Was passiert in den nächsten Wochen?

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 Präsentation transkript:

ERASMUS+ 2017/2018 StipendiatInnentreffen Humanwissenschaftliche Fakultät

Was passiert in den nächsten Wochen? 1. Nominierung Wir haben Sie an den Partneruniversitäten nominiert  Bitte das ZIB auf dem Laufenden halten 2. Bewerbung an der Gasthochschule Sie bewerben sich bei den Partner- universitäten !Bewerbungsfristen beachten!

Bewerbungsunterlagen => uni-spezifisch, aber meist: 1) Bewerbungsformular → Unterschrift ZIB? 2) Course selection → Vertragsbereich beachten! → i.d.R ca. 50% der Kurse im Vertragsbereich → mind. 21 ECTS => wir empfehlen mehr einzuplanen 3) Transcript of Records → eigeneÜbersetzung der Kurse an der Uni Köln auf Englisch → Tabellenform: Kurstitel, ECTS, deutsche Note, (US-grade) → Unterschrift ZIB! => Dokumente möglichst per Mail senden, evtl. auch per Post → Scan (pdf), nicht abfotografiert! → Kopien anfertigen

Förderung: ERASMUS+ Mobilitätszuschuss → Erlass von Studiengebühren im Ausland → Förderung gestaffelt nach Länderkategorien Gruppe 1: Dänemark, Finnland, Frankreich, Irland, Italien, Liechtenstein, (270€) Norwegen, Österreich, Schweden, Schweiz, Vereinigtes Königreich Gruppe 2: Belgien, Griechenland, Island, Kroatien, Luxemburg, (210€) Niederlande, Portugal, Slowenien, Spanien, Tschechien, Türkei, Zypern Gruppe 3: Bulgarien, Estland, Malta, Mazedonien, Lettland, Litauen, Polen, (150€) Rumänien, Slowakei, Ungarn Auszahlung meist in 2 Raten: → erste Rate (80%) 2-3 Monate nach Semesterbeginn (d.h. ca. Dezember/ Mai) → Schlussrate nach Eingang aller Dokumente

Förderung: ERASMUS+ Mind. 21 ECTS Förderzeitraum in Ländergruppen 1 und 2 zunächst für ein Semester max. 4 Monate, danach „zero grant“→ Zeitraum ohne Förderung Ländergruppe 3 wird voll gefördert Je nach Verfügbarkeit der Mittel ist nachträgliche Verlängerung des Förderzeitraums möglich

Förderung: BAföG Auslands-BAföG => Frühzeitig drum kümmern! Hürden etwas niedriger Länderspezifische Zuständigkeit → http://www.bafoeg-rechner.de/FAQ/bafoeg_ausland.php Bescheinigung vom ZIB 2. Inlands-BAföG => wird nicht weitergezahlt und muss abgemeldet werden! → sonst droht Rückzahlung

Beurlaubung? Vor- und Nachteile abwägen Beurlaubung: → Keine Prüfungsleistungen in Köln möglich → Kein Semesterbeitrag, kein KVB-Ticket → Leistungen der Partneruniversität können trotzdem angerechnet werden → Semester wird nicht als Fachsemester auf Regelstudienzeit angerechnet Im Studierendensekretariat Antrag abgeben → WS bis 30.09. → SoSe bis 31.03. → bereits gezahlter Semesterbeitrag wird zurückerstattet (sollte wegen Exmatrikulation überwiesen werden)

Beurlaubung und BAföG Wenn in Köln beurlaubt: → Wird vom BAföG-Amt komplett am Ende auf die Regelstudienzeit angerechnet (6 Monate) → Bei rechtzeitigem Antrag trotzdem Förderung nach Rückkehr für den Rest des Semesters möglich (Antrag entweder direkt bei Rückkehr oder schon vorab mit gfhhgenauer Angabe des Rückkehrdatums) Wenn in Köln nicht beurlaubt: → Nur genauer Zeitraum des Auslandsaufenthaltes wird am Ende ggggiauf die Regelstudienzeit angerechnet (mit Nachweis, von wann bis wann man nicht in Köln war)

Das ERASMUS+ - Paket Frist: 30 Tage nach Mobilitätsende! Dokumente, die die Uni Köln für Ihr ERASMUS- Semester braucht Werden per Mail verschickt/ auf die Webseite geladen Vor dem Auslandsaufenthalt 1. Grant Agreement 2. Learning Agreement 3. Online-Sprachtest (link per Email) Nach dem Auslandsaufenthalt 1. Transcript of Records 2. Confirmation letter 3. Abschlussbericht (IO) 4. Erfahrungsbericht (ZIB) 5. Anerkennungszeugnis Frist: 30 Tage nach Mobilitätsende!

Das ERASMUS+ - Paket Vor dem Aufenthalt: Grant Agreement → aktuellen Leitfaden beachten → im Original an das IO → eine Kopie per scan an uns → ACHTUNG: Genaue (!) Aufenthaltsdaten angeben → Sprachkurse/Vorbereitungswochen zählen mit → Hinweise zum Ausfüllen werden mit dem ERASMUS-Paket geschickt, muss maschinell ausgefüllt werden → Unterschrift auf letzter Seite nicht vergessen!

Das ERASMUS+ - Paket → mehrere Versionen: Deutsch vs. Englisch Vor dem Aufenthalt: Learning Agreement → mehrere Versionen: Deutsch vs. Englisch 1-Fach vs. 2-Fach Studiengang → Allgemeine Daten → Tab. A bzw. AA = „Stundenplan“ semesterbegleitende Sprachkurse an der Gasthochschule zählen mit eigenständige Recherche, inwieweit man unter dem ERASMUS+-Vertrag sinnvoll studieren kann - mind. 21 ECTS

Das ERASMUS+ - Paket Vor dem Aufenthalt: Learning Agreement → Tab. B (bzw. BB) = Anerkennungswünsche

Das ERASMUS+ - Paket Prozess vor der Mobilität Learning Agreement → Sie füllen das LA aus, unterschreiben es, lassen es von der Gasthochschule unterschreiben und senden es uns als pdf zu (spätestens 6 Wochen vor Abreise) → Sie müssen sich nichts anerkennen lassen und können zur Vereinfachung schon vorher einen Annex unterschreiben → Anerkennung nachher trotzdem möglich

Das ERASMUS+ - Paket Prozess vor der Mobilität Learning Agreement Bei Anerkennungswünschen: → von Ihnen und der Gasthochschule unterschriebenes LA an uns als pdf (spätestens 6 Wochen vor Abreise) → wir leiten es an die zuständigen Stellen zwecks Anerkennung weiter (SSC/Fachvertreter*innen) → Prüfung der Anerkennung → zurück an uns zur Unterschrift → wir leiten ans International Office weiter und senden es Ihnen wieder zu

Das ERASMUS+ - Paket Prozess während des Aufenthalts: Learning Agreement → Tab. A2/B2 = Änderungen von A/B (bzw. AA2/BB2 = Änderungen von AA/BB) Änderungen mehrfach möglich, auch Höhe der einzelnen ECTS Unbedingt immer das gleiche LA benutzen Änderungen müssen innerhalb der ersten vier Wochen im Ausland vorgenommen werden Erneut Unterschrift der Gasthochschule sowie von Ihnen Sendung an uns

Das ERASMUS+ - Paket Prozess während der Mobilität Learning Agreement → per Email mit SSC/Fachvertreter*in Anerkennung klären → ZIB ins CC → diese Bestätigung der Anerkennung muss nachprüfbar sein → Anerkennung dann formal nach Rückkehr

Das ERASMUS+ - Paket Nach dem Aufenthalt: - falls noch nicht geschehen, wird das geänderte LA bei Anerkennungswünschen vom SSC/Fachvertreter*in unterschrieben – Achtung Frist Abgabe Dokumente 30 Tage → Tab. C/D = müssen nicht zwangsläufig ausgefüllt werden, dienen eher den Hochschulen als Richtlinien Für Tab. D können Sie auch das „Anerkennungszeugnis“ verwenden → muss mit Tab. B identisch sein

Das ERASMUS+ - Paket Nach dem Aufenthalt: Transcript of Records = „Zeugnis“ Am besten schon vor Ort von der Gastuniversität abholen Ans ZIB, wir leiten es ans International Office weiter Confirmation letter → Bescheinigung der Gasthochschule mit genauen Aufenthaltsdaten → ans ZIB → wir leiten ans IO weiter → wichtig! dient als finale Grundlage für die Schlussrate → Frist: 30 Tage nach Ende der Mobilität!

Das ERASMUS+ - Paket Kontakt: Nach dem Aufenthalt: Erfahrungsbericht (IO) → Beschreibung der Erfahrungen, praktische Tipps etc. → dient dem IO als Feedback → ca. 3 Seiten, ausformuliert, keine Fotos benötigt → per Mail und als Papierform (unterschrieben!)ans IO Kontakt: Annika Schwarz International Office SSC (Raum 1.222) Albertus-Magnus-Platz 50923 Köln a.schwarz@verw.uni- koeln.de 0221/ 470 - 5804

Das ERASMUS+ - Paket Nach dem Aufenthalt: Erfahrungsbericht (ZIB) → ehrliche Beschreibung der Erfahrungen, praktische Tipps etc. → dient dem ZIB als Feedback und zukünftigen Outgoings als Orientierung und Hilfe → ca. 5 Seiten, ausformuliert, mit Fotos → elektronisch ans ZIB →bitte keine persönlichen Daten angeben, da veröffentlicht wird!!!

Das ERASMUS+ - Paket 30 Tage nach Ende der Mobilität Nach dem Aufenthalt: Deadline für alle Dokumente: 30 Tage nach Ende der Mobilität

Der Online Sprachtest Wenn Englisch, Französisch, Spanisch, Italienisch oder Niederländisch die Hauptunterrichtssprache ist vor dem Auslandsaufenthalt Über den Online Linguistic Support (OLS) – Sie erhalten eine Email mit dem Link Ergebnisse dienen ausschließlich der Dokumentation und sollen zu Ihrer eigenen Verbesserung beitragen während des Auslandsaufenthaltes kann das Dezernat 9 – Internationales erneut Sprachkurse versenden dies ist nicht verpflichtend Nach Ihrem Aufenthalt werden Sie erneut gebeten einen Test durchzuführen Email - link

Verlängerung - Studium Nachträgliche Verlängerung des Auslandssemesters möglich → nur unter Vorbehalt verfügbarer Mittel! => erstmal Zero Grant Anfrage, ob der Verlängerung zugestimmt werden kann ans ZIB → inklusive Bestätigung der Gasthochschule → bis spätestens 30 Tage vor Ende des geplanten Aufenthaltes Bei Zusage neues LA für das zweite Semester einreichen

So erreichen Sie uns: Kontakt: Sprechstunde: Zentrum für Katarina Schneider-Bertan: R 1319 (C-Trakt) Donnerstags 11-12 Uhr 0221/470/4713 Michalina Tomopeta/Britta Oehl R 105 Container 0221/470/6213 Annette Centonze Sekretariat R 102 Container 0221/470/1974 Sprechzeiten sowie News, Materialien etc. auf unserer homepage Kontakt: Zentrum für Internationale Beziehungen Container Raum 105/102 Sowie R 1319 C-Trakt Frangenheimstr. 4 a 50931 Köln zib-hf@uni-koeln.de 0221/ 470 – 1974/ 6213/ 4713