Infoveranstaltung AMS - Berater / Michael Riss

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 Präsentation transkript:

Infoveranstaltung AMS - Berater 20.09.2016 / 13.10.2016 Michael Riss Aus Gründen der einfacheren Lesbarkeit wird auf die geschlechtsspezifische Differenzierung, z. B. Prüfer/Innen, verzichtet. Entsprechende Begriffe gelten im Sinne der Gleichbehandlung grundsätzlich für beide Geschlechter.

Wirtschaftskammer Wien - Lehrlingsstelle Im übertragenen Wirkungsbereich der Landeskammern vom Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit zur Durchführung der Lehrabschlussprüfung beauftragt. Die Lehrlingsstelle agiert als Behörde Organisiert die Lehrabschlussprüfung Zuständiger Referent organisiert die Prüfungskommission Überwacht den ordnungsgemäßen Prüfungsablauf Erstellt das Prüfungszeugnis

Zweck der Lehrabschlussprüfung laut BAG § 21 Abs. (1) Zweck der Lehrabschlussprüfung ist es festzustellen, ob sich der Lehrling die im betreffenden Lehrberuf erforderlichen Fertigkeiten und Kenntnisse angeeignet hat und in der Lage ist, die dem erlernten Lehrberuf eigentümlichen Tätigkeiten selbst fachgerecht auszuführen. Die Lehrabschlussprüfung wird für alle Prüfungswerber nach gleichen objektiven Kriterien durchgeführt

Statistik – 2015 Gesamt 10.769 LAP-Kandidaten

Rechtsgrundlagen BAG i.d.g.F. Allgemeine Lehrabschlussprüfungsordnung BGBL. Nr. 670/95 Prüfungsordnung für den betreffenden Lehrberuf

wko.at/wien/lehrling wko.at/wien/lap

Es gibt unterschiedliche Wege für die Zulassung zur LAP - reguläre Lehrlinge (Lap auch Jahre später möglich) - Lehrabbrecher nach halber Lehrzeit BAG § 23/5 lit.b - außerordentliche LAP BAG § 23/5 lit.a - Zusatzprüfung BAG § 27 - Wiederholer LAP - Gleichhaltung ausl. Prüfungszeugnisse BAG § 27 a

Anmeldung zur Lehrabschlussprüfung Antrag zur Anmeldung erfolgt mit Antragsformular Einzahlungsbestätigung der Prüfungsgebühr Jahres- und Abschlusszeugnis wenn bereits vorhanden NEU: Onlineanmeldung auf ebipol.wkw.at Es besteht die Möglichkeit bereits 6 Monate vor Lehrzeitende den Antrag zur Anmeldung zur LAP zu stellen. Die Lehrlingsstelle kann den LAP-Termin bereits 10 Wochen vor Ende der Lehrzeit festlegen.

Außerordentliche Zulassung zur Lehrabschlussprüfung § 23 Abs. 5 lit.a BAG – Voraussetzungen Alter: vollendetes 18. Lebensjahr Erwerb der erforderlichen Fertigkeiten und Kenntnisse beispielweise durch entsprechen lange: - einschlägige Anlerntätigkeit - sonstige praktische Tätigkeiten - einschlägige Kursveranstaltungen Der Erwerb dieser erforderlichen Fertigkeiten und Kenntnisse muss glaubhaft gemacht werden. Die Summe aller Zeiten muss zumindest der halben Lehrzeit des Lehrberufes entsprechen.

Unterlagen für Glaubhaftmachung § 23/5 lit.a Grundlage für die Zulassung zur LAP ist die VO lt. Lehrberufsliste mit dem Berufsbild des jeweiligen Lehrberufes. Zeitspanne einer mind. halben Lehrzeit –Zeiten können kombiniert werden Firmenbestätigung …hat sich im Zeitraum von/bis die für den Lehrberuf erforderlichen Fertigkeiten und Kenntnisse angeeignet…. keine geringfügige Beschäftigung, nicht unter 25 Wochenstunden Kursbestätigung – z.B. über LAP Vorbereitung in Verbindung mit Praxiszeiten, Lehrzeiten pos. Schulzeugnisse nach dem 9. Pflichtschuljahr z.B. HAK, HTL etc. ohne Abschluss Sozialversicherungsauszug –nur bedingt als Nachweis geeignet z.B. Einzelhandel – Angestellter / Arbeiter Arbeitsbeschreibung chronologisch über Tätigkeiten bzw. Ausübung der Fertigkeiten und Kenntnisse durch den Prüfungswerber, wenn keine Nachweise möglich z.B. bei Migration Qualipass mit Eintrag der ausreichend qualifizierten Tätigkeiten

LAP Prüfungswerber ÜBA Sprechtage in der Lehrlingsstelle Bedingter Zulassungsbescheid Qualipass bzw. Laufzettel Abfrage Datenbank durch Prüfungswerber Chancenscheck LAP Termin – abhängig von div. Faktoren

Außerordentliche Zulassung zur Lehrabschlussprüfung §23 Abs. 5 lit. b BAG – Voraussetzungen Zurücklegung mindestens der halben Lehrzeit keine Möglichkeit, einen Lehrvertrag für restliche Lehrzeit abzuschließen

Theoretische Prüfung ist schriftlich abzulegen ist grundsätzlich vor der praktischen Prüfung abzuhalten entfällt bei Jahres- und Abschlusszeugnis der fachlichen Berufsschule bzw. bei erfolgreichen Abschluss einer berufsbildenden mittleren oder höheren Schule möglicher Entfall über Anerkennungssystem „ Meine Chance ich kann das“ - Pilotprojekt

Zusatzprüfung § 27 BAG - Voraussetzungen Für Personen, die bereits in einem verwandten Lehrberuf eine LAP positiv abgelegt haben. nach einer LAP in einem modularen Lehrberufen eine Prüfung in einem weiteren Haupt- oder Spezialmodul ablegen möchten. eine Facharbeiterprüfung in einem Land- und forstwirtschaftlichen Lehrberuf abgelegt haben. eine Reifeprüfung in einer BHS oder Landwirtschaftlichen Schule oder in einer AHS mit berufsbildenden Inhalten abgelegt haben

Gleichhaltung ausländischer Prüfungszeugnisse § 27 a BAG – Voraussetzungen Im Ausland absolvierte Berufsausbildungen können auf Antrag vom Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend mit einer einschlägigen Lehrabschlussprüfung gleichgehalten werden. "Die Nostrifikation ausländischer Zeugnisse beruht auf einem Vergleich der abgelegten Prüfungen und des besuchten Unterrichts auf Basis der österreichischen Lehrpläne. Falls einzelne Unterrichtsgegenstände oder Lehrstoffgebiete nicht ausreichend nachgewiesen erscheinen, so müssen entsprechende Zusatzprüfungen vorgeschrieben werden. Gleichhaltungsantrag an das BMWFW – Stubenring 1 - Fr. Holzer , Fr. Killek Mit Bescheid des Ministeriums LAP Anmeldung in der Lehrlingsstelle

LAP - Wiederholungsprüfung Der Kandidat kann beim nächsten Prüfungstermin sofort wieder antreten, sofern Anmeldung und Zulassung zur Prüfung erfolgen. kein Verfall der LAP Zulassung, solange Lehrberuf in Ö geprüft wird. Nur negativ beurteilte Gegenstände müssen wiederholt werden. Prüfungsgebühr ist erneut einzubezahlen Seit 1. September 2013 ist der 2. und/oder 3. Antritt kostenlos

Info und Kontakt | Lehrlingsstelle - Lehrlingsprüfungen Referatsleiter Michael Riss DW 2417 | E michael.riss@wkw.at Referatsleiter-Stellvertreter Mag. Eva Reithofer DW 2416 | E eva.reithofer@wkw.at Michael Zehetner DW 2419 | E michael.zehetner@wkw.at

Kontaktdaten Lehrlingsstelle der Wirtschaftskammer Wien 1030 Wien, Rudolf-Sallinger-Platz 1 | Erdgeschoss T 01/514 50 – 2011 www.wko.at/wien/lehrling

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!