Auf dem Weg zu einem neuen Ökostrom-Fördersystem 7

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 Präsentation transkript:

Auf dem Weg zu einem neuen Ökostrom-Fördersystem 7 Auf dem Weg zu einem neuen Ökostrom-Fördersystem 7. Grazer Energierechtstag, 27. April 2017 Benedikt Ennser BMWFW

Überblick Zur Ausgangslage „Kleine Ökostromnovelle“ „Große Ökostromnovelle“ Energieunionspaket Langfristige Perspektive

Ausgangslage Warum besteht Handlungsbedarf? Wartelisten & Optimierungspotenziale legen „kleines Service“ nahe Handlungsaufträge aus dem Regierungsprogramm Anpassungen ohne neuerliche Notifikationspflicht Neuer EU-Beihilferahmen verlangt „großes Service“ Erfordert Systemeingriffe Notifikationspflicht Neue strategische Ausrichtung Energie- und Klimastrategie Energieunionspaket

„Kleine Ökostromnovelle“ Überblick ÖSG Fördermittel Anlagen-register Verfallsfrist Ausgleichs-energie-minimierung Administra-tives Transparenz ElWOG Gem. Erzeugungs-anlagen Kleinst-erzeuger Monitoring Umsetzung Netzkodizes VVV GWG BKO-Konzession E-ControlG TEN-E-Verordnung Ladepunkte-register ECA-Sonder-vermögen Zweck-widmungen für WKLG, KMU-FördergsG, FTFG KWK-Punkte-Gesetz Biogas-TechnologieabfindungsG

Änderungen im ÖSG 2012 Fördermittel Biogas-Nachfolgetarife: 5 x 5 Mio. € Für Tarife gem. Nachfolgetarif-VO Offenlegung von Kalkulationsgrundlagen Ab 1.1.2018 kein Kontingent für Biogas-Neuanlagen 1 Mio. € aus Resttopf  Kleinwasserkraft Investitionszuschüsse + 4 Mio. p.a., Fördersätze  Basis = Regierungsvorlage; laufende Verhandlungen im Nationalrat lassen noch Änderungen erwarten!

Änderungen im ÖSG 2012 Wegweiser in Richtung „große Ökostromnovelle“ „Smart feed-in“: Kurzfristige Regelbarkeit der Einspeisung Möglichkeit anlagenbezogener Kriterien bei der Reihung von PV-Förderansuchen Fernsteuerbarkeit rohstoffabhängiger Anlagen Explizite Ermächtigung der OeMAG zur Kontrahierung von „Ausgleichsenergie“ Zukunft

Änderungen im ÖSG 2012 Administrative Anpassungen Entfall der bescheidmäßigen Anerkennung als Ökostromanlage für rohstoffunabhängige Anlagen Klarstellungen für Leistungsüberschreitung Erstreckung der Verfallsfrist für gereihte Förderansuchen von 3 auf 4 Jahre Umfassendes Auskunfts- und Einsichtnahmerecht für BMWFW und E-Control Bessere Datengrundlage für Herkunftsnachweise Veröffentlichung von Förderungen ab 500.000 €

Änderungen im ElWOG 2010 Gem. Erzeugungsanlagen - Eckpunkte Anschluss an Hauptleitung (Steigleitung) Freiwillige Teilnahme durch ideelle Anteile Vertragliche Aufteilung der Einspeisemengen Überschusseinspeisung ins öffentliche Netz ¼ Std-genaue Messung, daher Smart Meter (LPZ) Messung/Zuordnung je Zählpunkt durch Netzbetreiber Andere Rechtsvorschriften (ABGB, MRG, WEG 2002, WGG, Bauordnungen etc) bleiben unberührt

Änderungen im ElWOG 2010 Gem. Erzeugungsanlagen - Anwendungsbereich Technologieneutral: PV, KWK etc Auch Anschluss von Speicheranlagen möglich Keine Einschränkung bezüglich Verwendungszweck des Gebäudes „Nahebereich“ des Gebäudes – keine Durchleitung durch öff. Netz Faktische Begrenzung durch Anschluss an dieselbe Hauptleitung; gleiche Netzebene der Verbraucher; Vertrag zwischen allen Teilnehmern Quelle: E-Control

„Große Ökostromnovelle“ Leitlinien für staatliche Umweltschutz- und Energiebeihilfen 2014-2020 Beihilferechtliche Anforderungen Prämien statt Einspeisetarife Selbstvermarktung statt Kontrahierungszwang Für Anlagen ab 500 kW, Windkraft ab 3 MW/3 Einheiten Ausschreibungen statt „First come – first served“ Für Anlagen ab 1 MW, Windkraft: ab 6 MW/6 Einheiten Vermeidung von Anreizen zur Einspeisung bei negativen Preisen Öffnung für andere EWR-Staaten

„Große Ökostromnovelle“ Gestaltungsoptionen Prämien vs Investitionszuschüsse Bei Prämien: Fixe vs gleitende Prämien Mischvarianten: „Cap & Floor“ ua Selbstvermarktung: Kleine Anlagen? Zusatzkosten? Voraussetzung: Fernsteuerbarkeit Negative Preise: Abregelung? Ausschreibungen: Technologieübergreifend? Kleine Anlagen? Häufigkeit? Präqualifikation? Aufbringungmechanismus

„Große Ökostromnovelle“ Erste Überlegungen Erst Konzept, dann Legistik Generelle Ausrichtung: Energie- und Klimastrategie Investitionszuschüsse für PV besonders geeignet Selbstvermarktung soll zur Reduktion von Ausgleichsenergiekosten beitragen Aufbringung: bereits jetzt hohe Fixkosten pro Zählpunkt  Ausweichmanöver Neue Rolle für OeMAG

Energieunionspaket Mitteilung Saubere Energie für alle Europäer VO Governance (NEU) VO Elektrizitätsbinnenmarkt RL Elektrizitätsbinnenmarkt VO ACER VO Risikovorsorge (NEU) Strommarktdesign & Konsumenten RL Energieeffizienz RL Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden Ökodesign-Umsetzungsmaßnahmen Energieeffizienz RL Energie aus erneuerbaren Quellen Erneuerbare Energie Sektoruntersuchung Kapazitäts-mechanismen Bericht Energiepreise und -kosten Bericht EEPR EEEF Bericht Schnellere Innovation

VO & RL Strombinnenmarkt Neues für Erneuerbare Institutionen: Aggregatoren, lokale Energiegemeinschaften Anreize für „Demand Response“ Anerkennung aktiver Kunden Kraftwerkseinsatz („Dispatch“) Vorrang für Erneuerbare und KWK bei neuen Anlagen eingeschränkt auf Anlagen < 500 kW (< 250 kW, sobald Anteil mit Vorrang 15 % überschreitet) Abregelung („Redispatch“) Erneuerbarer als letztes Mittel oder bei unverhältnismäßig hohen Kosten oder Gefährdung der Netzsicherheit

VO & RL Strombinnenmarkt Auswirkungen & Bewertung Rücknahme des Einspeisevorrangs Anpassung der Vorrangregelung des § 20 ElWOG 2010 und beim Kontrahierungszwang der OeMAG Möglichkeit der Abregelung wirkt kostensenkend Verschiebungen in der Merit Order Quelle: Europäische Kommission, METIS Study S12, Assessing Market Design Options in 2030 (2016)

RL Erneuerbare Inhalt EU-Ziel: 27 % bis 2030 Vereinfachung von Genehmigungsverfahren Einrichtung von zentralen Anlaufstellen, Höchstfrist 3 Jahre Vereinfachte Verfahren für Kleinanlagen und Repowering Öffnung der Förderregelungen Ab 2021 mind. 10 % für Anlagen in anderen MS Mainstreaming bei Wärme/Kälte Erhöhung des Anteils Erneuerbarer um mind. 1 % pro Jahr Neuregelung von Biokraftstoffen

RL Erneuerbare Auswirkungen & Bewertung Erfordert weitere Anpassung des Fördersystems Inklusive ÖSG 2012 Vielfach sind Kompetenzen der Länder berührt ZB Mainstreaming bei Wärme/Kälte, Einrichtung von „One- Stop-Shops“, Förderungen Präzisierungen im RL-Vorschlag erforderlich Ua bezüglich lokaler Energiegemeinschaften

Langfristige Perspektive Wohin geht die Reise? Ziel ist annähernd (bilanzieller) 100 % Strom- Eigendeckungsgrad bis 2030 Siehe Arbeitsprogramm der Bundesregierung Dekarbonisierung des Kraftwerksparks wird maßgeblich vom EU-Emissionshandel abhängen Sektorkopplung: Strom  Mobilität, Wärme/Kälte Mögliche Trennung der AT-DE Strompreiszone könnte Großhandelspreise für Österreich erhöhen

Langfristige Perspektive 100 % Erneuerbare im Stromsektor? Legistisch einfach... Technisch möglich... Quelle: Obelix GmbH & Co.KG

Danke für Ihre Aufmerksamkeit! Kontakt Danke für Ihre Aufmerksamkeit! Dr. Benedikt Ennser Leiter der Abteilung Energie - Rechtsangelegenheiten Bundesministerium für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft 1010 Wien, Stubenring 1 Tel.: +43 (0)1 71100 - 803009 benedikt.ennser@bmwfw.gv.at www.bmwfw.gv.at