Auswirkungen der Urheberrechtsnovelle auf die Informationsbeschaffung

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Auswirkungen der Urheberrechtsnovelle auf die Informationsbeschaffung

Informationsversorgung Für Studium. Lehre und Forschung durch: Erwerb von Verlagsprodukten durch Bibliotheken Erwerb von Nationallizenzen durch DFG Ausleihe von Medien vor Ort, inkl. über bibliothekarischen Leihverkehr, § 27 UrhG Wiedergabe eigener Bestände an elektronischen Leseplätzen in der Bibliothek, § 52a UrhG-E Herstellung von Kopien zum wissenschaftlichen und Unterrichtsgebrauch sowie zu Archivzwecken, § 53 UrhG Versand von Kopien an den Besteller, § 53a UrhG-E Zugänglichmachung von Werkteilen für Unterricht und wiss. Forschung im Netz, § 52a

Was bleibt, was kommt Unverändert: Ausleihe Herstellen und Herstellenlassen von Kopien Kopienversand aus Print auf Papier Verändert: Höhere Vergütung für Kopienversand an den Besteller und im Leihverkehr, Lizenz für eKopienversand Vergütung für eWiedergabe von nicht lizenzierten Werken in Bibliotheken Verbot der Kopie bei wiss. Gebrauch zu wirtschaftlichen Zwecken

Veränderung durch UrhGNovelle Informationen auf digitalem Träger und Informationsversorgung durch digitale Technologien werden durch gesetzliche Ausnahmen zwar erlaubt, aber zugleich derart stark eingeschränkt, dass die Normen de facto unbrauchbar sind.

Ausgaben für Informationsversorgung 450,0 Mio € Bibliotheksetats 50,0 Mio € Nationallizenzen 24,0 Mio € Tantiemen für Ausleihe und Kopierabgabe (jährlich) Semesterapparat 1,80 €/Semester/Aufsatz Forscherapparat 5,00 €/Aufsatz Kopienversand 1,00 €/Aufsatz Ausleihe 0,34 €/je Medium Kopie 0,01 €/je Seite

Plus künftige Ausgaben Zur Zeit Kopienversand 1 € Kopienversand Leihverkehr 0,34 € Terminalwiedergabe in der Bibliothek, keine Lizenz 0 € Terminalwiedergabe mit Lizenz von 10,0 T€ bis 120,0 T€ Künftig Kopienversand 30 € Kopienversand Leihverkehr 3,50 € Terminalwiedergabe nach § 52b wie mit Lizenz

Fazit Die Ausgaben für die Informationsversorgung werden sich verdoppeln, aber die Informationsversorgung kann sich auch verbessern

Kompromiss der Interessenverbände zu §§ 52b,53a Gesetzentwurf verbietet eKopienversand, wenn Verlag pay per view anbietet Terminalwiedergabe, wenn anders lautende vertragliche Regelung Kompromiss erlaubt Nutzung originärer eVerlagsprodukte zu angemessenen Bedingungen

Auswirkungen der Urheberrechtsnovelle auf die Informationsversorgung Bedeutend höhere Ausgaben Bedeutend mehr Lizenzverhandlungen Unterschiedliche Formen von Rechnungslegung Differenziertere Statistik Einführung von DRM notwendig Nutzung von originären elektronischen Werken aufgrund einer gesetzlichen Zwangslizenz zu angemessenen Bedingungen möglich

Schlussfolgerung Mehr Nationallizenzen erwerben „3. Korb“ der Urheberrechtsnovelle für Bildung und Wissenschaft einfordern

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit