SoWi Ü - 1 Barta: Zivilrecht online Aufsichtspflicht (1) - Beispiele Die Aufsichtspflicht gem § 1309 ABGB verletzt: qWer einen 11-Jährigen unbeaufsichtigt.

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SoWi Ü - 1 Barta: Zivilrecht online Aufsichtspflicht (1) - Beispiele Die Aufsichtspflicht gem § 1309 ABGB verletzt: qWer einen 11-Jährigen unbeaufsichtigt mit einem Luftdruckgewehr spielen läßt; SZ 20/241 qWer einem noch nicht 12-jährigen Kind (entgegen § 65 StVO) erlaubt, alleine radzufahren; ZVR 1989/153 qWer ein Kind mit einer Armbrust spielen läßt, deren Pfeile Nägel als Spitze haben; EFSlg ; OLG Wien qWer einer gehbehinderten Großmutter ein 3 jähriges Kind außerhalb der Wohnung anvertraut; EFSlg 4695 qWer einen 4 1/2 Jährigen einen pfeilförmigen Kaugummiflieger anschaffen und unbeaufsichtigt benützen läßt; EvBl 1968/379 = EFSlg )

SoWi Ü - 2 Barta: Zivilrecht online Aufsichtspflicht (2) - Beispiele Die Aufsichtspflicht wird nicht verletzt: qWenn ein Lehrer 7- oder 8-jährige Schulkinder in der Schulgarderobe nicht ständig beaufsichtigt; EFSlg qUnbeaufsichtigtes 4 1/2-jähriges Kind auf Spielplatz in der Nähe einer wenig befahrenen Straße; ZVR 1984/116 qFast 5 jähriger folgsamer Bub verletzt auf Gehsteig mit Tretroller einen Gehbehinderten, während Aufsichts- pflichtiger sich kurz seiner Kundschaft widmet; SZ 34/137 qSchneeballspielen von 8- und 10 Jährigen ohne Überwachung; EFSlg qWenn Mutter 5- und 8 jährige Buben 150 m von Alm entfernt, auf der sie als Kellnerin arbeitet, in Hütte spielen läßt, wo sie unvorhersehbar Zündhölzer finden; EvBl 1978/52

SoWi Ü - 3 Barta: Zivilrecht online Soziale Schadenstragung: § 1310 ABGB Erlangt ein Beschädigter nach den §§ 1308, 1309 ABGB keinen Ersatz, so qsoll der Richter nach § 1310 ABGB erwägen, ob er nicht doch "auf den ganzen Ersatz, oder einen billigen [!] Teil desselben erkennen" kann, weil:§ 1310 ABGB (1)„dennoch ein Verschulden [des Beschädigers] zur Last liege“; (2)„oder ob der Beschädigte aus Schonung des Beschädigers die Verteidigung unterlassen habe“; (3)„oder endlich mit Rücksicht auf das Vermögen des Beschädigers und des Beschädigten;“ sozialer Vermögensvergleich / Ersatz nach Billigkeit

SoWi Ü - 4 Barta: Zivilrecht online Ersatz nach „Billigkeit“: § 1310 ABGB qSchäden werden von der Rspr dzt bis zur Grenze von 3 Jahren (!) zugerechnet l Stößt häufig auf Unverständnis qVgl damit das Strafrecht: § 4 Abs 1 JGG: „Unmündige [14 Jahresgrenze], die eine mit Strafe bedrohte Handlung begehen, sind nicht strafbar:“

SoWi Ü - 5 Barta: Zivilrecht online § 1308 ABGB Wenn Wahn- oder Blödsinnige oder Unmündige jemanden beschädigen, der durch irgendein Verschulden hierzu selbst Veranlassung gegeben hat, so kann er keinen Ersatz ansprechen.

SoWi Ü - 6 Barta: Zivilrecht online § 1309 ABGB Außer diesem Falle gebührt ihm der Ersatz von denjenigen Personen, denen der Schade wegen Vernachlässigung der ihnen über solche Personen anvertrauten Obsorge beygemessen werden kann.

SoWi Ü - 7 Barta: Zivilrecht online § 1310 ABGB Kann der Beschädigte auf solche Art den Ersatz nicht erhalten; so soll der Richter mit Erwägung des Umstandes, ob dem Beschädiger, ungeachtet er gewöhnlich seines Verstandes nicht mächtig ist, in dem bestimmten Falle nicht dennoch ein Verschulden zur Last liege; oder, ob der Beschädigte aus Schonung des Beschädigers die Vertheidigung unterlassen habe; oder endlich, mit Rücksicht auf das Vermögen des Beschädigers und des Beschädigten; auf den ganzen Ersatz, oder doch einen billigen Theil desselben erkennen.

SoWi Ü - 8 Barta: Zivilrecht online § 4 Abs 1 JGG Jugendstrafrecht Straflosigkeit von Unmündigen und Jugendlichen (1) Unmündige, die eine mit Strafe bedrohte Handlung begehen, sind nicht strafbar.