Sauer Christian ASFINAG Baumanagement GmbH Wien,

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 Präsentation transkript:

Sauer Christian ASFINAG Baumanagement GmbH Wien, 12.01.2015 Von der Leistungsstörung zur Störung der Leistungserbringung „Was wiegt´s, das hat´s“ Sauer Christian ASFINAG Baumanagement GmbH Wien, 12.01.2015 Auswahl des Motivs für die Titelfolie (bitte nur für die 1. Seite): Gerne können Sie das Design Ihrer Titelfolie unter „Layout“ ändern. Es stehen Ihnen einige ASFINAG-Motive zur Verfügung. Titelfolie auswählen - im Menüreiter „Start“ – unter der Gruppe „Folien“ – „Layout“ anklicken“ und die gewünschte Titelfolie auswählen. (In der 1. Zeile unter „Layout“ erscheinen die zu der ausgewählten Folie dazugehörigen Auswahlmöglichkeiten – bei der Auswahl Titelfolie, werden alle Titelfolien in der 1. Zeile angezeigt) Eigenes Motiv – Achtung, Logo muss sichtbar sein! Unter Layout „Titelfolie leer“ auswählen. Im Platzhalter auf „Grafik aus Datei einfügen“ klicken. Ein passender Ausschnitt aus dem Bild (25,4 x 7 cm) wird angezeigt. Den Folienmaster öffnen (Ansicht – Folienmaster). Auf das Bild mit rechter Maustaste klicken: „In den Hintergrund“, falls das Logo nicht zu sehen ist. Man kann das Bild auch mit drag&drop in die Präsentation hineinziehen und durch Zuschneiden des Bildes selber den Ausschnitt definieren. Die Position des Bildes muss so auch selber korrigiert werden.

Übersicht: Allgemeines, Einleitung und Grundlagen Die einzelnen wesentlichen Schritte Die 8 Erfolgsindikatoren Fazit Verlässlichkeit auf allen Wegen

Einleitung und Grundlagen ASFINAG-BMG verbaut rd. 1,0 Mrd. € Bauaufträge pro Jahr, Dir Grundlagen der Bauverträge der ASFINAG BMG bildet die ÖNorm B2118 Eine der wesentlichen Säulen der Vertragsabwicklung bildet das Partnerschaftsmodell Verlässlichkeit auf allen Wegen

Von der „Leistungsstörung“ zur „Störung der Leistungserbringung“ Umstände, welche nach der Terminologie der Schuldrechtsreform die Leistung innerhalb eines Schuldverhältnisses hindern oder beeinträchtigen. Leistungsstörungen bestehen in - Nichtleistung (Leistungsverzögerung inkl. Schuldnerverzug, Unmöglichkeit), - Annahmeverzug, - Schlechtleistung. (Gabler Wirtschaftslexikon) In meiner Berufspraxis, sind es oftmals die Störungen der Leistungserbringung (z.B. Bauablaufstörung), welche häufig die Probleme mit sich bringen. Einschub Normbezeichnung ÖNorm B2118 „Störung der Leistungserbringung“ 9x und Leistungsstörung“ 2x Verlässlichkeit auf allen Wegen

Auszug aus der Praxis MKF-Verteilung Stück Beauftragte MKF 1520 Stk. 73% 10% 12% 4% 1%

Auszug aus der Praxis MKF-Verteilung Umsatz Eingereichtes Gesamtvolumen: 128 Mio. €

Auszug aus der Praxis MKF-Verteilung Umsatz

Verhältnis beauftragte Summe zu eingereichter

(Veränderung der Leistungsumfanges) Grundlage ÖNorm: Leistungsabweichung (Veränderung der Leistungsumfanges) Anordnung des AG Störung der Leistungserbringung Leistungsänderung Leistungsabweichung, die vom Auftraggeber (AG) angeordnet wird. Beispiele sind vom AG angeordnete Qualitätsänderungen.

Die Störung der Leistungserbringung Leistungsabweichung, deren Ursache nicht aus der Sphäre des Auftragnehmers (AN) stammt und die keine Leistungsänderung ist. Beispiele sind vom Leistungsumfang abweichende Baugrundverhältnisse sowie Vorleistungen oder Ereignisse, wie Behinderungen, die der Sphäre des Auftraggebers (AG) zugeordnet werden. z.B. auch Bestandsrisiko, Planverzug

Grundlage ÖNorm – Der Normablauf Erkennen der Störung Drohende Störung Mitteilen Wegfall Störung Mitteilen Gemeinsame MKF Abwicklung und gemeinsame Dokumentation Eintritt Störung Zustimmen zur Fortführung

Einschub – „Der Vertragspartner“: AN Wegfall Störung Mitteilen Erkennen der Störung Drohende Störung Mitteilen Gemeinsame MKF Abwicklung und gemeinsame Dokumentation Eintritt Störung WegfallStörung Zustimmen zur Fortführung AG Legende: „der Vertragspartner hat …“

Erkennen der Störung (7.3 Mitteilungspflicht) Der „Vertragsparten“ -> kann auch etwas besser werden (z.B. Geologie)? Kommt dies in der Realität vor? Schleichende Störung?! Erkennt ein Vertragspartner, dass eine Störung der Leistungserbringung (z. B. Behinderung) droht, hat er dies dem Vertragspartner ehestens mitzuteilen sowie die bei zumutbarer Sorgfalt erkennbaren Auswirkungen auf den Leistungsumfang darzustellen. Erkennen der Störung Drohende Störung Mitteilen Wann ist dies? Kommt dies in der Realität vor?

Zustimmen zur Fortführung Zustimmung zur Fortführung (7.4.4 Ausführung von Leistungsabweichungen) Zustimmen zur Fortführung Stimmt der AG aktiv zu, oder …? Bei Erkennen einer Leistungsstörung darf ohne schriftliche Zustimmung des AG die Leistungserbringung nicht fortgeführt werden, was eine Einstellung der Leistung bedeuten kann. Kam es hierzu schon einmal, oder gilt „das traut“ sich ja sowieso niemand!?

Zustimmung zur Fortführung (7. 4 Zustimmung zur Fortführung (7.4.4 Ausführung von Leistungsabweichungen) Was ist die notwendige Tiefe dessen? Siehe auch Mitteilungspflicht! Davon ausgenommen gilt: Bis zur nächsten Partnerschaftssitzung nach Erkennen der Leistungsstörung hat der AN jedenfalls die Leistung zu erbringen, welche einvernehmlich vor Ort bestimmt wurde. Wurde eine allfällig aus der abweichenden Leistung resultierende Forderung dem Grunde oder der Höhe nach in einer Partnerschaftssitzung angemeldet oder nachweislich besprochen, so gilt die Vermutung der Zustimmung des AG zur Ausführung der Leistung, wenn nichts anderes festgehalten wurde. In diesem Fall ist der AN verpflichtet, die Leistung weiterzuführen. Liegt eine Leistungsabweichung vor und trifft der AG keine Entscheidung, haftet er für die Folgen seiner Unterlassung. Ist dies Hoffnung des AN? Ist dies dem AG bewusst?

MKF-Abwicklung und Dokumentation (7.4.1 Voraussetzungen) Der fordernde Vertragspartner hat eine MKF (Zusatzangebot) in prüffähiger Form vorgelegt. Dabei ist zu beachten: Der fordernde Vertragspartner hat die Leistungsabweichung zu beschreiben und darzulegen, dass die Abweichung aus der Sphäre des AG stammt. Die erforderliche Dokumentation ist beizulegen. … Erforderlich ist eine nachvollziehbare Darlegung der Auswirkungen auf die Leistungserbringung. Gemeinsame MKF Abwicklung und gemeinsame Dokumentation

Dokumentation (6.2.7 Dokumentation) Vorkommnisse (Tatsachen, Anordnungen und getroffene Maßnahmen), welche die Ausführung der Leistung oder deren Abrechnung wesentlich beeinflussen sowie Feststellungen, die zu einem späteren Zeitpunkt nicht mehr getroffen werden können, sind nachweislich festzuhalten. Die Vertragspartner sind verpflichtet, an einer gemeinsamen Dokumentation mitzuwirken. Die Dokumentation allein stellt kein Anerkenntnis einer Forderung dar. Ziele und Umfang der Dokumentation sind in der jeweiligen Partnerschaftssitzung in angemessener Weise festzulegen. Dokumentationslücken bis zu dieser Partnerschaftssitzung können durch andere Nachweise geschlossen werden.

Wegfall Störung Mitteilen Mitteilung Wegfall der Störung – Wiederaufnahme der ungestörten Leistungserbringung (7.3 Mitteilungspflicht) Kommt dies in der Praxis vor? Von der Wiederaufnahme der ungestörten Leistungserbringung hat der AN den AG ehestens zu verständigen. Wegfall Störung Mitteilen I.d.R. scheinbar: Alles ist anders und das bleibt es auch! Muss der AG dem nachlaufen? Muss der AG dies ev. sogar selbst beweisen? WegfallStörung

Zwei zentrale Begriffe: Zeit Gemeinsames Verständnis Verlässlichkeit auf allen Wegen

Erfolgsindikator 1 „Frühzeitigkeit“ Frühzeitige Erkennung und ehestmögliche Mitteilung an den Vertragspartner. - Nicht abwarten von Fristen - Auch AG kann (bzw. muss?!) dies erforderlichenfalls feststellen - Aktives Wahrnehmen der Störung Verlässlichkeit auf allen Wegen

Erfolgsindikator 2 „Klare und rasche Entscheidung des AG“ Der AG hat ein klare Entscheidung zu treffen und diese auch zu dokumentieren. (PSS Protokoll, Baubuch etc.) - Durch Verstreichen soll keine Zustimmung unterstellt werden müssen (der AG muss eine aktive eigene Wahrnehmung und auch Meinung vor Ort haben) - Auch der AG muss sich dem aktiv (proaktiv) stellen. Einfordern durch den AG, dass die bei ordnungsgemäßer Sorgfalt erkennbaren Auswirkung auf den Leistungsumfang auch vom AN beschrieben werden müssen (siehe Norm) Verlässlichkeit auf allen Wegen

Erfolgsindikator 3 „zeitnahe gemeinsame Dokumentation“ Zeitnahe gemeinsame Dokumentation, nicht nur im Hinblick auf die Ursache, sondern auch bezogen auf die Auswirkungen. - Beginnen damit ab der Mitteilung des Vertragspartners - es ist gemeinsam Dokumentieren, am besten jeden Tag einmal bewusst und gemeinsam (z.B. Baustraße) - Einvernehmen in der PSS über Ziel und Umfang ist herstellen - ev. über Eichstrecken befinden - auch wenn man hinsichtlich der tatsächlichen Quantifizierung unterschiedlicher Meinung ist, zumindest beide Sichten sind zu Dokumentieren, auch Einschränkungen auf Gewerke und die Bereiche sind wichtig. (z.B. Siehe Witterungsformblatt ASFINAG) - Dokumentation ist auch durch den AG vom AN einzufordern, ob er weitere haben möchte (Achtung: z.B. in den BTB Verweise auf Beilagen die nicht existieren bzw. Jahre später vorgelegt werden oder „bewusstes“ Weglassen von Routinedokumentationen z.B. Mannanzahl im BTB um nachträglich Behauptungen aufstellen zu können. usw.) Verlässlichkeit auf allen Wegen

„Zeit“ und „gemeinsames Verständnis“ Zeitnahe gemeinsame Dokumentation Oftmals vorherrschende Sichtweisen zur Dokumentation: „Es kann ja nicht alles dokumentiert werden, da man ja dann auf der Baustelle nicht mehr arbeiten würde/könnte… .“ Wir dokumentieren gar nichts Regelfall Ursache wurde dokumentiert, die Auswirkung jedoch nicht! Verlässlichkeit auf allen Wegen

Die Kalibrierung an der Wirklichkeit „In der bauwirtschaftlichen Literatur findet sich eine Vielzahl von abstrakten Berechnungsmodellen. Beispielsweise existieren Werte für einen Produktivitätsverlust bei Arbeiten in Überstunden oder bei Arbeiten unter bestimmten Witterungsverhältnissen. Auch lassen sich über theoretische Ansätze Berechnungen über die Auswirkungen eines nicht optimalen Arbeiterstandes führen. Das Ergebnis solcher Rechenmodelle ist (qualifizierten) Schätzungen gleichzusetzen. Eine Kalibrierung mit der Bauwirklichkeit ist nicht nur anzustreben, sondern unbedingt notwendig und erforderlich, da ein konkret entstandener Nachteil abgedeckt werden soll“ (Univ Prof Dipl-Ing Dr Andreas Kropik in SACHVERSTÄNDIGE (02/2012), Störung des Bauablaufes – Auswirkungen auf Bauzeit und Kosten, Seite 81). Verlässlichkeit auf allen Wegen

Erfolgsindikator 4 „Konzentration auf das Wesentliche“ Der AN und AG sollen sich zumindest auf die wesentlichsten Auswirkungen konzentrieren. - die großen direkten Auswirkungen sind sicher feststellbar … - Aussagen wie „Ich kann ja nicht alles Dokumentieren -> deshalb lassen wir es gleich“ sind unzulässig und da darf der AG auch dabei nicht zusehen! - Gemeinsame Dokumentation zeitnahe ist einzufordern! Verlässlichkeit auf allen Wegen

Erfolgsindikator 5 „zeitgerechtes Einreichen der MKF der Höhe nach“: Die MKF der Höhe nach ist entsprechend den Fristen lt. Norm (bzw. Vertrag) vorzulegen und erforderlichenfalls laufend bzw. nach Vereinbarung nachgezogen werden. - Vergangenes ist feststellbar! Vorbehalte unzulässig! - Zukünftiges, sofern nicht quantifizierbar, schätzbar oder zumindest verbal beschreibbar Verlässlichkeit auf allen Wegen

Erfolgsindikator 6 „naher am Projekt“ Nachweisführung bzw. Herleitung der Mehraufwendungen möglichst „nahe“ am Projekt. Erfolgsindikator 7 „Bauwirklichkeit“ Erfolgt eine Nachweisführung bzw. Herleitung über theoretische Literaturansätze, so ist jedenfalls, aufbauend auf der vorhandenen Dokumentation, eine „Kalibrierung“ mit der Bauwirklichkeit durchzuführen. Verlässlichkeit auf allen Wegen

Erfolgsindikator 8 „Ergebnisse kommunizieren“ Auch der AG hat zeitnahe die MKF zu prüfen und Ergebnis zu kommunizieren, damit auch der AN mit den Zwischenschritten umgehen kann! Verlässlichkeit auf allen Wegen

Fazit Eine „Patentlösung“ im Umgang mit Störungen der Leistungserbingung gibt es nicht! Jeder Fall ist unterschiedlich, es braucht anlassbezogene Lösungsansätze ein ehrlich beidseits gelebtes Partnerschaftsmodell ermöglicht die Lösung die zuvor genannten Erfolgsindikatoren können uns dabei unterstützen Verlässlichkeit auf allen Wegen

Einfügen einer weiteren Folie aus dem Folienkatalog (Folienlayouts): Setzen Sie in der Folienansicht links den Mauszeiger zwischen die beiden Folien, wo die neue Folie eingefügt werden soll und klicken Sie bitte im Menüreiter „Start“ – in der Gruppe „Folien“ auf den unteren Teil des Icons „Neue Folie“ – nun öffnet sich der Folienkatalog, aus welchem Sie Ihre gewünschte Folie wählen können. Mit „STRG+M“ können Sie ebenfalls eine neue Folie einfügen, allerdings ist dann das Folienlayout der vorigen Folie eingestellt. Einfügen einer weiteren Folie aus bereits vorhandenen Folien: Mit der rechten Maustaste auf die gewünschte Folie klicken, „kopieren“ auswählen –mit der rechten Maustaste an die Stelle klicken, wo diese eingefügt werden soll und „Einfügen“ auswählen. Folienlayout ändern: Im Reiter „Start“ in der 2. Icongruppe auf „Layout“ klicken, der Folienkatalog öffnet sich.

„Zeit“ und „gemeinsames Verständnis“ (1 v. 3): Zeitnahes Erkennen und Kommunizieren von Bauablaufstörungen Sphärenzuordnung Festlegung der weiteren Vorgehensweise Frühzeitiges Erkennen Frühzeitiges Handeln/Entscheiden Verlässlichkeit auf allen Wegen

„Zeit“ und „gemeinsames Verständnis“ (3 v. 3): Diesbezügliche Besonderheiten der Bauablaufstörung: Nachweisführung dem Grunde und der Höhe nach hängen stark zusammen Vielzahl von Möglichkeiten der Nachweisführung Abstrakte Herleitung über Literaturansätze Dokumentierte Mehraufwendungen aus Störung Verlässlichkeit auf allen Wegen

Beispiel A: Generalsanierung Tunnel (1 von 3): Randbedingungen: Zahlreiche Leistungsänderungen (LÄ) notwendig. Beeinflussung des Bauablaufes gegeben Mehrkosten für BAS werden nach Abschluss der Bauleistung und Beauftragung der einzelnen LÄ eingereicht. Art der Herleitung der Mehrkosten (u.a.): IST KOSTEN – SOLLTE KOSTEN = MEHRKOSTEN Verlässlichkeit auf allen Wegen

Beispiel A: Generalsanierung Tunnel (2 von 3): Was ist (nicht) geschehen? Es gibt keine Dokumentation (Ursache, Auswirkung) Die „Zeitnähe“ ist nicht gegeben! Beispiel A: Generalsanierung Tunnel (2 von 3): Verlässlichkeit auf allen Wegen

Beispiel A: Generalsanierung Tunnel (3 von 3): IST KOSTEN – SOLLTE KOSTEN = MEHRKOSTEN Herleitung: IST Stunden gesamt: 80.000h SOLLTE Stunden gesamt: 60.000h DELTA Verluststunden: 20.000h -> entspricht Produktivitätsverlust von rd. 33% -> 20.000h*40€/h (BML) = 800.000 € (Mehrkosten) Woran scheitert der Ansatz? Nachvollziehbare Darlegung der Auswirkungen auf die Leistungserbringung nicht gegeben. Prüffähige Form? Beispiel A: Generalsanierung Tunnel (3 von 3): Verlässlichkeit auf allen Wegen