhalb von 30 Tagen nach offiziellem Ende Original im International Office einreichen Erfahrungsbericht In MobOn + Scan an FB-Koordinator;
Formulare nach dem Aufenthalt Antritt zum WiSe Antritt zum SoSe Wo? / Wie? Transcript of Records 45 Tage nach offiziellem Ende Scan in MobOn EU-Survey sofort nach Erhalt des Links Anerkennungs-bestätigung Sobald Anerkennung erfolgt ist
Confirmation of Erasmus Study Period frühestens 7 Tage vor Studienende von Gasthochschule vor Ort ausstellen lassen (nach Abreise oft schwierig zu erhalten) muss im Original im Erasmus Büro eingereicht werden erst nach Eingang können weitere Schritte in Mobility Online vorgenommen werden
Evaluationsbogen (EU-Survey) Wird über das Mobility Tool der EU-Kommission ausgefüllt Sie werden eine Email mit dem Link und einer Aufforderung, die Evaluation auszufüllen, erhalten. Achtung: Bitte füllen Sie die Evaluation sorgfältig aus, da über Ihre Evaluation das gesamte Programm bewertet wird. Bevor Sie den EU-Survey abschicken müssen Sie eine pdf-Datei des Surveys generieren pdf-Datei des Surveys in Mobility Online hochladen
Erfahrungsbericht Erfahrungsbericht (ca. 5 Seiten): in Mobility online hochladen (.pdf) Informationen zum Deckblatt beachten! (Downloadbereich I.O.) Eine Kopie an die Erasmus-Beauftragten (elektronisch) Die Berichte sind sehr wichtig für die Auswertung des Programms und die Vorbereitung der zukünftigen Outgoing- Studierenden
Rückmeldung Bis 15.08. zum WiSe; 15.02. zum SoSe Beantragung eines Auslandssemesters (nicht Urlaubssemester, da sonst keine Anerkennung der Studienleistungen möglich!) Befreiung vom Semesterticket möglich Bestätigung der Partnerhochschule nicht notwendig, da Liste der ERASMUS-Studierenden beim SfS vorliegt Kontakt beim SfS: Herr Baumann, Email: martin.baumann@uni- bremen.de Bitte laden Sie eine aktuelle Immatrikulationsbescheinigung der Uni Bremen für das (die) Fördersemester in Mob. Online hoch.
Krankenversicherung Krankenversicherungsabkommen E 118, 128 bzw. Europäische Versichertenkarte (EHIC) bei gesetzlich Versicherten Privatversicherte: über die Krankenversicherung zu klären Bitte erkundigen Sie sich bei Ihren Krankenkassen, ob der Versicherungsschutz ausreicht, oder ob Sie eine zusätzl. private Versicherung benötigen! Gruppenversicherung d. DAAD, (inklusive Haftpflicht + Unfall)
Auslandsbafög Zusätzlich zur Erasmus Förderung möglich Studium / Praktikum mind. 12 Wochen (Hochschulkooperation) Studiengebühren (bis 4.600 Euro), Reisekosten, Zuschuss Krankenversicherung, ggf. Lebenshaltungskosten Antragstellung: möglichst 6 Monate vor Antritt Antragstellung bei den für das entsprechende Land zuständigen Bafög- Ämtern „Auslandsaufenthalt verpflichtend“ -> reguläres Semester! http://www.bafoeg.bmbf.de/de/384.php (Angaben ohne Gewähr)
Sonstiges Verlängerung über den Zeitraum des Grant Agreements hinaus (Antrag s. Website) Frühzeitiger Abbruch d. Aufenthaltes Mobility online Stammdaten vervollständigen Aktuelle Kontaktdaten (Änderungen von Adresse u. Bankdaten immer sofort in Mobility Online aktualisieren)
Erasmus - Praktika Studentinnen/Studenten aller Fachbereiche Freiwillige und Pflichtpraktika Unternehmen, Einrichtungen, Goethe-Institute, NGOs etc. (nicht: deutsche Botschaften, EU-Einrichtungen)
Erasmus - Praktika Praktika zwischen 2 und 12 Monaten (auch mehrfach) Bewerbung jederzeit bis ca. 1 Monat vor Praktikumsbeginn auch wenn schon ERASMUS-Studium absolviert wurde Förderung für Absolventen: Antrag vor Exmatrikulation, Abschluss des Praktikums innerhalb von 12 Monaten nach Exmatrikulation Ansprechpartner: Mathias Bücken Email: auslandspraktika@uni-bremen.de Tel.: +49.421.218-60374
Wichtig im Erasmus+ - Progamm Sie können in jeder Studienphase (BA, MA, PhD) mehrfach und insgesamt bis zu 12 Monate für Studienaufenthalte und/oder Praktika gefördert werden.
Zimmervermittlung für Incoming - Studierende Wir suchen Zimmer für die Erasmus Incoming - Studierenden!! Wenn Sie Ihr Zimmer untervermieten möchten, schreiben Sie bitte eine Email an accomm@uni-bremen.de
Weitere Hinweise Bitte sorgen Sie dafür, dass Ihre Kontaktdaten in Mobility Online immer aktuell sind!!! Änderungen können jederzeit in Mobility Online eingetragen werden. Änderungen, die Sie dem SfS melden, erhalten wir nicht! Bitte lesen Sie unsere Mails und Info-Materialien sorgfältig durch!!! Auch wenn wir uns bemühen, schnell zu reagieren, kann nicht jede Mail umgehend beantwortet werden; bitte haben Sie Geduld.
Weitere Möglichkeiten des Engagements im internationalen Umfeld Study Buddy-Programm Sprach-Tandem
Interkulturelles Zertifikat Interkulturelles Training zur Vorbereitung auf Auslandsaufenthalt http://www.uni-bremen.de/international/internationaler- campus/interkulturelles-zertifikat/erste-schritte.html
Erasmus- Büro Beratungszeiten des International Office im VWG 0580: Mo, Di u. Do: 9-12 Uhr Mi : 14 – 16 Uhr Barbara Hasenmüller Tel.: 0421/218-60362 euprog@uni-bremen.de Cornelia Krain Laura Böhm (stud. Mitarbeiterin) outgoing@uni-bremen.de Tel.: 0421/218-60375 www.uni-bremen.de/erasmus
Who we are? - Former and future Erasmus-students - Registered society with approx. 25 members - Multicultural members - Volunteers
History of the Initiative Founded in the beginning of the 90’s Registred society since 07.01.2008
What are we doing? - Support and counseling of the Incoming-students - Possibility of cross-linking with the local students - Planning and realization of diverse leisure time activities
Ways to get in touch… erasmus-initiative@uni-bremen.de www.erasmus-initiative.uni-bremen.de www.facebook.com/erasmus.initiative.uni.bremen
Wir wünschen Ihnen einen erlebnisreichen und tollen Erasmus-Aufenthalt an Ihrer Gasthochschule!!!