IMU-Institut Beteiligungsrechte des Betriebsrats bei Verlagerung BR-Netzwerk Elektrowerkzeuge 1.12.2003 IG Metall Region Stuttgart Martin Schwarz-Kocher.

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 Präsentation transkript:

IMU-Institut Beteiligungsrechte des Betriebsrats bei Verlagerung BR-Netzwerk Elektrowerkzeuge IG Metall Region Stuttgart Martin Schwarz-Kocher IMU-Institut Hasenbergstr Stuttgart Tel.:0711/ Fax:0711/ imu-institut.de

IMU-Institut 2 Rechte des BR aus dem BetrVG bei Standortgefährdung Betriebsänderung §111: –„rechtzeitig und umfassend zu unterrichten“ –„und mit dem BR beraten“ Interessenausgleich/Sozialplan §112: –Interessenausgleich: inhaltliche Einigung über Standortkonzept Bei Nichteinigung Einigungsstelle aber ohne Spruch! –Sozialplan: Materieller Ausgleich für Betroffene Bei Nichteinigung – Spruch der Einigungsstelle! Zeitliche Abfolge beachten

IMU-Institut 3 1.Eigenständige Bewertung der wirtschaftlichen Begründetheit Sind die vorgelegten Daten aussagekräftig? –Konkrete Verlagerungsrechnung, kein singulärer Faktorvergleich (z.B. Lohnkosten) Wurden die Standortkosten richtig bewertet? –Sind kalkulatorische Kosten ausgewiesen? –Wurden Umlagen und Gemeinkosten richtig verteilt? Wurden die Kosten der Verlagerung richtig bewertet? –Wurden die Remanenzkosten am Standort mitbewertet? –Wurden alle Einmalkosten bewertet (Abgezinst)? –Wurde die Kostenentwicklung am neuen Standort berücksichtigt? –Wurden Zusatzkosten (Fracht, Zoll, operative Betreuung, Logistik...) richtig bewertet? Wurden die Risiken der Verlagerung bewertet? –Qualität, Nacharbeit, Liefertreue, Marktakzeptanz usw.

IMU-Institut 4 2. Welche Alternativen gibt es am Standort Welche Ratio-Potentiale können am Standort geschöpft werden? –Prozessverbesserungen in Produktion und Verwaltung Informelles Wissen der Beschäftigten erschließen MA-Workshops –Fertigungskonzepte überdenken Auslastung erhöhen durch Lohnarbeit Insourcing –Arbeitsorganisation überprüfen Passt die AO noch zum aktuelle Fertigungskonzept? –Entlohungsfragen Welche Konsequenzen hat eine neue AO auf die Entlohnung?

IMU-Institut 5 3. Beschäftigtenbeiträge zur Durchsetzung des Alternativkonzeptes Sind Beschäftigtenbeiträge notwendig und sinnvoll? –Existenzielle Krise des Unternehmens/Standorts? –Grundvoraussetzung Einigung über Standortkonzept –Mittelfristige Entwicklung zu „normalem Geschäftsbetrieb“ –Tarifliche Zugeständnisse nur mit der IG Metall! Was können Beschäftigtenbeiträge sein? –Viele Beiträge sind tarifkonform! AZ-Flexi, ÜT, Personalum/abbau

IMU-Institut 6 4. Wie können Standortkonzepte verbindlich vereinbart werden Standortsicherung heißt Festschreiben von Standortperspektiven –Grundlage eigenständige Krisenanalyse des BR –Vielzahl von Forderungen an das Unternehmen Rechtlich verbindlich oder Absichtserklärung –Unterschiedliche Möglichkeiten: Interessenausgleich, BV, StandortTV –Rechtliche und politische Unterschiede –Jede Standortsicherungsvereinbarung ist nur so gut wie deren Prozessregelung! Belegschaft muss Konfliktpartei werden –Alternativkonzept muss von Belegschaft getragen werden –BR-Rolle