Roma, Sinti und Jenische Bettelverbot Zentrum für Demokratie Aarau 01.01.2015.

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 Präsentation transkript:

Roma, Sinti und Jenische Bettelverbot Zentrum für Demokratie Aarau

Bild: Neue Zürcher Zeitung vom (Keystone/Di Nolfi) Originaltitel: Eine Romafrau beim Betteln in Genf. Eine Romafrau beim Betteln in Genf. (Bild: Keystone/Di Nolfi) Bettelverbot - Ein weiterer Akt der Diskriminierung?

Bettelverbot in Genf → 2007: Einführung des Bettelverbots im Genfer Strafrecht → 2008: Bundesgerichtsentscheid (BGE 134 I 214, bestätigt 2012): Bettelverbot ist verfassungskonform

Bettelverbot auf dem Prüfstand der Grundrechte → TANGRAM 30 - Jenische Sinti/Manouches und Roma in der Schweiz (= Bulletin der Eidgenössischen Kommission gegen Rassismus Nr. 30), Bern 2012, S → Tabin, Jean-Pierre: Bettelnde Roma? Forschungsergebnisse aus Lausanne, in: Schär, Bernhard; Ziegler, Béatrice: Antiziganismus in der Schweiz und in Europa. Geschichte, Kontinuitäten und Reflexionen, S

Passive Bettelei gefährdet nicht die Freiheit anderer und kann nicht als Form von Zwang betrachtet werden.

Dass Bettelei heftige Reaktionen auslöst, rechtfertigt nicht ihre Kriminalisierung. Die Konfrontation mit der Bettelei kann die Mitmenschen auch dazu bringen, eigene Überzeugungen und Lebensformen infrage zu stellen und sich mit dem Problem der extremen Armut auseinanderzusetzen.

Ein Bettelverbot schadet nicht nur den Bettelnden, sondern der ganzen Gesellschaft. Die Repression der Bettelei steht am Anfang einer Abwärtsspirale, denn dadurch werden Menschen, die in Armut leben, noch mehr marginalisiert.

Bettler sind in vielen Fällen Opfer schwerer Diskriminierungen.

Da die Massnahmen zur Bekämpfung der Bettelei vor allem die Armen und Angehörige der Roma-Gruppen treffen, sind sie Teil einer indirekten Diskriminierung aufgrund der sozialen Stellung und der Herkunft und/oder der Rasse.

Betteln wird nicht durch kriminelle Netzwerke mit Instrumentalisierung von Kindern organisiert, sondern ist vorübergehende Notlösung bei Armut.