Allgemeine Fragen zu Auslandsaufenthalten

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 Präsentation transkript:

Prof. Dr. Michael Hakenberg Studiengangleitung International Business Auslandsaufenthalt für Studierende der Bachelor-Studiengänge des Fachbereichs Wirtschaft Prof. Dr. Michael Hakenberg Studiengangleitung International Business

Allgemeine Fragen zu Auslandsaufenthalten 10/3/2017 Gliederung 1. Allgemeine Fragen zu Auslandsaufenthalten 2. BW/WI Praxisprojekt 3. IB Auslandsjahr 4. Freiwilliges Auslandssemester 5. Organisatorisches

Allgemeine Fragen zum Auslandsaufenthalt 1. Allgemeine Fragen zu Auslandsaufenthalten Allgemeine Fragen zum Auslandsaufenthalt Was kann ich während des Auslandsaufenthaltes machen? Wer kann ein Auslandsstudium machen? Wo kann ich studieren? Was kann ich studieren? Wann sollte ich im Ausland studieren? Was kostet das Studium? Wann organisiere ich den Auslandsaufenthalt? Was muss ich erledigen und welche Formulare brauche ich?

Was kann ich während des Auslandaufenhaltes machen? 1. Allgemeine Fragen zu Auslandsaufenthalten Was kann ich während des Auslandaufenhaltes machen? Studium Praktikum oder Praxisprojekt Abschlussarbeit → je nach Studiengang in der Studienordnung vorgeschrieben Wer kann eine Auslandsstudium machen? Grundsätzlich jeder Studierende des FB Mehrerer Auslandsaufenthalte während des Studiums möglich Kenntnisse der Landes/Studiensprache sind hilfreich

Französischsprachige HS 1. Allgemeine Fragen zu Auslandsaufenthalten Wo kann ich studieren? Auf eigene Initiative an fast allen Hochschulen der Welt Über den Fachbereich Wirtschaft an derzeit ca. 80 Hochschulen in Europa und Übersee www.hochschule-trier.de/go/partnerhochschulen-wir Englischsprachige HS Asien, England, Irland, USA, Finnland, Niederlande, Norwegen, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slovenien, Tschechien, Ungarn Französischsprachige HS Frankreich, Schweiz, Luxemburg Spanischsprachige HS Spanien, Chile, Ecuador, Kolumbien, Mexiko

Wann sollte ich im Ausland studieren? 1. Allgemeine Fragen zu Auslandsaufenthalten Wann sollte ich im Ausland studieren? IB-Studierende im 7. und 8. Semester → obligatorisches Auslandsjahr andere Bachelor-Studiengänge im letzten Semester → anstatt Praxisprojekt oder freiwilliges Auslandssemester Was kann ich studieren? Abhängig von der Partnerhochschule und dem Studienstand - Anerkennung frühzeitig regeln - Mit Betreuer absprechen - Abkommen mit der Partnerhochschule (bspw . DA)

Bisher keine Studiengebühren Studiengebühren 1. Allgemeine Fragen zu Auslandsaufenthalten Was kostet das Studium? Bisher keine Studiengebühren … an den Hochschulen Europas, mit denen ein ERASMUS-Abkommen geschlossen wurde … lediglich geringfügige Einschreibegebühren!! + Lebenshaltungskosten!! Studiengebühren England USA Australien Bei Fragen: Koordinator/in

BW/WI - Auslandsstudium anstatt Praxisprojekt 2. BW/WI Praxisprojekt BW/WI - Auslandsstudium anstatt Praxisprojekt 18 ECTS in einem Studiensemester (i.d.R. 6. Semester ) + Bericht über die Hochschule 12 ECTS Abschlussarbeit Möglichkeit eines ganzjährigen Studiums sind über KoordinatorInnen zu erfragen !!!

Studienvoraussetzungen für Praxisprojekt/Auslandsstudium 2. BW/WI Praxisprojekt Studienvoraussetzungen für Praxisprojekt/Auslandsstudium i.d.R. mindestens 120 ECTS und/oder Zustimmung des/der Koordinator/in Achtung !!! Höhere Voraussetzungen bei Teilnahme an besonderen Studienprogrammen möglich (z.B. Masterprogramm)

IB - ganzjähriges Studium (60 ECTS) 3. IB Auslandsjahr IB - ganzjähriges Studium (60 ECTS) 30 ECTS im ersten Semester 18 ECTS im zweiten Semester oder umgekehrt 12 ECTS Abschlussarbeit (Frist zur Anmeldung = Juni für Abgabe Ende August (Ende des SS) Inhalte des Studiums (Learning Agreement): Auswahl der Kurse/Themen in Absprache mit den jeweiligen Betreuern des Auslandsaufenthaltes bzw. der Abschlussarbeit

Studienvoraussetzungen für das Auslandsjahr 3. IB Auslandsjahr Studienvoraussetzungen für das Auslandsjahr i.d.R. mindestens 170 ECTS, Fächer der ersten 3 Semester und/oder Zustimmung der/des Koordinator/In Achtung !!! Höhere Voraussetzungen (180 ECTS) bei Teilnahme an besonderen Studienprogrammen möglich (z.B. Masterprogramm)

IB - obligatorisches Auslandsjahr 3. IB Auslandsjahr IB - obligatorisches Auslandsjahr 1. ganzjähriges Studium an einer wirtschaftswissen-schaftlichen Fakultät im Ausland (muss akkreditiert sein) 3. einsemestriges Praktikum in einem Unternehmen im Ausland + einsemestriges Studium an einer ausländischen Hochschule 2. ganzjähriges Praktikum in einem Unternehmen im Ausland

IB - ganzjähriges Praktikum 3. IB Auslandsjahr IB - ganzjähriges Praktikum 48 ECTS aus 37 Wochen praktischer Tätigkeit in einem oder maximal zwei Unternehmen im Ausland (Abschlussbericht und Abschlusspräsentation) 12 ECTS Abschlussarbeit

Kombination von Studium und Praktikum 3. IB Auslandsjahr Kombination von Studium und Praktikum 2 Möglichkeiten 1. Möglichkeit: Einsemestriges Studium (30 ECTS) + 14-wöchiges Praktikum (Bericht und Präsentation ) (18 ECTS ) + Abschlussarbeit (12 ECTS) 2. Möglichkeit: 23-wöchiges Praktikum (Bericht und Präsentation) (30 ECTS) + Einsemestriges Studium (18 ECTS ) + Abschlussarbeit (12 ECTS)

Zulassung und Anerkennung des Auslandsjahrs 3. IB Auslandsjahr Zulassung und Anerkennung des Auslandsjahrs Zulassung Individuelle Planung Absprache mit Koordinator/in Zulassung durch die Hochschule bzw. Zusage des Unternehmens Learning Agreement vor Antritt des Auslandsjahres Anmeldung durch die Hochschule an Partnerhochschulen Rückmeldung an der Hochschule auch im Auslandsjahr!!!! Anerkennung Präsentation + Bewertung vom Betreuer Bei Studienphasen i.d.R. Bewertung durch erworbene Noten + -Bericht Auf Antrag: Präsentation der Studienphase möglich. Betreuer setzt Gesamtnote für Studienphase fest Gesamtnote des Auslandsjahres als Mittelwert

4. Freiwilliges Auslandssemester Sie haben jederzeit die Möglichkeit, z.B. Wahlpflichtfächer an ausländischen Hochschulen hier an der Hochschule Trier anerkennen zu lassen. Mit Modulbeschreibungen der ausländischen Hochschule müssen Sie die Kurse mit den Fachdozenten abgleichen, um eine spätere Anerkennung zu gewährleisten. Auch die Anerkennung von Pflichtfächern ist z.T. möglich. Wir empfehlen ein Freemover-Studium nicht vor dem 3. Semester. Wir beraten Sie dazu gerne!

Organisationsvorlauf eines Auslandsstudiums 4. Organisatorisches Organisationsvorlauf eines Auslandsstudiums ... an Partnerhochschulen des Fachbereichs Information … ein Jahr vor geplantem Studium Bewerbung … ein halbes Jahr vor geplantem Studium Info → Frau Willems (Fachbereich Wirtschaft) … „free mover“ … Stipendiaten Bewerbung … mindestens ein Jahr vor Studienbeginn Info → Herr Lex (Akademisches Auslandsamt)

An wen kann ich mich wenden? 4. Organisatorisches An wen kann ich mich wenden? Frau Willems im IB-Büro (Raum K 3c) Tel. 0651-8103-528 Allgemeine Beratung Infos über alle Partnerhochschulen Anmeldung bei der Partnerhochschulen !! Aufteilung nach Sprachen und Sprachräumen Englischsprachige HS  unterschiedliche Ansprechpartner siehe www.hochschule-trier.de/go/partnerhochschulen-wir Französischsprachige HS  Frau Dr. Nikolay Spanischsprachige HS  Frau Jaszus

Organisationsvorlauf eines Auslandspraktikums 4. Organisatorisches Organisationsvorlauf eines Auslandspraktikums Mindestens ein Jahr vor geplantem Antritt: Beschaffung eines Praktikumsplatzes Bewerbung bei Firmen Praktikantenvertrag Hochschulbetreuer/in evtl. Beantragung eines Stipendiums, Bafög, Förderung über Leonardo oder Erasmus

An wen kann ich mich wenden? 4. Organisatorisches An wen kann ich mich wenden? Vermittlung von Praktika im europäischen Ausland: a.i.m. rlp Agentur für internationale Hochschul- Mobilität Rheinland-Pfalz Gebäude A, Raum 150 / 151 Tel. +49 651 8103-313 Fax +49 651 820-774

Fördermöglichkeiten (Auswahl) 4. Organisatorisches Fördermöglichkeiten (Auswahl) EU Programm - ERASMUS AuslandsBafög DAAD Friedrich-Ebert-Stiftung Friedrich-Naumann Stiftung Fullbright Kommission Studienstiftung des deutschen Volkes Leonardo da Vinci (nur Praktika) InWEnt uva. Info: Herr Lex (Akademisches Auslandsamt), lex@hochschule-trier.de, Gebäude J 4 www.hochschule-trier.de/go/5285

Was muss ich erledigen und welche Formulare brauche ich? Vor dem Auslandsaufenthalt: ggf. Eintrag auf der Bewerbungsplattform „Ausländische Partnerhochschulen“ Jan. bis 1. März für WS, Sept. bis Oktober für SS Application form + learning agreement oder Praxisprojektvertrag (Fachbereichsvertrag oder firmeneigener Vertrag) Antrag: auf Zulassung zum Auslandsjahr für IB, auf Zulassung um Praxisprojekt/Auslandssemester oder auf Genehmigung von freiwilligem Auslandssemester Antrag auf Erasmus-Förderung im Auslandsamt Ggfs während des Auslandsaufenthaltes einen Antrag auf Schiebung Von Prüfung(en) stellen

Nach dem Auslandsaufenthalt: transcript of records mit Notenschlüssel der ausländischen Hochschule Antrag: auf Anerkennung des Auslandsjahres für IB auf Anerkennung des Praxisprojekts/Auslandssemester für BW/WI Bericht über Auslandsstudium (siehe Leitfaden Abschlussbericht/Auslandsstudium) Terminliche Abstimmung zur Präsentation des Auslandspraktikums Alle Formulare finden Sie auf unserer Homepage unter „Studium|Lehre“ Bei Anerkennung von Leistungen als „freemover“ bitte im Raum K 3 melden!